WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
helz

WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#1

Beitrag von helz »

schwieriger fall mit meiner schwester.
ich hoffe, ich kann das alles so darstellen, wie sie es mir erzählt hat.
im moment hat sie keine kraft, hier selber aufzuschlagen.

sie hat im april 2021 für den 1.5.2021 einen WBA eingereicht.
wohnort im landkreis konstanz.

das JC forderte zuerst unterlagen an, die noch nicht vorlagen. sie ist ja ehrenamtlich im stadtparlament tätig.
die wurden beigebracht.
dann wurden unterlagen von 2020 angefordert, die eigentlich schon vorlagen (ein wohl beliebtes spiel bei diesem JC), die wurden auch beigebracht.
danach wurden wieder unterlagen (wohl andere) aus 2020 und 2021 angefodert und auch beigebracht.

die uhr tickte allerdings, weil der 1.5. mit ohne kohle drohte.
der antrag ist bis heute (22.6.) noch nicht beschieden.

sie hungert nicht, weil sie ja sitzungsgeld von der stadtparlamentstätigkeit bekommt.

das JC hat aus nicht bekannten gründen eigenmächtig in 2016 (gefühlt zwischen 2015 und 2017) angefangen, die miete direkt an den vermieter meiner schwester zu zahlen.
da der vermieter (hausverwaltung) eine bescheinigung für das JC ausstellen sollte, wurde meine schwester ende april darüber in kenntnis gesetzt, dass die miete für februar 2021 ausstehen würde. (die hausverwaltung wurde nun aufgefordert solche probleme zeitnah zu kommunizieren)
natürlich stehen durch die bisherige nicht erfolgte weiterbewilligung auch die mieten 05 und 06 beim vermieter aus und meine schwester hat nun angst obdachlos zu werden, auch wenn noch keine kündigung erfolgt ist.

bisher stimmt sie sich gerne mit einem ex-freund ab, zu dem sie noch eine freundschaft verbindet. alter gewerkschaftler, der in einem mittlerweile geschlossenen nachbarschaftszentrum sozialberatung gemacht hat.

mit diesem zusammen hat sie eine klage beim SG konstanz erstellt (untätigkeitsklage) hier liegt ein aktenzeichen vor.
danach haben sie einen eilantrag beim SG konstanz eingereicht, hier gibt es noch kein aktenzeichen.
parallel empfahl ihr der freund eine klage beim verwaltungsgericht freiburg gegen den amtsleiter hilfsweise gegen die beiden SBs (SB leistungsabtielung wurde gewechselt in dieser zeit)

sie benötigt einen rat, wie man das ganze beschleunigen kann!
fühlt sich hilflos, depressionen kicken wieder ein und meine angst ist, dass ihre suchtproblematik wieder getriggert wird.

sie hat auch angst sich die miete ggf. zu leihen, weil das im LK konstanz wohl gerne als "ach wenn du dir das leihen kannst, dann bist du ja nicht hilfsbedürftig." gefahren wird (hat sie von anderen bekannten im alg2 bezug mehrfach gehört).

@tigerlaw evt. kennst du einen anwalt im LK konstanz der weiterhelfen könnte? sie sagt, an ihrem wohnort wäre kein sozialrechtsanwalt mehr bereit sich mit dem JC anzulegen.

sorry wenn alles etwas konfus ist!
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Koelsch
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

So schnell wird man nicht obdachlos. Da bliebe ich noch ruhig.
Untätigkeitsklage weshalb?
Verwaltungsgericht halte ich ehrlich gesagt für Blödsinn.
Eilantrag beim SG erscheint aber sinnvoll bei der Bearbeitungszeit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#3

Beitrag von helz »

eilantrag wurde ja gestellt,
nur leider die frage: wann wird sowas beschieden. klar kannst du auch nicht wissen.

die beiden anderen klagen sind aufgrund der weisheit ihres ex-freundes entstanden!
untätigkeit wohl, weil das JC nicht aus den puschen kommt.
verwaltungsgericht war damit begründet, das würde die bajuffen wach machen!

das ruhigbleiben fällt ihr schwer, ist aber auch in einer langen und mir sehr verständlichen geschichte begründet!
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Koelsch
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#4

