Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
-
- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Moin,
da ich ja ein wenig bl?de bin und im Bereich Selbst?ndige nichts mehr posten darf, gebe ich das mal hier rein.
https://westkuestenanwalt.com/2021/05/1 ... s-es-sich/
Letzendlich hat das Gericht entschieden das wenn ein Leistungsbezieher im laufenden Leistungsbezug seinen Kiosk den er mit Warenbestand schon vor dem Leistungsbezug hatte (und dieser damit Teil seines gesch?tzten Verm?gens war!!!!!!! ) aufl?st bzw. verkauft, dies keine anrechenbare Betriebseinnahme im Sinne des SGB II ist , sondern lediglich eine Umwandlung seines Verm?gens.
Wieso ist das dann also eine Privatentnahme im Sinne des SGB II die angeblich als Gewinn angerechnet wird wenn so ein Kioskbesitzer sich ein Snickers aus seinem eigenen Warenbestand nimmt und auffrist.
Wieso ist der Verkauf des Snickers komplett eine Betriebseinnahme im Sinne des SGB II wenn doch der eigentliche Wert des Snickers ein Teil des gesch?tzten Verm?gens des Kioskbetreibers ist. Er hat doch erst einmal nur einen Teil seines Verm?gens umgewandelt, und das kann ja kein Einkommen im Sinne des SGB II darstellen. Erst die Differenz zwischen dem Wert des Snickers und dem Verkaufspreis des Snickers stellt eine auf den Leistungsbezug anrechenbare Betriebseinnahme im Sinne des SGB II dar.
Das ist eben etwas was viele BWL und Steuerspezis nicht verstehen, die Anlage EKS unterscheidet eben nicht in Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren (aus dem gesch?tzten Verm?gen) und Betriebseinnahmen aus nicht "gesch?tztem" (betrieblichen) Verm?gen.
Wenn also so ein Kioskbesitzer mitten im laufenden Leistungszeitraum meint er m?sse nun 1000 ? er Einnahmen des Kiosk f?r private Dinge ausgeben ,so mindert dies lediglich sein gesch?tztes Verm?gen und ist keine Privatentnahme die den anrechenbaren Gewinn erh?ht und zu anrechenbaren Einkommen im SGB II f?hrt.
da ich ja ein wenig bl?de bin und im Bereich Selbst?ndige nichts mehr posten darf, gebe ich das mal hier rein.
https://westkuestenanwalt.com/2021/05/1 ... s-es-sich/
Letzendlich hat das Gericht entschieden das wenn ein Leistungsbezieher im laufenden Leistungsbezug seinen Kiosk den er mit Warenbestand schon vor dem Leistungsbezug hatte (und dieser damit Teil seines gesch?tzten Verm?gens war!!!!!!! ) aufl?st bzw. verkauft, dies keine anrechenbare Betriebseinnahme im Sinne des SGB II ist , sondern lediglich eine Umwandlung seines Verm?gens.
Wieso ist das dann also eine Privatentnahme im Sinne des SGB II die angeblich als Gewinn angerechnet wird wenn so ein Kioskbesitzer sich ein Snickers aus seinem eigenen Warenbestand nimmt und auffrist.
Wieso ist der Verkauf des Snickers komplett eine Betriebseinnahme im Sinne des SGB II wenn doch der eigentliche Wert des Snickers ein Teil des gesch?tzten Verm?gens des Kioskbetreibers ist. Er hat doch erst einmal nur einen Teil seines Verm?gens umgewandelt, und das kann ja kein Einkommen im Sinne des SGB II darstellen. Erst die Differenz zwischen dem Wert des Snickers und dem Verkaufspreis des Snickers stellt eine auf den Leistungsbezug anrechenbare Betriebseinnahme im Sinne des SGB II dar.
Das ist eben etwas was viele BWL und Steuerspezis nicht verstehen, die Anlage EKS unterscheidet eben nicht in Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren (aus dem gesch?tzten Verm?gen) und Betriebseinnahmen aus nicht "gesch?tztem" (betrieblichen) Verm?gen.
