Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#101

Beitrag von Günter »

Widerspruch euer Ehren.

Der zeitliche Pflegeaufwand muss nicht nachgewiesen werden, der ergibt sich aus der Pflegestufe.
(3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang wegen einer Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgegangen werden kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß der Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgraden in Anlehnung an §§ 14, 15 SGB XI.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#102

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen 😃

Ich erinnere mich noch als meine Mutter kurz vor Rente, ALGII Leistungen beantragte, da wollte das JC auch etliche Unterlagen von Ärzten usw . Nix habe ich denen gegeben - sie haben nicht mal das Recht auf medizinischen Dienst Unterlagen - auch nicht erfahren welche Diagnose der Kunde hat.

Ich muss Mal schauen ob ich das alles noch im Email Account habe die schreiben von damals.

Guten Morgen Günter:)
Oh das finde ich gut …. Das mit dem Datenschutzbeauftragten:D

Ich schreib da mal eine Mail. Und auch an die SB dass ich ihr antworte sobald ich Antwort von Datenschutzbeauftragten erhalte


Guten Morgen Marsu pilami:)

Oh super gut… danke euch für die Tipps.

Ja dieses jc hat vor Jahren weiß ich noch als meine große noch klein war - viele Mütter belogen und zum Arbeit gezwungen mit dem Argument dass sie nur 1 Jahr Elternzeit hätten und nicht 3…
Dieses jc ist richtig kriminell. Sagte auch meine Anwältin.


Was schreibe ich dem Datenschutzbeauftragten?

Sehr geehrte Damen und Herren, das jc Hamburg bergedorf möchte Kopie von dies und jenes und bevor ich dem jc irgendwelche Unterlagen zuschicke, möchte ich Sie fragen ob SB so und so das Recht hat auf diese Daten (?)
Zuletzt geändert von Angelina am Do 1. Jul 2021, 09:16, insgesamt 3-mal geändert.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#103

Beitrag von marsupilami »

Seh ich wie Günter.
Kopie vom Bescheid Pflegegrad bzw. es sind ja 2 Personen - muss reichen.
Und dass Angelina als Pflegende bestellt ist.

Zeitlicher Aufwand ist ja schon mit dem Pflegegrad festgelegt.
Wobei das da - vermutlich - das Maximum ist, das eine Fachkraft für die einzelnen Handhabungen brauchen darf.
Laie braucht sicher länger.
Das muss mit berücksichtigt werden.

Arztbericht, Diagnosen, etc. gehen das JC nix an, weil unbeteiligte Dritte.
Daher doch den Datenschutzbeauftragten (JC, Bundesland, Bund) auf die Füße treten - und den/die SB beim JC darüber informieren.
Und das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg und die Regionaldirektion des JC mit in den Verteiler nehmen.
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Olivia
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#104

Beitrag von Olivia »

Einreichung einer Datenschutzbeschwerde gegen ein Jobcenter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inh ... ltung.html

Online-Formular: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kon ... _node.html
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#105

Beitrag von Angelina »

Guten Tag allerseits :)

Das kam heute von Datenschutzbeauftragten:
Die Verarbeitung von Sozialdaten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit ? 67a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes (SGB X) zul?ssig, wenn es f?r die Erf?llung einer gesetzlichen Aufgabe des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch erforderlich ist.
Nach dem Grundsatz des Forderns sind die erwerbsf?higen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verpflichtet, alle M?glichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebed?rftigkeit zu nutzen (? 2 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ? SGB II). Im Rahmen der Zumutbarkeit muss eine leistungsberechtigte erwerbsf?hige Person jede zumutbare Arbeit aufnehmen bzw. an jeder zumutbaren Ma?- nahme teilnehmen.
Eine Arbeit ist nach ? 10 Absatz 1 Nummer 4 unzumutbar, wenn ihre Aus?bung mit der Pflege einer oder eines Angeh?rigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Ob die Pflege eines Angeh?rigen mit einer Arbeit zu ver- einbaren ist und in welchem Umfang eine Arbeit zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.