Beitrag von Koelsch »

Untätigkeit guck mal § 88 SGG, da stehen die Fristen.
Verwaltungsgericht vermutlich: Abgelehnt weil nicht zuständig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#5

Beitrag von helz »

danke
wir harren der dinge

mir wäre persönlich wichtig, dass die endlich aus den puschen kommen und sister ihr geld kriegt
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Koelsch
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#6

Beitrag von Koelsch »

Eilantrag erscheint mir das Richtige.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#7

Beitrag von Olivia »

Man müsste notfalls ganze sechs Monate warten, bis der Antrag entschieden ist?
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Koelsch
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#8

Beitrag von Koelsch »

So steht's im Gesetz. Deshalb ja "Tasche leer" dringend Geld per Eilantrag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#9

Beitrag von kleinchaos »

Das SG kann ja auch erst entscheiden, wenn es alle erforderlichen Daten hat. Ok, auch in Eilverfahren sind manche SG bei der Anforderung von Unterlagen zu sehr umfangreichen Sammlungen aufgelegt und schrecken auch nicht davor zurück, Dinge anzufordern, die entweder nicht zur Sache oder nicht relevant sind. Trotzdem, ich würde hier wegen der 2 ausstehenden Mieten und dem leeren Konto nochmal für Druck sorgen.

Die Schwester ist im Stadtparlament? Warum nutzt sie ihr Mandat nicht und macht die Taktik des JC öffentlich?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#10

Beitrag von tigerlaw »

Die Stadt, in der helz´ Schwester wohnt, ist kreisangehörige Gemeinde (wenn auch "Große Kreisstadt", vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Kreisstadt), JC dürfte aber auf Kreisebene angesiedelt sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#11

Beitrag von helz »

aktenzeichen wegen eilantrag gibt es jetzt auch.

sister im panikmodus
kleinchaos hat geschrieben: Mi 23. Jun 2021, 06:52 Das SG kann ja auch erst entscheiden, wenn es alle erforderlichen Daten hat. Ok, auch in Eilverfahren sind manche SG bei der Anforderung von Unterlagen zu sehr umfangreichen Sammlungen aufgelegt und schrecken auch nicht davor zurück, Dinge anzufordern, die entweder nicht zur Sache oder nicht relevant sind. Trotzdem, ich würde hier wegen der 2 ausstehenden Mieten und dem leeren Konto nochmal für Druck sorgen.

Die Schwester ist im Stadtparlament? Warum nutzt sie ihr Mandat nicht und macht die Taktik des JC öffentlich?
es fehlen ja 3 mieten
weil ja das jc im februar auch keine miete gezahlt hat!, dass hat sister aber erst durch anforderung einer unterlage von der hausverwaltung erfahren.

die frage ist: wie kann sie druck machen?

ich weiß nicht, warum sie das mandat so nicht nutzt, evt. hat sie angst dann rausgekickt zu werden.
sie meinte eh schon, dass man scheel auf sie herabgucken würde, weil hartz iv!
tigerlaw hat geschrieben: Mi 23. Jun 2021, 10:13 Die Stadt, in der helz´ Schwester wohnt, ist kreisangehörige Gemeinde (wenn auch "Große Kreisstadt", vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Kreisstadt), JC dürfte aber auf Kreisebene angesiedelt sein.
es gibt direkt ein jc in der stadt!


sie sucht jetzt gerade nochmal unterlagen zusammen.
war bei dem anwalt, den tigerlaw empfohlen hatte, der aber jetzt nicht tätig werden könne (eigene aussage) nur gegen zahlung von 450 €
ansonsten erst wenn der antrag abgelehnt würde.

wegen der miete
da es 3 sind, die der hausverwaltung geschuldet werden.
feb 2021, mai 2021, juni 2021
und sie der ansicht ist: in deutschland haben mieter keine rechte mehr
will sie nun die kohle von ihrer fraktionsvorsitzenden leihen, mit der sie auch privat befreundet ist.
dazu muß sie noch das konto der hausverwaltung rausfinden, da ja jc direkt an die hausverwaltung überweist (ohne absprache mit sister)

hat aber panik:
zitat "die werden sagen, wenn ich mir das leihen kann, dann bin ich ja nicht bedürftig, dann kriege ich kein alg 2 mehr!"

