Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#1

Beitrag von derfred »

Weiß jemand, warum ich laut neuem Bescheid zukünftig auf einmal 4€ weniger bekomme als sonst? Bilder folgen gleich.
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#2

Beitrag von derfred »

ich bin mittlerweile seit 5 stunden an der druckerinstallationsschleife hängen geblieben. ich glaub das wird heut nichts mehr.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#3

Beitrag von Günter »

Vergleich doch erst mal den alten und den neuen Bescheid. Wo ist der Unterschied?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#4

Beitrag von derfred »

Das ist der Bescheid von Mai diesen Jahres.
AlgII-Bescheid - 12.05.2022 - anonym 1.jpg
AlgII-Bescheid - 12.05.2022 - anonym 2.jpg
Und das ist der Bescheid von November diesen Jahres.
AlgII-Bescheid - 08.11.2022 - anonym 1.jpg
AlgII-Bescheid - 08.11.2022 - anonym 2.jpg
Das scheint irgendwie mit dem anrechnungsfreien 100€ zusammenzuhängen und was man darüber hinaus dazuverdienen darf. Ich bin seit Anfang März bei der Zeitungsboten Firma. Da hatte ich immer so um die 85€ Verdienst. Nur im April lag ich bei 112,71€ und im Juli bei 113,79€.

Wenn ich davon ausgehe, dass 20% anrechnungsfrei sind und ich dann weiterrechne, dass mir bis jetzt, weil ich insgesamt 26,50€ zu viel dazu verdient hatte, jeden Monat 4€ bis Mai von meinen Regelleistungen abgezogen werden, bin ich bei 5,30€ die ich von den 26,50€ behalten kann. Lächerlich!

26,50€ minus 5,30€ sind 21,20€, was das Amt zurückfordert.

21,20€ verteilt auf 6 Monate sind 3,53€. Da bleibt eine Differenz zu den 4€, die das Amt pauschal zurückfordert.

4€ minus 3,53€ sind 0,47€

0,47€ mal 6 sind 2,82€.

Also 2,82€ behält das Amt ein; wenn ich bis Mai nicht noch mal über 100€ verdiene.

Warum wird was abgezogen? Die Arbeit wurde trotzdem geleistet und sollte meiner Meinung nach auch bezahlt werden, egal ob 100€ „anrechnungsfrei“ sind. Warum wird mir hier wieder alles zum Nachteil ausgelegt und einhergehend damit mir die Sicht auf die Dinge ins Negative gerückt bis hin zur Depression?
Warum sollen die Arbeitslosen bestraft und künstlich kleingehalten werden? Warum dürfen Arbeitslose keinen besseren Lebensstandard erreichen und nicht aus diesem System raus? Und wenn ein Arbeitsloser mit seiner geleisteten Arbeit mehr verdient, als jemand der normal Arbeiten geht, ist das doch seine Sache; wenn er in dem System besser klar kommt oder sich damit arrangiert hat. Warum soll immer auf den Schwächsten rumgetrampelt werden, dass die nicht mehr hochkommen? Vor allem immer dann; wenn dem Staat das Geld knapp wird. Statt man sich mal an der eigenen Nase zupft und sämtliche Steuerverschwendungen unterlässt und mit teuer erkauften Waffen, auf künstlich erzeugten Spielplätzen im Ausland keinen Krieg spielt, nur um die Waffen zu testen.

Warum fällt man mir mit so einem Schreiben mit der Tür ins Haus und kann nicht erst mal einen Fragebogen zuschicken. Sonst wird doch auch gefragt; wenn was zu viel gezahlt wurde, „Wir beabsichtigen so und so viel einzuziehen usw. . Sind Sie damit einverstanden?“ .
Das hatte natürlich wieder mal Doppel-Ds mit sofortiger Entleerung aller Organe und anschließendem unüberwindbaren Kaltsh♠cegeruch mit dreckigem Hinterteil zur Folge. Jetzt hängt mir alles quer. Ekelhaft!

Könnt Ihr machen, dass man für den Strom einen Pauschale von 30-40€ bekommt? Weil der wird so teuer werden, dass ich den glaub bald nicht mehr stemmen kann.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von derfred am Mo 14. Nov 2022, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ohne die Berechnungsbögen des JC kann man wenig sagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#6

Beitrag von Deadpool »

Koelsch hat geschrieben: Mo 14. Nov 2022, 14:55 Ohne die Berechnungsbögen des JC kann man wenig sagen

Na, doch. Im Mai hat das Jobcenter mit einer Einkommendprognose von 100 Euro gerechnet und jetzt aufgrund Mindestlohnerhöhung mit 105 Euro, so dass eben 4 Euro Einkommen vorläufig berücksichtigt werden.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Vorausschauender Gehorsam. Meist werden von den AG die Stunden etwas reduziert, damit es bei den 100€ bleibt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#8

Beitrag von derfred »