Seite 2 von 2
Der erwerbsf?hige Hilfebed?rfte hat die Voraussetzungen ? 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II, namentlich die jeweilige Pflege- und Betreuungssituation, auf Anforderung des SGB II- Tr?gers substantiiert darzulegen bzw. im Einzelfall nachzuweisen.
Ohne den konkreten Einzelfall zu kennen kann ich nur eine vorl?ufige Einsch?tzung geben:
Die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg angeforderten Unterlagen des Festlegung des Pflegegrades und der zur Betreuung bestellten Person halte ich f?r erforderlich. Aus dem Pflegegrad ergibt sich grunds?tzlich bereits der Pflegeaufwand, so dass ich nach derzeiti- gem Kenntnisstand eine gesonderte Bescheinigung hierf?r nicht erforderlich halte. Die Vorlage eines Berichtes des medizinischen Dienstes halte ich jedoch f?r nicht erforderlich, da die dieser besonders sensible Daten enth?lt und auch nicht erforderlich ist, um die Be- treuungssituation nachzuweisen.
Sehr geehrte Frau******, ich rege an, dass Sie sich mit dem beh?rdlichen Datenschutz- beauftragten des Jobcenters, *******in Verbindung setzen. Dieser tritt innerhalb des Jobcenters unabh?ngig f?r die Belange des Datenschutzes ein und kann Sie bei Ihren Anliegen vor Ort in k?rzester Zeit unterst?tzen.
Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 040-******unter der Postanschrift: *******28, 20095 Hamburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: team-arbeit- hamburg********
Ich hoffe Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben.
Frage :
Soll ich an die AOK schreiben ob sie mir ein Schreiben, eine Best?tigung dass die Eltern pflegebed?rftig sind und ich sie bzw. meine Mutter pflege , zukommen lassen k?nnen?
F?r meinen Vater haben wir eine Dame von Pflegedienst. ( ich tue aber ihn trotzdem helfen ).
Zuletzt geändert von Wampe am Mi 7. Jul 2021, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#106

Beitrag von Koelsch »

Würde ich machen mir der AOK, und gerne auch den JC Datenschutzbeauftragten einschalten mit Hinweis auf die Antwort hier
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#107

Beitrag von marsupilami »

Wenn die Eltern Pflegegrad haben, dann muss es doch einen Bescheid geben?

Irrelevanten Daten, med. Berichte/Stellungnahmen abdecken, Kopie machen, vorlegen.

Ansonsten wie Koelsch.
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#108

Beitrag von kleinchaos »

Im Pflegeleistungsbescheid müsste auch die pflegende Person drinstehen. Extra-Schreiben von der AOK brauchst du da gar nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#109

Beitrag von Angelina »

Danke euch :)
Wenn ich gleich zu Hause bin dann schau ich noch mal nach.
Ich erinnere mich nur an das Schreiben von der aok wo steht so was in der Richtung wie ; ehrenamtliche Pflege ….
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#110

Beitrag von marsupilami »

.... äähhhhh ...... müssten nicht die zu Pflegenden den Pflegeleistungsbescheid erhalten?
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#111

Beitrag von Angelina »

Also , ich habe jetzt zu Hause geschaut und auch bei meinen Eltern geguckt.
Einen Bescheid wo mein Name erwähnt wird gibt es nicht.

Ich habe hier vor einen Bescheid von der aok wo steht das vorliegen der Pflegebedürftigkeit entsprechend des pflegegrades 3 bestätigt wird.

