JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhält Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf. Muss am 13.6. raus aus der Bude, so weit alles ok

eLB findet nach elend langer Suche eine Wohnung. Schickt Angebot zwecks Genehmigung zum JC.
Warmmiete (!!!) der Wohnung liegt € 7 unter der Angemessenheitsgrenze

JC erkärt auch nach Hinweis auf die € 7 unter Angemessenheitsgrenze: Wohnung unangemessen, da im Angebot die Nebenkosten nicht in Heiz- und sonstige Nebenkosten aufgeteilt sind, kann die Wohnung nicht als angemessen genehmigt werden. Freundlich weist man darauf hin, welche städtische Stelle die Obdachlosenunterkünfte verwaltet, JC Sachbearbeiterin hat also ein Herz für eLB - eine 19-jährige Frau, alleinerziehend mit 3 Monate alten Baby.
Wohnung ist natürlich inzwischen weg, Vermieter hat keinen Bock auf diesen Zirkus - und das kann ich sogar verstehen.

Also kommt jetzt Räumungsklage, das eLB natürlich nicht am 13. räumen wird. :grimmig:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#2

Beitrag von marsupilami »

:ohnmacht:

Viel Glück für die junge Mutter, dass sie doch noch ein "angemessene" Bleibe findet.
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Koelsch
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#3

Beitrag von Koelsch »

Zitat aus der Mail der SB:
Ich hatte es Ihnen ja schon am Telefon erläutert. Der Vermieter muss die genaue Höhe der Heiz- und Nebenkosten beziffern, ansonsten kann ich das Wohnungsangebot nicht prüfen
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Olivia
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#4

Beitrag von Olivia »

Das ist ein Fall für das Kundenreaktionsmanagement. Die genaue Höhe der Heiz- und Nebenkosten hätte nachgereicht werden können, da es um Wohnraumsicherung in einer angespannten Marktlage geht.

Da die KdU Leistungen der Kommune sind, wäre eine spannende Frage, wie die Verantwortlichkeit in der gemeinsamen Einrichtung (gE) für diese Fehlentscheidung ist.
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marsupilami
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#5

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Fr 10. Jun 2022, 09:53 Zitat aus der Mail der SB:
Ich hatte es Ihnen ja schon am Telefon erläutert. Der Vermieter muss die genaue Höhe der Heiz- und Nebenkosten beziffern, ansonsten kann ich das Wohnungsangebot nicht prüfen
Versteh' ich nicht.
Bei mir ging und geht das doch auch.
Miete: XXX €
NK incl. Heizung: XX €
Dazu Kontoauszug und gut ist.


Wenn die Gesamt-Miete/Wohnungsgröße unterhalb der Angemessenheitsgrenze (was für ein Wort!!) liegt, was wollen die da noch lange prüfen?
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Olivia
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#6

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Fr 10. Jun 2022, 11:45 Wenn die Gesamt-Miete/Wohnungsgröße unterhalb der Angemessenheitsgrenze (was für ein Wort!!) liegt, was wollen die da noch lange prüfen?
Ganz so einfach ist das nicht. Das Jobcenter möchte die Bruttokaltmiete prüfen. Das ist die Nettokaltmiete plus die kalten Betriebskosten, d.h. alle Nebenkosten ausser Heizung. Dies ergibt den Prüfwert für den Sachbearbeiter. Wenn der Prüfwert nun wie im vorliegenden Fall nicht exakt bezifferbar ist, weil die Nebenkosten nicht nach kalt und warm aufgegliedert sind, scheitert die gesamte Prüfung und damit die Wohnraumzusage.

Heizkosten laufen extra. Dafür gibt es in Berlin beispielsweise einen extra geregelten Heizkosten-Richtwert, der abhängt von der Gebäudegesamtquadratmeterzahl und dem Wärmeträger (Heizöl, Kohle, Holz, Fernwärme, Erdgas, erneuerbare Energien, Wärmepumpe, Strom).