persönlich halte ich das für schwachsinnig, weil konto ist ja leer.


sollte man da evt. eine art darlehensvertrag machen,
zweckgebundende kohle nur für diese mietzahlungen?

und das jc auffordern, diese 3 zahlungen direkt an die darlehnsgeberin zu überweisen?
weil wenn das jc wieder fröhlich an die hausverwaltung zahlt, dann sieht darlehnsgeberin die kohle nur schwer wieder!

bin gerade auch ratlos und ziemlich in sorge um sie
kann aber nicht hin, weil tief im süden der republik.

ach ja
jc hatte sister weil sister auch körperlich ziemlich kaputt, aufgefordert so einen rentenantrag zu stellen, hat sister auch gemacht, und rentenkasse hat es ja nicht so eilig!

und die unterlagen liegen ja alle vor z.t. wie bei vielen seit jahren!

danke für euren beistand!
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marsupilami
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#12

Beitrag von marsupilami »

helz hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:09 sollte man da evt. eine art darlehensvertrag machen,
zweckgebundende kohle nur für diese mietzahlungen?
Jep, unbedingt.
Mit allem Komfort und Komnach.
Ort, Datum, Gläubiger, Schuldner, Betrag, etc.
Vorlagen für private Darlehen findest Du bestimmt im Internet.

helz hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:09 und das jc auffordern, diese 3 zahlungen direkt an die darlehnsgeberin zu überweisen?
weil wenn das jc wieder fröhlich an die hausverwaltung zahlt, dann sieht darlehnsgeberin die kohle nur schwer wieder!
Nein.
Die Darlehensgeberin ist nur selbiges.
Sie bekommt ihr Geld von Deiner Schwester zurück.

Das JC macht da sonst womöglich ein BG oder fragt lang und umständlich nach, ob denn die Darlehensgeberin nicht womöglich unterhaltspflichtig ist oder was denen sonst so für Abgase durch die Nase zu Kopfe steigen.
Incl. - unberechtigte - Anforderung von Unterlagen.

Schon dass da die Hausverwaltung mit drinne hängt ist nach meiner Meinung zu viel.

Einzig und allein Leistungsbezieherin ist "Geschäftspartner" des JC!


Mit der Darlehensgeschichte würde ich noch warten.
Solange diese Hausverwaltung keine Mahnung oder Androhung der Kündigung schickt, sitzt Deine Schwester nicht auf der Straße.
Selbst wenn, könnte man denen unterjubeln, dass sie selbst schuld sind, weil sie erst jetzt damit rüber gekommen sind.
Jetzt müssen sie sich halt gedulden, bis Deine Schwester das mit dem JC geklärt hat, Eilantrag beim SG würde laufen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#13

Beitrag von Koelsch »

So isses, erst muss Kündigung kommen, vorher passiert wohnungsmäßig gar nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#14

Beitrag von helz »

marsupilami hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:47
Mit allem Komfort und Komnach.
Ort, Datum, Gläubiger, Schuldner, Betrag, etc.
Vorlagen für private Darlehen findest Du bestimmt im Internet.
sollte kein problem sein!


Nein.
Die Darlehensgeberin ist nur selbiges.
Sie bekommt ihr Geld von Deiner Schwester zurück.
dann könnte es schwierig werden. weil ja jc direkt an die hausverwaltung zahlt
und wenn dann jc endlich bewilligt hat und quasi nachzahlt, dann hat die hausverwaltung doppelt kohle, die sie nicht wieder rausrückt!
Das JC macht da sonst womöglich ein BG oder fragt lang und umständlich nach, ob denn die Darlehensgeberin nicht womöglich unterhaltspflichtig ist oder was denen sonst so für Abgase durch die Nase zu Kopfe steigen.
Incl. - unberechtigte - Anforderung von Unterlagen.
haben ja keine gemeinsame adresse!
und darlehensgeberin ist eine ärztin und politikerin

