Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
salty
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Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#1

Beitrag von salty »

Am 1. 4 tritt mein Mann seinen neuen Arbeitsplatz an. Es wird sich noch herausstellen, ob wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag von der ARGE weg sind. Seinen ersten Lohn bekommt er am 1.5. rückwirkend. Somit erhalten wir von der ARGE für den Monat April in Vorleistung zu Ende März ALGII.

Frage:
1. Müssen wir diese Vorleistung, wenn der Lohn erst im Mai aufs Konto kommt, der ARGE zurückzahlen?

2. Wie sieht es mit Umzugskosten aus? Die ARGE streitet ab, dass wir in dem betreffenden Monat noch "in Bezug" stehen, da es "sein kann", dass Wohngeld und Kinderzuschlag greifen. Diese Anträge können allerdings erst im April getellt werden, wenn wir die neue Wohnung bezogen haben und der neue Arbeitsplatz angefangen wurde. (Es geht um die Übernahme von Umzugskosten)
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Günter
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#2

Beitrag von Günter »

Es gilt das Zuflussprinzip. Vereinfacht gesagt ihr habt einen bestimmten monatlichen Bedarf (Regelsatz + anerkannte KdU). Dieser Bedarf stellt das soziokulturelle Existenzminimum dar und muss gedeckt werden. Entweder durch Einkommen (abz. Freibeträge), oder durch das ALGII.

Da das Einkommen erst im Mai auf dem Konto erscheint, ist für den April ALG II zu zahlen.

Nochmal es geht nicht darum, ob für den Monat Einkommen generiert wurde, sondern ob das Geld auch zu Verfügung stand. Im Umkehrschluss greift sich der Staat Steuererstattungen aus Zeiten ohne ALG II Bezug, wenn das Geld auch nur einen Tag nach Antragsstellung das Konto erreicht.

Daraus folgt, wenn euer Umzug von der ARGE als erforderlich anerkannt wird und im Bezugszeitraum erfolgt, dann müssen auch die Kosten übernommen werden.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#3

Beitrag von salty »

Daraus folgt, wenn euer Umzug von der ARGE als erforderlich anerkannt wird und im Bezugszeitraum erfolgt, dann müssen auch die Kosten übernommen werden.
Unsere PaP streitet ja ab, dass wir im April im Bezug sind, selbst aufgrund der oben aufgeführten Sachlage.

Ihre Ansicht ist: die Leistungsabteilung rechnet erst aus, ob wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag im April von der ARGE weg sind.

Als ich vortrug, dass wir ja von der ARGE in Vorleistung ALGII bekommen, da das Geld ja erst im Mai kommt, hat sie abwertend beiseite geschoben.

Oder soll ich ihr vorher noch unter die Nase reiben, dass wir das ALGII für April gar nicht zurückzahlen müssen und somit im Bezug standen?

So langsam werde ich wirklich ratlos
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Emmaly
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#4

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

Dass mit dem ALG II und dem Zufluss würde ich den pAp schon noch einmal mitteilen. Zufluss zählt und nicht, ob man zur Verfügung steht.

Wann könntet ihr umziehen?
Wenn der Umzug an den Leistungsbezug geknüpft wird, könnte dies in der Notwendigkeitsbescheinigung aufgenommen werden. Aber so logisch ist kein Amt. Zudem denke ich, dass ihr doch vor der Arbeitsaufnahme umzieht, oder geht das nicht?

Jetzt eine Frage, die bitte nicht falsch verstehen: wie sind eure Wohnverhältnisse?
5 Personen war klar. Das der pAp/SB was von zu teuer sagte hatte ich auch mitbekommen. Die Größe der Wohnung ist gefragt.
Mir sagt mein Bauch, der der SB sich mit der mündlichen Zusage umziehen zu dürfen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und nun nicht weiß, wie zurück.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#5

Beitrag von salty »

1. PaP hat gesagt, Umzug ist notwendig und sie wird schriftlich zustimmen (wenn wir im Bezug sind):
1) weil die Wohnung zu gross ist (102qm, 95 dürfen wir hier in unserer Stadt mit 5Personen) und
2) aufgrund der Arbeitsaufnahme.

