Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#1

Beitrag von marsupilami »

Ich hab's gewusst.
Dass es schief geht.

Ich hab im März meine NK-Abrchng für 2008 erhalten.
Daraus habe ich gelesen, dass ich Geld zurückbekomme.
Und hab darauf gewartet, gewartet, nachgefragt, gewartet, .....

Am 30.04. war das Geld auf dem Konto.

Pflichtgemäß hab ich am 04.05. die Abrechnung bei der ARGE eingereicht.
In Erwartung, dass - wie letztes Jahr auch - ein Bescheid kommt, der mir die KdU für 2 Monate entsprechend kürzt und dann ist die Geschichte durch.

Was bekomme ich nun?

Schaut selbst!
NK_Abrchng_2008.pdf
PS: Die Anlagen Gesetzestext sind Auszüge aus den § 60 SGB I Angabe von Tatsachen und § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung.
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Günter
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#2

Beitrag von Günter »

Prinzipiell ist es korrekt, wenn eine getrennte Abrechnung der WW Kosten existiert die tatsächlichen Kosten für die WW Bereitung als Bestandteil des Regelsatzes abzurechnen, ansonsten nur die im Regelsatz angesetzten 6,33 € laut BSG Urteil

http://www.alg-ratgeber.de/f30t471-bsg- ... r-1-8.html

Sollte keine getrennte Abrechnung über WW Zähler existieren, ist dir die Vorlage subjektiv nicht möglich, so oder so musst du die Abrechnung hinsenden.

Der angedrohte Entzug der Leistung nach §66 SGB I ist völliger Schwachsinn, da weder angemessen, noch gesetzeskonform da die Ermessensausübung fehlt, siehe das folgende Urteil.

http://www.alg-ratgeber.de/f32t792p1451 ... sen#p14519
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#3

Beitrag von marsupilami »

Ich habe eher den leisen Verdacht, dass die ARGE glaubt, sie müsse 501,69 € (nach-)zahlen.
Und will jetzt anhand der Detailaufstellung prüfen, warum, wofür ...
Da die T äh Dame am Schalter bei der Abgabe schon entsprechend Notizen auf ihrer Kopie gemacht hat.

Denn in den vergangenen Jahren haben die nie nicht die Details der NKA verlangt.
Die einfache des Vermieters genügte.

Na gut, ich schick denen die Detail-Abrechnung.
Das könnte noch lustig werden, denn die ist nicht einfach zu lesen.
Mal sehen, was dann kommt.

Allerdings werde ich mir den Hinweis auf die unangemessene Drohung der Leistungskürzung nicht verkneifen.

Außerdem frage ich mich, woher die den Namen der Abrechnungsfirma wissen, denn der geht aus der Abrechnung des Vermieters nirgendwo hervor.
Bin am überlegen, ob ich das auch nachhaken soll.
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Günter
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#4

Beitrag von Günter »

Diese Leistungsentzugsgeschichte ist ein Standardtextbaustein, den nehmeich schon gar nicht mehr wahr.

Ich frage mich warum die auf diesen ominösen 501,69 € rumreiten, die müssen die vollen Heiz- und Betriebskosten übernehmen.

Mit der Abrechnungsfirma könnte den einfachen Grund haben, dass die noch andere Kunden in deinem Wohnblock haben.

In den vergangenen Jahren gab es das BSG Urteil noch nicht, da haben die pauschal zwischen 15 - 18 % der Heizkosten für WW abgezogen.

