Der zeitliche Pflegeaufwand muss nicht nachgewiesen werden, der ergibt sich aus der Pflegestufe.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf
Frage :Die Verarbeitung von Sozialdaten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit ? 67a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes (SGB X) zul?ssig, wenn es f?r die Erf?llung einer gesetzlichen Aufgabe des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch erforderlich ist.
Nach dem Grundsatz des Forderns sind die erwerbsf?higen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verpflichtet, alle M?glichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebed?rftigkeit zu nutzen (? 2 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ? SGB II). Im Rahmen der Zumutbarkeit muss eine leistungsberechtigte erwerbsf?hige Person jede zumutbare Arbeit aufnehmen bzw. an jeder zumutbaren Ma?- nahme teilnehmen.
Eine Arbeit ist nach ? 10 Absatz 1 Nummer 4 unzumutbar, wenn ihre Aus?bung mit der Pflege einer oder eines Angeh?rigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Ob die Pflege eines Angeh?rigen mit einer Arbeit zu ver- einbaren ist und in welchem Umfang eine Arbeit zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
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Der erwerbsf?hige Hilfebed?rfte hat die Voraussetzungen ? 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II, namentlich die jeweilige Pflege- und Betreuungssituation, auf Anforderung des SGB II- Tr?gers substantiiert darzulegen bzw. im Einzelfall nachzuweisen.
Ohne den konkreten Einzelfall zu kennen kann ich nur eine vorl?ufige Einsch?tzung geben:
Die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg angeforderten Unterlagen des Festlegung des Pflegegrades und der zur Betreuung bestellten Person halte ich f?r erforderlich. Aus dem Pflegegrad ergibt sich grunds?tzlich bereits der Pflegeaufwand, so dass ich nach derzeiti- gem Kenntnisstand eine gesonderte Bescheinigung hierf?r nicht erforderlich halte. Die Vorlage eines Berichtes des medizinischen Dienstes halte ich jedoch f?r nicht erforderlich, da die dieser besonders sensible Daten enth?lt und auch nicht erforderlich ist, um die Be- treuungssituation nachzuweisen.
Sehr geehrte Frau******, ich rege an, dass Sie sich mit dem beh?rdlichen Datenschutz- beauftragten des Jobcenters, *******in Verbindung setzen. Dieser tritt innerhalb des Jobcenters unabh?ngig f?r die Belange des Datenschutzes ein und kann Sie bei Ihren Anliegen vor Ort in k?rzester Zeit unterst?tzen.
Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 040-******unter der Postanschrift: *******28, 20095 Hamburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: team-arbeit- hamburg********
Ich hoffe Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben.
Hallo Günter :)Günter hat geschrieben: ↑Mi 30. Jun 2021, 23:38 Ich würde den Datenschutzbeauftragten fragen, welche Daten Dritter, denn deine Eltern sind nicht Leistungsbezieher , dem JC zugänglich gemacht werden dürfen. Außerdem würde ich der SB folgendes schreiben.
Sehr verquere Frau ....,
ich habe Zweifel, ob die von Ihnen angeforderten Daten Dritter der Datenschutzverordnung entsprechen. Daher habe ich mir erlaubt den Datenschutzbeauftragten des JC und den Bundesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet. Bevor ich keine Antwort erhalte, werde ich Ihnen keinerlei Daten Dritter weitergeben.
mfG
Hallo tigerlaw, ja genau. Ich bekomme Rentebeiträge ….
Getan :)
marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 10. Jul 2021, 17:16 Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen-Belehrung?
D.h. wenn Du keine - in deren Augen - gute Begründung für Nicht-Bewerbung angibst, dann droht Sanktion.
Aber wohin mit den Kindern?
Das wäre schon mal ein Grund.
Und wenn Du was Schriftliches wg. Pflege Deiner Eltern hast, hinschicken.