dass das jc da gerne was unlauteres raus konstruieren möchte ist mir schon klar

Schon dass da die Hausverwaltung mit drinne hängt ist nach meiner Meinung zu viel.
meiner meinung nach auch, aber es ist nicht mehr rekonstruierbar, warum das jc an die hausverwaltung anfing zu zahlen. angeblich wurde sister vorgeworfen, sie hätte nebenkosten nicht an die hausverwaltung gezahlt, von seiten des jc
nur woher das jc die kontonummer der hausverwaltung hatte … mein jc hat keine weiteren daten!
Einzig und allein Leistungsbezieherin ist "Geschäftspartner" des JC!
sehe ich auch so
Mit der Darlehensgeschichte würde ich noch warten.
Solange diese Hausverwaltung keine Mahnung oder Androhung der Kündigung schickt, sitzt Deine Schwester nicht auf der Straße.
Selbst wenn, könnte man denen unterjubeln, dass sie selbst schuld sind, weil sie erst jetzt damit rüber gekommen sind.
Jetzt müssen sie sich halt gedulden, bis Deine Schwester das mit dem JC geklärt hat, Eilantrag beim SG würde laufen.
ok das ist ein guter punkt
danke dir marsu!
Wampe hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:58
:jojo: :jojo:
Auch eine verbindliche Rückzahlungsregelung mit aufnehmen.
genau
machen wir dann

helz hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:09dazu muß sie noch das konto der hausverwaltung rausfinden
Mietvertrag?
anscheinend hat sich das wohl geändert
frag nicht weiter, mir sind manche sachen auch etwas komisch


helz hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:09da ja jc direkt an die hausverwaltung überweist (ohne absprache mit sister)
Das sollte in der Folge auch noch angegangen werden.
Aufgrund eigener Entscheidung darf das JC sowas nämlich nur in Ausnahmefällen (siehe § 22 Abs. 7 SGB II).
da warten wir aber den bescheid ab gell?

danke für euren input
habe es schon weiter gegeben, sie fühlt sich etwas beruhigter

fühlt euch umarmt
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#15

Beitrag von helz »

ich muß mal die weiteren infos von sister hier posten.
sonst platzt mir evt. auch der schädel.

also bisher wurden für den antag zum 1.5.2021 belege aus der ehrenamtlichen stadtparlamentarbeit, sitzungsgelder für fraktisionssitzungen, gemeinderat und ausschussitzungen gefodert, die schon bei auszahlung der gelder in 2020 dem jc vorgelegt wurden.
diese belege wurden mehrfach gefordert!
200 € hatten wir ja schon in einem anderen thread festgestellt, sind ja anrechungsfrei.
das grundsitzungsgeld beträgt 130 €
alles in allem kommen je nach ausschußsitzungen zwischen 230 und 450 € zusammen.
sie bekommt immer abrechnungen der gemeindeverwaltung und reicht diese sofort ein.
warum nun belege für 05, 06, 08 / 2020 für BWZ mai – okt 2021 relevant sind, erschließt sich niemandem (zumal 08 wegen sommerferien außer grund 130 nie was anfällt!)

ok

auf schriftliche nachfragen reagiert das jobcenter in der regel nicht!
so z.b. auch nicht auf die nachfrage, warum die miete 02/2021 nicht bezahlt wurde.

gestern kam nun die stellungnahme des JC zum SG
natürlich sieht das JC keinen eilbedarf und bittet drum, das ganze abzuweisen (deswegen noch größerer panikmodus)

nun erfuhr sister durch das schreiben des JC an das SG, dass das JC moniert, dass sister wegen eines EU-rentenantrags (heißt das so?) noch keine schweigepflichtentbindung für eine universitätsklinikum im süddeutschen unterschrieben an die rentenversicherung geschickt hätte.
die rentenversicherung hat es allerdings bei sister nicht angefodert, bisher.
nur entbindet das doch nicht das JC von der pflicht den antrag zu bearbeiten?

das JC hätte, so sister, ihre erwerbsunfähigkeit (sie ist von hause aus gärtner und nun ist der rücken mehr als kaputt) ende 2019 festgestellt. und dann angeraten diesen antrag zu stellen. aber die rentenversicherung hat ja ihr eigenes tempo, oder nicht?

weiter kam nun raus, durch nachfrage beider hausverwaltung, dass die miete für april vom jc auch nicht gezahlt wurde.
jc hat nach unserem kenntnisstand die miete für
02/2021 und 04/2021 nicht gezahlt, trotz bewilligungsbescheid
und natürlich 05/2021 und 06/2021 nicht, weil hier ja noch gebrühtet wird.

