Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#151

Beitrag von Günter »

Woher sollen wir wissen, in welchen Foren die Fortbildung der SBs stattfindet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#152

Beitrag von derfred »

war hier nicht mal davon die rede?
Olivia
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#153

Beitrag von Olivia »

nein
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#154

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute er meint mein "Lieblingsforum" https://www.sozialhilfe24.de/forum/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#155

Beitrag von derfred »

dort schreiben die sb?
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#156

Beitrag von Koelsch »

Viele SB's jedenfalls
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#157

Beitrag von derfred »

Danke für Eure Hilfe beim Formulieren und sonst auch!

https://www.mdr.de/sachsenradio/program ... r-100.html

wer will? ab minute 53:23. witze auf kosten arbeitsloser. ich weiß nicht, ob ich das wirklich lustig finden soll. das habe ich durch zuafll im netz gefunden.
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#158

Beitrag von derfred »

Kann man Anträge mit der Unterschrift vom SB auch einscannen und als Fax verschicken? ZBsp. einen Bewerbungskostenantrag, der bereits vom SB unterschrieben wurde?
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Günter
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#159

Beitrag von Günter »

Falls du die Absicht haben solltest, Urkundenfälschung zu begehen, kann ich dir nur einen Blick ins StGB und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt empfehlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#160

Beitrag von derfred »

Nein das habe ich nicht. Ich wollte mir nur die dauernden Kosten für die teuren Einschreiben sparen und dachte, es gäbe vielleicht die Möglichkeit per Fax Anträge zu verschicken. Aber da führt anscheinend kein Weg drumrum. Also immer per Einschreiben?
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#161

Beitrag von derfred »

Mein Gegenvorschlag zur EGV kam im Übrigen als VA zurück und wurde anscheinend gar nicht gehört. Hat der SB gar keine Zeit gehabt den zu lesen? Ich hatte den dem JC geschickt und nicht direkt dem SB. Bei uns sind hier 3 oder 4 verschiedene JC, die alle zuständig sein wollen. Und als ich letztens hier gefragt habe, wohin ich das schicken soll, wurde mir gesagt, dahin wo ich meine Schreiben immer hinschicke. Das habe ich dann auch gemacht. Als ich bei der Post meine Sendungsnummer gesucht hatte, war der Brief angeblich am 26.11. im Postkasten beim JC. Zeit zum Unterschreiben der EGV war bis zum 30.11..
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#162

Beitrag von Koelsch »

Also Widerspruch gegen den VA mit Antrag auf aufschiebende Wirkung
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derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#163

Beitrag von derfred »

und warum aufschiebende wirkung? werde ich sanktioniert; wenn ich gegen die EGV widerspreche? weil das da so drin steht, dass wenn man die EGV nicht akzeptiert, sanktioniert wird.
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kleinchaos
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#164

Beitrag von kleinchaos »

Du brauchst sie ja nun nicht mehr akzeptieren, sie ist nun ein Verwaltungsakt. Der bedarf nicht mehr deiner Zustimmung.
Im Übrigen ist es falsch, wenn da steht, dass du sanktioniert wirst wenn du nicht unterschreibst.
Hach, eigentlich schade, dass du nicht unterschrieben hast. Denn jede Sanktion aus dieser EGV wäre rechtswidrig, weil die RFB schon rechtswidrig ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#165

Beitrag von derfred »

Ich habe die EGV VA mal hochgeladen. In der RFB steht was, dass keine aufschiebende Wirkung genehmigt wird.
https://abload.de/img/img8jk73.jpg
https://abload.de/img/img_0001yakj5.jpg
https://abload.de/img/img_0002jgj4t.jpg
https://abload.de/img/img_0003x3kbx.jpg

Das irrwitzige ist, ich hatte in meinem Gegenvorschlag reingeschrieben, dass ich bitte einen Bewerbungskostenantrag haben möchte, welcher laut Datum am 23.11. vom SB ausgefüllt wurde. Also hat SB den Rest auch gelesen und mich einfach ignoriert.
Zuletzt geändert von derfred am Mo 7. Dez 2020, 12:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#166

Beitrag von Koelsch »

Deswegen sagte ich ja, diese zu beantragen beim Widerspruch
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marsupilami
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#167

Beitrag von marsupilami »

Du haust 19 ordentliche, schriftliche Bewerbungen raus.
Gib Dir Mühe dabei.
Mach Dir eine Liste, wann wo/bei wem beworben.

