Leistungen werden versagt ( akut)

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Nachteule76
Neuer User
Beiträge: 2
Registriert: Do 25. Mai 2023, 16:31

Leistungen werden versagt ( akut)

#1

Beitrag von Nachteule76 »

Hallo - vieleicht kann mir jmd helfen.
Habe gerade einen Brief aus dem Kasten gefischt, nachdem mir - ab sofort ( 22.Mai 2023) die Leistungen versagt werden. Begründung:
Ich habe den Antrag Klassenfahrt für Kind XY ausgefüllt von der Schulleitung noch nicht eingereicht
Vorgeschichte: Habe die Klassenfahrt (März) zum Jahresanfang beantragt, den Vordruck bei der Schule eingereicht und ausgefüllt nachgereicht. Statt einer Kostenübernahme kam die Mitteilung, das man eben jenen Antrag von der SCHULLEITUNG ausgefüllt und unterschrieben haben möchte. Von der Schule kam die Meldung, ohne Zahlung könne meine Tochter halt nicht mitfahren. habe mir dann den Betrag ( 380 Euro) geliehen ( schriftl. Nachweis vorhanden) um meiner Tochteer die Teilnahme an Ihrer 10er-Abschlußfahrt zu ermöglichen. Den Vordruck nochmal abgegeben, mit dem Vermerk * von der Schulleitung auszufüllen* Diesen Zettel habe Ich bis heute nicht zurück, obwohl Ich mehrmals nachgefragt habe.

D.H : Nachdem Ich den Ausflug bereits bezahlt habe, allen papierkram erledigt habe, der mir möglich war und die Unterlagen mehrfach !! habe ausfüllen lassen, wird mir die komplette Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung gestrichen?

Ist das rechtens??

LG
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Nach meiner Meinung definitiv nein. Weise dem JC nochmal nach, dass Du die Antragsformulare eingereicht hast (gerne nochmal Kopien dazu legen) und weise das JC darauf hin, dass der Antrag auf Bildung und Teilhabe (so heißt das offiziell im § 28 SGB II) absolut nichts mit den versagten Leistungen auf Bürgergeld zu tun hat, ein Versagungsgrund also nicht ersichtlich ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Normalerweise gibt's bei Leistungseinstellung vorher eine "Anhörung".
D.h. die Leistungseinstellung wird "angekündigt" und man gibt per Formular die Gelegenheit, sich zu äußern, Gründe anzugeben, warum eben nicht eingestellt werden soll.
Nachteule76 hat geschrieben: Do 25. Mai 2023, 16:49 Begründung:
Ich habe den Antrag Klassenfahrt für Kind XY ausgefüllt von der Schulleitung noch nicht eingereicht
Ist das die einzige Begründung für die Leistungseinstellung?
Und das tatsächlich ohne "Vorwarnung" wie oben beschrieben?

Kannst Du den Bescheid mal digitalisieren (scannen, fotografieren), anonymisieren und hier einstellen?
Hilfen gibt es hier viewforum.php?f=22
Kurz gesagt: im Bescheid Namen, Adressen etc. abdecken, mit dem smartphone fotografieren und hier einstellen bzw. die Datei hochladen.
Die Paragraphen und Rechtsbelehrung braucht's nicht.

Vermutlich wird's mit einem Widerspruch nicht getan sein, denn wenn die jetzt schon gestoppt haben, gibt's bereits für Juni kein Geld.

Möglich wäre:
mit dem Bescheid direkt zum JC und dort sagen: ich will diesem Bescheid widersprechen.
Dann wird Dein Widerspruch dort aufgeschrieben.
Du musst dann sagen, warum Du widersprechen willst.
Mach Dir also schon zu Hause Notizen, schreib' das auf, was Du vorbringen willst und nimm das mit, damit Du nichts vergisst bzw. was falsches sagst.
Lass Dir logischerweise eine Kopie davon, was die aufschreiben, geben!
Allerdings dürfen die sich für die Bearbeitung recht lange Zeit lassen.

Dazu kommen Pfingstferien.

