Fehlende ALG II Zahlungen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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kalakke
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Fehlende ALG II Zahlungen

#1

Beitrag von kalakke »

Hallo Forum,
ich habe ab Januar 2016 ALG II bekommen. Ich bin Selbstständiger im kreativen Bereich. Im März 2016 habe ich eine Zusage von einem Kunden für einen festen Auftrag jeden Monat bekommen. Also habe ich im März schriftlich bei meiner Sachbearbeiterin gekündigt und keine Zahlung mehr erhalten. Letzte Zahlung Ende Februar. Eine aEKS wurde angeblich vom JC angefordert aber dann vergessen.

Meine jetztige sehr unangenehme SB hat nun die Unterlagen nachträglich angefordert. Sie beharrt darauf dass ich auch nach Februar 2016 wieterhin Zahlungen bekommen habe obwohl sie meine KTO Auszüge hat und daraus klar ersichtlich ist dass keine Eingänge von dem JC mehr gekommen ist.

Sie ist sehr hart und hat mir heute mitgeteilt dass die letzte Anweisung von JC im Mai 2016 stattfand. Mein Kontoauszug belegt klar dass das nicht wahr ist. Sie ist genervt und schreibt dass ich jetzt entweder die aEKS wie gefordert (1-6/16 statt 1-3/16) fristgerecht abgebe oder sie eine Nullerklärung macht. Sie habe keine Zeit auf meine Fragen einzugehen da sie zuviel Arbeit mit anderen Beziehern hat.

Meine Frage: Habe ich nicht das Recht dass diese "fraglichen" Zahlungen geklärt werden? Und was bedeutet Nullerklärung?
Danke
K
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Hast Du dem JC irgendwann einmal mitgeteilt, dass Du die Aufforderung zur Abgabe der aEKS erhalten hast?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
kalakke
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#3

Beitrag von kalakke »

Hallo und Danke.
Ok, es gab da also eine Änderung ab August 2016 und somit müsste ich nichts mehr vorlegen richtig? BWZ war 01-06/2016, wobei ich ja eh nur bis März ALG erhielt. Sind diese Angaben denn richtig? Ich traue dem JC nicht und die haben bestimmt wieder irgendwelche anderen Regeln womit das ganze dann relativiert wird. Ich werde das jetzt per Einschreiben an den Teamleiter schicken.

Vielen Dank
K
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du ein Faxgerät hat, dann reicht es auch per Fax (Sendebericht aufheben). Ja, der Zug ist für's JC abgefahren. Einfach ganz kurz schreiben, die SB möge doch bitte schriftlich erläutern, wo im SGB solch lange Rückforderungszeiten geregelt seien. Nenn keine §§ in Deinem Schreiben.
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Günter
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#5

Beitrag von Günter »

Und darauf hinweisen, dass das JC für die behaupteten Zahlungen beweispflichtig ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#6

Beitrag von Koelsch »

Halte ich jetzt sogar für unnötig. Eher muss JC nachweisen, dass sie zur Abgabe der aEKS aufgefordert haben und diese Aufforderung zugegangen ist.
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Olivia
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#7

Beitrag von Olivia »

Wurde nicht automatisch eine Jahresfrist in Gang gesetzt, da der BWZ noch vor dem 1.8.2016 endete? Eine Aufforderung zur Abgabe einer EKS wäre dann gar nicht nötig gewesen. Siehe wie von Wampe zitiert den § 80 Abs. 2 SGB II
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Günter
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#8

Beitrag von Günter »

Sehr verklärte Frau ......,

meine durch Sie erzwungene Recherche im Internet ergab folgendes Ergebnis:

1. Die Frist für die Abgabe der aEKS scheint abgelaufen, sollten Ihnen andere Infos vorliegen, dann erwarte ich von Ihnen die Nennung der Rechtsgrundlage.

2. Sie sind für den Zugang der Aufforderung eine aEKS einzureichen nachweispflichtig.

3. Sie sind für die von Ihnen behaupteten Zahlungen nachweispflichtig.

Ohne diese Nachweise werde ich nicht tätig werden.


Verteiler: SB ......
GF des JC
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#9

Beitrag von marsupilami »

Dumme Frage: ist der genannte § 80 SGB II überhaupt relevant?

Denn dort nimmt man zumindest in der Überschrift Bezug auf Insolvenz
".... sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht"

Um Insolvenz geht es aber gar nicht.
Das wäre mal das eine.

Zum anderen:
Ich denke, dass eher der in § 80 Abs. 1 erwähnte § 41 Abs. 3 interessant ist.


Und ansonsten wie von Günter in viewtopic.php?f=3&p=584418#p584409 und Koelsch in viewtopic.php?f=3&p=584418#p584412 bereits gepostet.

Liebe Frau vom JC: ich hab nur für Jan/Feb 2016 Geld erhalten, beweist mir das Gegenteil.
Die Aufforderung zur Abgabe einer aEKS damals ist mir nie zugegangen, beweist mir das Gegenteil.
Jetzt ist der Zug abgefahren.
mfg
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#10

Beitrag von Koelsch »

Deshalb meinte ich ja, keine §§ erwähnen. Ich sehe derzeit keine Regelung im AGB, die in diesem Fall ein Rückgriffsrecht des JC noch zulässt. Da isses ziemlich egal ob § 80 SGB II oder § 45 SGB X angewandt wird.
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Olivia
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#11

Beitrag von Olivia »

Vorschlag:
SgDuH,

Ihren Wunsch nach Einreichung von Unterlagen für Anfang 2016 weise ich zurück. Wir haben jetzt den August 2021, d.h. es ist inzwischen mehr als ein halbes Jahrzehnt vergangen. Der Vorgang ist verfristet.
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#12

Beitrag von Koelsch »

Kurz, knapp, voll ausreichend.
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kalakke
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#13

Beitrag von kalakke »

Vielen Dank,

ich werde berichten wie es lief.

Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage: Wenn die jetzt tatsächlich ein Einschreiben nachweisen können, dass mir damals eine Aufforderung zur Abgabe der aEKS zugestellt würde, ist alles dahin oder? Und ich muss dann doch alles nachreichen?
danke
K.
Zuletzt geändert von Wampe am Fr 6. Aug 2021, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Fehlende ALG II Zahlungen

#14

Beitrag von Koelsch »

Erstens schicken die nix per Einschreiben, allenfalls per "gelbem Brief" und selbst dann wäre es vermutlich verfristet.
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