Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Steff
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Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#1

Beitrag von Steff »

Hallo,
Ich habe schon das Internet und Foren durchsucht aber nichts passendes gefunden.
Ich beziehe Elterngeld und bekomme eine Aufstockung mit Alg2. Da die Wohnung für mich und meine Tochter zu groß ist habe ich eine Untermieterin.
Die Einnahmen aus dieser Untermiete werden von meinen Kosten der Unterkunft monatlich abgezogen. Jetzt hat sich aus der Nebenkostenabrechnung die ich der Untermieterin erstellt habe eine Rückzahlung ergeben. Sie hat also zuviel Heizkosten gezahlt, die ich ihr jetzt zurück zahlen muss. Das Amt ist der Ansicht, das seien persönliche Schulden und übernimmt diese nicht. Ist das so richtig? Ich bin der Ansicht die Rückzahlung ist den Heizkosten zuzuordnen und sollte übernommen werden, da mir die Einnahmen der Untermiete ja nicht zur Verfügung standen.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#2

Beitrag von Koelsch »

Hast Du das schriftlich vom JobCenter. Wenn ja, bitte mal anonymisiert hier hochladen.
So aus dem Handgelenk seh ich das wie Du.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#3

Beitrag von Steff »

Die Aussage es seien Schulden habe ich nur per Mail. Im neuen Bescheid wird die Rückzahlung aber nicht berücksichtigt. Und auch nach telefonischer Rücksprache werden die diese Kosten nicht übernehmen.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#4

Beitrag von Koelsch »

Kopier mal den Text der Mail hier rein. dann kann man vielleicht besser abschätzen, wie die ticken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#5

Beitrag von Steff »

Guten Morgen Frau...



„Schulden“ finden hier keine Berücksichtigung.

Das Geld ist Ihnen seinerzeit in voller Höhe so zugeflossen und musste daher auch so angerechnet werden.
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#6

Beitrag von Steff »

Ich habe damit argumentiert, dass ich die untermiete ja komplett weitergegeben habe. Da gab es keine Differenz zu den Gesamtkosten die ich mir irgendwie beiseite gelegt habe. Die Abschläge für Gas wurden auch immer bezahlt und genau aus diesen Abschlagszahlungen ergibt sich ein Guthaben für die untermieter. Die Rückzahlung wird jetzt gehandhabt als wären es meine persönlichen Schulden. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ich hoffe es ist verständlich erklärt.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#7

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du mal überprüfen, ob die vom JC im Bescheid genannte Miete plus Nebenkosten unterhald der Angemessenheitsgrenze in Deinem Wohnort liegt. Das findest Du vermutlich bei Harald Thome Örtliche Richtlinien
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#8

Beitrag von Steff »

Da liege ich drunter
Steff
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#9

Beitrag von Steff »

Ohne die untervermietung wären die Kosten der Wohnung viel zu hoch.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#10

Beitrag von Koelsch »

Gib mir mal bis morgen. Vielleicht fällt mir noch was ein. Ich sag aber gleich, viel Hoffnung hab ich wenig. Ich find es zwar auch "unmöglich", befürchte aber, dass es rechtlich ok ist.
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Deadpool
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#11

Beitrag von Deadpool »

Ich sehe da keine Chance. Die Untermiete ist ja kein Einkommen, sondern ein Ausgleich zur Kostensenkung:
Untervermietungen von Teilen der angemieteten Unterkunft sind als Kostensenkungsmaßnahmen bei der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen. Zahlungen daraus stellen regelmäßig kein Einkommen iS von § 11 SGB II dar.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/173619

Die TE hat mit der Untervermietung nur die Lücke gestopft, die die Unangemessenheit der KDU gerissen hat. Ob diese Lücke nun vollständig oder nur teilweise gedeckt wird, interessiert das Jobcenter nicht. Wenn es eine Kostensenkungsaufforderung gab oder eine Deckelung aufgrund Umzuges ohne wichtigen Grund, dann berücksichtigt das JC nur noch die angemessene Miete.

