Antrag auf Überprüfung…..*

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Angelina
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Antrag auf Überprüfung…..*

#1

Beitrag von Angelina »

Guten Abend allerseits.

Ich habe eine Frage, eine Bitte an Euch.

Letztes Jahr wegen coro Chaos , Arbeit ja, dann nein, weil Lockdown, dann Filiale Wechsel, Kündigung, neuer Arbeitsplatz, Minijob usw , waren die Lohnabrechnungen mehr oder weniger chaotisch…

Dadurch kam es zu Überzahlungen und somit Rückzahlungen.
Ich war dann bei „der Begleiter e.V“ wegen Beratung, die Dame konnte mir jedoch nicht weiterhelfen.

Nun zahle ich monatlich Beträge ans Jobcenter.

Bin aber selber nun so verwirrt, weil mal kam ein Schreiben vom jc dass es sogar eine Überzahlung meinerseits war, und ich den Dauerauftrag abstellten soll, dann kam von Inkasso das ich zahlen soll, dann schickte ich ans Inkasso u jc dass Schreiben dass das jc meinte ich hätte sogar Zuviel gezahlt usw ….

Und heute, weiß ich nicht mehr wo rechts und links ist.
Ich hab gegoogelt ob ich was über das Thema finden kann, habe aber nur was über Antrag nach Paragraph 44 gefunden…
Ich meine dass ist wenn man die ArbeitslosengeldBescheide überprüfen möchte, richtig ? Oder ?
Gibt es auch einen Antrag für meinen Fall ?
Ich möchte dass sie die Rechnungen noch mal überprüfen, was zu zahlen war, was ich bereits bezahlt habe, damit ich weiß wo ich bin.

Und noch eine Frage, kann ich auch einen Antrag auf Überprüfung nach Paragraph 44 stellen, einfach so ?
Weil ich dem jc hier es sehr zumute dass sie was unterm Tisch gehen lassen haben.


Schöne Grüße
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Günter
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#2

Beitrag von Günter »

Klar.

?berpr?fungsantrag nach ? 44 SGB X f?r den Zeitraum von .... bis (Datum heute).

Begr?ndung: coronabedingt habe ich von meinem Arbeitgeber widerspr?chliche und unkorrekte Gehaltsabrechnungen erhalten. die zu einer vermutlich unkorrekten Leistungsgew?hrung durch Ihre Beh?rde f?hrte. Ich ben?tige daher von Ihnen eine vollst?ndige Aufstellung und Berechnung der gew?hrten Leistungen und der erfolgten R?ckforderungen, damit ich diese mit den endg?ltigen Gehaltsabrechnungen vergleichen kann.

Ich vermute Sie haben mich in meinen Rechten verletzt und Ihre R?ckforderungen sind in der H?he rechtswidrig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#3

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Klingt gut.

Evtl. noch anfügen:

"...., damit ich diese mit den endgültigen Gehaltsabrechnungen und bereits getätigten Rückzahlungen abgleichen kann."
Signatur?
Muss das sein?
Angelina
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#4

Beitrag von Angelina »

Hallo Günter 😃

Danke sehr ☺️

Okay , den schreibe ich sofort. Antrag Paragraph 44.

Und gibt es einen Antrag mit Paragraph wenn ich die vom jc geforderten Rückzahlungen überprüfen will ?

Weil ich hab jetzt zusammen gerechnet, bis jetzt habe ich 413,98€ ans jc zurückgezahlt. Und das nimmt kein Ende hab ich den Eindruck.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#5

Beitrag von Koelsch »

Antragsformular für so was gibt's nicht. Nimm Günters u. Marsus Idee und dann gucken wir mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#6

Beitrag von Angelina »

Ich sehe in meiner Akte dass der erste Brief mit Anhörung zu Überzahlung am 22.06.20 kam

Ich kann aber von Januar 2020 den Antrag auf Überprüfung stellen , richtig ?

Oder darf ich das Jahr 2019 auch überprüfen lassen - weil ich sehe da gerade dass ich 540€ alg 2 Leistungen im Juli bekam - mein Minijob Einkommen war damals 300€

Ich weiß gar nicht ob das so rechtens war ….
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Günter
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#7

Beitrag von Günter »

Steht doch alles drin.
Ich benötige daher von Ihnen eine vollständige Aufstellung und Berechnung der gewährten Leistungen und der erfolgten Rückforderungen, damit ich diese mit den endgültigen Gehaltsabrechnungen vergleichen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#8

Beitrag von Koelsch »

Ü-Antrag geht ab 1.1.2020
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#9

Beitrag von Angelina »

Günter hat geschrieben: Mi 18. Aug 2021, 20:03 Steht doch alles drin.
Ich benötige daher von Ihnen eine vollständige Aufstellung und Berechnung der gewährten Leistungen und der erfolgten Rückforderungen, damit ich diese mit den endgültigen Gehaltsabrechnungen vergleichen kann.

