neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
derfred
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neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#1

Beitrag von derfred »

Ich habe einen neuen AlgII-Bescheid bekommen, nachdem ich diesen auf Weiterbewilligung beantragt hatte. Warum ist der nur noch ein halbes Jahr gültig und nicht wie sonst, gleich ein ganzes Jahr? Dient das dazu, um mich zu beschweren und mir möglichst alles zu verkomplizieren? Ich meine; wenn ich mehr Ruhe habe kann ich mich auch besser bewerben, ohne ständig jemanden im Nacken zu haben. Sorry, aber ich weiß echt nicht, was das soll.
Zuletzt geändert von derfred am So 14. Nov 2021, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
derfred
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#2

Beitrag von derfred »

man will angeblich mein Vermögen prüfen und hat deswegen beschlossen mein SGBII - Anspruch nur bis Ende Mai laufen zu lassen.
Ich scanne das gerne mal ein.
Zuletzt geändert von derfred am So 14. Nov 2021, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#3

Beitrag von Koelsch »

Mach mal
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#4

Beitrag von derfred »

Und zwar habe ich rausgelesen, dass es wieder um meine Wohnung geht, die jetzt auf einmal unbegründet wieder Thema ist. Ich hatte hier schon eine Kostensenkungsaufforderung 2014 und 2017 wegen Nachzahlungen von Heizkosten und Wasserverbrauch. Danach habe ich nichts mehr nachzahlen müssen.
Soll das einhergehend vorwirkend mit der kommenden Energiepreissteigerung für Gas und Wasser sein, um mich obdachlos zu machen? Ich kann auch nichts dafür, dass die Müllentsorgung seit 2012 stetig gestiegen ist, von 25€ jährlich auf mittlerweile 89€, wobei ich eigentlich gar nicht so viel mache. Mir wird hier Angst und Bange. Das ist vom Mietspielgel her schon das günstigste, was in meinem Bundesland; wenn nicht sogar bundesweit, an einer Mietwohnung zu haben ist.

https://abload.de/img/img0ujse.jpg
https://abload.de/img/img_0001ufjjw.jpg
https://abload.de/img/img_0002qsjj9.jpg
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ist zwar Schwachsinn, aber dann füllst Du eben zum Ende des BWZ noch mal den Vermögensfragebogen aus. Und was Wohnung angeht, warte mal ab, ob da wirklich was kommt. Da würde ich mir jetzt noch keinen Kopp machen.
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marsupilami
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mal aus den 3 Bilder ein pdf gemacht.
2021_11_14 Bescheid gesamt.pdf
Allerdings ohne langen firlefanz und gro? auf Formatierung, Schriftarten, etc zu schauen.


Vom Inhalt her sehe ich - wie Koelsch - derzeit keinen Grund zur Aufregung.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#7

Beitrag von derfred »

Ich würde am liebsten einen Widerspruch machen, weil es wahrscheinlich wieder nur darum geht, dass ich letztendlich aus meiner Wohnung raus soll, irgendwo andershin.
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marsupilami
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#8

Beitrag von marsupilami »

Und wogegen genau willst Du jetzt anstinken?

Du bist bis April auf der "sicheren" Seite.
Wenn Du dann einen WBA stellst, wirst angeben müssen, was an Vermögen Du besitzt bzw. entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben.
Damit wäre das dann erledigt.

Was die Miete anbelangt:
Man wird Dich auffordern, die Miete zu senken.
Wodurch das geschieht, bleibt Dir überlassen - also Umzug, Verhandlung mit dem Vermieter, Untervermietung .....
Man wird noch 6 Monate diese Miete bezahlen, danach wird gekürzt.
Wenn ich es recht weiß, kannst Du dagegen keinen Widerspruch schreiben, weil das eben kein Bescheid ist, sondern nur ein formales Schreiben.
Da kannst aber schreiben, dass die Miete in dieser Höhe seit dem Krieg anno 1870/71 - oder so ähnlich - akzeptiert wurde und gezahlt wird, seit Antrag vom [Datum].

Kukk aber auch mal in den örtlichen Mietspiegel rein, was der zu Deiner Wohnadresse sagt, was angemessen sei.

Es bleibt Dir - nach meiner Auffassung - nichts anderes übrig, als zu warten, was auf den WBA hin im Frühjahr kommt.