Das scheint mir keine böse Absicht, sondern eine Folge der Rechtsprechung zu sein.
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marsupilami
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#5

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Diese Leistungsentzugsgeschichte ist ein Standardtextbaustein, den nehmeich schon gar nicht mehr wahr.
Ich find's trotzdem nicht witzig. Immer gleich drohen.
Günter hat geschrieben:Mit der Abrechnungsfirma könnte den einfachen Grund haben, dass die noch andere Kunden in deinem Wohnblock haben.
Nö. Ich bin der einzige AL im Haus. Das weiß ich sicher.
Ich hab eher den leisen Verdacht, dass die beim Vermieter angerufen haben und der dann zugemacht hat und an mich verwiesen hat.
Günter hat geschrieben:Ich frage mich warum die auf diesen ominösen 501,69 € rumreiten, die müssen die vollen Heiz- und Betriebskosten übernehmen.
In den vergangenen Jahren gab es das BSG Urteil noch nicht, da haben die pauschal zwischen 15 - 18 % der Heizkosten für WW abgezogen.

Das scheint mir keine böse Absicht, sondern eine Folge der Rechtsprechung zu sein.
Wie gesagt, die dürfen sich gerne durch die Detail-Abrechnung durchquälen, aber die Drohung werde ich zurückweisen.
Ich empfinde dass nicht nur als unangemessen.
Über meine aktuellen Empfindungen und mein gesundheitliches Befinden will ich mich jetzt hier nicht weiter auslassen.

Danke für die Hilfe.

Nachtrag:
Die freundlichen Grüsse werde ich mir sparen.
Hochachtungsvoll o.ä. reicht.
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marsupilami
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mich entschlossen, folgenden Begleittext mit der Kopie der Detail-Abrechnung zurückzuschicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in dem oben genannten Schreiben angefordert, sende ich Ihnen eine Kopie der Einzelabrechnung.

Ihre Drohung, die Geldleistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz zu entziehen, ist weder angemessen, noch gesetzeskonform.
Ich verweise auf die einschlägige Rechtsprechung.

Unterschrift
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Nein, keine mfg.
Noch nicht mal Hochachtungsvoll

Und per Einschreiben!
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Emmaly
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#7

Beitrag von Emmaly »

@ marsu,
man erreicht oft mehr, wenn man sich sachlich korrekt verhält und dazu zählen korrekte Anrede und auch die korrekte Grussformel am Ende.

Die Textbausteine kommen manchmal viel härte. Bei mir hieß es auch, dass die Leistung ganz eingestellt wird, wenn ich nicht die Stromrechnung vorlege.
Dabei hatte ich nur darum gebeten zu prüfen, in wie weit die Badheizung über Strom bei den KdU berücksichtigt werden.

Ich denke einfach, dass sie sehen wollen, was da an Verbrauch "Strom" da ist. Vielleicht eine Anweisung oder jemand, der es ganz genau nimmt.

Bei mir kam solche Anfrage nie, da ich immer die komplete kopieren lies.
LG Emmaly
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angel6364
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#8

Beitrag von angel6364 »

Sicher im Grunde kein falscher Gedankengang, sich nicht auf ein unterirdisch tiefes verbales Niveau wie bei den Argen üblich zu begeben.
Aaaber: ich meinerseits werde keinen dieser unsäglichen "Textbausteine", die androhen, selbst die minimalste Existenzgrundlage zu entziehen, so hinnehmen.
Ich werde jedes Mal ganz konkret und individuell nachfragen, welchen Teufel den SB reitet, mir mit dem Todesurteil zu drohen - ich nehme diese Entmenschlichung nicht mehr hin!

Hier findet eine regelrechte Gehirnwäsche statt. Finden wir uns schon damit ab, dass das halt "Textbausteine" sind? Sehen wir uns selbst schon nicht mehr als Individuen, als Menschen mit dem Recht auf Leben und einen menschlichen Umgang miteinander?
Es ist höchste Zeit, dem entgegenzusteuern. Und keiner dieser ausführenden SBs und FMs bleibt außen vor.
Es ist nicht normal, von einem Amt bedroht zu werden. Es ist nicht normal, von einem lächerlichen kleinen SB wie ein Deliquent vor dem höchsten Gericht verurteilt zu werden. Es ist nicht normal, solche Sätze kommentarlos zu ignorieren.