Aussage der PaP, warum wir nicht schon im März umziehen dürfen: Da ist der Umzug noch nicht notwendig, da die Arbeit noch nicht aufgenommen wurde . Also könne sie da nicht zustimmen.

Irgendwie ist das alles für mich paradox...und ich reg mich nur noch auf....mir kommt das auch alles total seltsam vor. :arge:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#6

Beitrag von Emmaly »

Wenn die Notwendigkeit jetzt nicht besteht, dann besteht sie nach Arbeitsaufnahme in nur 20 km auch nicht. Das ist Tagespendelbereich und dafür gibt es keine Notwendigkeit. Wie will der pap das begründen.
:verwirrt:
Wenn ihr ohne Amt umziehen könnt, dann mietet die neu Wohnung an und zieht um, bevor die weg ist.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#7

Beitrag von salty »

genau das versteh ich ja auch nicht....unsere ehemalige PaP hatte uns seinerzeit gesagt, ein Umzug in den Bereich Braunschweig würde sie nicht genehmigen, weil nicht notwendig.

Die jetzige sagt plötzlich etwas ganz anderes. Oder haben sie einen Ermessensspielraum? Ist das grad irgendeine Hinhaltetaktik? Ich habe sie ja gefragt, ob ich der Wohnung nicht einfach zusagen kann. Sie sagte: Nein, nicht bevor eine Entscheidung gefallen ist, ob wir in Bezug stehen, oder nicht.

Ich fress gleich die Tastatur, ehrlich. Sie hat mich gestern noch gebeten, bei der ARGE in Braunschweig anzurufen, wie dort die Angemessenheit der Wohnungen geregelt sind. Toll, als PaP in der ARGE müsste sie das doch rein theoretisch wissen, bzw. selbst mal eben zum Telefonhörer greifen können und ihre ausserhäusslichen Kollegen fragen????? Oder ist das zuviel verlangt?????

Also Leute...mal ehrlich, Hand aufs Herz.......kein Wunder, dass viele einfach auch aus Bequemlichkeit bei der ARGE bleiben. Wenn ich das jetzt so überdenke, hätten wir es wirklich einfacher gehabt, wenn der neue Chef sich hätte nicht noch überreden lassen, das Bruttogehalt um einen hunderter hochzusezten....denn DANN wären wir noch im Bezug von der ARGE und hätten es jetzt viel viel leichter... :kotz: :irrtum:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#8

Beitrag von Emmaly »

@ salty, umziehen und vom Amt die Kosten getragen zu bekommen bedarf einer Notwendigkeit. Bei euch die Arbeitsaufnahme. Doch die Entfernung liegt im Pendelbereich und deshalb gibt es aus wirtschaftlicher Sicht keine Notwendiglkeit. Die Fahrtkosten sollten mit den Grundfreibetrag abgedeckt sein.

Ist die Miete im neuen Ort höher als die jetzige?

Für Braunschweig ist die Grundlage der Mietspiegel
http://www.braunschweig.de/rat_verwaltu ... iegel.html und das Wohnsbindungungsgesetz:
Grenzen für Unterkunftskosten
Grundlage der angemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII ist der Mietspiegel der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. Juli 2007 unter Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien zur Wohnraumgröße.
Angemessener Wohnraum findet sich in ausreichender Zahl in allen Stadteilen der Stadt Braunschweig, so dass die Anwendung der derzeitigen Angemessenheitsreglungen für Unterkunftskosten nicht zur Benachteiligung bestimmter Stadtteile beiträgt. Des Weiteren sind die vorgenannten Angemessenheitskriterien der Stadt Braunschweig auf der Grundlage des Mietspiegels der Stadt Braunschweig sowie den Regelungen des Wohnungsbindungsgesetzes sozialgerichtlich anerkannt.
http://www.gruene-braunschweig.de/nw/ne ... 307092.txt

Ich denke wenn du bei der Bürgerberatung anrufst, bekommst du den Ansprechpartner oder per E-Mail:
http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_ ... /index.php
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#9

Beitrag von salty »

danke dir......

die gestrige Wohnung liegt somit im angemessenen Bereich, BJ 1923 und 84 qm bei einem qm preis von 4,91

die erste Wohnung, die wir uns angesehen haben hat 71 qm und das Baujahr fällt ebenfalls in diesen Bereich...4,94 pro qm.....