Und das andere Schreiben von der aok wo steht : ehrenamtliche Pflege für meine Mutter und vielen Dank für meinen Einsatz in der häuslichen pflege
Und dann : aufgrund Ihrer pflegetätigkeit zahlen wir für Sie mit Wirkung ab 01.01.2021 Rentenversicherungsbeiträge nach einem monatlichen Entgelt von 1.414.70€



Hab jetzt an die aok Email geschickt mit der Bitte eine Bescheinigung mir zukommen zu lassen wo beszätigt wird dass ich die Pflege für meine Mutter mache - ohne Daten die dritter nichts angehen weil es für eine Behörde ist.
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#112

Beitrag von kleinchaos »

Da steht wirklich ehrenamtliche Pflege? Die Pflege durch Angehörige darf nicht erwerbsmäßig sein, du darfst also keinen Lohn bekommen. Jedoch sollten deine Eltern dir das Pflegegeld zahlen als Aufwandsentschädigung. Das Geld wird beim Jobcenter nicht angerechnet
Lies mal hier: https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... gehoerige/
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#113

Beitrag von tigerlaw »

Vermutlich "ehrenamtlich" in Abgrenzung zu Pflegedienst.
Das AOK-Briechen mit der Aussage, dass für dich Rentenbeiträge gezahlt werden, dürfte genügen.
Den Bezugsbetrag kannst Du ja ggf löschen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#114

Beitrag von Angelina »

Günter hat geschrieben: Mi 30. Jun 2021, 23:38 Ich würde den Datenschutzbeauftragten fragen, welche Daten Dritter, denn deine Eltern sind nicht Leistungsbezieher , dem JC zugänglich gemacht werden dürfen. Außerdem würde ich der SB folgendes schreiben.

Sehr verquere Frau ....,

ich habe Zweifel, ob die von Ihnen angeforderten Daten Dritter der Datenschutzverordnung entsprechen. Daher habe ich mir erlaubt den Datenschutzbeauftragten des JC und den Bundesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet. Bevor ich keine Antwort erhalte, werde ich Ihnen keinerlei Daten Dritter weitergeben.

mfG
Hallo Günter :)

Das habe ich gerade fertig geschrieben und abgeschickt ans jc und an Datenschutzbeauftragten :)
Ich habe den Datenschutzbeauftragten des jc als CC gesetzt.

Vielen Dank 😊

tigerlaw hat geschrieben: Mi 7. Jul 2021, 17:13 Vermutlich "ehrenamtlich" in Abgrenzung zu Pflegedienst.
Das AOK-Briechen mit der Aussage, dass für dich Rentenbeiträge gezahlt werden, dürfte genügen.
Den Bezugsbetrag kannst Du ja ggf löschen.
Hallo tigerlaw, ja genau. Ich bekomme Rentebeiträge ….
Meine Mutter bekommt überwiesen ca 500,00€ monatlich … ich kaufe dann ein und mache was ich tun kann…
Dann habe ich meinen Minijob 250,00€ monatlich. Davon rechten das jc an … und dann die 860,00€ vom jc wovon miete usw bezahlt wird.

Koelsch hat geschrieben: Mi 7. Jul 2021, 11:00 Würde ich machen mir der AOK, und gerne auch den JC Datenschutzbeauftragten einschalten mit Hinweis auf die Antwort hier
Getan :)
Zuletzt geändert von Wampe am Mi 7. Jul 2021, 17:58, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#115

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben :)

Heute kam Post …

2 Briefe .

In dem einen Brief das Schreiben steht :

Verfügbarkeit Arbeitsmarkt

Sehr geehrte Frau ******
Ihre Email habe ich erhalten.
Bezüglich Ihter Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt bzw. für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit haben Gründe geltend gemacht, die dem entgegenstehen.
Solange mir keine Nachweise vorliegen, dass Sie aufgrund von Pflege von Angehörigen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann ich Ihre Angaben nicht berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
*****



Und dann der zweite Umschlag ein A4 Blatt ….
Mit Vermittlungsvorschlägen
Einmal bei Penny
Dann bei Helge Kröger , dann toom Baumarkt und dann bei Roller

Die scheint mir angepisst zu sein 😅
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#116

Beitrag von marsupilami »

Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen-Belehrung?
D.h. wenn Du keine - in deren Augen - gute Begründung für Nicht-Bewerbung angibst, dann droht Sanktion.

