Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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MINA04
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Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#1

Beitrag von MINA04 »

Hallo an alle,

ich habe eine Einladung erhalten § 59 SGB II
man möchte über ein besonderes Beratungsangebot..sprechen.
Frage: Ist dies freiwillig bzw kann ich sanktioniert werden? Ich würde lieber eine Weiterbildung aussuchen die auf mich abgestimmt ist.

Weiter: Muss ich eine neue EGV unterzeichnen?
Ich bin § aktuell nicht gut informiert und freue mich über weitere Informationen.

Gruß
M.
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Koelsch
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Re: Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn es das erste Mal ist, dass Du nicht hingehst, dann bleibt das folgenlos. Andererseits kannst Du beim Termin abr deutlich machen, dass und warum Du eine Weiterbildung vorziehst. EGV unterschreiben musst Du nicht, nimm sie mit, stell sie anonymisiert hier ein und dann schaun mer mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
MINA04
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Re: Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#3

Beitrag von MINA04 »

ok vielen Dank

Gruß
M.
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marsupilami
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Re: Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#4

Beitrag von marsupilami »

Wie Koelsch.

Aber ich würde das doch ein klein wenig anders aufziehen.
MINA04 hat geschrieben: Sa 24. Sep 2022, 16:42 Ich würde lieber eine Weiterbildung aussuchen die auf mich abgestimmt ist.
Ich würde ein wenig googelen - z.B. erster Ansatz
https://tinyurl.com/2hqzsqrx
und schauen, wie das mit dem Bildungsgutschein läuft.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere- ... sgutschein

In dem ersten Link sind auch schon Hinweise/Links zu div. Schulungsanbietern, die Bildungsgutscheine akzeptieren.

Dann etwas gezielter googeln, wer das anbietet, was ich machen will.
Möglichst mit einem qualifizierten Abschluss!
IHK, HWK, ....

JaJaJaJa, ich weiß die pöse arbeitsamts-basierte Bildungsindustrie - verdient sich dumm und dusselig und schickt die TN ihrer Kurse durch die Drehtür.

Doch, ab und an funktioniert das auch.
Ich spreche aus eigener Erfahrung in einem früheren Leben - sowohl als TN an einer Umschulung als auch als Referent für bestimmte Themen in solchen A-Amtsschulungen.

Wenn Du bei so einer "Einladung" mit konkreten Vorstellung - incl. Plan B - aufwartest, lenkst Du das Gespräch in Deine Richtung.
Mach Dir auch Gedanken: wie komme ich zum Schulungsort?
Ist der auch gut mit Öffies zu erreichen?
Und auch wieder nach Hause kommen?

Sind die Kinder versorgt/betreut?
Pflegebedürftige Angehörige versorgt?

Eine qualifizierte Umschulung ist mindestens so anstrengend wie ein Kindergeburtstag - geht aber über einen deutlich längeren Zeitraum. :zwinker:
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#5

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du eine Umschulung möchtest, dann weise schonmal ganz dezent auf die geplanten Neuregelungen ab Januar hin, wo zielführende Bildung vor kurzfristige Integration gehen soll. Arbeitsminister Heil ist heute schon für mehr Bildung. Es dürfte also im Januar und den Folgemonaten einen Run auf diverse Bildungsanbieter geben. Wäre nett, wenn du da schon einen Vorsprung hättest.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
MINA04
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Re: Besonderes Beratung und Unterstützungsangebot Einladung

#6

Beitrag von MINA04 »

Hallo an alle,
klar hab ich mir Gedanken gemacht Infos herausgesucht Massnahmenummern - und Anbieter gesucht. Hab ich halt nicht vorab erwähnt sorry..
Vielen Dank

Was ich nicht möchte ist in Kurse / Massnahmen reingesteckt zu werden die ich nicht wirklich brauche. Das sind meine Bedenken. Und auch keine EGV´s die nur solche Massnahmen als Angebote aufführen... Mag sein das es für andere passt, nur für mich nicht.

Gruß
M
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