Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Trafel35
Beiträge: 3
Registriert: Sa 5. Jun 2021, 13:20

Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#1

Beitrag von Trafel35 »

Hallo zusammen,

ich hab im April 2021 ALG2 beantragt und auch schon für 2 Monate ausgezahlt bekommen.
Nun bittet das Amt um meine Kontoauszüge von 2019 bis heute, aufgrund von "Kapitalerträge in höhe von 742€".

Seit 15 Jahren zahle ich für meine Altersvorsorge in ETFs ein, also ein Aktiensparplan. Diese gesparte Summe ist höher als mein momentanes "Schonvermögen", aber ist niedriger als das "erhebliche Vermögen".

Nun, hab ich eine wenig Bange um meine Altersvorsorge. Ich hatte im April den Antrag gestellt, weil ich davon ausgegangen bin das
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Vermögen bis zu 60.000 Euro zunächst nicht antasten möchte.

Was könnte ich den im bestmöglichen Fall jetzt tun? Muss ich Strafe zahlen, aufgrund meiner Altersvorsoge oder die bisherigen ALG 2 Summen zurück?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22282
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Das Sparvermögen sollte gegenüber dem JC "als für die Altersvorsorge bestimmt" deklariert werden. Zusätzlich zu der Vermögensgrenze von 60.000 € stehen Dir dann weitere 8.000 € pro zurückgelegtem Jahr der Selbständigkeit anrechnungsfrei als zulässiges Altersvorsorgevermögen zur Verfügung.
Bei der Angemessenheitsprüfung sind Gleichbehandlungsaspekte mit sonstigen, in durchschnittlicher Höhe pflichtig Vorsorgenden, insbesondere Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Als angemessen ist eine Altersvorsorge anzuerkennen, wenn das jährlich hierfür angesparte Vermögen dem jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallenden Beitrag für einen Entgeltpunkt (= Beitrag auf Grundlage des Durchschnittentgelts aller gesetzlich Versicherten, siehe Anlage 1 im SGB VI) entspricht. Aktuell ergibt sich daraus ein Betrag in Höhe von gerundet 8.000 Euro, der bei Selbstständigen für jedes angefangene Jahr der Selbständigkeit - wenn als für die Altersvorsorge bestimmt be-eichnet - nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist. Nach 30-jähriger Selbstständigkeit bleiben danach 240.000 Euro unberücksichtigt.

Zutreffend insbesondere die Ausführungen ab Punkt 1.2 auf S. 5: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Und zu Deiner Frage:
Trafel35 hat geschrieben: Sa 5. Jun 2021, 13:38 Muss ich Strafe zahlen, aufgrund meiner Altersvorsoge oder die bisherigen ALG 2 Summen zurück?
Weder noch. Du musst Dich gegenüber dem JC (kleinteilig) durchsetzen und Deine berechtigten Ansprüche geltend machen. Dir steht das ALG II neben Deiner Altersvorsorge zu. Auf Zuruf funktioniert im Jobcenter überhaupt nichts. Schau Dir nur mal beispielhaft die vereinfachten Antragsformulare an, dann siehst Du, wie kompliziert alles weiterhin ist: viewtopic.php?p=551236#p551236
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Wie weit zurück genau wollen die die Kontoauszüge?
Normal sind 3 Monate.

Kannst Du die Begründung des JC
aufgrund von "Kapitalerträge in höhe von 742€".
ein wenig ausführlicher darlegen?
Ist das ein monatlicher Betrag, vierteljährlich, jährlich, ....?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22282
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#4

Beitrag von Olivia »

Ja, eine Präzisierung wäre wünschenswert. Wertsteigerungen einer Altersvorsorge, die nur auf dem Papier stattfinden, sind beispielsweise keine Kapitalerträge, sondern werden erst zu solchen, wenn bestimmte Spekulationsfristen unterschritten werden und Wertpapiere durch einen Verkauf zu Geld gemacht werden. Allerdings können Ausschüttungen aus Wertpapieren Kapitalerträge sein (Dividenden zum Beispiel).
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#5

Beitrag von kleinchaos »

Wenn die Zinsen im Sparplan eingerechnet sind und nicht zur Auszahlung kommen, dann sind die Zinsen schonmal kein anrechenbares Einkommen.
Sicherheitshalber kann man den Sparplan auch festschreiben mit einem Verwertungsausschluss. Das heißt, dass die Gelder zwingend erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgezahlt werden, egal ob der Sparplan vorher schon fällig wird oder nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#6

Beitrag von Günter »

Lieber trafel35, wenn du und dein Anliegen kein fake sind, dann frage ich mich warum du keinerlei Reaktion auf die Antworten gibst und wenn das Problem so dringlich ist, warum bist du dann kurz nach dem Posten abgetaucht?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#7

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Trafel35
Beiträge: 3
Registriert: Sa 5. Jun 2021, 13:20

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#8

Beitrag von Trafel35 »

Günter hat geschrieben: So 6. Jun 2021, 07:49 Lieber trafel35, wenn du und dein Anliegen kein fake sind, dann frage ich mich warum du keinerlei Reaktion auf die Antworten gibst und wenn das Problem so dringlich ist, warum bist du dann kurz nach dem Posten abgetaucht?
Tut mir Leid, ich war etwas Familiär verhindert.

