Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Ein mir schon in grauer Vergangenheit unangenehm aufgefallenes LSG im Norden unserer Republik hat einen Vergleidchsvorschlag erarbeitet und dabei einen Freibetrag berechnet. Ich hab die mir fragwürdig erscheinenden Zahlen mal rut unterstrichen, um den anderen Zahlenkram braucht Ihr Euch nicht zu kümmern.
Seid auch Ihr der Meinung, dass der Freibetrag von € 153,60 falsch ist?
Seid auch Ihr der Meinung, dass der Freibetrag von € 153,60 falsch ist?
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Ich komme auf 142,49 € weiterer Freibetrag.
Das Jobcenter wird den Vergleich aus diesem Grund ablehnen.
Wenn die Falschberechnung Eingang findet in ein Urteil: was dann? Darüber wäre nur noch das Bundessozialgericht, mit Anwaltspflicht. Müsste das BSG den Rechenfehler dann korrigieren?
Das Jobcenter wird den Vergleich aus diesem Grund ablehnen.
Wenn die Falschberechnung Eingang findet in ein Urteil: was dann? Darüber wäre nur noch das Bundessozialgericht, mit Anwaltspflicht. Müsste das BSG den Rechenfehler dann korrigieren?
- marsupilami
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Ich hab die Zahlen mal in diesen Rechner geschmissen:
https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibe ... _Node.html
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Auf das Ergebnis komme auch ich - zu Fuß und mit unserem Rechner. Das LSG steht anscheinend auf dem Standpunkt, Urlaubsgeld ist kein Erwerbseinkommen sondern sonstiges Einkommen.
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- marsupilami
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Wenn zeitlich noch möglich, dann:
möge das Gericht bitte die Freibeträge aus Seite x, Zeile xx überprüfen.
Begründung: ich betrachte das Urlaubsgeld als (Erwerbs-)Einkommen, - kein Einkommen - kein Urlaubsgeld.
Damit sind auch alle anderen nachfolgenden Beträge, die auf diesen Zahlen basieren, zu überprüfen.
möge das Gericht bitte die Freibeträge aus Seite x, Zeile xx überprüfen.
Begründung: ich betrachte das Urlaubsgeld als (Erwerbs-)Einkommen, - kein Einkommen - kein Urlaubsgeld.
Damit sind auch alle anderen nachfolgenden Beträge, die auf diesen Zahlen basieren, zu überprüfen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
@Oli: JC wird nicht ablehnen, es hat vielmehr bereits diesen Betrag anerkannt.
@Marsu: Brief sollte lauten:
@Marsu: Brief sollte lauten:
Das Urlaubsgeld wird neben dem lfd. Gehalt gezahlt, ist also auch Erwerbseinkommen (wird ja auch entsprechend der Lohnsteuer unterworfen).
Somit ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 259,17 €.
Die Berechnung für Januar 2016 ist zutreffend.
[Was ist mit Februar 2016? Da fehlen Brutto- und Nettolohn!]
[Für März fehlt der Nettolohn]
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Ist das das volle Urlaubsgeld (sehr niedrig, oder?) oder bereits ein auf 6 Monate aufgeteilter Betrag eines höheren Urlaubsgeld es?
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Keine Ahnung, muss ich nachfragen.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
So weit sich die Klägerin erinnert, kam der Betrag wegen eines Jobwechsels. Alter AG zahlte noch etwas Urlaubsgeld vor dem AG-Wechsel.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Also eine Urlaubsabgeltung, kein Urlaubsgeld? Dann gibt es keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172076
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172076
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Danke, les ich mir morgen mal durch.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Trotzdem wird die Klägerin den "Rechenfehler" rügen. Mal sehn was dieses LSG sagen wird.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Wenn es der Senat ist, in dem unser gemeinsamer "Lieblingsrichter" saß: Die Vorsitzende ist m.E. sehr fähig, sie dürfte wohl ähnliche (gut nachvollziehbare!) Gedanken gehabt haben.
Aber gleichwohl: Eine "Gegenrede" dürfte zu einem "Rechtsgespräch" führen ...
Aber gleichwohl: Eine "Gegenrede" dürfte zu einem "Rechtsgespräch" führen ...
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Der 19. Senat NRW? Die gute Elli?
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Nein, hier geht's nicht um den 19. Senat NRW. Schade, auf eine weitere lange Diskussion mit Frau Straßfeld hätte ich schon mal wieder Lust. Das letzte Treffen ist leider schon Jahre her, strittiges Thema war damals der horizontale Verlustausgleich, nachdem das BSG sich dazu "geäußert" hatte.War gut, dass die beiden folgenden Termine ausfielen, haben die Zeit gut genutzt
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
@deadpool: Habe mit Kölsch telefoniert: Ich habe ihn zu eng interpretiert. "Im Norden" meint tatsächlich Norden, und nicht NRW. Es ist das LSG Hamburg.
Und in unliebsamer Erinnerung ist es wegen eines vor vielleicht sieben Jahren hier im Forum "anhängigen" Fall aus dem "Bereich EKS".
Und in unliebsamer Erinnerung ist es wegen eines vor vielleicht sieben Jahren hier im Forum "anhängigen" Fall aus dem "Bereich EKS".
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Tja, wer von den SG-Richtern mag schon EKS? Eine an meinem SG meinte mal "Das ist unerlaubte Subvention und Insolvenzverschleppung. Wenn das Gewerbe nichts bringt, ist es abzumelden.".