Wenn also so ein Kioskbesitzer mitten im laufenden Leistungszeitraum meint er m?sse nun 1000 ? er Einnahmen des Kiosk f?r private Dinge ausgeben ,so mindert dies lediglich sein gesch?tztes Verm?gen und ist keine Privatentnahme die den anrechenbaren Gewinn erh?ht und zu anrechenbaren Einkommen im SGB II f?hrt.
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Sehr einfach, Verkauf des Snickers im laufenden Betrieb dient der Gewinnerzielung, Verkauf des Ladens, und genau das steht dort, "....der Betrieb durch den Hilfebedürftigen eingestellt wird..." ist hingegen Vermögensumwandlung, da das Vermögen nicht mehr der Gewinnerzielung dienst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
@ ratloser: ist das Dein aktuelles konkretes Problem oder nur "Hören-Sagen"?
Wenn letzteres ab damit in das Unterforum Grundsatzdiskussionen rund um SGB II
Wenn letzteres ab damit in das Unterforum Grundsatzdiskussionen rund um SGB II
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Da müsste unterschieden werden zwischen Anfangswarenbestand aus eigenem Geld (d.h. aus geschütztem Betriebsvermögen) und Nachkäufen, welche im Rahmen der Anerkennung als Betriebskosten durch das JC in der EKS berücksichtigt wurden. Entnahmen aus Anfangswarenbestand sind Vermögensumwandlung, Entnahmen aus Nachkäufen sind Einnahmen, und zwar zum EK-Preis (und nicht zur Handelsspanne wie von Dir irrtümlich angenommen!). Zur Not müsste ein genauer Nachweis mittels Eingangsrechnungen und Zuordnung zum jeweiligen Warenbestand erfolgen. Wie dies bei einem kleinen Unternehmen ohne Warenwirtschaftssystem funktioniren soll -der ratlose hat geschrieben: ↑Mo 31. Mai 2021, 09:04 Wieso ist der Verkauf des Snickers komplett eine Betriebseinnahme im Sinne des SGB II wenn doch der eigentliche Wert des Snickers ein Teil des geschützten Vermögens des Kioskbetreibers ist. Er hat doch erst einmal nur einen Teil seines Vermögens umgewandelt, und das kann ja kein Einkommen im Sinne des SGB II darstellen. Erst die Differenz zwischen dem Wert des Snickers und dem Verkaufspreis des Snickers stellt eine auf den Leistungsbezug anrechenbare Betriebseinnahme im Sinne des SGB II dar.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Ja, das Thema hatten wir mit meinem konkreten Beispiel ja auch schon. Ich nutze zwar ein Warenwirtschaftssystem, aber das ist eigentlich egal. Denn, die Daten sind "manipulierbar". Ich buche nicht jeden Artikel direkt aus dem Lager aus, wenn ich ihn verkauft habe und ich buchen nicht jeden Artikel ein, wenn ich ihn dem Lager z.B. nur kurzfristig zuführe oder ihn direkt weiterverkaufe...Olivia hat geschrieben: ↑Mo 31. Mai 2021, 10:01 ...
Da müsste unterschieden werden zwischen Anfangswarenbestand aus eigenem Geld (d.h. aus geschütztem Betriebsvermögen) und Nachkäufen, welche im Rahmen der Anerkennung als Betriebskosten durch das JC in der EKS berücksichtigt wurden. Entnahmen aus Anfangswarenbestand sind Vermögensumwandlung, Entnahmen aus Nachkäufen sind Einnahmen, und zwar zum EK-Preis (und nicht zur Handelsspanne wie von Dir irrtümlich angenommen!). Zur Not müsste ein genauer Nachweis mittels Eingangsrechnungen und Zuordnung zum jeweiligen Warenbestand erfolgen. Wie dies bei einem kleinen Unternehmen ohne Warenwirtschaftssystem funktioniren soll -
Ich sehe das zwar auch so, dass es Umwandlung von Vermögen ist. Jedoch habe ich dieses Vermögen auch nie angegeben. Sollte ich diese Karte in einem der laufenden Verfahren ziehen, wird es wohl wenig erfolgreich sein.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Du müsstest jeden Artikel für das Jobcenter mit einem Kugelschreiber mit Datum und Wert des Einkaufs beschriften.