Solche Briefe sind, Textbaustein hin oder her, eine Unverschämtheit. Und auf eine Unverschämtheit reagiere ich definitiv nicht mit "freundllichen Grüßen" - ich spreche sie an.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Emmaly
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#9

Beitrag von Emmaly »

Was ist normal?
Fast alle belügen sich, gerade wenn es um den Schriftverkehr geht.

Sind Textbausteine unzutreffend oder falsch, so werden diese auch so behandelt. Ich verwahre mich dagegen meine Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Doch bei mir steht immer sehr geehrte da, auch wenn ich innerlich koche und was ganz anderes denke.

Wenn man sich bedroht fühlst, dann sollte man Anzeige erstatten.
LG Emmaly
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#10

Beitrag von kleinchaos »

Mit solchen Textbausteinen sollte sich niemand zufriedengeben. Meine Tochter bekam solchen Baustein auch. Sie sollte innerhalb einer bestimmten (nicht einhaltbaren und von ihr nicht beeinflussbaren) Frist den Elterngeldbescheid vorlegen, ansonsten Androhung der Leistungseinstellung für die gesamte BG.
Hab dazu ein nettes Schreiben verfasst. Der SB ist die Kinnlade runtergefallen. :mrgreen:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich hab an Marsu's Text nichts auszusetzen und es ist absolut richtig, dass man ARGE darauf hinweist, dass sie wohl vom wilden Affen gebissen sind, wenn sie in einem solchen Fall Leistungseinstellung ankündigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#12

Beitrag von marsupilami »

Was mir vor lauter Angst und Wut entgangen ist:
die haben haben ja noch nichtmal reingeschrieben, wofür sie die Detail-Abrechnung haben wollen.

Ist es so, wie Günter vermutet und geschrieben hat?
Für die korrekte Berechnung der WW-Kosten?

Oder wollen sie prüfen, ob ich zu viel oder zu wenig heize?

Vom Inhaltlichen her max. 1/3 was sie eigentlich wollen.
Der Rest: meine Pflichten, Drohung wenn nicht.
Wenn ich die 2. Seite mit den §-Auszügen mit dazurechne, schrumpft der eigentliche "Wunsch" der ARGE auf 1/5.

Und ich dachte immer, ich bin Kunde.
Behandelt man so Kunden?
Zuletzt geändert von Günter am So 10. Mai 2009, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Den letzten Absatz könnten böswillige Mitmenschen falsch interpretieren, zu deinem Schutz entfernt
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Günter
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#13

Beitrag von Günter »

Sorry marsu, aber bei aller Wut wegen der angedrohten Leistungseinstellung ich glaube du interpretierst da zuviel rein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#14

Beitrag von marsupilami »

So, nun ist der Bescheid da.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich ihn nicht verstehe.

Zum einen rechnet sie nochmal Kosten für Warmwasser heraus.
Das ist doch in den bereits ergangenen Bescheiden schon geschehen.

Dann, auf Seite 2 rechnet sie auf das Guthaben 30,00 € an. Wozu?
Erklärung im nächsten Absatz:
Sie betrachtet die Gutschrift als Einkommen bzw. Vermögen.
Wie kommt die denn auf sowas?

Es geht noch weiter:
In der Zeit vom 01.04.2009 bis 30.09.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe (wo?, wieviel?) zu Unrecht bezahlt. (bis jetzt wurde nur für April und Mai bezahlt) Diese Beträge sind gemäß § 50 SBG X zu erstatten.
Zahlungen sind an die Kasse ..... zu leisten.
Vorne kürzt SB mir die KdU auf 60,28 € bis zum September und hier spricht sie auch noch von Forderungen!
Ich hab den Eindruck, die wollen 2mal Geld von mir.
Das kann es ja nicht sein.

Ich fürchte, ich muss einen Widerspruch schreiben.
Fragt sich nur, wie ich den am besten aufziehe.

Hier der Bescheid:
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#15

Beitrag von torta »

marsupilami hat geschrieben:So, nun ist der Bescheid da.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich ihn nicht verstehe.

