Einkommensanrechnung
Einkommensanrechnung
Hallo liebes Forum,
ich helfe einer ausländischen Familie bei Behördensachen.
Der Familie wurde rückwirkend Kindergeld bewilligt. Und zwar im Dezember 2020.
Daraufhin hat das Jobcenter ab 12/2020 die Nachzahlung von ca. 7600,00 auf die
Monate 12/20 -5/21 als Einkommen verteilt, und jeden Monat 1279 € angerechnet.
Die Familie hat drei zu 100% schwerbehinderte Kinder, worauf das JC darauf bestand
einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu stellen.
Diese Anträge ( 3 ) wurden jetzt rückwirkend ab 2/2020 genehmigt. Das zuständige
Landratsamt hat bei der Verrechnung mit dem Jobcenter und der Familie ( Nachzahlung),
das Kindergeld ab 2/2020 als Einkommen angerechnet und ebenfalls die Zahlungen des
JC.
Der Rest wurde ausbezahlt.
Das Jobcenter hat ab 1/2021 bis 5/2021 dem Landratsamt als Rückzahlbetrag die Höhe der
Leistung ohne den Abzug, den Sie bei der Verteilung des Einkommens vorgenommen haben zu
erwähnen.
Ich habe den Eindrck, das der Familie also das Kindergeld zweimal angerechnet wurde
einmal von der Grundsicherung und als Abzug der Nachzahlung das Jobcenter.
Kann mir jemand da Klarheit verschaffen?
Besten Dank im Vorraus.
Günter
ich helfe einer ausländischen Familie bei Behördensachen.
Der Familie wurde rückwirkend Kindergeld bewilligt. Und zwar im Dezember 2020.
Daraufhin hat das Jobcenter ab 12/2020 die Nachzahlung von ca. 7600,00 auf die
Monate 12/20 -5/21 als Einkommen verteilt, und jeden Monat 1279 € angerechnet.
Die Familie hat drei zu 100% schwerbehinderte Kinder, worauf das JC darauf bestand
einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu stellen.
Diese Anträge ( 3 ) wurden jetzt rückwirkend ab 2/2020 genehmigt. Das zuständige
Landratsamt hat bei der Verrechnung mit dem Jobcenter und der Familie ( Nachzahlung),
das Kindergeld ab 2/2020 als Einkommen angerechnet und ebenfalls die Zahlungen des
JC.
Der Rest wurde ausbezahlt.
Das Jobcenter hat ab 1/2021 bis 5/2021 dem Landratsamt als Rückzahlbetrag die Höhe der
Leistung ohne den Abzug, den Sie bei der Verteilung des Einkommens vorgenommen haben zu
erwähnen.
Ich habe den Eindrck, das der Familie also das Kindergeld zweimal angerechnet wurde
einmal von der Grundsicherung und als Abzug der Nachzahlung das Jobcenter.
Kann mir jemand da Klarheit verschaffen?
Besten Dank im Vorraus.
Günter
Re: Einkommensanrechnung
Kannst Du etwas genauere Angaben machen? Mir kommen sofort eine Menge Fragen auf, u.a.
1. Vermutlich Vater und Mutter und mindestens 3 Kinder?
2. Wenn (der Vater? Mutter hat sicherlich genügend mit der Betreuung der schwerbehinderten Kinder zu tun ...) Erwerbseinkommen erzielt wird, dürfte es nicht sonderlich viel sein, da als Ausländer vermutlich eher im Helferbereich tätig. Selbst wenn der Mindestlohn um einiges überschritten werden sollte, reicht das Einkommen nicht aus, um aus der H-4-Bedürftigkeit zu kommen.
3. Hat JC keinen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse geltend gemacht?
4. Ab wann gibt es H-4-Bezug?
5. Warum hat die KiG-Bewilligung so lange gedauert?
6. Warum "gemischte BG" (Kinder bei SozA / GruSi)?
7. Warum Landratsamt? Ist das JC in einer Optionskommune?
Von anderen Usern gibt es sicherlich weiterre Fragen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einkommensanrechnung
Auch nicht ganz klar. Für welchen Zeitraum erfolgte die KG Nachzahlung genau
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommensanrechnung
@tigerlaw
Hallo,
Der Vater ist in Frührente, die Mutter betreut die Kinder. Es sind vier. Drei davon schwerbehindert.
JC hat keinen Erstattungsanspruch an die Kindergeldkasse gestellt.
