Anrechnung auf ALG II oder nicht?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#1

Beitrag von Koelsch »

Erg?nzend hierzu - viewtopic.php?f=23&p=561140&sid=c42a4cd ... 7c#p561100 die interessante Frage:

Wubru erh?lt ja dann EM-Rente und zwar r?ckwirkend ab Antragstellung. Wubru ist aber jetzt nicht mehr im ALG II-Bezug sondern hat GruSi beantragt.
Kann JC jetzt trotzdem mit offener Hand ankommen und sagen - her mit der Kohle, oder f?llt Wubru lediglich wegen "Reichtum" erst mal aus der GruSi raus.
N?chste Frage, Wubru erhielt seit Antragstellung auf EM Rente auch GruSi, da fiel sie raus und wurde zum JC gewechselt, weil ihr Sohn den schweren Fehler beging, ?lter und damit erwerbsf?hig zu werden.
K?nnte jetzt das Gruselamt ankommen und sagen, wir h?tten gerne die damals gezahlte GruSi aus der EM-Nachzahlung zur?ck?

Hintergrund des Ganzen: Wenn Wubru nicht zur?ckzahlen m?sste und jetzt erst mal wieder aus der GruSi fiele, dann k?nnte Wubru einen Teil der EM-Nachzahlung auf die im SGB XII ja auf Wubru's Gr??e angepasste hohe Kante legen, bevor sie erneut GruSi beantragen m?sste.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#2

Beitrag von Günter »

Ich hatte ja damals auch rückwirkend für ein Jahr EM Rentennachzahlung erhalten, aber das JC hatte sofort direkt bei der DRV das klebrige Patschehändchen offen gehalten.

Mal so unter uns, nach meinem Gerechtigkeitsempfinden auch zurecht, denn die sind ja mit der Weiterzahlung des ALG II in Vorleistung getreten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#3

Beitrag von tigerlaw »

Bei Nachzahlungen wird immer im Bescheid geschrieben :
Sie erhalten xxx Rente.
Die lfd. Rente bezahlen wir (hier wohl: ab Oktober [mit Zahltag 31.10.2020]).

Die Nachzahlung beträgt yyyyy €. Sie wird vorerst zurückgehalten.
Die verschiedenen Leistungsträger (JC, SozA, Krankenkasse etc.) werden dann angeschrieben, welche Ansprüche sie geltend machen. Und entweder ist dann der jeweilige Monat zur Gänze an das jeweilige "Amt" auszuzahlen, oder aber ein Überschuss an Wubru.

Dies ist sozusagen die Umsetzung des "Judiz" (= Gerechtigkeitsempfinden) von Günter.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Alles richtig, es wird an die jeweiligen Sozialleistungsträger ausgezahlt.
Und dann bitte aufpassen! Bei mir hält die DRV die Nachzahlung bis einschließlich 31.10. zurück. Das JC aber zahlt mir kein ALG2 seit September weil ich Rente bekomme. Es ist aber eine Arbeitsmarktrente, womit ich dem JC noch mindestens bis 2022 erhalten bleibe. Aber nun schon der 2. Monat ohne Kohle ist bitter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#5

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 7. Okt 2020, 15:25 Alles richtig, es wird an die jeweiligen Sozialleistungsträger ausgezahlt.
Und dann bitte aufpassen! Bei mir hält die DRV die Nachzahlung bis einschließlich 31.10. zurück. Das JC aber zahlt mir kein ALG2 seit September weil ich Rente bekomme. Es ist aber eine Arbeitsmarktrente, womit ich dem JC noch mindestens bis 2022 erhalten bleibe. Aber nun schon der 2. Monat ohne Kohle ist bitter
Und Darlehen zur Überbrückung?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Anrechnung auf ALG II oder nicht?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Nix. Das hab ich allerdings für den November beantragt, da bekomme ich erstmals die Rente ausgezahlt. Aber eben erst am 30.
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