Von den Schreiben vom JC kriege ich Kopfschmerzen.
Kann es sein, dass mein Lohnzettel für Oktober von dem Zeitungsverleger, für den ich Zeitung austragen gehe, erst noch benötigt wird, damit ich für Dezember Transferleistungen bekomme?
Jedenfalls steht im Bescheid vom 12.05.2022, dass ich alle Unterlagen bis 28.12.2022 erst noch vorlegen soll.
Es wurde doch aber schon ein neuer Bescheid (08.11.2022) ausgehändigt, in dem steht, dass ich bis zum 20.06.2023 Zeit habe, alle Lohnzettel der vergangenen Zeit bis dahin vorzulegen. Den Lohnzettel von Oktober hatte ich bei Antragstellung im Oktober noch nicht. Die Lohnzettel kommen immer so Mitte des Folgemonats. Diesmal sehr spät erst und zwar am 21.11.2022.
Das heißt; wenn der Lohnzettel für November auch noch benötigt wird, damit ich im Dezember AlgII bekomme, warte ich bis 20. Dezember auf den Lohnzettel und habe bis dahin kein Geld für Miete Strome etc.?
Ich habe nämlich grade auf mein Konto geguckt und da wurden für Dezember noch keine Leistungen überwiesen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#9

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung wie Dein JC das handhabt. Aber es scheint mit den Zahlungen im Moment zu holpern. Hab schon mehrere Meldungen in der Richtung bekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#10

Beitrag von derfred »

jaa....... is doch drauf ... danke für rückmeldung
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#11

Beitrag von derfred »

mal ne andere frage: wer bekommt die "betriebskostenpauschale" von 300€ und wofür ist die? kann man die auch zur begleichung von kommenden stromrechungen verwenden oder ist die nur für heizkostennachzahlungen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#12

Beitrag von Koelsch »

Mit der kannst Du auch Brötchen kaufen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#13

Beitrag von Koelsch »

Die 300 bekommst Du durch Kürzung Deiner Einkommensteuervorauszahlung so weit ich weiss
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#14

Beitrag von derfred »

Energiepreispauschale meinte ich
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#15

Beitrag von derfred »

und warum bekommt meine bekannte die auch zeitung austragen geht keine Energiepreispauschale während andere wiederum die bekommen? hängt das mit der steuerklasse zusammen oder? ich dachte laut der seite bekommt das jeder gleichberechtigt?
https://www.derwesten.de/politik/hartz- ... 20311.html
ernest1950
Benutzer
Beiträge: 182
Registriert: Fr 20. Jul 2018, 21:37

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#16

Beitrag von ernest1950 »

Das hängt damit zusammen (sehr wahrscheinlich), das hier der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das durchzuführen, WENN der AG keinen Vollzeitmitarbeiter hat sondern nur Minijobber.
Die Bekannte kann die Energiepreispauschale im Rahmen ihrer Lohnsteuer-/Einkommensteuer-Erklärung für 2022 beim Finanzamt geltend und bekommt bei der Rückzahlung der zuviel gezahlten Lohnsteuer auch diese Energiepreispauschale ausgezahlt.
Auch wenn sie keine Lohnsteuer im Jahre 2022 gezahlt hat, kann diese Rückerstattung beantragt werden. Die Steuerrückerstattung ist dann 0€, jedoch die 300€ Energiepreispauschale wird dann überwiesen.
Sollte allerdings der Arbeitgeber auch nur einen Mitarbeiter haben, der Vollzeit-/Teilzeit arbeitet, so ist er verpflichtet, jedem Mitarbeiter (auch allen Minijobbern), die Energiepreispauschale auszuzahlen. (Lediglich manche AG "vergessen" das).
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#17

Beitrag von derfred »

Meine Bekannte ist auch Bezieherin von ALGII. Sie braucht, meines Wissens, deswegen keine Lohnsteuererklärung machen. Wenn Sie die Energiepreispauschale haben möchte, gibt sie dann trotzdem eine Lohnsteuererklärung ab?
ernest1950
Benutzer
Beiträge: 182
Registriert: Fr 20. Jul 2018, 21:37

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#18

Beitrag von ernest1950 »

ja
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#19

Beitrag von Koelsch »

Mir ist auch nicht bekannt, dass ALG II Bezug von der Steuererklärungspflicht befreit. Sehe dafür auch keinen Grund, Steuerfreibetrag liegt doch nur bei etwa € 830/Monat. Leute mit dem Einkommen haben doch fast immer ALG II Anspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#20

Beitrag von derfred »

welche formulare braucht sie da? ich habe schon lange keine steuererklärung gemacht und weiß das nicht mehr und sie hat noch nie eine gemacht. ich werd von der bekannten garantiert wieder geschimpft, dass das alles viel zu kompliziert und aufwendig ist. welche steruerklasse hat meine bekannte überhaupt; wenn sie das nicht weiß?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#21

Beitrag von kleinchaos »

Wenn sie ledig ist hat sie Steuerklasse 1.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#22

Beitrag von derfred »

sie ist verheiratet und hat 2 kinder
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#23

Beitrag von kleinchaos »

Dann hat sie entweder 4/4 oder 3/5 und jeweils 1 Kinderfreibetrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#24

Beitrag von Koelsch »

Und Steuererklärung geht meines Wissens nur noch online über ELSTER
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
Benutzer
Beiträge: 215
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:28

Re: Warum bekomme ich laut neuem Bescheid 4€ weniger SGBII?

#25

Beitrag von derfred »

Warum nur noch online? Sind die Finanzämter alle geschlossen?
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“