Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus der DSGVO weitaus umfassender ist als bisher angenommen. Er beinhaltet demzufolge auch Gesprächsnotizen und Telefonvermerke.
Fundstelle: https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... a-65711985
Urteil: https://openjur.de/u/2177719.html
OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten
OLG Köln - 20 U 75/18 - Telefonnotizen sind personenbezogene Daten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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