Ist die komplette Miete z. B. 800 Euro, die angemessene Miete aber 380 Euro, die Untermiete nur 300 Euro, interessiert es das Jobcenter nicht, wie die dann noch fehlenden 120 Euro gedeckt werden. So verhält es sich dann auch mit den Nebenkosten. Mehr als die 380 Euro für den eigenen Mietanteil gibt es nicht. Ob von der für die Mietdifferenz verwendeten Untermiete wieder etwas an den Untermieter ausgezahlt werden muss, ist für das Jobcenter nicht relevant. Das ist das Risiko, das ein LE trägt, wenn er sich bei der Kostensenkung für dieses Modell und nicht z. B. für einen Umzug entscheidet.
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kleinchaos
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#12

Beitrag von kleinchaos »

Mooooment mal!
Die Untermieterin hat einen Vertrag. Auch sie hat anteilig zu viel gezahlt und hat einen Anspruch auf Rückerstattung. Nicht gegen das JC, sondern gegen Steff.
Nun muss die Untermieterin es nur so machen, wie es so mancher Vermieter auch macht: im nächsten Monat wird das verrechnet, also muss weniger Miete gezahlt werden. Punkt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#13

Beitrag von Günter »

Ich sehe das auch so. Der Untermieter beteiligt sich anteilig an der KdU. Dazu gehören auch die Nebenkosten. Wird dabei ein Guthaben erzielt, dann sinken auch die Kosten des Untermieters. Notfalls würde ich bis zum Sozialgericht ziehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#14

Beitrag von Deadpool »

Aber das ändert doch nichts am Anspruch der Leistungsempfängerin. Ob nun die Untermieterin 300 Euro Miete zahlt oder nach Abzug von Guthaben nur 250 Euro: das ist dem Jobcenter egal, weil es für die LE nur die angemessenen KdU berücksichtigt. Ob sie durch die Untermiete die Differenz wieder "reinbekommt" interessiert nicht.

Die Untermiete ist kein Einkommen, was man z. B. um das ausgezahlte Guthaben mindern könnte.

Natürlich muss die Untermieterin ihr Guthaben bekommen. Aber das ist allein im Innenverhältnis Untervermieter - Untermieter zu regeln.
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Günter
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#15

Beitrag von Günter »

Angenommen 600 € Gesamtmiete, angemessen 450 € Untermieter hat 1/3 anteilige Wohnfläche einschl. Bad- und Küchennutzung. Also sein Anteil 200 €. Überzahlung bei den Nebenkosten 150 € davon 100 € der Hauptmieter und 50 € der Untermieter.

Und dann schau´n wa mal ins Jesetzbuch.
3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Für mich ist der Fall damit abgeschlossen. die 50 € wurden nicht vom JC übernommen, oder ist da jermand anderer Meinung?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#16

Beitrag von Steff »

Ich habe keine Kostensenkungsaufforderung bekommen. Die Wohnung habe ich schon bewohnt bevor ich alg2 bezogen habe und einen Teil untervermietet.
Ich sehe das so, dass die Einnahmen der untervermietung meine kdu senken. Wenn jetzt eine Rückzahlung von heizkosten an die untermieterin erfolgt ändert das doch die Berechnung meiner heizkosten. Somit müsste das Amt diese Rückzahlung übernehmen, da meine Miete angemessen ist.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#17

Beitrag von Koelsch »

Deadpool hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 00:45 Aber das ändert doch nichts am Anspruch der Leistungsempfängerin. Ob nun die Untermieterin 300 Euro Miete zahlt oder nach Abzug von Guthaben nur 250 Euro: das ist dem Jobcenter egal, weil es für die LE nur die angemessenen KdU berücksichtigt. Ob sie durch die Untermiete die Differenz wieder "reinbekommt" interessiert nicht.