Könnte also auf einen Eilantrag beim Sozialgericht hinauslaufen.
Rechtsantragsstelle beim zuständigen Sozialgericht aufsuchen.
Dazu natürlich den Bescheid, Mietvertrag, mitnehmen und dort erzählen, was Du hier geschrieben hast.
Signatur?
Muss das sein?
Nachteule76
Neuer User
Beiträge: 2
Registriert: Do 25. Mai 2023, 16:31

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#4

Beitrag von Nachteule76 »

WhatsApp Image 2023-05-25 at 17.36.21(1).jpeg
Erstmal danke - Ja, die Ansage kam heute aus dem Nichts. Im Brief werden 3 Termine genannt - daraufhin habe Ich 1x angerufen, 1x den ( vom Sekretariat ausgefüllten) Antrag geschickt und 1x eben auf diesem Anhang vermerkt, das Ich die Unterlagen einreiche, sobald Ich sie habe.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#5

Beitrag von Olivia »

Zwischenfrage: werden die Leistungen bei erfolgter Mitwirkung nachgezahlt, oder ist ein Neuantrag nötig? Das wäre fatal, da für die Zwischenzeit überhaupt keine Leistungen und auch keine Krankenkasse gezahlt werden würden.

In diesem Fall sollte die TE auf jeden Fall noch im Mai einen "hilfsweisen Neuantrag" stellen, damit keine Leistungsunterbrechung eintritt! Ein Antrag im Mai würde ja auf den Monatsersten zurückwirken, für den Fall, dass das Jobcenter mit der Versagung der Leistungen eine Leistungsunterbrechung konstruiert.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Es wurde eine zusätzliche Leistung beantragt.
Die Leistung wurde nicht erbracht, da der Antrag nicht vollständig eingereicht wurde.
Und, weil dieser Antrag auf zusätzliche Leistungen nicht vollständig eingereicht wurde, wird jetzt die bereits bewilligte Grundleistung nicht mehr erbracht? Wie krank ist das denn?

Ich hätte ja Verständnis, wenn man die Zusatzleistung nicht erbringt, aber auf Grund "fehlender Mitwirkung" (was ja so nicht stimmt) die Grundleistung zu entziehen, ist schon ein starkes Stück.

Da würde ich nicht lange warten und zum Sozialgericht gehen und einen Eilantrag stellen. Das wird ja äußerst knapp, dass das Geld (Miete + Lebensunterhalt) pünktlich zum 01. Juni auf Deinem Konto landet.

:Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#7

Beitrag von Olivia »

Das sehe ich ganz genau so. Das ist ja wohl ein starkes Stück!

ebenfalls :Daumen:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#8

Beitrag von marsupilami »

Und dazu noch nicht mal eine sog. "Anhörung" vorher.

Ich würd' nicht lange fackeln - ab zum SG, dort zur Rechtsantragsstelle.
Bescheid mitnehmen.
Argumente, so wie sie hier genannt wurden: keine vorherige Anhörung, "Zusatzleistung" Klassenfahrt (Bildung und Teilhabe) hat nichts mit Leistungen zum Lebensunterhalt zu tun, Mitwirkungspflicht wurde erfüllt - Antrag wurde nachgereicht.
Kühl- und Vorratsschrank leer, in 7 Tagen ist Miete fällig - dazwischen liegen auch noch Feiertage.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#9

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#10

Beitrag von Koelsch »

Die Versagung oder Entziehung der Leistung nach dem SGB II kann
ganz oder teilweise erfolgen („soweit die Voraussetzungen für die
Leistung nicht nachgewiesen sind“). Folglich liegt es nicht im Ermessen des Jobcenters, die gesamte Leistung zu versagen, wenn nur ein
Teil des Leistungsanspruches ungeklärt ist. Dabei ist im besonderen Kontext der Existenzsicherung im SGB II zu beachten, dass die existenzielle Sicherung des Lebensunterhaltes und die Befriedigung eines teilweise unzweifelhaft bestehenden Bedarfes erfolgen.
Quelle: Fachliche Hinweise der BA zu §§ 60-67 SGB II, Randnummer 60.48
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Leistungen werden versagt ( akut)

#11

Beitrag von Olivia »

Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“