Die Freistellung einer Betriebsstätte ist nur dann möglich, wenn der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wurde. Bei einer Teilöffnung der Betriebsstätte (beispielsweise bei Außerhausverkauf von Speisen und Getränken oder der Reduzierung der Verkaufsfläche) gilt diese als geöffnet und ist in diesem Zeitraum nicht für eine Freistellung berechtigt.
Wurde der Geschäftsbetrieb hingegen vollständig eingestellt, obwohl unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbetrieb möglich wäre (beispielsweise in einem Hotel, das geschlossen bleibt, obwohl es für Geschäftsreisende eigentlich öffnen dürfte), gelten die Voraussetzungen für eine Freistellung als erfüllt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_u ... x_ger.html
Antragsformular: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e63 ... g_0130.pdf
Rundfunk-Beitragsbefreiung für Betriebe wegen Corona-Krise möglich
Rundfunk-Beitragsbefreiung für Betriebe wegen Corona-Krise möglich
Betriebe und Selbständige haben die Möglichkeit, sich wegen der Corona-Krise von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Allerdings ist die Regelung sehr restriktiv. Voraussetzung ist eine mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate dauernde und behördlich angeordnete Schliessung des Unternehmens. In Frage kommen könnten bspw. Ferienwohnungen, Hotels oder Gastronomiebetriebe. Auch dem Betrieb zugeordnete Kfz sind dann befreit. Nachweise müssen zunächst nicht eingereicht werden. Der Beitragsservice prüft die Anträge grundsätzlich nach den öffentlich einsehbaren Schliessungsverfügungen der Bundesländer. In Einzelfällen können jedoch Belege angefordert werden. Die Antragstellung erfolgt im Nachhinein, wenn der Betrieb wieder offfen hat.
- marsupilami
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Re: Rundfunk-Beitragsbefreiung für Betriebe wegen Corona-Krise möglich
Ach!
Aber keine Masken für Hartzler und Gruselianer.
So ganz langsam keimt in mir die Verschwörungstheorie auf, dass man unsereiner zwar nicht direkt aktiv - wie seinerzeit - aber eben passiv durch die Nicht-Gewährung eines angemessenen Schutzes .....
Aber keine Masken für Hartzler und Gruselianer.
So ganz langsam keimt in mir die Verschwörungstheorie auf, dass man unsereiner zwar nicht direkt aktiv - wie seinerzeit - aber eben passiv durch die Nicht-Gewährung eines angemessenen Schutzes .....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rundfunk-Beitragsbefreiung für Betriebe wegen Corona-Krise möglich
Der Beitragsservice hat seine Verwaltungspraxis geändert. Neu ist, dass mehrere Schliessungen nun aneinandergereiht werden können. Die Befreiung von Betriebsstätten wird auch weiterhin rückwirkend gewährt. Das Antragsformular wurde geändert.
https://www.hogapage.at/nachrichten/wir ... gebuehren/
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e63 ... g_0130.pdf
https://www.hogapage.at/nachrichten/wir ... gebuehren/
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e63 ... g_0130.pdf