Bitte mal über die EV schauen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Bitte mal über die EV schauen

#1

Beitrag von Wolf20 »

Hallo.

Ganz kurzfristig bekam ich beim JC einen Termin für heute früh wegen "Besprechung meiner beruflichen Situation".
Eine "Besprechung" war das zwar nicht wirklich, habe da leider einen SA erwischt, der ganz andere Vorstellungen einer "Besprechung" hat. (war mein erster persönlicher Termin dort, abgesehen von einem kurzen Identifikationstermin letztes Jahr).

Am Ende wurde eine EV ausgedruckt ohne dass etwas dazu gesagt wurde. Habe gleich gesagt, dass ich mir das zu hause in Ruhe anschaue.
Daher mal die Bitte an das Forum, da mal drüberzuschauen, da es meine erste ist. Danke.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bitte mal über die EV schauen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Punkt 3 ist das, was relevant ist. Dort jedoch sind ausschließlich die im Gesetz festgelegten Pflichten des JC aufgelistet. Das einzig "individuelle" sind die monetäre Konkretisierung der Bewerbungsbemühungen.
Punkt 5 1. Absatz Sanktionsprüfung. Hä? Wo leben die?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bitte mal über die EV schauen

#3

Beitrag von Olivia »

Warum muss die Ortsabwesenheit mit rein, wenn sich die Regelungen bereits aus dem Sozialgesetzbuch ergeben?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bitte mal über die EV schauen

#4

Beitrag von marsupilami »

Immer der gleiche Quark.

Wurde ein Profiling durchgeführt?
Vorher?

Kritikpunkte
es gibt offenbar keine vorangegangene EGV.

unter Punkt 1. Einleitung
gemeinsam erarbeitete Strategie - wurde da tatsächlich was gemeinsam erarbeitet?
Wenn ja, was? wo steht das? oder sind das nur die Punkte 3 - 5?
Wenn da irgendwas besprochen wurde, warum wird das nicht schriftlich fixiert und Bestandteil der EGV?

unter Punkt 4
willst Du wirklich Dein Bewerberprofil bei der arbeitsagentur veröffentlicht haben?
Anonymität hin oder her?
Was, wenn Du das nicht willst? Wurde darüber gesprochen?

Sind Dir die §§ erklärt worden?
vorherige Antragstellung: woher willst Du wissen, wieviele Bewerbungen Du schreiben wirst und wieviel Geld Du dafür brauchst?
Abgesehen davon, dass eh nur 5 Tacken pauschal bezahlt werden.
Ich vermute mal, dass die Rückantworten der AG nach wie vor recht selten sind und man/vrau froh sein muss, die Bewerbungsunterlagen überhaupt wieder zu bekommen.

unter Punkt 5
Es gibt keine Nachreichungsfrist - direkte Sanktionsprüfung = unverhältnismäßig.

Einwilligung zur Datenspeicherung - willst Du das wirklich? Datenschutz?

Probearbeiten, unbezahlte Praktika - es gibt die Möglichkeit, zwischen AG und AN im AV eine Probezeit zu vereinbaren.

Informationen zur OA
Was soll dieser langatmige, von möglichen Sanktionen strotzende Parforce-Ritt auf diesem Thema?

Punkt 8
Die (Geld-)Leistungen ergeben sich aus dem Bescheid der Leistungsabteilung.



Irritierend:
Nur 3 Bewerbungen pro Monat - gesundheitliche Einschränkungen?
Wenn ja, würde ich mir das festschreiben lassen.
"aufgrund der vom ärztlichen Dienst vorgegebenen Einschränkungen sind monatlich maximal 3 Bewerbungsbemühungen - incl. der Vermittlungsvorschläge des JC - nachzuweisen."

Ich würde generell die EGV als VA kommen lassen - dann kann man widersprechen / klagen.
Einfach weil man aus dem "Vertrag" so auf die "Schnelle" nicht herauskommt.
Signatur?
Muss das sein?
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#5

Beitrag von Wolf20 »


"Ich drucke Ihnen mal die EV aus" das war das Einzige, was dazu gesagt wurde.
So Punkte wie "wurde mit mir besprochen" oder eine "erarbeitete Strategie" gab es natürlich auch nicht.

marsupilami hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 13:05 Wurde ein Profiling durchgeführt?
Nein.