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Da liegt dann aber ein Missverständnis des Sozialgesetzes vor. Das Gewerbe wird vom Jobcenter mit keinem einzigen Cent "subventioniert". Betriebskostenzuschüsse durch das Jobcenter gibt es nicht. Das SGB II sichert stattdessen den Lebensunterhalt bei nicht ausreichendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ob das Einkommen aus Selbständigkeit oder Arbeitnehmertätigkeit erzielt wird, ist dabei unerheblich.
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Für sie war bereits die Sicherung des Lebensunterhalts, die bei einem Selbständigen nunmal eigentlich über die Einnahmen des Gewerbes bestritten werden sollte, Subvention. Und wenn das ihre Ansicht ist...
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Es gibt leider auch an den SG's Richter mit erschreckenden Lücken im Wissen. Mir "erläuterte" erst im letzten Jahr ein Sozialrichter, Rentenbeiträge würden vom JC gezahlt, daher könnten Beiträge zur Altersvorsorge bei Selbständigen nicht anerkannt werden. Als ich widersprach, ranzte er mich an: "Wollen Sie mich hier belehren?"
Ich hab die Frage mit ja beantwortet.
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- marsupilami
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Es sollte aber auch unter Richterinnen und Richtern bekannt sein, dass es recht viele Selbstständige gibt in allen Lebensbereichen.
Das fängt an mit selbstständigen LKW-Fahrern, die pro Tour bezahlt werden, den LKW beladen gestellt bekommen mit dem Auftrag, beides (LKW und Ladung) von A nach B zu chauffieren. Und die dann oft genug am Zielort festhängen, bis sie - vielleicht - eine Rücktour bekommen.
Dazu zählen auch die "selbstständigen" Paketfahrer, die oft genug im Fahrzeug leben, weil sie sich von dem "Honorar" noch nicht mal eine Wohnung leisten können - geschweige denn Soz.Vers.
Über "selbstständige" Kameramänner und -frauen beim öffentlichen Fernsehen und den Frauen und Männern vor der Kamera, die als selbstständige Journalisten tätig sind.
Kommt doch all Nase lang im Abspann, dass der Spielfilm (Tatort), die Doku im Auftrag von ARD/ZDF von der Firma XYZ gedreht wurde.
Die Schauspieler sind doch auch alle nicht fest angestellt ....
Kleine Entwickler-Büros, die Schaltplatinen entwerfen, (Maschinen-)Bauteile aus Metall und/oder Kunststoff für die mittelständische Industrie.
Die kleinen Mode-Design-Labels, die exclusiv für Boutiquen entwerfen und schneidern....
und
und
und
Nachtrag: nicht zu vergessen die Motivationstrainer, Coaches und Word-/Excel-Spezialisten, die über die Maßnahmeträger im Auftrag der JC's die eLBs triezen.
Und auch die Menschen, die für die VHS deren Kunden in Origami, Französisch, unterrichten und ihr Wissen und Können - wie bediene ich ein smart-phone - weitergeben.
Das fängt an mit selbstständigen LKW-Fahrern, die pro Tour bezahlt werden, den LKW beladen gestellt bekommen mit dem Auftrag, beides (LKW und Ladung) von A nach B zu chauffieren. Und die dann oft genug am Zielort festhängen, bis sie - vielleicht - eine Rücktour bekommen.
Dazu zählen auch die "selbstständigen" Paketfahrer, die oft genug im Fahrzeug leben, weil sie sich von dem "Honorar" noch nicht mal eine Wohnung leisten können - geschweige denn Soz.Vers.
Über "selbstständige" Kameramänner und -frauen beim öffentlichen Fernsehen und den Frauen und Männern vor der Kamera, die als selbstständige Journalisten tätig sind.
Kommt doch all Nase lang im Abspann, dass der Spielfilm (Tatort), die Doku im Auftrag von ARD/ZDF von der Firma XYZ gedreht wurde.
Die Schauspieler sind doch auch alle nicht fest angestellt ....
Kleine Entwickler-Büros, die Schaltplatinen entwerfen, (Maschinen-)Bauteile aus Metall und/oder Kunststoff für die mittelständische Industrie.
Die kleinen Mode-Design-Labels, die exclusiv für Boutiquen entwerfen und schneidern....
und
und
und
Nachtrag: nicht zu vergessen die Motivationstrainer, Coaches und Word-/Excel-Spezialisten, die über die Maßnahmeträger im Auftrag der JC's die eLBs triezen.
Und auch die Menschen, die für die VHS deren Kunden in Origami, Französisch, unterrichten und ihr Wissen und Können - wie bediene ich ein smart-phone - weitergeben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Wobei einiges von dem, was Du beschreibst, via "Scheinselbständigkeit" bei den "Auftraggebern" sanktioniert wird.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
So ist es, aber so wie man bei den JC's wenig Fachleute für Selbstständige findet, so ist es auch bei den SG's.
Ein guter Richter, der sich von Tigerlaw und auch mir verabschiedete sagte sehr offen, er wisse nicht, ob sein Nachfolger/seine Nachfolgerin genauso tief ins Detail ginge wie er.
Und meinen "Lieblings-SB" hatte er mit den Worten begrüßt: "Herr ##, für Sie habe ich jede Menge Ohrfeigen."
Ein guter Richter, der sich von Tigerlaw und auch mir verabschiedete sagte sehr offen, er wisse nicht, ob sein Nachfolger/seine Nachfolgerin genauso tief ins Detail ginge wie er.
Und meinen "Lieblings-SB" hatte er mit den Worten begrüßt: "Herr ##, für Sie habe ich jede Menge Ohrfeigen."
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Wo kein Kläger, da kein Richter!!
Soviel Jura hab' dann doch gelernt!
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Nur "leider" ist die DRV sehr neugierig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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