Die Untermiete ist kein Einkommen, was man z. B. um das ausgezahlte Guthaben mindern könnte.

Natürlich muss die Untermieterin ihr Guthaben bekommen. Aber das ist allein im Innenverhältnis Untervermieter - Untermieter zu regeln.
Dazu kommt, die jetzt übernommene Miete liegt unterhalb der Angemessenheitsgrenze, so schrieb Steff
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Günter
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#18

Beitrag von Günter »

Leute, entweder ich bin etwas begriffsstutzig oder ich sehe das Problem falsch.

Offensichtlich gab es ein Guthaben bei den Nebenkosten. Das hat das JC einbehalten und jetzt muss Steff den Anteil des Untermieters aus eigener Tasche zurückzahlen.

Aber der Gesetzgeber hat doch gesagt, nur der Anteil des Guthabens, der vom Staat bezahlt wurde gehört auch dem Staat. Also muss das JC das zu viel einbehaltene Guthaben wieder rausrücken und Steff leitet es an den Untermieter weiter.
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#19

Beitrag von marsupilami »

@ Günter: Klingt logisch.
Nur: wie bringt man das dem JC bei?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#20

Beitrag von Günter »

Widerspruch bzw Ü-Antrag falls es länger zurückliegt, gegen die Anrechnung des Guthabens.

Widerspruch gegen den Bescheid vom .... Nebenkostenabrechnung

SgDuH,

offensichtlich haben sie entgegen dem § 22 Abs3 letzter Halbsatz auch das Guthaben meines Untermieters einbehalten. Da sie den KdU Anteil des untervermieteten Wohnbereiches nicht bezahlt haben, steht ihnen auch der Anteil des Nebenkostenguthabens nicht zu. Bitte überweisen sie den Betrag in Höhe von .... € bis zum 20.10.2022 auf mein Konto.

MfG

Steff
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#21

Beitrag von marsupilami »

.... bis zum 20.10.2022 auf mein Konto zur Weiterleitung an meinen Untermieter.
Damit niemand auf unschickliche Gedanken kommt.
Insbesondere im Nachgang. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#22

Beitrag von Steff »

So werde ich es versuchen. Vielen Dank euch!
Sollte das nicht fruchten werde ich es mit den nächsten mietzahlungen verrechnen.
Olivia
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#23

Beitrag von Olivia »

Steff hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 09:36 Sollte das nicht fruchten werde ich es mit den nächsten mietzahlungen verrechnen.
Du könntest mit dem Mieter eine Änderungsvereinbarung folgenden Wortlautes aufsetzen:
Es wird vereinbart, dass das Guthaben des Mieters aus der Nebenkosten-Abrechnung mit der/den nächsten Monatsmiete(n) des Mieters verrechnet wird. Ein Zahlungsfluss des NK-Guthaben auf das Vermieterkonto findet ausdrücklich nicht statt.
Vielleicht fruchtet das? Kein Zahlungsfluss = kein Geldeingang im Sinne des SGB II
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Günter
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#24

Beitrag von Günter »

Nutzt ja nix, denn
Die Untermiete ist kein Einkommen, was man z. B. um das ausgezahlte Guthaben mindern könnte.
Es geht nur über den Weg, ihr habt den KdU Anteil der untervermieteten Wohnfläche nicht bezahlt, also nehmt eure klebrigen Finger von dem anteiligen Nebenkostenguthaben. Das steht alleine der Untermieterin zu.
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Deadpool
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Re: Rückzahlung an Untermieter werden nicht berücksichtigt

#25

Beitrag von Deadpool »

Die TE hat aber gar nichts geschrieben, ob ihr selbst ein Heizkostenguthaben gem. § 22 Abs. 3 SGB II angerechnet wurde. Wenn nichts angerechnet wurde, weil sie ja einen Teil der Miete selbst aus dem Regelsatz bezahlen muss, dann hatte das JC ja keine klebrigen Finger am Guthaben....
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