Ich hab im April einen Erstantrag korrekt ausgefüllt, es wurde überhaupt nicht nach einer Summe des Vermögens gefragt. Ich denke ich musste nur bestätigen das ich weniger als 60000€ hab, welches auch der Wahrheit entsprach. Ich besitze 2 ETFS (MSCI WORLD/ NASDAQ) welche ich über einen Jahrzehnt monatlich bespare. Ich bin mir unsicher ob es als Altersvorsorge annerkant wird.

Ich werde mir von dem Jobcenter erstmal Auskunft geben lassen, warum unübliche 2 Jahre gefordert werden und verlange eine schriftliche Auskunft über diese "Kapitalerträge".
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#9

Beitrag von Günter »

Hast du deine Altersvorsorge "Hartz IV-sicher" gemacht?

https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... um-genutzt

Wenn nicht, dann hole das dringend nach.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich bin unsicher, ob solche Fonds so gestaltbar sind, dass ein Zugriff vor "uralt" nicht möglich ist. Nur dann aber wäre das "SGB Altersvorsorge"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#11

Beitrag von marsupilami »

Ich dachte bisher es ist anders herum:

Nicht das JC fragt nach Vermögen, sondern der Antragsteller muss das Formular VM ausfüllen und mit dem Antrag einreichen.

Gut, ich will jetzt nicht darauf beharren, schließlich hab ich schon vor Corona länger keinen Antrag auf ALG II gestellt und Corona selbst hat ja einiges durcheinander gewürfelt.

Nur, wenn ich in dieser Seite
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... arbeitslos
ein wenig durchblättere, komme ich - zugegeben recht weit unten - auf den Abschnitt des Vereinfachten Antragsverfahrens.
Dort wiederum wird ein Merkblatt zum download angeboten, in dem es im Kapitel 9 um Einkommen und Vermögen geht.

So viel mal dazu.
Trafel35 hat geschrieben: Di 8. Jun 2021, 08:04 Ich bin mir unsicher ob es als Altersvorsorge annerkant wird.
Ich denke eher nicht.
Fondsgebundene Altersvorsorge und Hartz-IV
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente ist die fondsgebundene Rentenversicherung eine rein private Vorsorge, die nicht staatlich gefördert wird. Somit ist sie, trotz des Charakters der Altersvorsorge, auch nicht Hartz-IV geschützt. Wird der erlaubte Freibetrag überschritten, muss das angesparte Kapital der Altersvorsorge verwertet werden.
https://www.transparent-beraten.de/ratg ... iv-sicher/

Ich vermute mal, dass die im JC deshalb die vielen Kontoauszüge wollen.
Und vermutlich sollst Du denen erklären, was es mit den Kapitalerträgen auf sich hat.


Wer nicht weiß, was ETF's sind:
https://www.justetf.com/de/academy/was-sind-etfs.html
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22282
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#12

Beitrag von Olivia »

Frage an den TE: bist Du selbständig tätig oder stehst Du in einem Angestelltenverhätnis oder trifft beides zu?
Trafel35
Beiträge: 3
Registriert: Sa 5. Jun 2021, 13:20

Re: Aufforderung zur Mitwirkung - Kontoauszüge

#13

Beitrag von Trafel35 »

Olivia hat geschrieben: Di 8. Jun 2021, 09:50 Frage an den TE: bist Du selbständig tätig oder stehst Du in einem Angestelltenverhätnis oder trifft beides zu?
Gar nichts von beidem. Ich war mal im Angestelltenverhätnis und war bisher immer sehr sparsam, lebe eigentlich fast noch wie zu meinen Studentenzeiten. Mein Hauptziel im Leben war immer, soviel anzusparen und zu investieren um irgendwann in Frührente gehen zu können. Dann ist meine Frau gestorben und es kam noch Corona, genau als ich meinen Job wechselte und in der Probezeit aus wirtschaftlichen Gründen geflogen bin, weil der Hauptlieferant für die Elektronik China war und dieser ausgefallen ist. Seitdem hab ich mich nicht wirklich wieder aufgerafft.
Wampe hat geschrieben: Di 8. Jun 2021, 09:45 Trafel35 hat geschrieben: ↑Di 8. Jun 2021, 08:04
Ich werde mir von dem Jobcenter erstmal Auskunft geben lassen, warum unübliche 2 Jahre gefordert werden
Weil die dir das hier
Trafel35 hat geschrieben: ↑Di 8. Jun 2021, 08:04
Ich denke ich musste nur bestätigen das ich weniger als 60000€ hab, welches auch der Wahrheit entsprach.
nicht glauben.
Was ich mit Blick auf die Höhe der Kapitalerträge auch nachvollziehen kann, wie oben schon erwähnt.
Da bin ich ein wenig beruhigt.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“