Mit der Liste Bewerbungskosten beantragen.
Die werden aufgrund dieses VA nur 3 Tacken pro Bewerbung gewähren.
Dagegen legst Du Widerspruch ein und verlangst, wie weiter oben schon beschrieben, 5.

Dann schauen wir weiter.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das einen negativen Bescheid auf den Widerspruch gibt.
Dann direkt auf die Differenz klagen und dabei gleich den ganzen VA überprüfen lassen.
Und natürlich PKH beantragen.
Signatur?
Muss das sein?
derfred
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#168

Beitrag von derfred »

Koelsch hat geschrieben: Mo 7. Dez 2020, 12:38 Deswegen sagte ich ja, diese zu beantragen beim Widerspruch
ok...
Wie formuliere ich denn das?
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 30.11.2020, da mein Gegenvorschlag vom 23.11.2020 nicht beachtet wurde und ich dazu eine Antwort haben möchte. Hiermit beantrage ich aufschiebende Wirkung gegen diesen Verwaltungsakt.
Was bedeutet denn "aufschiebende Wirkung"? Für was, auf was bezieht die sich? Auf die EGV per VA?
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#169

Beitrag von derfred »

Der Nachteil ist, die EGV gilt jetzt nur noch ein halbes Jahr statt ein ganzes. Mist. Hätte ich bloß nichts gesagt.
Ich mache jetzt die EM-Rente fertig. Ich hatte das alles schon ausgefüllt. Mir reicht das schon wieder mit dem JC; wenn man überall nur benachteiligt wird.
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#170

Beitrag von Koelsch »

Keine aufschiebende Wirkung heißt: Auch wenn Du Widerspruch eingelegt hast, beleibt der VA erst mal gültig und Du hast "brav" zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#171

Beitrag von derfred »

Wird der Bewerbungskostenantrag gleich sofort wieder hingeschickt, damit er wirksam ist oder kann man den nach einem halben Jahr solange die EGV gültig ist zusammen mit dem Bewerbungskostenantrag, wo die Adressen drin stehen mit abgeben?
Wie lang gilt denn so ein Bewerbungskostenantrag? Solange wie die EGV gültig ist?

https://abload.de/img/img_0004rhj09.jpg
https://abload.de/img/img_0005krk7i.jpg
https://abload.de/img/img_0006lhjey.jpg

Ich hatte mir Druckerpatronen gekauft, damit ich überhaupt dem JC einen Gegenvorschlag schreiben konnte.
Gelten diese Kosten auch für den Bewerbungskostenantrag, obwohl ich die Patronen vor 3-4 Wochen gekauft habe?
Warum stehen unter "Folgen fehlender Mitwirkung" bei "(2)" nur 3 Punkte? Warum ist das leer?
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Koelsch
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#172

Beitrag von Koelsch »

Guck doch ins Gesetz, dann weisst Du was da steht und ob das auf Dich zutreffen könnte. Wir müssen Dir doch nicht alles vorlesehn
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#173

Beitrag von derfred »

Wie ist das bei der EM-Rente; wenn man da Heizkosten nachzuzahlen hat? Kann man die Übernahme dann auch noch beim JC beantragen?
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Koelsch
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#174

Beitrag von Koelsch »

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kleinchaos
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Re: Einladung bei anderem SB bekommen - weiß nicht weiter

#175

Beitrag von kleinchaos »

Seite 1: sind mit dir Ziele vereinbart worden? In welche Tätigkeitsfelder sollst du vermittelt werden/dich bewerben?

Seite 2: das JC kann zwar bei den Firmen anrufen, jedoch dürfen die Firmen keine Auskünfte geben, wenn du nicht eingestellt bist. Datenschutz.

So, und wo steht, dass du sanktioniert wirst, wenn du Widerspruch einlegst? Dort steht nur, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, die EGV also bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens in Kraft bleibt. Weiter steht da nix.

Also mach den Widerspruch.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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