Beide Wohnungen sind in der Kaltmiete auch unter den in der Wohngeldtabelle angegebenen Beträgen.
salty, umziehen und vom Amt die Kosten getragen zu bekommen bedarf einer Notwendigkeit. Bei euch die Arbeitsaufnahme. Doch die Entfernung liegt im Pendelbereich und deshalb gibt es aus wirtschaftlicher Sicht keine Notwendiglkeit. Die Fahrtkosten sollten mit den Grundfreibetrag abgedeckt sein.
Das ist ja genau die Aussage der ehemaligen Sachbearbeiterin. Deshalb wundere ich mich ja, dass die jetzige eine contraire Aussage macht.

Habe aber Hoffnung, dass wir lt. Ihrer Aussage, WENN wir dann noch "im Bezug" sind, Zuschüsse bekommen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.... :ka:

Wieso können SBs so unterschiedliche Aussagen machen??? Wenn sie definitiv sagen würde: nein, das geht aufgrund des Pendelbereiches nicht...wäre doch alles Paletti????
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Günter
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#10

Beitrag von Günter »

salty hat geschrieben:Unsere PaP streitet ja ab, dass wir im April im Bezug sind, selbst aufgrund der oben aufgeführten Sachlage.

Ihre Ansicht ist: die Leistungsabteilung rechnet erst aus, ob wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag im April von der ARGE weg sind.
Das ist Quatsch, da für die Gewährung des Kinderzuschlags und Wohngeld der Gehaltszufluss erforderlich ist.

Leider hat Emmaly mit dem Tagespendelbereich recht, aber dass die Wohnung zu groß ist halte ich für ein Gerücht, da die Gerichte meines Wissen von 45 m² für die erste Person + 15 m² pro weitere Person ausgehen. Dann kommst du auf eine Grenze von 105 m².

Ich fress gleich die Tastatur, ehrlich.
Ganz blöde Idee, willste trommeln? Zwischen dir und uns ist so eine kleine Erhebung, ich fürchte deine Hilferufe kommen dann nur noch Brockenweise an. :gunni:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#11

Beitrag von Emmaly »

salty hat geschrieben: Habe aber Hoffnung, dass wir lt. Ihrer Aussage, WENN wir dann noch "im Bezug" sind, Zuschüsse bekommen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.... :ka:

Wieso können SBs so unterschiedliche Aussagen machen??? Wenn sie definitiv sagen würde: nein, das geht aufgrund des Pendelbereiches nicht...wäre doch alles Paletti????
Die Hoffnung ist winzig.
Vielleicht hat sie keine Ahnung von dem, was sie da losgelassen hat. Da soll ja in den Argen öfter sein.
Wenn es keine weiteren Gründe für den Umzug gibt, dann wird es keine Notwendigkeitsbescheinigung geben. Denn die Ausgaben müssen ja begründet werden.

@ Günter, Rauchzeichen und Tommelzeichen würden Arbeitsplätze schaffen. :gunni: Die Entfernung muss ja überbrückt werden. Problem werden die Mitmieter, die das stören könnte. :gunni:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#12

Beitrag von salty »

Leider hat Emmaly mit dem Tagespendelbereich recht, aber dass die Wohnung zu groß ist halte ich für ein Gerücht, da die Gerichte meines Wissen von 45 m² für die erste Person + 15 m² pro weitere Person ausgehen. Dann kommst du auf eine Grenze von 105 m².
Das lese und höre ich immer wieder, nur nicht von unserer ARGE Es kann ja nicht mit zweierlei Mass gemessen werden...dass man auf der einen Seite als ALGII-Bezieher nur einen Anspruch auf Wohnraum von 95 qm mit 5 Personen hat...und wenn es um Unangemessenheit geht, plötzlich der Angemessenheitsspielraum grösser ist......bei unserer ARGE bekommt man nur 95 qm und/oder (ja, inzwischen auch oder, das war vor geraumer zeit noch nicht so) 433 Euro Kaltmiete...
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Koelsch
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#13

Beitrag von Koelsch »

Hast Du Dir mal den Weg alte Wohnung - neue Wohnung mit Google Maps ausgerechnet. Wenn's wirklich eindeutig innerhalb der 20 km liegt, dann wird's eng mit der Notwendigkeit. Dann kann man bestenfalls noch mit der Fahrzeit des ÖPNV argumentieren.