Zum einen rechnet sie nochmal Kosten für Warmwasser heraus.
Das ist doch in den bereits ergangenen Bescheiden schon geschehen.

Dann, auf Seite 2 rechnet sie auf das Guthaben 30,00 € an. Wozu?
Erklärung im nächsten Absatz:
Sie betrachtet die Gutschrift als Einkommen bzw. Vermögen.
Wie kommt die denn auf sowas?

Es geht noch weiter:
In der Zeit vom 01.04.2009 bis 30.09.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe (wo?, wieviel?) zu Unrecht bezahlt. (bis jetzt wurde nur für April und Mai bezahlt) Diese Beträge sind gemäß § 50 SBG X zu erstatten.
Zahlungen sind an die Kasse ..... zu leisten.
Vorne kürzt SB mir die KdU auf 60,28 € bis zum September und hier spricht sie auch noch von Forderungen!
Ich hab den Eindruck, die wollen 2mal Geld von mir.
Das kann es ja nicht sein.

Ich fürchte, ich muss einen Widerspruch schreiben.
Fragt sich nur, wie ich den am besten aufziehe.

Hier der Bescheid:


Das haste nun davon. Wenn ich was rauskriege, binde ich das mit Sicherheit niemand auf den Riechrüssel.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#16

Beitrag von marsupilami »

Hör mal, hier geht es nicht um zweifuffzich Kleingeld, sondern um einen mittleren, 3-stelligen Betrag.
Wenn das rauskommt, dass ich den unterschlagen hab, ist das mindestens eine Ordnungswidrikeit, belegt mit einer entsprechenden finanziellen Buße.
Zusätzlich zur Rückzahlung.

Was mir aber noch einfällt:
Selbst wenn die Tu ... SB mir diese NK-Rückzahlung als Einkommen anrechnet, kann ich es trotzdem nicht als Lebensunterhalt verbraten, denn es ist ja zweckgebundenes Einkommen, nämlich Rückzahlung zuviel gezahlter KdU.
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#17

Beitrag von torta »

Wenn es dir dabei besser geht und du ruhiger schlafen kannst...
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#18

Beitrag von kleinchaos »

Torta,
es geht hier ganz klar um die Rückzahlung der Nebenkosten. Wer den Tanz bestellt, der bezahlt ihn auch. Und wer ihn bezahlt, kann den Rabatt behalten.
Auf Deutsche: die ARGE zahlt die Miete, inkl. der Nebenkosten. Wenn sich Einsparungen ergeben, gehört die Rückerstattung der ARGE. Meiner Meinung nach sollte ein gewisser Anteil beim Sparer als Anreiz verbleiben. Aber das ist im SGB2 nicht vorgesehen.

Zu Marsus Bescheid: obwohl ich nicht blond bin versteh ich das nicht wirklich. Werden jetzt bis September je 30€ Versicherungspauschale angerechnet? Die Warmwasserkosten bis September werden wohl trotzdem rausgerechnet, da sie Bestandteil des (hier verminderten aber durch "Einkommen" vorhandenen) Regelsatzes sind?
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#19

Beitrag von marsupilami »

Die WW-Kosten gehören ganz raus aus der Rechnerei.
Denn in den ganzen vorangegangenen Bescheiden von 2008 sind die ja sauber und korrekt aus der Regelleistung herausgerechnet.
Genau wie im letzten Bescheid (17.03.2009) auch.

Die hätte einen einfachen Bescheid erstellen sollen, dass mir Juni und Juli die KdU um jeweils 220 + ein paar gequetschte gekürzt ist und gut ist.
Und ab August läuft alles wieder normal wie gehabt.
So hat sie es letztes Jahr auch gemacht.
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#20

Beitrag von kleinchaos »

So wie es bei dir letztes Jahr gelaufen ist kenn ich die Vorgehensweise von hier auch. Deshalb wundert micht die Verteilung auf 6 Monate. Ist doch albern.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#21

Beitrag von Günter »

Richtig marsu, du hast völlig Recht. Der Bescheid ist falsch. An deiner Stelle würde ich die Klappe halten und mich über die 30 € freuen.

