Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Hallo.
Meine Frage ist, ob Nacht, Sonn- und Feiertagszuschläge in die Berechnung des vorläufigen durchschnittlichen Einkommens einfließen.
Unsere BG erhält, wegen meiner Selbstständigkeit, immer vorläufige Bescheide für 6 Monate mit einem geschätzten Einkommen.
Mein Mann ist seit 03/2023 wieder bei mir auf Minijob-Basis beschäftigt und hat von 03-05/2023 800,00 € Lohn und 650,00 € (vorrangig) Feiertagzuschläge erhalten.
Viele Grüße
Kessy
Meine Frage ist, ob Nacht, Sonn- und Feiertagszuschläge in die Berechnung des vorläufigen durchschnittlichen Einkommens einfließen.
Unsere BG erhält, wegen meiner Selbstständigkeit, immer vorläufige Bescheide für 6 Monate mit einem geschätzten Einkommen.
Mein Mann ist seit 03/2023 wieder bei mir auf Minijob-Basis beschäftigt und hat von 03-05/2023 800,00 € Lohn und 650,00 € (vorrangig) Feiertagzuschläge erhalten.
Viele Grüße
Kessy
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Ich würde mal sagen, wenn die Zuschläge planbar und vorhersehbar immer wieder eintreffen, dann können sie in die vorläufige Berechnung einfliessen. Wenn die Zuschläge aber nicht planbar sind, weil sie beispielsweise vom Wetter abhängen o.ä., dann dürften sie nur bei der endgültigen Bewilligung abgerechnet werden.
- marsupilami
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Vielen Dank für die Antworten.
Die Feiertagszuschläge sind durchaus planbar, die noch kommenden Feiertage fallen in den nächsten Bewilligungszeitraum (11/2023-04/2024) und der Nachtzuschlag ist nur einmalig angefallen. Somit sollten (meiner Meinung nach) diese bei der vorläufigen "Lohnschätzung" für den laufenden Bewilligungszeitraum auf jeden Fall unberücksichtigt bleiben.
Ob mein Mann bis 10/2023 Sonntags zum Einsatz kommt, ist von der Dringlichkeit der Aufträge abhängig und nicht vorhersehbar.
Gruß,
Kessy
Die Feiertagszuschläge sind durchaus planbar, die noch kommenden Feiertage fallen in den nächsten Bewilligungszeitraum (11/2023-04/2024) und der Nachtzuschlag ist nur einmalig angefallen. Somit sollten (meiner Meinung nach) diese bei der vorläufigen "Lohnschätzung" für den laufenden Bewilligungszeitraum auf jeden Fall unberücksichtigt bleiben.
Ob mein Mann bis 10/2023 Sonntags zum Einsatz kommt, ist von der Dringlichkeit der Aufträge abhängig und nicht vorhersehbar.
Gruß,
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Sehe ich etwas anders.
Da die Feiertage vorhersehbar sind, kann man sie in der Durchschnittsberechnung berücksichtigten. Im Juni gibt es noch einen Feiertag und dann bis Oktober keine (NRW). Meint, dass man einen Tag im Juni berücksichtigen könnte, aber in den Folgemonaten eben nicht mehr.
Das im verlinkten Beitrag genannte Urteil bezieht sich nicht auf die vorläufige durchschnittliche Berechnung, sondern auf das tatsächlich erzielte Einkommen. Ebenso bezieht sich das Urteil auf einen abhängig Beschäftigten eLB und nicht auf eine BG aus selbstständigem Aufstocker und abhängig Beschäftigtem Aufstocker. Ich wäre unbeeindruckt, von diesem Urteil ;-)
Um die bereits erzielten Feiertagszuschläge in die kommende Durchschnittsberechnung einzubeziehen, müsste das JC schon gute Gründe anführen. Etwa, dass auch in den folgenden Monaten vergleichbar viele Feiertage sind. Das es die nächsten drei Monate gar keinen Feiertag gibt, dürfte kein guter Grund sein ;-)
Da die Feiertage vorhersehbar sind, kann man sie in der Durchschnittsberechnung berücksichtigten. Im Juni gibt es noch einen Feiertag und dann bis Oktober keine (NRW). Meint, dass man einen Tag im Juni berücksichtigen könnte, aber in den Folgemonaten eben nicht mehr.