Ich hatte 2020 lediglich irgendwo mal angegeben, welche Berufsabschlüsse ich habe und seit wann ich selbständig bin. Mehr beruflich relevante Daten haben die bislang nicht von mir.

Bei diesem SB kam ohnehin ein großer Schwall von leidenschaftlicher Lustlosigkeit bei bir an. Es wurde vieles doppelt oder dreifach gesagt, so als wäre ich nicht ganz dicht im Kopp und würde kein deutsch verstehen. Zugehört wurde von SB-Seite auch nicht, was ich sagte war egal. Zwei Sätze später wurde dann das gefragt, was ich zuvor bereits gesagt hatte usw.

Dass ich noch das Gewerbe laufen habe, war im Grunde egal. "Das können Sie ja neben einem Vollzeitjob weitermachen". Damit war das Thema Selbständigkeit für den SB schon erledigt.

Meine letzte aEKS war halt nicht sonderlich dolle, was die Zahlen angeht, daher konnte ich den Grund eines solchen Termins eigentlich schon nachvollziehen. Aber dass es so läuft und ich es mit so einem "IsrMirAllesScheissEgal"-SB zu tun bekomme ...
"Mache was wir wollen, sonst setzt es was". So könnte man diesen Termin kurz und knapp beschreiben.


Ist ja noch nichts von mir unterschrieben oder zurückgeschickt. Werde da auf jeden Fall noch einige Punkte korrigieren, bevor ich das mache.
Daher ja meine Bitte des Drüberschauens, ob da eventuell irgendwelche Dinge drin stehen, die so gar nicht gehen und ich gleich komplett rausstreiche, bevor ich's zurückschicke.
Was sollte also eurer Meinung nach zwingend raus oder geändert werden?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6391
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Bitte mal über die EV schauen

#6

Beitrag von schimmy »

Die meisten EGV sind eh nur für die Quote des SB, die müssen Ergebnisse liefern, wenn du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist, einfach nicht unterschreiben und den VA abwarten, Gegenvorschlag kann man machen, wird in den meisten Fällen nicht drauf eingegangen, ist meine Erfahrung.

Hier noch etwas am Rande, vielleicht auch für dich von Interesse.
FB_IMG_1656440497843.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bitte mal über die EV schauen

#7

Beitrag von Günter »

Nix zurückschicken.

Die werden sich irgendwann melden und die unterschriebene EGV zurückfordern. Dann würde ich denen schreiben, die Unterschrift wird verweigert, da diese EGV entgegen den gesetzlichen Vorgaben kein Vertrag unter gleichberechtigten Partnern, sondern ein vorgefertigtes Diktat ohne Verhandlungen ist. Ich erwarte daher einen VA, den ich gegebenenfalls vor Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lasse.

Kümmere dich um deine Selbstständigkeit, jeder Gedanke an den Mist ist Zeitverschwendung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#8

Beitrag von Wolf20 »

schimmy hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 14:12 Hier noch etwas am Rande, vielleicht auch für dich von Interesse.

FB_IMG_1656440497843.jpg
Aha ... ist ja interessant.
Danke.
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#9

Beitrag von Wolf20 »

Günter hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 14:32 Nix zurückschicken.

Die werden sich irgendwann melden und die unterschriebene EGV zurückfordern. Dann würde ich denen schreiben, die Unterschrift wird verweigert, da diese EGV entgegen den gesetzlichen Vorgaben kein Vertrag unter gleichberechtigten Partnern, sondern ein vorgefertigtes Diktat ohne Verhandlungen ist. Ich erwarte daher einen VA, den ich gegebenenfalls vor Gericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lasse.