Fällt mir noch ein:
Wie groß ist die Wohnung?
Ist die wenigstens von der Größe (qm) her angemessen?
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#9

Beitrag von derfred »

Weil meiner Meinung nach die KdU, die das Amt übernimmt, also die Rili, nicht angemessen ist. Solche Wohnungen gibt es nicht, außer man wohnt mit seiner Küche, seinem Klo und seinem Bett in einem Zimmer und verursacht möglichst keine Kosten. Also möchte ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, dass meine Wohnung nicht angemessen ist. Ich kann zudem nichts dafür; wenn die Müllkosten und die Kosten für Gas und Wasser stetig steigen. Allein schon deswegen, weil mit dieser Formulierung in diesem Bescheid, das alles schon wieder DS-lastig ist und ich wieder Probleme mit meiner Gesundheit habe. Jedesmal wenn ich solche Drohbriefe bekomme, kriege ich eine Kolik. Das merke ich schon Tage vorher, bevor mich dieser Brief überhaupt erreicht.
Ich hatte das hier schon Mal erörtert, das mit der Angemessenheit und der Größe der Wohnung. Ich glaube laut der Rili ist meine Wohnung 1-2m² zu groß und 10€ zu teuer. Das war jedenfalls das, was ich damals recherchiert hatte.
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marsupilami
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#10

Beitrag von marsupilami »

Nochmal die Frage:
Gegen was genau in diesem Bescheid willst Du einen Widerspruch schreiben?

Denn es wird nur angekündigt, dass man im Rahmen des nächsten WBA Vermögen und Angemessenheit prüfen will.

Im Moment bekommst Du volle RL und Miete, bist also nicht "beschwert".


Aber schreib Deinen Widerspruch und schau was kommt.
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derfred
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#11

Beitrag von derfred »

ok, du hast ja recht. sorry! ich wollte nicht altklug daherreden.
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marsupilami
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#12

Beitrag von marsupilami »

Was Du machen kannst: vor-arbeiten.
1.) Such' Dir Deine Bescheide zusammen, in denen Dir die KdU bewilligt wurde.
Für die spätere Argumentation: sie haben von [Datum] bis [Datum] KdU in voller Höhe bewilligt ohne Beanstandung.
Plötzlich ist die KdU nicht mehr angemessen. Wo bleibt da die Rechtssicherheit?
2.) 1-mal im Monat nach "angemessenen" Wohnungen suchen, screenshots machen.
Jaaaa, jetzt schon. Dann kannst Du denen im Ernstfall deutlich zeigen: der Wohnungsmarkt gibt nix her.
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derfred
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#13

Beitrag von derfred »

marsupilami hat geschrieben: Mo 15. Nov 2021, 13:20 Wenn Du dann einen WBA stellst, wirst angeben müssen, was an Vermögen Du besitzt bzw. entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben.
Du meinst Anlage VM beim WBA?
Die habe ich immer mit abgegeben und unterschrieben.
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Koelsch
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#14

Beitrag von Koelsch »

Dann ist doch alles ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#15

Beitrag von derfred »

Laut aktueller KdU bin ich mit 2m² über den maximalen Quadratmetern aber mit der Kaltmiete bin ich 42€ unterm maximalen Limit. Das sollte doch eigentlich gut sein oder?
Ich verstehe nur nicht, in der benachbarten Stadt wäre ich mit meinen Quadratmetern voll im Limit und mit der Kaltmiete sowieso. Dort will ich aber nicht hin. Außerdem gibt es solche Wohnungen nicht, die mit diesen KdUs übereinstimmen und in der Stadt wäre meien Wohnung zu teuer.
Außer man wohnt in einem winzigen 1-Zimmer-Kabuff. Da krieg ich ne Krise bei sowas und Platzangst noch dazu. Ich kenne das noch aus Studentenzeiten, einfach nur fürchterlich.
Wobei mir einfällt, so ein Umzug ist auch nicht ganz billig. Daran werde ich wahrscheinlich als allererstes scheitern. Und sowas wie Kaution oder Genossenschaftsanteile habe ich nicht und das übernimmt glaube ich auch kein Amt.
Ganz ehrlich, ich will hier eigentlich auch nicht weg. Ich habe hier „meine Wurzeln geschlagen“ und kann mich mit neuen Situationen, die dazu noch durch Zwang durch eien Behörde entstanden sind, nicht richtig anfreunden, weil ich dann nicht mehr klar komme. Ich bin so ein Mensch, der mit neuen Situationen nicht umgehen kann, weil ich das so wie es war gut fand und ich mich daran gewöhnt habe.
Und was ist wenn ich vergessen habe, mein Auto anzugeben? Das ist zwar alt und nicht mehr viel wert aber naja. Ich glaube das hatte ich aber mal angegeben, als ich eine Umschulung gemacht habe. Das müsste also noch so gespeichert sein. Ich will das nicht angeben müssen.
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#16