Kurze Erklärung auf deiner HK Abrechnung sind offensichtlich 758,72 € als Gesamtkosten und darin enthalten 78,56 € WW Kosten angeben, ansonsten setzen sich die WW Kosten mit monatlich 6,11 € bis zum 30.06.2008 und für den Rest des Abrechnungszeitraums mit 6,33/Monat zusammen. Die werden abgezogen, geleistete Vorauszahlung abgezogen und dann ergibt sich das Guthaben. Und nun macht deine SB einen dussligen Fehler und schenkt dir 30 € Freibetrag als Einkommensbereinigung. Korrekterweise steht in den Weisungen zum §11 SGB II sinngemäß der Satz, Guthaben aus Heiz- und Betriebskostenabrechnung vermindern die KdU im darauffolgenden Monat.

Ich hab jetzt keine Lust den genauen Text zu suchen, ich denke du vertraust mir auch so. Nun hast du 3 Möglichkeiten zahle in einer Summe zurück, verhandle über Ratenzahlung, oder mach Widerspruch und verzichte auf die 30 €.

@Schwester Esther, wenn du denen nix auf den Riechrüssel bindest werden die von selber fragen. Und es soll schon Ordnungswidrigkeitsverfahren deswegen gegeben haben.
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#22

Beitrag von marsupilami »

Günter, ich muss widersprechen.
Denn auf Seite 1 legt sie ja die neue Leistungen für den Zeitraum 01.04.2009 bis 30.09.2009 fest:
Regelsatz 351,00 € das ist okay
KdU 60,28 € das sind 340 zu wenig gegenüber der normalen Miete.
Ich weiß nicht, wie die auf den Betrag 60,28 € kommt.
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#23

Beitrag von Günter »

Marsu, Denkmurmel anschmeissen.

Die schreibt du hast 411,28 € zuviel erhalten. Und die teilt sie auf, Regelleistung 351,00 € und die restliche Überzahlung nimmt sie von der KdU. Bitte den Bescheid richtig lesen, da steht nirgends für die restliche Zeit bekommst du nur 60,28 € KdU.

Es ist alles schön, und richtig. Lass es dabei bewenden. Und halt die Finger still.
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#24

Beitrag von torta »

kleinchaos hat geschrieben:Torta,
es geht hier ganz klar um die Rückzahlung der Nebenkosten. Wer den Tanz bestellt, der bezahlt ihn auch. Und wer ihn bezahlt, kann den Rabatt behalten.
Auf Deutsche: die ARGE zahlt die Miete, inkl. der Nebenkosten. Wenn sich Einsparungen ergeben, gehört die Rückerstattung der ARGE. Meiner Meinung nach sollte ein gewisser Anteil beim Sparer als Anreiz verbleiben. Aber das ist im SGB2 nicht vorgesehen.

Zu Marsus Bescheid: obwohl ich nicht blond bin versteh ich das nicht wirklich. Werden jetzt bis September je 30€ Versicherungspauschale angerechnet? Die Warmwasserkosten bis September werden wohl trotzdem rausgerechnet, da sie Bestandteil des (hier verminderten aber durch "Einkommen" vorhandenen) Regelsatzes sind?

Soweit sogut.
Wenn der Mieter aber die Differenz von 51 € monatlich selber trägt, dann sieht es doch ein bischen anders aus, oder nicht?
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Re: Falsche Interpretation der NK-Abrechnung!!

#25

Beitrag von Günter »

Wenn die volle Miete nicht übernommen wird, dann muss man folgende Rechnung aufstellen:

Gezahlte KdU für den Abrechnungszeitraum, abzüglich Guthaben abzüglich WWW Kosten = tatsächliche KdU.
Abzüglich von der ARGE übernommene KdU. Und dann sieht man wenn das Guthaben mehr als 612 € abzügl. WW-Kosten betrug, dann erhält die ARGE den Rest, ansonsten eigene Tasche.
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