Aber wohin mit den Kindern?
Das wäre schon mal ein Grund.

Und wenn Du was Schriftliches wg. Pflege Deiner Eltern hast, hinschicken.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#117

Beitrag von Angelina »

marsupilami hat geschrieben: Sa 10. Jul 2021, 17:16 Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen-Belehrung?
D.h. wenn Du keine - in deren Augen - gute Begründung für Nicht-Bewerbung angibst, dann droht Sanktion.

Aber wohin mit den Kindern?
Das wäre schon mal ein Grund.

Und wenn Du was Schriftliches wg. Pflege Deiner Eltern hast, hinschicken.

Hallo marsupilami, ja das habe ich mich auch gefragt… was ist mit den Kindern ?!
Ich habe gestern / vorgestern per Mail an die aok eine Mail geschickt dass sie mir bitte eine Bescheinigung schicken sollen wo drin Bestätigung bzw wo drin steht dass ich die Pflege mache.
Das schicke ich ihr dann wenn es da ist - und dann schauen wir.

Ja mit Rechtsfolgenbelehrung
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#118

Beitrag von Koelsch »

Dann bewirb Dich zur Sicherheit und weise darauf hin, dass Du vor Arbeitsantritt klären musst, was mit den KIndern passiert. Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#119

Beitrag von marsupilami »

:arge:
Stimmt, man/vrau muss sich innerhalb von 3 (wenn ich es noch recht im Kopf habe) Tagen bewerben.
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#120

Beitrag von Angelina »

Okay, mache ich.

Ich bin gerade auf der room Seite ( in den Unterlagen steht die Bewerbung soll umgehend übers Internet sein )

Da wird gefragt ob ich mir beim eventuellen Vorstellungsgespräch einen Schwerbehindertenvertreter wünsche - aber keine Frage darüber ob man selber Kinder hat oder Ähnliches…
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#121

Beitrag von Angelina »

Hallo allerseits :)

Ich habe drei online Bewerbungen gestern abgeschickt - bzw meinen Lebenslauf. Das vierte Unternehmen will per Mail … das schicke ich gleich auch ab.
Ein Unternehmen davon will dass ich Arbeitszeugnis schicke ( habe ich nicht ) und Arbeitszeiten wann ich so arbeiten kann.

Ich schreibe ( per Mail )

“ Guten Tag Recruiting Team,

Einen Arbeitszeugnis habe ich nicht.
Die Arbeitszeiten sind nicht flexibel, alleinerziehend mit zwei Kinder , eines davon besucht noch nicht die Schule, die Kinderbetreuung ist nicht sichergestellt und ich bin die Pflegeperson meiner pflegebedürftigen Eltern.“

Ist es okay so, oder zu direkt ?


Und ich habe einen Brief von den Datenschutzbeauftragten erhalten, dieser möchte wissen was geschah und die Unterlagen, was SB für Unterlagen verlangt usw …
Ich bin gerade dabei ihm das alles schriftlich zu beantworten
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#122

Beitrag von Koelsch »

Erscheint mir ok bei den Bewerbungen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#123

Beitrag von Olivia »

Bei Sicherstellung von Kinderbetreuung gelten inzwischen verschärfte Zumutbarkeitsregelungen für Massnahmen und Jobs: https://www.gegen-hartz.de/news/bundesa ... v-bezieher
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#124

Beitrag von Angelina »

Hallo Koelsch, hallo Olivia :)

Vielen Dank.

XXXXXX

*** Habe ich aus dem Link kopiert ***
Zuletzt geändert von Wampe am Di 13. Jul 2021, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Für Zitate gibt es die Zitierfunktion, du bist lange genug im Forum um das bemerkt zu haben.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#125

Beitrag von marsupilami »

Keine Panik-Mache!

Steht doch da:
XXXXXX
Zuletzt geändert von Wampe am Di 13. Jul 2021, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Für Zitate gibt es die Zitierfunktion, das gilt auch für dich.
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