Wenn Dein Mann den Arbeitsplatz nicht innerhalb angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, dann könnte das wieder für eine Notwendigkeit sprechen. Wobei die zumutbare Zeit ziemlich lang ist, ich meine 1 1/2 Stunden. Wenn der ÖPNV so häufig fährt, wie bei mir hier in Köln (in der Gegend, in der ich mein Büro hab, fährt der Bus morgens um 7.25 Uhr und mittags um 14.25 Uhr), dann wäre eine Notwendigkeit sicher gegeben. (Allerdings sind hier andere Buslinien zu Fuß erreichbar, aber auf dem Land kann das anders aussehen.)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#14

Beitrag von Emmaly »

Es sind Zahlen, die leider nicht richtig definiert wurden. Hier muss eine eindeutige Regelung her.
Ich kenne es mit 30 qm für erwachsene Haushaltsmitglieder und 12 qm für Minderjährige. Das ist die Mindestenfläche. Nach oben sollte die Flächenzahl von Günter gelten. Und natürlich der Preis.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#15

Beitrag von Koelsch »

Das Problem bei den Unterkunftskosten ist die Konstruktion im Gesetz. Unterkunftskosten sind Sache der jeweiligen Gemeinde und da kann jede Gemeinde dann in Grenzen ihr eigenes Süppchen kochen. Der Gedanke dahinter war ja vermutlich sogar ganz richtig - eine angemessene Wohnung in München sieht anders aus und kostet mehr, als eine angemessene Wohnung in Kuhmelkhausen - das kann man von Berlin aus nicht halbwegs vernünftig erfassen, das geht nur vor Ort.

Deshalb hat unser ansonsten sehr regelungswütiger Gesetzgeber ja wohl auch bisher zu diesen Fragen auch noch keine Verordnung erlassen, obwohl er dazu laut SGB II ermächtigt ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#16

Beitrag von salty »

Koelsch hat geschrieben:Hast Du Dir mal den Weg alte Wohnung - neue Wohnung mit Google Maps ausgerechnet. Wenn's wirklich eindeutig innerhalb der 20 km liegt, dann wird's eng mit der Notwendigkeit. Dann kann man bestenfalls noch mit der Fahrzeit des ÖPNV argumentieren.

Wenn Dein Mann den Arbeitsplatz nicht innerhalb angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, dann könnte das wieder für eine Notwendigkeit sprechen. Wobei die zumutbare Zeit ziemlich lang ist, ich meine 1 1/2 Stunden. Wenn der ÖPNV so häufig fährt, wie bei mir hier in Köln (in der Gegend, in der ich mein Büro hab, fährt der Bus morgens um 7.25 Uhr und mittags um 14.25 Uhr), dann wäre eine Notwendigkeit sicher gegeben. (Allerdings sind hier andere Buslinien zu Fuß erreichbar, aber auf dem Land kann das anders aussehen.)
Das ist ein Ansatz, denn er arbeitet in der Gastronomie und der letzte Bus, wie auch der letzte Zug fahren gegen 22 uhr bis 22.30

allerdings haben wir ja ein auto...seufz..also ist diese Argumentation auch wieder für den ...popo
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#17

Beitrag von Christoph »

Noch mal zum Kinderzuschlag und Wohngeld im April.

Theoretisch könnte man für April Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und auch beziehen, weil da der Lohn als Berechnungsgrundlage schon für April als Einkommen gezählt werden kann.

Aber auch wenn man Kinderzuschlag und Wohngeld, Kindergeld und sonstige Einnahmen für den April zusammenrechnet, reicht es immer noch nicht aus, dass die gesamte Familie aus dem Alg2-Bezug fällt, also ist die Familie im April weiterhin bedürftig.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#18

Beitrag von salty »

alte Wohnung-Arbeitsplatz: 22,7 km
alte Wohnung-neue Wohnung:22,8 km

mit dem Auto
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#19

Beitrag von salty »

Christoph hat geschrieben:Noch mal zum Kinderzuschlag und Wohngeld im April.

