Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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schimmy
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Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Wir haben am 1.11.19 unsere Jahresabrechnung von 2018 erhalten, daraus geht ein Guthaben in Höhe von 491,70€ hervor.

Die ganz normale Meldung werden wir jetzt vornehmen in der kommenden Woche, Abrechnung+Kontoauszug.

Wie würdet ihr das mit der Rückerstattung machen an das Jobcenter, Aufrechnung oder eine einmalige Zahlung?
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kleinchaos
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#2

Beitrag von kleinchaos »

Rückzahlungen mindern die KdU für den nächsten Monat. Also nicht auf den Kopp kloppen sondern auf dem Konto behalten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#3

Beitrag von Olivia »

Und was ist, wenn kaum noch KdU übernommen werden?
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#4

Beitrag von schimmy »

Moin,

Natürlich bleibt die Kohle auf dem Konto und wird nicht ausgegeben, erstmal abwarten wie der Änderungsbescheid aussieht, melden ist ja erstmal normal.
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#5

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Du kannst ja mit der (schriftlichen!) Meldung mitteilen, dass das Geld vorrätig ist und in einem Betrag auf einmal zurückgezahlt werden kann.
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tigerlaw
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#6

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Leutz, schaut doch einfach mal in § 22 III SGB II --> Schimmy muss sich darauf einstellen, dass im Folgemonat nach der Meldung der KdU-Bedarf entsprechend reduziert wird.
Erst wenn die "Verarbeitungsfrist" für die Meldung schon abgelaufen ist (sprich der Zahlungslauf für den Folgemonat erfolgt ist), wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen!

Und wenn die NK-Erstattung auf die hohe Kante gelegt wurde, kann der Bescheid umgehend bezahlt werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#7

Beitrag von schimmy »

Erstmal bis hier hin vielen Dank für die Antworten, sofern es was neues gibt melde ich mich.
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#8

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Die Nebenkostenabrechnung von 2018+Kontoauszug habe ich am Montag den 4.11.19 gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter abgegeben und bis zum heutigen Tage ist kein Änderungsbescheid bei uns eingegangen.

Also ist weiterhin abwarten angesagt.🤔
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tigerlaw
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#9

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#10

Beitrag von marsupilami »

Jo.
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Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#11

Beitrag von Olivia »

Für eine Nachfrage wäre es noch etwas früh.
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#12

Beitrag von schimmy »

Guten Morgen zusammen,

Bis zum heutigen Tage ist noch kein neuer Bescheid eingetroffen bezüglich der Nebenkostenabrechnung 2018.

Nach dem gestrigen Gespräch im Jobcenter konnte ich nur in Erfahrung bringen das es mit der Nebenkostenabrechnung 2018 noch in Bearbeitung ist.

Können Bescheide und Geldanweisungen auch kurzfristig passieren, nächster Zahltag ist ja am kommenden Freitag den 29.11.19?
Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#13

Beitrag von Olivia »

Kann durchaus passieren. Manchmal ist der Bescheid ein, zwei Tage später das als das Geld oder eine lt. Bescheid entsprechend gekürzte Geldzahlung.
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#14

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Sa 23. Nov 2019, 11:13 Kann durchaus passieren. Manchmal ist der Bescheid ein, zwei Tage später das als das Geld oder eine lt. Bescheid entsprechend gekürzte Geldzahlung.
Danke dir für deine Nachricht.
schimmy
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#15

Beitrag von schimmy »

Kurze Rückmeldung...

Nebenkostenabrechnung 2018 liegt dem Jobcenter nachweislich vor, es ist dies bezüglich noch kein Änderungsbescheid bei uns eingegangen, stand vom Donnerstag den 29.11.19 habe ich in Erfahrung gebracht das die NK Geschichte noch in Bearbeitung ist. Es kam dies bezüglich auf Grund des Guthabens,was zeitnah gemeldet wurde seitens des Jobcenters bei uns zu einer Überzahlung, also von unserer Seite wurde alles richtig gemacht, das Geld was seitens des Jobcenters überzahlt wurde ist da und kann sofort zurück bezahlt werden.

Was soll man davon halten?
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marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#16

Beitrag von marsupilami »

Naja, Behörde halt.

Ich hab noch nicht mal 'ne NK-Abrechnung vom Vermieter für 2018!

Wahrscheinlich kommt der wieder am 31.12. klammheimlich angefahren und schmeißt die in den Briefkasten um Porto zu sparen.
Oder so ähnlich.
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Olivia
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Re: Jahresabrechnung 2018 mit einem Guthaben

#17

Beitrag von Olivia »

@Marsu: Wenn die NK-Abrechnung erst 2020 eintrifft, wäre eine Nachzahlung auf freiwilliger Basis. Man kann sich dann überlegen, ob die Nachzahlung Sinn macht, beispielsweise weil der Vermieter den Mietspiegel nicht ausschöpft und man keinen Ärger und keine Mieterhöhung haben will.
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