H 4 seit mehreren Jahren.
Der Familie wurde das Kindergeld wegen einer Regelung im § 62 entzogen 2018.
Ich habe da sich dieser Passus 2020 geändert hat, erneut Kindergeld beantragt.
Dies wurde dann im Dezember 2020 bewilligt und eine Nachzahlung überwiesen. Für den Zeitraum 2/2020 bis 12/2020.
Dem JC haben wir die Nachzahlung gemeldet und diese wurde von 12/20 bis 5/21 von der Regelleistung abgezogen.
Das Landratsamt macht hier die Grundsicherung.
Die brauchten Monate um die Leistung für die drei behinderten Kinder zu genehmigen.
Dies wurde dann rückwirkend ab 2/2020 getan.
Die haben dann bei den drei Kindern die Kindergeldzahlung als Einkommen ab 2/2020 abgezogen.
Das Jobcenter hat aber ebenfalls die Nachzahlung mit der Leistung verrechnet.
Dies aber dem Landratsamt nicht gemeldet sondern zur Verrechnung die Tegelleistung mitgeteilt nicht die wirkliche Auszahlung.
Hoffe es wird jetzt klarer.
Grüße
Günter
Hallo,
Der Vater ist in Frührente, die Mutter betreut die Kinder. Es sind vier. Drei davon schwerbehindert.
JC hat keinen Erstattungsanspruch an die Kindergeldkasse gestellt.
H 4 seit mehreren Jahren.
Der Familie wurde das Kindergeld wegen einer Regelung im § 62 entzogen 2018.
Ich habe da sich dieser Passus 2020 geändert hat, erneut Kindergeld beantragt.
Dies wurde dann im Dezember 2020 bewilligt und eine Nachzahlung überwiesen. Für den Zeitraum 2/2020 bis 12/2020.
Dem JC haben wir die Nachzahlung gemeldet und diese wurde von 12/20 bis 5/21 von der Regelleistung abgezogen.
Das Landratsamt macht hier die Grundsicherung.
Die brauchten Monate um die Leistung für die drei behinderten Kinder zu genehmigen.
Dies wurde dann rückwirkend ab 2/2020 getan.
Die haben dann bei den drei Kindern die Kindergeldzahlung als Einkommen ab 2/2020 abgezogen.
Das Jobcenter hat aber ebenfalls die Nachzahlung mit der Leistung verrechnet.
Dies aber dem Landratsamt nicht gemeldet sondern zur Verrechnung die Tegelleistung mitgeteilt nicht die wirkliche Auszahlung.
Hoffe es wird jetzt klarer.
Grüße
Günter
Re: Einkommensanrechnung
Hat das Landratsamt die Nachzahlung verrechnet oder das laufende Kindergeld? Letzteres wäre ja korrekt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommensanrechnung
Die Nachzahlung wurde wie eine laufende Einnahme vom Landratsamt gewertet.
Zusätzlich hat das Jobcenter die Nachzahlung sechs Monate abgezogen.
Meines Erachtens also zweimal.
Gruß
Günter
Zusätzlich hat das Jobcenter die Nachzahlung sechs Monate abgezogen.
Meines Erachtens also zweimal.
Gruß
Günter
Re: Einkommensanrechnung
Kannst Du mal die Berechnungsseiten von JC und GruSi Bescheid anonymisiert hier hochladen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommensanrechnung
Hallo an die Fachleute,
ich hab die ganzen Daten auf meinen HiDrive hochgeladen.
Wer mir helfen kann möge mich gerne anrufen (AB) oder per Mail kontakten.
Herzlichen Dank!
Hier der Link: Liebe Güße
Günter
ich hab die ganzen Daten auf meinen HiDrive hochgeladen.
Wer mir helfen kann möge mich gerne anrufen (AB) oder per Mail kontakten.
Herzlichen Dank!
Hier der Link: Liebe Güße
Günter
Re: Einkommensanrechnung
OK, scheint alles gut lesbar zu sein. Hab's erst mal nur ansatzweise überflogen und mein erster Eindruck: Du hast Recht, KG wird doppelt angerechnet.
Ich schau mir das aber noch mal in Ruhe an, das wird aber morgen
Ich schau mir das aber noch mal in Ruhe an, das wird aber morgen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einkommensanrechnung
Hab nun auch noch mal gedröselt und kann Wampe nur zustimmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.