Kümmere dich um deine Selbstständigkeit, jeder Gedanke an den Mist ist Zeitverschwendung.
Bei der Selbständigkeit ist eigentlich kaum was zu retten. Erst C., dann U. vs R. - beides Punkte, die sich bei meinem Gewerbe deutlich negativ bemerkbar gemacht haben.
Allerdings hatte ich wenigstens gehofft, dass der SB nicht gleich so mit dem Vorschlaghammer kommt und in keiner Weise auf mich eingeht und quasi verlangt, dass ich alles ab sofort stehen und liegen lasse und jeden Job annehme, der sich anbietet.
Wenn es nach dem ginge und es gäbe es noch, würde er mich zum Kohlenschaufeln auf einen Lok-Tender schicken (es wurde etwas anders formuliert, aber inhaltlich war es ganau das, was gesagt wurde), ohne Rücksicht auf Berufsabschlüsse und Berufserfahrung.

Ist die Frage, wenn ich jetzt nichts mache und abwarte bis ein VA kommt, wie reagieren solche eh schon schwierigen SBs darauf? Versuchen die es einem dann noch schwerer zu machen oder halten sich die erfahrungsgemäß mehrheitlich danach eher zurück?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bitte mal über die EV schauen

#10

Beitrag von marsupilami »

Profiling nicht vergessen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bitte mal über die EV schauen

#11

Beitrag von Günter »

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Menschen faule Säcke sind. Die quälen nur die, die sich nicht wehren. Wer androht Arbeit und Ärger zu machen, wird in Ruhe gelassen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die die Herausforderung suchen und annehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bitte mal über die EV schauen

#12

Beitrag von Olivia »

Wolf20 hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 15:55 Bei der Selbständigkeit ist eigentlich kaum was zu retten. Erst C., dann U. vs R. - beides Punkte, die sich bei meinem Gewerbe deutlich negativ bemerkbar gemacht haben.
Dann solltest Du Dein Konzept anpassen.
Allerdings hatte ich wenigstens gehofft, dass der SB nicht gleich so mit dem Vorschlaghammer kommt und in keiner Weise auf mich eingeht und quasi verlangt, dass ich alles ab sofort stehen und liegen lasse und jeden Job annehme, der sich anbietet.
Vermittlungsvorschläge dürfen Dir nur unterbreitet werden, wenn Du damit einverstanden bist. Bis auf weiteres (mindestens bis Jahresende 2022) gilt uneingeschränkt weiterhin:
Bei (Solo-)Selbstständigen, die ihre selbständige Tätigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren oder einstellen mussten, jedoch nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird.

Eine pandemiebedingte Einschränkung der Selbstständigkeit ist dann anzunehmen, wenn es zum Wegfall oder zur Minderung der Absatzmöglichkeiten kommt
oder Schließungsanordnungen und Präsenzverbote der Ausführung der selbstständigen Tätigkeit entgegenstehen. Eine Überprüfung der aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen gefährdeten Tragfähigkeit der Selbstständigkeit ist für den Zeitraum dieser Einschränkungen grundsätzlich nicht angezeigt.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Ausdrucken und dem SB zur Kenntnis bringen!
Zuletzt geändert von Olivia am Mo 1. Aug 2022, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Bitte mal über die EV schauen

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wolf20 hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 15:55 ...
Ist die Frage, wenn ich jetzt nichts mache und abwarte bis ein VA kommt, wie reagieren solche eh schon schwierigen SBs darauf? Versuchen die es einem dann noch schwerer zu machen oder halten sich die erfahrungsgemäß mehrheitlich danach eher zurück?
Stell die Frage doch einmal um. Glaubst Du der SB lässt Dich in Ruhe, wenn Du die EGV einfach unterschreibst? :zwinker:

Egal wie Du dich jetzt verhälst, der SB wird (weil dazu gezwungen) die EGV durchsetzen wollen. Als EGV durchgesetzt bist Du "wehrlos", als VA durchgesetzt kann der Weg "Widerspruchs- und Klageverfahren" sein. Dabei wird dem SB zumindest auf die Finger gesehen. Ob es etwas an an Deinen "Pflichten" ändert, steht in den Sternen. Ich würde mir die Option offen halten, bei Bedarf einen :tiger: anrufen zu können.

Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#14

Beitrag von Wolf20 »

Olivia hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 17:31
Bei (Solo-)Selbstständigen, die ihre selbständige Tätigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie reduzieren oder einstellen mussten, jedoch nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird.

Eine pandemiebedingte Einschränkung der Selbstständigkeit ist dann anzunehmen, wenn es zum Wegfall oder zur Minderung der Absatzmöglichkeiten kommt
....

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Ausdrucken und dem SB zur Kenntnis bringen!
Verstehe ich das richtig, dass wir uns per Definition immer noch in dem Zeitraum der pandemiebedingten Beschränkungen befinden?
(eigentlich blöde Frage, im JC heute hingen ja noch überall Schilder bez. Maske tragen :zwinker: )

Könnte/sollte ich somit also auf dieses Dokument verweisen so in der Art (sinngemäß, müsste man vielleicht noch etwas "eleganter" Umformulieren):
Sehr geehrter SB xyz,

da immer noch pandemiebedingte Beschränkungen bestehen, ich mein Gewerbe immer noch betreibe und meinerseits nicht um eine vermittlerische Begleitung gebeten wurde, lehne ich eine Arbeitsvermittlung und somit auch eine EGV ab und beziehe mich dabei auf das Dokument der BA Zentrale GR 1 "Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherungsozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen" vom 24.06.2022, Absatz 2.14
[Zitat aus diesem Absatz]

usw.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bitte mal über die EV schauen

#15

Beitrag von marsupilami »

Ein Formulierungsversuch von mir:
Trotz pandemiebedingter Gewinneinbrüche will ich mein Geschäft mit all meiner Kraft und gesammelter Erfahrungen weiterbetreiben und energisch versuchen, mich nach und nach aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien.
Dazu ist es aber notwendig, mich voll auf meine Selbstständigkeit zu konzentrieren und die von Ihnen geforderten Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse ganz weit hinten anzustellen.
Anmerkung - also im Schreiben weglassen: nicht rundweg ablehnen, das treibt den SB nur auf die Palme und zu weiteren unerfreulichen "Maßnahmen".
Damit stehe ich der Zeichnung der allein von Ihnen bestimmten EGV skeptisch gegenüber.
Um Ihnen Ihre Entscheidungsfindung für die von mir nicht gewünschte Vermittlung zu erleichtern, verweise ich auf eine Dokumentation Ihres Hauses:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf

Abgesehen davon ist nach meinen Recherchen vor der GEMEINSAMEN Ausarbeitung einer EGV ein sog. Profiling vorzuschalten.
Dieses hat nach meinen Empfindungen nicht stattgefunden.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bitte mal über die EV schauen

#16

Beitrag von Günter »

Ich werde diese EGV nicht unterschreiben. Es handelt sich nicht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben um einen Vertrag zwischen gleichberechtigten Partnern sondern um ein einseitiges Diktat, bei dem mir keinerlei Änderungen erlaubt wurden.

Wie ich Ihnen bereits erklärt habe, bin ich Vollzeitselbstständig, ich muss mich um den Neuaufbau meines Geschäftes nach pandemiebedingten Gewinneinbrüchen kümmern, daher habe ich keine Zeit und keine Gelegenheit wie von Ihnen erwünscht einen schlechtbezahlten Helferjob auszuführen.

Anders als der Gesetzgeber vorgesehen hat, wurde auch kein Profiling durchgeführt. Daher betrachte ich Ihr Pamphlet als gesetzwidrig.

Mit freundlichen Grüßen

....


