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Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: So 13. Sep 2020, 21:49
von Koelsch
man sieht, manchmal arbeitet das JC auch recht flott. Nachgerechnet hab ich aber noch nicht.
200909Verzinsung2011-I_ano.pdf

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: So 13. Sep 2020, 21:54
von Pegasus
:bravo: aber erst mal verifizieren.

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: So 13. Sep 2020, 22:54
von tigerlaw
Kölsch hat nur die erste Seite veröffentlicht, mir liegt auch die zweite Seite mit dem Berechnungsbogen vor.

Ich denke, dass das eine Tabellenkalkulation ist, das Ergebnis dürfte dann zutreffend sein. Die Eingabeparameter stimmen jedenfalls.

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: So 13. Sep 2020, 23:03
von Koelsch
Dann aber vielleicht noch erwähnen:

Laut dieser Tabelle gingen alle Unterlagen ein in 8/2011, die Leistungszahlung erfolgte dann schon in 7/2020

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: So 13. Sep 2020, 23:57
von tigerlaw
Noch etwas näher:

EKS, viele Ausgaben mit teils abstrusen Argumenten abgelehnt, --> Ertrag deckte Bedarfe angeblich mehr als ausreichend ab.

Im Klageverfahren hat JC schließlich noch einmal nachgerechnet, kam zum Ergebnis, dass die Ausgaben doch angesetzt werden könnten --> Originäre Bewilligung. JC hat Leistungsbescheide erlassen, wir haben das als "Anerkenntnis" gewertet. Jetzt also auch Zins-VA.

So weit, so gut. Nur - JC weigert sich, die KK-Beiträge zu zahlen. Wir hätten in einem Schriftsatz darauf verzichtet, die KV-Beiträge einzuklagen.

Der Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle ist aber ein "dreckiges A***** der Sondergüte!!!" :kotz: :kotz: :kotz:

Denn ich hatte formuliert:
Welche Beträge der Kläger an die KV/PV gezahlt hat, ist nicht relevant: Da er (überhaupt) leistungsberechtigt war, muss der Beklagte ihn bei der Techniker-KV gemäß § 5 I Nr. 2a SGB V (und entsprechend im SGB XI) nachversichern. Die vom Kläger seinerzeit gezahlten KV/PV-Beiträge wird ihm die TK alsdann erstatten.
Und wenn der Kläger seinerzeit nicht die KV/PV-Beiträge gezahlt gehabt hätte, dann hätte er ganz sicher nach § 16 IIIa SGB V von der KV nur noch Notfallbehandlung in Anspruch nehmen dürfen!
Aus dem Anerkenntnis kann ich keinen Zwangsvollstreckung einleiten, etwa auf Abführung der Beiträge durch das JC an die TK, das gibt das Gesetz nicht her --> also muss Widerspruch und ggf Klage gegen TK erhoben werden auf Verpflichtung, die Beiträge vom JC anzufordern.

Vor mehreren Jahren wurde über einen anderen BWZ ein Vergleich getroffen über eine (recht geringe) originäre SGB-II-Berechtigung, und da hatte das JC eine Nachversicherung durchgeführt!

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 08:18
von marsupilami
Mal ganz doof gefragt:
JC hätte zahlen müssen in 2011 - gerichtlich festgestellt in 2020.
Jetzt bequemt sich das JC "auf Antrag" Zinsen zu zahlen?
Ist so eine Zinszahlung normalerweise nicht Bestandteil des Urteils?
Oder schon gleich im Nachzahlungen betreffenden Gesetz vorgesehen?

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 08:52
von Koelsch
Nur wenn die Zinsen beantragt werden, dann werden die auch gezahlt

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 09:01
von marsupilami
Kann man das nicht gleich in der Klage mit unterbringen?

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 09:02
von Koelsch
:1:

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 09:56
von tigerlaw
Könnte man sicherlich, hatten wir allerdings nicht getan. Immerhin war es aber auch so, dass die Klage bereits im August 2012 eingereicht wurde.

Den Antrag hatten wir zuletzt auch deshalb zuerst einmal nicht gestellt, um das "Klima nicht zu gefährden".

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 10:08
von Günter
um das "Klima nicht zu gefährden".

war ja dann auch ein voller Erfolg :totlach: :totlach: :totlach:

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 11:53
von kleinchaos
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer beantragen. Zusätzlich

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 15:24
von tigerlaw
Nee, wir waren immer am Fingerhakeln, die Akte hat nicht - durch Verschulden des Gerichts - auf Eis gelegen!

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Mo 14. Sep 2020, 20:37
von kleinchaos
Schade

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Di 15. Sep 2020, 20:12
von topas
ich freue mich das "Ihr" erfolgreich wart. sehr schön

Re: Schnelle Bearbeitung durch das JC .... oder so

Verfasst: Di 15. Sep 2020, 20:13
von marsupilami
Genau.