Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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BK48
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Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#1

Beitrag von BK48 »

Hallo,
Hab auf die Schnelle nichts dazu gefunden.

Die Zustimmung dauert immer viel zu lange und ist sehr abschreckend.
Was wäre die Konsequenz, wenn man auf diese „Genehmigung“ verzichtet??

Der Umzug selbst ist notwendig weg. Eigenbedarfskündigung. Ein Angebot wurde zu spät „genehmigt“, die Wohnung war danach weg.
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kleinchaos
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#2

Beitrag von kleinchaos »

Für die zu teure Wohnung wird es keine Zusicherung geben. Zieht man ohne Zusicherung um, zahlen sie nur die bisherige Miete.
Aber hier gilt es aufzupassen! Die Ablehnung der Zusicherung enthält meist den Satz: "... sollten Sie trotzdem in diese Wohnung ziehen, wird nur maximal die angemessene Miete in Höhe von .... gezahlt.>"
Der Satz ist dann wichtig, wenn die derzeitige Wohnung einiges billiger war als der Höchstsatz. Dann wird wenigstens bis zum Höchstsatz gezahlt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#3

Beitrag von marsupilami »

Man könnte bei den Umzugskosten rumzicken und Du bekommst i.d.R. maximal die bisherige KdU, wenn die neue Wohnung "unangemessen" in Größe und oder Miethöhe ist.

https://www.jobcenter-angebote.de/jobce ... ugskosten/

https://www.hartz4.org/umzug-ohne-genehmigung/


Es wird Dir aber vermutlich nichts anderes übrig bleiben, wg. der Kündigungsfrist, die ja irgendwann mal abläuft und Du dann womöglich Knall-Fall raus musst, halbwegs "vernünftige" Wohnung und Umzug organisieren, letzteres durchziehen und dann beim JC Kosten "einklagen".
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#4

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 12:02 Für die zu teure Wohnung wird es keine Zusicherung geben. Zieht man ohne Zusicherung um, zahlen sie nur die bisherige Miete.
Aber hier gilt es aufzupassen! Die Ablehnung der Zusicherung enthält meist den Satz: "... sollten Sie trotzdem in diese Wohnung ziehen, wird nur maximal die angemessene Miete in Höhe von .... gezahlt.>"
Der Satz ist dann wichtig, wenn die derzeitige Wohnung einiges billiger war als der Höchstsatz. Dann wird wenigstens bis zum Höchstsatz gezahlt.
Zieht man innerhalb des gleichen JC-Bezirks bzw. innerhalb des gleichen Stadt oder des gleichen Landkreises um, so dachte ich bisher, dass man auf die bisherige Miete gedeckelt bleibt. Gilt das nicht mehr?
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kleinchaos
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#5

Beitrag von kleinchaos »

Wenn der Umzug notwendig ist, nicht. Bei uns jedenfalls
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tigerlaw
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#6

Beitrag von tigerlaw »

Man "darf" natürlich jederzeit umziehen. Das Zustimmungserfordernis hat hauptsächlich eine "Warnfunktion".

Ich denke: Wenn die Kosten unterhalb der ANgemssenheitsgrenze (gem. "schlüssigem " Konzept liegen), Mietangebot/Bescheinigung einreichen mit einem "Eilt"-Vermerk und Hinweis, dass binnen weniger Tage die WOhnung weg ist. Eine Frist von drei Tagen dürfte nicht zu knapp sein.

Umzug sei notwendig, da Eigenbedarfskündigung, und unter der Maximalgrenze.

Wenn die Frist nicht gewahrt ist, dann ohne Zustimmung zulangen.

Parallel drei Angebote für Mietwagen usw. einholen, so dass damit dann die Umzugskosten sofort beantragt werden können.

Frage: Was sagt der Mietvertrag zu Einzugsrenovierung? Dann evtl. auch entsprechende Farbe etc. mit beantragen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#7

Beitrag von BK48 »

Rückmeldung und DANKE an Euch alle für den mega-Support :Daumen:
Hier ist der Umzug aber erforderlich, das Limit wäre also die Angemessenheitsgrenze.
Das schreibt das JC auch in der Ablehnung von einer zu teuren Wohnung (bekomme die Unterlagen leider nur tröpfelnd auf Nachfrage)

Umzugskosten werden wir jetzt unabhängig von der Zusicherung zu einer bestimmten Wohnung beantragen wollen, weil der Umzug an sich ja notwendig ist. Es gibt keine angemessenen Wohnungen!! Macht das Sinn?? Weil am Umzug selbst ändert sich ja auch durch eine "zu teure" Wohnung praktisch nichts. Der Umzug ist ja unabhängig vom Preis der Wohnung notwendig. Wäre das eine "logische" Argumentation?

