Schon da stellt sich mir die Frage, kann man nicht über das LSG herausbekommen, ob es derartige Zusicherungen auch bei Rhein-Erft gegeben hat. Wenn ja, ist allein das doch schon ein sehr schweres Argument, dass die Konzepterstellung keineswegs objektiv sonder eindeutig mit Zielrichtung Kostensenkung erfolgte. Schon allein das ist ein Grund, warum an dem Konzept zu zweifeln ist.Trotz dieser ernstzunehmenden Einwände will die Bochumer Verwaltung ohne politischen Beschluss der Empfehlung der Privatfirma Rödl & Partner folgen und einen „grundrechtsrelevanten Mietspiegel“ erstellen lassen. Die Beratungsagentur Rödl & Partner bietet übrigens selbst die 50.000 Euro teure Dienstleistung an, die sie der Stadt Bochum empfiehlt. Sie hat in ihrem Gutachten außerdem in Aussicht gestellt, dass die Stadt mit einem sogenannten „grundrechtsrelevanten Mietspiegel“ die Kostenübernahme für Wohnungen von Sozialleistungs-BezieherInnen deutlich absenken könne. Bis zu 1,38 Millionen Euro pro Jahr könnten so bei den Bochumer ALGII-EmpfängerInnen gestrichen werden, heißt es in einem Gutachten der Beratungsfirma. Daraus wird deutlich, dass die Befürchtungen des Mietervereins und der Beratungsstelle für Arbeitslose des ev. Kirchenkreises berechtigt sind, und dass es sich um einen weiteren Sozialkürzungsvorschlag handelt. EmpfängerInnen von Sozialleistungen müssten dann in kleineren und schlechter ausgestatteten Wohnungen als bisher leben und könnten sich Wohnungen in einigen Stadtteilen möglicherweise überhaupt nicht mehr leisten.
https://www.die-linke.de/themen/kommuna ... beschluss/
Wie sagte es mir der Kläger bereits ganz zu Beginn des "Ärgers", als er hörte, das Konzept komme von Rödl & Partner:
"Ach Du Sch.... - den Laden kenn ich (aus seiner früheren sehr gehobenen Tätigkeit). Die kamen damals schon an und erklärten: Sie brauchen ein rechtlich einwandfreies Gutachten? Dann sagen Sie uns, was das Ergebnis sein soll, wir erstellen es dann dementsprechend."