habe da angereget, die hausverwaltung zu bitten, einen kontoauszug aus dem mietkonto über die letzten 12 monate zu schicken.
kopie davon ans SG

auch wenn die rentenkasse noch keine aufforderung geschickt hat und keinen offiziellen schrieb wegen schweigepflichtentbindung, da einen zweizeiler für die kasse fertig machen und kopie auch ans SG

so langsam mache ich mir noch mehr sorgen.

ach ja und das VG hat den antrag von sister ans SG überwiesen!
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#16

Beitrag von helz »

Wampe hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 00:08 Das war zu erwarten, ist Standard.
JC sieht nie Eilbedürftigkeit.
natürlich
genauso wie widersprüchen nicht stattgegeben wird, auch wenn sie berechtigt sind!
Das markierte dem SG so mitteilen.
habe ich sister schon so aufgetragen!
Im Übrigen wird der Antrag von der Rentenversicherung bearbeitet, nicht vom JC. Die haben sich da rauszuhalten.
der WBA?
oder der rentenantrag?
vermute letzteres, diese rentengeschichte ist für mich neuland!


Leistungsklage ans SG: Leistungen sind bewilligt, aber wurden nicht gezahlt. Kopie vom Bewilligungsbescheid beilegen.
cool
das ist interessant, gebe ich umgehend weiter!!
Kann man machen.
wäre ja für die leistungsklage interessant!
Wenn die Rentenversicherung was haben will, dann sollen die sich melden.
ich gehe auch davon aus, dass sie das machen werden. nur warum das jc etwas als relevant für die bearbeitung des antrags macht was aber bisher nicht von der RV angefordert wurde, müssen wir wohl nicht verstehen!

danke für die tipps @wampe!
Wegen der Zuständigkeit; für Hartz 4-Klagen ist das SG zuständig (§ 51 SGG).
Alternativ hätten die die Klage abgewiesen.
Was wurde in der Klage überhaupt beantragt?
Evtl. könnte man da die Leistungsklage draus machen, wegen Februar + April.
nach meinem bisherigen kenntnisstand die untätigkeit!

der kollege, der sister beraten hat, hatte diesen schachzug von früher noch intus. wußte bisher nicht, dass der weg zum VG kassiert und zum SG zugeschlagen wurde!
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#17

Beitrag von helz »

Wampe hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:50 Der Rentenantrag war gemeint.
ok
d.h. völlig wumpe was die rentenversicherung sister schreibt oder nicht
das JC kann dieses nicht zum gegenstand der bearbeitung des WBA machen!
das habe ich dann richtig verstanden oder?
JC kümmert sich um WBA und hält in sachen rente die füßchen still, auch wenn es ihnen schwer fällt!
Untätigkeitsklage ist noch unzulässig, das geht erst 6 Monate nach Antragstellung (§ 88 SGG).
Deshalb unbedingt das Eilverfahren weiterführen.
Da das aber erst ab Antragstellung wirkt, muss die Leistungsklage wegen Februar und April noch zusätzlich obendrauf.
das hatten wir ja schon geklärt, nur hatte ja der freund von sister gemeint, dass dies so sein müsse!
also die leistungsklage mit dem eilverfahren zusammenpacken?
Das ist schon seit 2005 so.
das mag sein.
ich weiß jetzt persönlich nicht, woher er, neben seiner gewerkschaftstätigkeit die kenntnisse zum sgb in welchen formen auch immer hatte.
ist aber glaube ich auch irrelevant!

danke für deinen input!
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Koelsch
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#18

Beitrag von Koelsch »

Richtig, JC hat zu bearbeiten und ggf. später dann mit der Rentennachzahlung zu verrechnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#19

Beitrag von tigerlaw »

Noch mal zur Verdeutlichung:

- Eilverfahren soll eine NEUE Bewilligung erzielen.