Theoretisch könnte man für April Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und auch beziehen, weil da der Lohn als Berechnungsgrundlage schon für April als Einkommen gezählt werden kann.

Aber auch wenn man Kinderzuschlag und Wohngeld, Kindergeld und sonstige Einnahmen für den April zusammenrechnet, reicht es immer noch nicht aus, dass die gesamte Familie aus dem Alg2-Bezug fällt, also ist die Familie im April weiterhin bedürftig.
Wärst du so freundlich und würdest das meiner PaP erklären????? :freunde: lach.....
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#20

Beitrag von Günter »

Die können argumentieren wie sie wollen, Fakt ist:

1. Im April treten keine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auf. -> ALG II Bezug ist erforderlich. Eine Einstellung der Leistung wäre gesetz- und verfassungswidrig, dagegen sofort Antrag auf eA.

2. Wenn ALG II Bezug, dann ist kein Wohngeld möglich.

3. Ohne Wohngeld ist auch bei (falscher, da die Fiktion des §9 SGB II RZ 9.7a
(1)
Grundsätzlich ist nur Einkommen, das dem Hilfebedürftigen
tatsächlich zur Verfügung steht („bereite“ Mittel), zu berücksichtigen.
Es handelt sich nur dann um bereite Mittel, wenn der Hilfebedürftige diese kurzfristig erlangen kann (z. B. durch einen Lohnsteuerklassenwechsel, wenn auf der Lohnsteuerkarte des erwerbstätigen Ehepartners die Steuerklasse
V und beim erwerbslosen Hilfebedürftigen die Steuerklasse
III eingetragen ist). Hiervon kann in der Regel ausgegangen
werden, wenn das Einkommen bis zum Ende des folgenden
Monates realisiert werden kann. Solche Mittel sind als (fiktives) Einkommen nach § 11 anrechenbar.
nicht greift, im April steht kein Einkommen zur Verfügung

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... igkeit.pdf )

Anrechnung des Einkommens kein Kinderzuschlag möglich, da der nur gewährt wird, wenn nur wegen der Kinder Bedürftigkeit besteht.

Selbst wenn die nachträglich meinen es gäbe einen Weg, dann können die sich per Amtshilfe untereinander die Gelder zuschieben, die Regeln dafür finden die in den ersten 7 §§§ des SGB X und Familie salty stellt neue Anträge nach §28 SGB X.

Im Moment geht gar nix anderes, denn sonst haben 3 Kinder nix zu Essen, und da zürnt jeder Sozialrichter.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#21

Beitrag von salty »

hach... : :knutsch: isch liebe eusch........

dann wird abzuwarten sein, was die Berechnung ergibt....ich ruf da gleich mal an....darf ich, hat sie gestern gesagt... :aufgemerkt: :aufgemerkt:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#22

Beitrag von Christoph »

Nicht Du musst dem PaP was erklären, frag einfach wo das steht was er da behauptet, lass dir die Gesetzesgrundlagen erläutern und ob er schon mal was von Zuflussprinzip gehört hat.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#23

Beitrag von salty »

boooahh..war klar....noch nicht mal 12 uhr und schon der AB an........ :kotz:
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#24

Beitrag von salty »

Christoph hat geschrieben:Nicht Du musst dem PaP was erklären, frag einfach wo das steht was er da behauptet, lass dir die Gesetzesgrundlagen erläutern und ob er schon mal was von Zuflussprinzip gehört hat.
Wenn ich das ganze jetzt so überdenke, hab ich das Gefühl, dass die Gute gar keine Ahnung von Ihrem Job hat....mir fällt grad ein, sie konnte mir aus dem Stehgreif auch nicht zustimmen, dass die ARGE das ALGII im voraus für den Monat zahlt...da musste sie erst nachdenken........

Summa summarum bedeutet das für mich, mich gut informiert ins Gespräch zu stürzen.
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Re: Wann ist man noch "im Bezug" von ALGII?

#25

Beitrag von salty »

Ich glaub, ich bewerbe mich bei unserer ARGE mal als PaP...schlechter als die Dame dort kann ichs auch nicht machen...grummels....


und noch immer läuft der AB....mit dem ich jetzt kommuniziert hab......Rückruf bitte.....na abwarten..
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