Verteiler: SB
Gruppenleiter
GF JC
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bitte mal über die EV schauen

#17

Beitrag von Koelsch »

Das Wort Pamphlet würde ich durch "Ihren Entwurf" ersetzen und dann raus damit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#18

Beitrag von Wolf20 »

Danke für eure Vorschläge.
Ich denke marsupilami's Vorschlag ist eine ganz gute Basis.
Der etwas straffere Ton wie in Günter's Vorschlag wäre vielleicht als erste Nachricht nach dem "misslungenen" Termin nicht so schlau. Erst mal abwarten was darauf zurück kommt. Anziehen kann man den Ton immer noch, wenn's nötig sein sollte.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bitte mal über die EV schauen

#19

Beitrag von Günter »

Nur mal so aus meiner Erfahrung, antwortest du weichgespült hast du nie deine Ruhe, wenn der SB Widerstand spürt lebt es sich in aller Re4gel ruhiger. Aber es ist alleine deine Entscheidung, denn du musst mit den Konsequenzen leben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#20

Beitrag von Wolf20 »

Es wird immer besser. Ganz offensichtlich hat dieser SB meine komplette Anschrift an irgendwelche Firmen weitergegeben oder irgendwo reingestellt, wo 3te diese einsehen können.
Habe heute Post von einer Firma bekommen zwecks Job und woher die meine Anschrift haben ist nicht schwer zu errarten.
Vor ein paar Tagen kam auch bereits ein dicker Umschlag mit ca. 10 Jobvorschlägen vom JC (nur Hilfsjobs, Fließband u.Ä.), datiert auf den Tag, als ich diesen sagenhaft "konstruktiven" Termin hatte.
Es liegt ja weder eine unterschriebene EGV vor, noch hat das JC irgendwelche Infos meiner bisherigen Berufserfahrung.
Ebenfalls gibt es von mir keinerlei Zusagen, dass die meine Daten an 3te weitergeben oder irgendwo komplett veröffentlichen dürfen. Was sind das bloss für Leute dort!?
Weiß jemand konkret einen entsprechenden Datenschutz-§§ (oder anderer, welcher hier passt), den ich denen um die Ohren hauen kann deswegen? Denn darüber bin ich jetzt echt sauer, was die sich einfach rausnehmen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bitte mal über die EV schauen

#21

Beitrag von Koelsch »

Wende Dich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des JC und bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Bitte mal über die EV schauen

#22

Beitrag von Wolf20 »

Ok, werde ich zunächst erstmal machen. Danke.

Habe ich eigentlich die Möglichkeit zu sehen, ob und welche Daten ggf. auf der Job-Seite der Agentur für Arbeit von mir veröffentlicht wurden?
Habe da mal geschaut aber nichts gefunden, wo man ohne Anmelden irgendwo so etwas schauen könnte. Zumindest auf die Schnelle habe ich da nichts gesehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bitte mal über die EV schauen

#23

Beitrag von Koelsch »

Da hab ich leider keine Ahnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bitte mal über die EV schauen

#24

Beitrag von Günter »

Ich würde parallel zur Anfrage beim Datenschutz dem GF des JC schreiben, dass Mitarbeiter seiner Behörde ohne dein Wissen und gegen deinen Willen deine Daten an private Firmen weitergegeben haben. Sollte sich dieser Vorgang wieder holen bist du gezwungen Strafanzeige gegen den GF sowie seine Mitarbeiter wegen Bruchs des Sozialdatengeheimnisses zu stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bitte mal über die EV schauen

#25

Beitrag von kleinchaos »

Normalerweise werden die Bewerberdaten anonymisiert in der Jobbörse veröffentlicht. Wenn dein Name dort sichtbar sein soll, dann musst du explizit zustimmen. Dürfte aber eigentlich eh nur für angemeldete Arbeitgeber sichtbar sein.

Dass sie dir Jobvorschläge schicken ist deren Job. Dagegen kannst du dich nicht wehren.
Allerdings hast du sehr wohl Einfluss auf das, was in deinem Bewerberprofil steht. Wenn der SB dein Profil ohne deine Zustimmung und ohne Profiling veröffentlicht hat, dann sollte der Typ schnellstens in die Briefmarkenleckstelle versetzt werden,

Bei uns ist es so, dass man für ein paar Tage Schreibzugriff bekommen kann und so sein Profil selbst erstellen und bearbeiten kann.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“