Ah, jetzt verstehe ich. Entschuldigung.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#10

Beitrag von Angelina »

Hallo liebe Leute
Heute kamen zwei gelbe dich A4 Umschläge
Mit Kopien von den Bescheiden ( was soll ich damit hab selber in der Akte ) und dann „der Überprüfungsantrag ist ohne Sach und rechtsprüfung abzulehnen. Für einen Antrag im Sinne des Paragraphs 44 SGBX ist es erforderlich dass die zu überprüfenden Bescheide konkret benannt und Gründe für deren Unrichtigkeit angegeben werden…. „

Die braucht Urlaub wohl

Und dann eine Unterschrift aufs Ganze A4 Blatt verbreitet
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Olivia
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#11

Beitrag von Olivia »

Angelina hat geschrieben: Do 26. Aug 2021, 15:46 Und dann eine Unterschrift aufs Ganze A4 Blatt verbreitet
Ist denn die Unterschrift stark unleserlich? Eine solche Unterschrift erfüllt nicht das Merkmal der Gültigkeit und der Bescheid wäre damit hinfällig.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#12

Beitrag von Angelina »

Die Unterschrift ( wenn man dieses hässliche etwas überhaupt so nennen darf ) ist verbreitet aufs ganze Blatt quer .
Das liest sich für mich eher wie eine Mitteilung a la „verpi**** dich du *****)
Oder die sb hat unterschrieben während sie im Flugzeug saß und dieser abgestürzt ist während sie Unterzeichnete
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#13

Beitrag von Olivia »

Wenn statt der Unterschrift eine Beleidigung auf dem Blatt Papier steht, empfehle ich eine Meldung ans Kundenreaktionsmanagement der BA.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#14

Beitrag von Koelsch »

Steht in dem Schreiben zu § 44 SGB X eine Rechtsfolgenbelehrung, also z.B. .....kann Klage eingereicht werden?
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#15

Beitrag von Angelina »

Hallo Koelsch, ja steht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Angelina am Do 26. Aug 2021, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#16

Beitrag von marsupilami »

Dass 44 nur unter Nennung eines konkreten Bescheides angewendet werden kann, gibt der § nach meiner Lesart so nicht her.

Was ist für ein JC so schwierig, eine Tabelle anzulegen mit ein paar Spalten
Datum | bewilligt (ausgezahlt) | real anzurechnendes Einkommen (nach Gehaltsabrechnungen) | Über-Unterzahlung | getätigte Rückzahlungen des Kunden.

Oder so ähnlich.
Das ist doch auch deren Job, denke ich.
Und wenn die sowas nicht können bzw. deren Datenbanken sowas nicht hergeben, dann sollen sie auf Friseur umschulen und die Software/Datenbanken in's Silizium-Nirvana schicken.
Signatur?
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#17

Beitrag von Angelina »

Vielleicht weil sie was falsch gemacht hat - z.B weniger ausgezahlt worden ist.

Sie hat mir alle Bescheide Kopien zugeschickt.
Was ich damit soll verstehe ich nicht

Ich habe eh Schwierigkeiten die Bescheide zu lesen

Grund habe ich ihr genannt - Corona bedingt , komische Auszahlungen , mal soll ich Ratenzahlung von 39 Euro bezahlen mal senden sie es mir zurück
Verstehe Bahnhof
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#18

Beitrag von Koelsch »

Ok bleibt aber nur Widerspruch einzulegen. Da listest Du dann alle Bescheide auf und beschreibst sehr genau, was Du nicht nachvollziehen kannst. Stell Deinen Entwurf hier bitte ein, dann "meckern" wir gerne.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#19

Beitrag von Angelina »

Okay Koelsch :)
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#20

Beitrag von Günter »

Und als letzten Absatz:

Meine Recherchen haben ergeben, dass ich verpflichtet bin, alle Bescheide von Ihnen aus Richtigkeit zu überprüfen. Dazu ist es erforderlich, dass sie für Normalbürger verständliche und nachvollziehbare Bescheide erstellen. Ihre fadenscheinige Weigerung verletzt mich in meinen Rechten, denn weder im § 44 SGB X noch im einschränkenden § 40 SGB II existiert eine Vorschrift, die Verwaltungsakte explizit zu benennen.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#21

Beitrag von Olivia »

@Günter: Dieses Recht ergibt sich aus § 35 SGB X.
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#22

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen ☀️ ihr Lieben 🙂

Jetzt kam ein Schreiben von Inkasso Service.
Es geht um eine Summe von 52 € ca

Und ich fühle mich veräppelt.
Ich stellte den Antrag auf Überprüfung. Wurde abgelehnt.
Dieser wäre hilfreich zum verstehen wann diese Forderungen aufhören.
Ich schreibe gleich ein Schreiben an Inkasso dass ich auf Stundung stelle bis die mir erklärt haben wie viel noch zu zahlen ist und wieso sie mir am 19. August einmal die 39 € und einmal 16 € ( Daueraufträge) zurück überwiesen haben und dann drei Wochen später Inkasso Schreiben schicken .
Echt nicht normal.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#23

Beitrag von Koelsch »

In der Tat sehr eigenartig
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#24

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen lieber Koelsch 😀
Mit dem Schreiben an Inkasso bin ich fertig .

Ich habe geschrieben dass ich die Forderung auf Stundung stelle da ich nicht nachvollziehen und verstehen kann wieso die geforderte Rechnung da die Bundesagentur fr arbeit am 19. August einmal die 39€ und einmal die 16 € von dem Dauerauftrag mit zurück überwiesen hat.


Lieber Koelsch, gibt es einen speziellen Antrag den ich stellen kann damit mir diese Unfähige SB mir eine Liste mit den offenen Betrag senden kann und wie viel bereits zurückbezahlt worden ist und wie viel offen ?

Liebe Grüße
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Re: Antrag auf Überprüfung…..*

#25

Beitrag von Koelsch »

Wann wurde der Ü-Antrag abgelehnt? Mit welcher Begründung?
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