- Leistungsklage dient nur dazu, die Auszahlung von BEREITS BEWILLIGTEN Leistungen zu beschleunigen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#20

Beitrag von helz »

hallo ihr lieben
sorry, dass ich nicht täglich hier bin. geht gesundheitlich nicht so dolle. hitze hat noch zusätzlich einen zusammenbruch erzeugt.
aber das nur am rande!

sister schrieb gestern via telegram, dass SG entschieden hätte
sie kriegt kohle für juni juli august
warum mai nicht … keine ahnung
hab noch nicht mit ihr sprechen können, hatte aber angefragt, ob sie fotos vom beschluß schicken könne.

beschluß hänge ich an, hab die fotos etwas überarbeitet (also das man soweit was rauszuholen war, besser lesen kann) manche konnte ich nicht so richtig zuordnen, seitentechnisch. das gelbmarkierte ist von mir. so wie mit textmarker drüber gegangen. (fotos hat sister gemacht)

zu den punkten
1.a jc sagt: februarmiete hätten sie bezahlt,
1.b vermieter sagt, er hätte nix gekriegt
wie da verfahren … evt. der auszug aus dem mietkonto hilfreich?

2.a jc sagt: belege über ihr ehrenamt würden nicht vorliegen
2.b. sister sagt: habe ich immer hingetragen!

3.a. jc sagt: wir können antrag ja nicht bearbeiten, weil sister der rentenkasse nicht unterschreibt, dass die rentenkasse daten von der klinik einsehen darf (was das mit der bearbeitung zu tun hat, will ich glaube gar nicht erst verstehen)
3.b. sister sagt: hab ja gar nichts von der rente gekriegt.

auch insgesamt mal ne frage:
sister meint, sie würde des öfteren sich mit nachfragen ans jc wenden, wobei das jc nie antworten würde. kann man da was tun? oder muß man das dulden, dass fragen ins leere laufen. hatte ich ganz früher auch mal, hat sich aber gegeben!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#21

Beitrag von tigerlaw »

Das SG hat dem JC gehörig den Kopf gewaschen, weil die die ganze Sache verfahrensrechtlich versemmelt haben. Einfach den WBA nicht zu bearbeiten ist nicht das, was die Gesetze vorsehen!

Aber, materiell: Das JC kann prinzipiell schon die Mitwirkung einfordern. Hintergrund: Die Frage "Voll EM ja oder nein" ist essentiell für die Zahlungspflicht des JC (vgl. § 7 I 1 Nr. 2 SGB II, § 8 SGB II). Und wenn die meinen, dass sie Gelder einsparen können, dürfen sie das durchaus und eine entsprechende Entscheidung herbeiführen. Dies geschieht durch ein Gutachten der DRV. Und die wiederum benötigt die Zustimmung von Sister zur Datenanford. bei Ärzten.

HIER ist es nur so, dass das 44a-Verfahren durch das JC parallel zum eigenständigen EM-Rentenantrag von Sister angestoßen wurde.

Deshalb: Die Forderung des JC ist im Prinzip durchaus berechtigt, aber nur, soweit es das Gutachtenverfahren nach § 44a SGB II anbelangt. Soweit Sister (zufällig) einen gleichartigen Antrag gestellt hat, hätte JC allerdings keinerlei Druckmöglichkeiten.

Was die Februarmiete angeht: Dafür ist das ER-Verfahren nicht geeignet. JC möge doch die entsprechenden Zahlungsübersichten aus ALLEGRO übersenden, da sieht man, was tatsächlich und wohin gezahlt wurde.

Das JC möge dann der DRV den Hinweis geben, Sister erneut zur Mitwirkung (Datenfreigabe) zu bewegen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#22

Beitrag von marsupilami »

helz hat geschrieben: Fr 2. Jul 2021, 14:18 auch insgesamt mal ne frage:
sister meint, sie würde des öfteren sich mit nachfragen ans jc wenden, wobei das jc nie antworten würde. kann man da was tun? oder muß man das dulden, dass fragen ins leere laufen. hatte ich ganz früher auch mal, hat sich aber gegeben!
Wie fragt sie denn nach?
telefonisch? per Mail?

Schriftlich auf Papier ist das einzig Wahre.
Notfalls Antrag auf Beratung stellen! Natürlich schriftlich.