Gehören Räumungskosten wegen dem Nichtfinden einer angemessenen Wohnung zu den KdU-Kosten?
Ihr seht schon, ich bin was Räumungen angeht völlig unbedarft :1:
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft stellt erst bei anstehender Räumung eine "Notwohnung".

Der Mieterschutz war da keine große Hilfe...
Die haben lediglich die Kündigung fachlich abgenickt!

ach so ein Sch.... aber wohl der ganz normale Wahnsinn.... :5:
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#8

Beitrag von BK48 »

Nachtrag:
Das JC hat im Telefonat schon darauf hingewiesen, dass UK nicht übernommen werden, wenn die Wohnung zu teuer ist.
TROTZ notwendigem Umzug!!!!!
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#9

Beitrag von Koelsch »

Für mich ist es logisch, es ändert sich nix an der Höhe der Umzugskosten, nur weil Wohnung unangemessen ist.
JC könnte meines Erachtens allenfalls argumentieren, ok, wir zahlen diesen Umzug, nicht aber einen nächsten, wenn Du dann eine angemessene Wohnung gefunden hast.

Räumungskosten, schwierig, aber ich sehe das ggf durchaus als Sonderbedarf nach § 24 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#10

Beitrag von BK48 »

Man kann ja mal abwarten.
Aber vielleicht gibt es ja schon Urteile von Umzugskosten in unangemessene Wohnung?

ps. Die JC-Hüterli haben ja wohl eine komische Art zu denken. :gaga: Immer noch.
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tigerlaw
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#11

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Mo 19. Okt 2020, 19:40 Dann denk du doch genauso komisch:
Das JC hat durch zu späte Zusicherung die Anmietung einer angemessenen Wohnung vereitelt - also haben die jetzt gefälligst für den dadurch angerichteten Schaden grade zu stehen.
... mit der Frage, zu welchem Gericht man im Ernstfall gehen soll: SG wegen materiellem Anspruch aus SGB II, oder LG wegen Anspruch aus Amtshaftung? (Nebenbei: Egal welcher Streitwert, egal ob unter oder über 6.000 €: Bei Amtshaftung ist immer das LG zuständig [ist Anwaltsprozess!])
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#12

Beitrag von Günter »

Denk mal drüber nach
Bei der Begründung des Urteils stellten die Richter keine komplizierten Überlegungen an: Das infolge der Corona-Krise erlassene Sozialschutzpaket habe eine Aussetzung der Prüfung von Miethöhen für sechs Monate vorgesehen, heißt es im Urteil. „Das gilt nicht nur für seit langem bewohnte Wohnungen, sondern auch für eine gerade erst neu bezogene zu teure Wohnung“, schrieben die Richter weiter.
https://www.focus.de/finanzen/news/hart ... 60006.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
BK48
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Re: Umzug genehmigt - Zustimmung zu zu teurer Wohnung fehlt...

#13

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

es ist, wie so oft:
Eine Wohnung wurde gefunden.
Sie ist "zu teuer" und die Differenz wird aus dem Regelsatz bezahlt.
Umzugskosten werden nicht beantragt, weil das Jobcenter sagt, es gibt nichts.

Die Hürde zu klagen ist gefühlt zu hoch, weil es ja nicht sicher ist, ob ich dem guten Mensch nicht irgendwelche Luftschlösser erzähle und das Amt hat ja immer Recht und dann arrangiert man sich halt, statt den unbequemen aufwändigen Rechtsstreit zu führen.

Das Verhalten dieser vielen Bürger:innen entspricht
A. meiner langjährigen Beratungserfahrung
B. und kommt der gewollten Sparsamkeit der Mittelverwendung öffentlicher Gelder entgegen, trotz den Rechtsansprüchen des/der Bürger:in/s

Im gesamten Sozialrecht ist das nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Leider.

so long :kotz:
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