Dubiöses Absenkung der Miete
Dubiöses Absenkung der Miete
Nach dem ich vor 6 Wochen meine Nebenkostenrückzahlung von 8,44€ brav dem JC gemeldet habe kam heute der Hammer
Das Sie die 8,44€ zurück fordern is ja gut ... aber !
Im neuen Bescheid kürzt man jeztt doch tatsächlich meine Miete von 425,00€ auf 86€ ... das hat ja wohl mal wieder jemand scheiß gebaut ...
Wiederspruch gegen den Bescheid hab ich direkt eingereicht
Das Sie die 8,44€ zurück fordern is ja gut ... aber !
Im neuen Bescheid kürzt man jeztt doch tatsächlich meine Miete von 425,00€ auf 86€ ... das hat ja wohl mal wieder jemand scheiß gebaut ...
Wiederspruch gegen den Bescheid hab ich direkt eingereicht
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- marsupilami
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Haben die in dem entsprechenden Bescheid eine Begründung dazu geliefert?
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Muss das sein?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Als Strafe eine Mietkürzung?
Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Steht da auch, worin die grobe Fahrlässigkeit bestand? Und auf Grund welchen Gesetzes die Miete Richtung Null verändert wird?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Das Jobcenter müsste dazu auf jeden Fall etwas geschrieben haben.
Re: Dubiöses Absenkung der Miete
§ 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB ii; § 330 Absatz 3 III Buch SGB III § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB X
Was ich da lese is aber nur das Heizkosten eben zurück gegeben werden müssen, was ich ja auch gerne tuhe
Was ich da lese is aber nur das Heizkosten eben zurück gegeben werden müssen, was ich ja auch gerne tuhe
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Passt vorne und hinten nicht. Da geht es um Rente. Du hast zwar EM Rente beantragt, aber noch nicht bewilligt bekommen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Ich denke, ohne das Briefchen mal lesen zu können, lässt sich da recht wenig sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Okay immerhin kam Feedback, soll den Bescheid vergessen er habe sich vertippt .. neuer Bescheid ist schon unterwegs ...
Wenn ich mal so schlampig im Labor gearbeitet hätte
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- marsupilami
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
§ 48, 1,2,4 SGB X
§ 330, 3 SGB IIIDer Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
...
...
---
der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
§ 40, 2, 3 SGB II(3) Liegen die in § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches genannten Voraussetzungen für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vor, ist dieser mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben. Abweichend von § 48 Abs. 1 Satz 1 des Zehnten Buches ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an ein Verwaltungsakt auch aufzuheben, soweit sich das Bemessungsentgelt auf Grund einer Absenkung nach § 200 Abs. 3 zu Ungunsten der Betroffenen oder des Betroffenen ändert.
kann eigentlich nur bedeuten, dass Du nicht rechtzeitig gemeldet hast und nun der begünstigende Verwaltungsakt (Bescheid) zurückgenommen wird.(2) Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über
....
...
die Aufhebung von Verwaltungsakten (§ 330 Absatz 2, 3 Satz 1 und 4);
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Muss das sein?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Ich kann ne Mietrückzahlung auch erst dann melden wenn ich Sie auf em Konto habe, vorher geht das nicht
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
War der Bescheid denn ein begünstigender Bescheid? Ich dachte ein belastender. Wenn es ein begünstigender war, dann geht eine Rücknahme nicht so einfach!
- marsupilami
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Ne, war schon ein belastender.
Wenn ich es recht verstanden habe, hat Der Doc NK-Rückzahlung gemeldet.
JC war offenbar der Meinung: zu spät - deshalb nehmen wir den letzten, "begünstigenden" Bescheid - mit u.a. voller KdU - zurück und gewähren nur noch xx,xx € KdU.
Dagegen wurde Widerspruch erhoben.
Offenbar ist neuer, korrekter Bescheid unterwegs.
Wenn ich es recht verstanden habe, hat Der Doc NK-Rückzahlung gemeldet.
JC war offenbar der Meinung: zu spät - deshalb nehmen wir den letzten, "begünstigenden" Bescheid - mit u.a. voller KdU - zurück und gewähren nur noch xx,xx € KdU.
Dagegen wurde Widerspruch erhoben.
Offenbar ist neuer, korrekter Bescheid unterwegs.
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Muss das sein?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Kleines Feedback
Mein eigentlicher Sachbearbeiter gab einen kurzen Kommentar per email, er seihe dazu berichtig "Überzahlungen" zu vermeiden
Parallel das Feedback der Wiederspruchsstelle, auf grund der Sachlage wird entschieden wieder die Volle Grundmiete + Nebenkosten zu bezahlen
Man frägt sich schon, dummheit Schikane oder die Hoffnung das der Kunde das so hinnimmt ?
Mein eigentlicher Sachbearbeiter gab einen kurzen Kommentar per email, er seihe dazu berichtig "Überzahlungen" zu vermeiden
Parallel das Feedback der Wiederspruchsstelle, auf grund der Sachlage wird entschieden wieder die Volle Grundmiete + Nebenkosten zu bezahlen
Man frägt sich schon, dummheit Schikane oder die Hoffnung das der Kunde das so hinnimmt ?
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Zumindest Letzteres
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Dubiöses Absenkung der Miete
Wenn ich mir vorstelle: andere hätten das womöglich einfach so hingenommen!!
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