Das im verlinkten Beitrag genannte Urteil bezieht sich nicht auf die vorläufige durchschnittliche Berechnung, sondern auf das tatsächlich erzielte Einkommen. Ebenso bezieht sich das Urteil auf einen abhängig Beschäftigten eLB und nicht auf eine BG aus selbstständigem Aufstocker und abhängig Beschäftigtem Aufstocker. Ich wäre unbeeindruckt, von diesem Urteil ;-)
Um die bereits erzielten Feiertagszuschläge in die kommende Durchschnittsberechnung einzubeziehen, müsste das JC schon gute Gründe anführen. Etwa, dass auch in den folgenden Monaten vergleichbar viele Feiertage sind. Das es die nächsten drei Monate gar keinen Feiertag gibt, dürfte kein guter Grund sein ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
03. Oktober ist kein Feiertag bei euch?
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Doch, der 3.10. ist auch in NRW ein Feiertag. Asche über mein Haupt ;-)
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Wir NRWler haben da zwar nix zu feiern, nehmen den freien Tag aber gerne mit ;-)
Es bleibt dann aber bei unserer Behauptung, dass die Tage planbar sind.
Ob der abhängigbeschäftigte Aufstocker an Sonn- oder Feiertagen arbeiten wird, ist aber nicht sicher. Von daher würde ich auf eine Durchschnittsberechnung, ohne Sonn- und Feiertagsarbeit, pochen. Denn, Sonn- und Feiertagsarbeit ist nicht der Durchschnitt oder Normalfall, sondern die Ausnahme.
Es bleibt dann aber bei unserer Behauptung, dass die Tage planbar sind.
Ob der abhängigbeschäftigte Aufstocker an Sonn- oder Feiertagen arbeiten wird, ist aber nicht sicher. Von daher würde ich auf eine Durchschnittsberechnung, ohne Sonn- und Feiertagsarbeit, pochen. Denn, Sonn- und Feiertagsarbeit ist nicht der Durchschnitt oder Normalfall, sondern die Ausnahme.
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Die Sachbearbeiterin ist sehr "flexibel" in ihrer Berechnung, da ist mit vielem zu rechnen. Gem. meiner vEKS wird mein Mann mit ca. 110,00 € vergütet (ich habe eventuell anfallende Zuschläge nicht berücksichtigt). Die Sachbearbeiterin rechnet ihm aber vorab 520,00 € als Einkommen an. Somit wurde das Einkommen der BG erstmal um über 400,00 € erhöht.
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- kleinchaos
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Also ist der Bedarf der BG mit monatlich 400€ unterdeckt. Das geht gar nicht! Sozialgericht, Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Dann schreibt das alles doch gar nicht in die Prognose rein. Ist halt noch nicht abzusehen gewesen und dann ganz "überraschend" geschehen. Bei Anfragen des JC dann auf die aEKS verweisen. Wir aber vielleicht problematisch, wenn man es in den vorherigen vEKSsen anders gemacht hat.
Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Ja, am besten die nicht prognostizierbaren Gehaltsbestandteile aus der Prognose raus lassen. Wenn am Ende des BWZ "Zahlungsunfähigkeit" besteht, weil die Zuschläge schon ausgegeben wurden, so muss das Jobcenter eine Aufrechnung mit künftigen Leistungen versuchen.
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Re: Minijob Zuschläge vorläufige Durchschnittsberechnung?
Häää? So wie ich es verstanden habe, setzt das JC das "zu hohe" Einkommen des Mannes einfach als gesetzt! In der Prognose (vEKS) taucht es doch gar nicht auf, oder?
Wie KC schon schrieb; hier besteht akute Unterdeckung. Also am Montag zum Sozialgericht und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.
Planen würde ich, bezogen auf´s JC (vEKS), nur mit regulärer Arbeitszeit. Keine Arbeit an Sonn- und/oder Feiertagen und keine Mehrarbeit. Planen ohne irgendwelche Zuschläge. Denn niemand weiß, ob das Arbeitsvolumen überhaupt so groß oder dringend wird, dass Zuschläge verursacht werden.
Der Mann kann ja auch nur den regulären Lohn in die EK eintragen. Er kann auch nicht vorher wissen, an wie vielen Tagen irgendwelche Zuschläge fällig werden. Da habt ihr euch doch sicher abgesprochen, was er einträgt, denn das muss sich ja in dem Fall mit der EKS der TE decken.
Wie KC schon schrieb; hier besteht akute Unterdeckung. Also am Montag zum Sozialgericht und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.
Planen würde ich, bezogen auf´s JC (vEKS), nur mit regulärer Arbeitszeit. Keine Arbeit an Sonn- und/oder Feiertagen und keine Mehrarbeit. Planen ohne irgendwelche Zuschläge. Denn niemand weiß, ob das Arbeitsvolumen überhaupt so groß oder dringend wird, dass Zuschläge verursacht werden.
Der Mann kann ja auch nur den regulären Lohn in die EK eintragen. Er kann auch nicht vorher wissen, an wie vielen Tagen irgendwelche Zuschläge fällig werden. Da habt ihr euch doch sicher abgesprochen, was er einträgt, denn das muss sich ja in dem Fall mit der EKS der TE decken.
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