Der BGH erlaubt die Aufrechnung von Leistungen der PKV an ein Krankenhaus mit alten Beitragsschulden.
Privat Krankenversicherte im sogenannten Notlagentarif haben zunächst keinen Anspruch auf Geld von ihrer Versicherung. Diese kann vielmehr aktuelle Behandlungskosten mit alten Beitragsschulden verrechnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 28. Dezember 2018, veröffentlichten Urteil entschied. Danach bleibt ein Versicherter aus Niedersachsen auf Krankenhauskosten in Höhe von 1.900 Euro sitzen, dafür verringern sich aber seine Beitragsschulden entsprechend.
Urteil: https://openjur.de/u/2130128.html
BGH - IV ZR 81/18 - Aufrechnung mit Beritragsschulden der PKV
BGH - IV ZR 81/18 - Aufrechnung mit Beritragsschulden der PKV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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