Dabei auch mal zart auf § 14 Abs. 2 SGB II hinweisen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/14.html

Dann vielleicht auch mal das hier weiterleiten:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015850.pdf


Auch der BGH hat sich damit beschäftigt:
https://sozialberatung-kiel.de/2018/08/ ... e-beraten/
Ich denke, dass dieses Urteil durchaus sinngemäß angewandt werden kann.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#23

Beitrag von helz »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 2. Jul 2021, 17:09 Das SG hat dem JC gehörig den Kopf gewaschen, weil die die ganze Sache verfahrensrechtlich versemmelt haben. Einfach den WBA nicht zu bearbeiten ist nicht das, was die Gesetze vorsehen!
danke tiger

Aber, materiell: Das JC kann prinzipiell schon die Mitwirkung einfordern. Hintergrund: Die Frage "Voll EM ja oder nein" ist essentiell für die Zahlungspflicht des JC (vgl. § 7 I 1 Nr. 2 SGB II, § 8 SGB II). Und wenn die meinen, dass sie Gelder einsparen können, dürfen sie das durchaus und eine entsprechende Entscheidung herbeiführen. Dies geschieht durch ein Gutachten der DRV. Und die wiederum benötigt die Zustimmung von Sister zur Datenanford. bei Ärzten.
das ist ja richtig!
nur zustimmung kann sister ja nur erteilen, wenn sister von der rente was hat, wo sie zu zustimmen kann!
wenn keine aufforderung der rente vorliegt, dann kann sister dem auch nicht nachkommen.

sie erzählte mir einen fall einer bekannten, die eine kleine witwenrente erhält (wenn ich die rente richtig verstanden habe!
diese bekannte wurde kürzlich vom jc angeschrieben, sie würde ja zum 1.7. eine rentenerhöhung bekommen und sie möge den bescheid darüber gefälligst bis 1.7. beim jc einreichen (gleiches jc wie das von sister)
tjaaa nur lag der bekannten das erhöhungsschreiben nicht vor, sie hatte noch nichts drüber gehört. nur durch das jc wurde ihr überhaupt bekannt, das eine erhöhung anstehen würde.
HIER ist es nur so, dass das 44a-Verfahren durch das JC parallel zum eigenständigen EM-Rentenantrag von Sister angestoßen wurde.

Deshalb: Die Forderung des JC ist im Prinzip durchaus berechtigt, aber nur, soweit es das Gutachtenverfahren nach § 44a SGB II anbelangt. Soweit Sister (zufällig) einen gleichartigen Antrag gestellt hat, hätte JC allerdings keinerlei Druckmöglichkeiten.
also soll sich sister mit der rente kurz schließen???
Was die Februarmiete angeht: Dafür ist das ER-Verfahren nicht geeignet. JC möge doch die entsprechenden Zahlungsübersichten aus ALLEGRO übersenden, da sieht man, was tatsächlich und wohin gezahlt wurde.
guter tipp
danke

Das JC möge dann der DRV den Hinweis geben, Sister erneut zur Mitwirkung (Datenfreigabe) zu bewegen.
ok
und das soll sister anstoßen? oder machen die das nun, weil richter das gesagt hat?

ach ich bin verwirrt sorry
marsupilami hat geschrieben: Fr 2. Jul 2021, 17:44 Wie fragt sie denn nach?
telefonisch? per Mail?
schriftlich
nur schriftlich!

sie macht es sogar handschriftlich
weil sie keinen drucker hat!
Notfalls Antrag auf Beratung stellen! Natürlich schriftlich.
was ist das?

danke für die ganzen links
muß ich erstmal durchackern

edit:
pdf downgeloaded und ihr geschickt!
die links auch nochmal seperat
und werde das mir auch selber reinziehen, kann man immer mal brauchen

:knutsch:
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#24

Beitrag von kleinchaos »

So gut wie jedes Jahr steigen zum 01.07. die Renten, dieses Jahr nur im Osten und nur gering. Steht lange vorher in der Zeitung und im Internet usw. Deswegen weiß das JC auch schon Monate vorher
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Pegasus
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Re: WBA wird verschleppt und es droht Obdachlosigkeit

#25

Beitrag von Pegasus »

Ich herhalte nicht bei jeder Rentenerhöhung etwas schriftlich seitens DRV erhalten. Dann steht das aber immer genau gesplittet im Verwendungszweck der Überweisung.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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