Beitrag von Olivia »

derfred hat geschrieben: Di 16. Nov 2021, 13:05 Außer man wohnt in einem winzigen 1-Zimmer-Kabuff. Da krieg ich ne Krise bei sowas und Platzangst noch dazu. Ich kenne das noch aus Studentenzeiten, einfach nur fürchterlich.
Das Jobcenter kann Dich bei einer eventuell erforderlichen Wohnungssuche durchaus auch rechtsgültig auf Inserate für sehr kleine Wohnungen verweisen. Das kann beispielsweise eine Wohnung mit 22 m² oder 25 m² sein.

Davon abgesehen. Es kommt auf die Nettokaltmiete an. Dies ist die Miete ohne Heizkosten. Ist diese Nettokaltmiete auch noch 42 € unter dem maximalen Limit? Bei der Berechnung wird manchmal auch nach Wärmeträgern unterschieden bei der Art der Beheizung (Gasheizung, Ölheizung, Fernwärme usw.).
derfred
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#17

Beitrag von derfred »

Olivia hat geschrieben: Di 16. Nov 2021, 13:36 Es kommt auf die Nettokaltmiete an. Dies ist die Miete ohne Heizkosten. Ist diese Nettokaltmiete auch noch 42 € unter dem maximalen Limit?
Ja ist sie, deswegen sage ich das ja. Beheizt wird die Zentralheizung mit Gas. Betriebskosten und Wärme- und Warmwasserkosten sind in meinem Mietvertrag gesondert aufgeführt.
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#18

Beitrag von Olivia »

Dann kannst Du in der Wohnung drinbleiben. Es kommt nach der Produkttheorie auf die Nettokaltmiete an. Wenn diese angemessen ist, besteht kein Handlungsbedarf und keine Möglichkeit für das Jobcenter, Dich zu einer Kostensenkung aufzufordern.
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marsupilami
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#19

Beitrag von marsupilami »

Ich sehe damit auch keinen Grund, sich zu echauffieren.
Ich würd' mir momentan auch keinen Kopf machen.

Warte ab, was an Unterlagen man im Frühjahr von Dir verlangt und da Du die jetzt schon bereitgelegt hast, kannst Du die sofort losschicken/abgeben.
Natürlich mit Nachweis.
Sollte das JC doch rumzicken, meldest Du Dich bei uns.

Wenn nichts anderes dazwischen kommt.


Du bist natürlich herzlich eingeladen, in der Zwischenzeit reinzuschauen, ob und was es Neues gibt.
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Günter
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#20

Beitrag von Günter »

Lass dich nicht verunsichern.
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#21

Beitrag von derfred »

..., wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
Das verstehe ich nicht. Was heißt das im Klartext? Welcher Zusammenhang ist gemeint?
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Koelsch
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#22

Beitrag von Koelsch »

Heißt im Klartext, wenn der Umzug in 1/2 Jahr teurer wäre als die Einsparung
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#23

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Nov 2021, 12:13 Heißt im Klartext, wenn der Umzug in 1/2 Jahr teurer wäre als die Einsparung
??? Hierzulande meistens 24 Monate
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#24

Beitrag von Olivia »

Ich schätze mal, dass das Kölsch-Jobcenter davon ausgeht, dass die Hilfebedürftigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate überwunden werden kann. Von daher das halbe Jahr.
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Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?

#25

Beitrag von derfred »

bei 10% Strompreiserhöhung und 16% Gaspreiserhöhung kriege ich bestimmt Probleme bei der nächsten Abrechnung. wahrscheinlich kann ich dann alles auslassen und kann mir den teuren Strompreis trotzdem nicht leisten. 3€ erhöhung der sätze steht überhaupt nicht im Verhältnis zu den ganzen preissteigerungen, auch bei den lebensmitteln.
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