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Mo 31. Mai 2021, 10:30
Ich sehe das zwar auch so, dass es Umwandlung von Vermögen ist. Jedoch habe ich dieses Vermögen auch nie angegeben. Sollte ich diese Karte in einem der laufenden Verfahren ziehen, wird es wohl wenig erfolgreich sein.
Das Vermögen ist ja auch nur aus dem Grund zu beziffern und beim JC anzugeben, wenn der über der Grenze des §12 SGB II liegende Wert dazu genutzt werden "soll bzw muss" um ALG II Bezug zu vermeiden. Das geht aber bei einem Betrieb nicht. Egal, ob der Kiosk mit Waren 5 - oder 50.000 € wert ist, der überschüssige Vermögenswert ist nicht einzeln verwertbar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Ja, genau. Lieber Kunde, ich benötige noch mal die Ware. Ich muss sie noch mit Datum und Wert beschriften ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Ja, da war irgendwas mit "zur Erzielung von Einkommen benötigt". Meine Maschinen und Werkzeuge habe ich ja auch nicht angeben "müssen".Günter hat geschrieben: ↑Mo 31. Mai 2021, 10:43 ...
Das Vermögen ist ja auch nur aus dem Grund zu beziffern und beim JC anzugeben, wenn der über der Grenze des §12 SGB II liegende Wert dazu genutzt werden "soll bzw muss" um ALG II Bezug zu vermeiden. Das geht aber bei einem Betrieb nicht. Egal, ob der Kiosk mit Waren 5 - oder 50.000 € wert ist, der überschüssige Vermögenswert ist nicht einzeln verwertbar.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
In diesen Fällen werden Leistungen als Darlehen erbracht und das JC fordert zur Verwertung der überschüssigen Vermögenswerte auf. Dazu wird es eine Frist setzen und Verschleuderung verbieten.
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Never!
Einmannbetrieb wie das Urvieh, Elektriker, Firmenwagen 3 Jahre alt mit Werkzeug und Material, Zeitwert ca 20.000 €. Lagerbestand 5.000 €, Büroausstattung 3.000 €.
Nix mit Darlehen. Zahlemann und Söhne ist angesagt.
Einmannbetrieb wie das Urvieh, Elektriker, Firmenwagen 3 Jahre alt mit Werkzeug und Material, Zeitwert ca 20.000 €. Lagerbestand 5.000 €, Büroausstattung 3.000 €.
Nix mit Darlehen. Zahlemann und Söhne ist angesagt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Verkauf eines Betriebes ist Vermögen
Sehe ich wie Günter.
Und, bisher ist das in beiden laufenden Verfahren nicht thematisiert worden. Wobei, der 4menwagen natürlich bekannt ist. Schon wegen des "Fahrtenbuchwunsches" und weil er per Darlehen finanziert wurde. Die Darlehenstilgung und Zinsen sind ja in der EKS drin.
Ich vermute, Olivia hat heute einen Clown gefrühstückt. Ein bißchen Spaß macht das Leben schöner ;-)
Und, bisher ist das in beiden laufenden Verfahren nicht thematisiert worden. Wobei, der 4menwagen natürlich bekannt ist. Schon wegen des "Fahrtenbuchwunsches" und weil er per Darlehen finanziert wurde. Die Darlehenstilgung und Zinsen sind ja in der EKS drin.
Ich vermute, Olivia hat heute einen Clown gefrühstückt. Ein bißchen Spaß macht das Leben schöner ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.