Die Heizkosten werden vom Jobcenter übrigens separat auf Angemessenheit geprüft. Wer exzessiv heizt, muss auch dort mit einer Kostensenkungsaufforderung rechnen. Und wer aufgrund der Produkttheorie zwar noch angemessen wohnt, aber dennoch über "zu viel" Wohnfläche verfügt, muss sich darauf einstellen, dass ein Zimmer kalt zu bleiben hat.
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marsupilami
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#7

Beitrag von marsupilami »

Ich beharre auf meiner Ansicht: diese Erbsenzählerei vor der Anmietung ist albern und unnütz, wenn die Gesamt-KdU unterhalb der Angemessenheitsgrenze / Mietspiegel liegt.
Unangemessenes Heizen ergibt sich doch erst aus der NK-Abrechnung.

Vor allem bei den persönlichen Umständen der eLB.
Das hat mir Fördern und Fordern nichts mehr zu tun.
Ich betrachte das als Schikane.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#8

Beitrag von Olivia »

Ich halte die Erbsenzählerei ebenfalls für albern und unnütz, besonders da eine sehr angespannte Wohnraumlage besteht.

Kann man nicht einen Widerspruch schreiben, schon deswegen, um solch ein Theater beim nächsten Wohungsangebot zu vermeiden? Falls dies auch keine bereits aufgegliederten Wohnnebenkosten hat?
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tigerlaw
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#9

Beitrag von tigerlaw »

Ist wirklich zum :grimmig:

Räumungsklage dürfte im Prinzip erfolgreich sein, allenfalls mit (großzügig zu bemessender?) Räumungsfrist.

Dem JC den Streit verkünden, es habe die Nichtanmietung der neuen Wohnung verschuldet (§ 839 BGB [eigentlich beim LG, hier aber als "Annex" vor dem AG mit zu verhackstücken]).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#10

Beitrag von Günter »

,,, und damit auf Schadensersatz (räumungs- und Umzugskosten) verklagen. Ich würde sowohl die Behörde, als auch die SB persönlich in Haftung nehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#11

Beitrag von Olivia »

Auf jeden Fall hat das JC die Anmietung der Wohnung vermasselt. Zusätzlich zu den Räumungs- und Umzugskosten wird dauerhaft eine etwaige Mehrmiete als Schadensersatz fällig - selbst und gerade dann, wenn die Wohnfläche angemessen aber der Mietpreis unangemessen ist.
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Koelsch
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich habe nur Bedenken, ob die junge Frau das nervlich verkraften kann oder will
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#13

Beitrag von Olivia »

Bestimmt. Sie will eine Wohnung finden und sie will, dass sie nicht schlechter dasteht als beim letzten Wohnungsangebot.
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Koelsch
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich werd sie während der Suche nicht mit Gericht oder so nerven.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#15

Beitrag von Olivia »

Nein, lieber nicht, aber gleich danach.

Wie lange ist die Anspruchsfrist nach § 839 BGB?
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Koelsch
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#16

Beitrag von Koelsch »

Es ist schwierigst. Sie schreibt, lass mich mit dem Kram in Ruhe - kann ich verstehen.
Aber Wohnung im ALG II Bezug ohne Zustimmung durch JC wird kaum funktionieren. Vermieter will wissen, bekomm ich mein Geld.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#17

Beitrag von Olivia »

Wichtiger als lass mich mit dem Kram in Ruhe ist ---> schöne neue Wohnung.

:ironiea: Am besten mit Balkon, Stuck, Flügeltüren und Parkett.

Scherz beiseite, ohne die Zustimmung des Jobcenters wird sie keine neue Wohnung bekommen und Nerven braucht sie auch, um den Termin für die Zwangsröumung nach hinten zu verschieben. Wie Tigerlaw schrieb, am besten eine grosszügig neu zu bemessende Ersatzfrist wegen Versäumnis des Jobcenters.
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kleinchaos
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#18

Beitrag von kleinchaos »

Ersatzfrist gut und schön. Vermieter wird sagen: ich hab Möbelwagen bestellt für meine Möbel. Und ich hab Vertrag mit Frau X. Nicht mit dem JC. Ich vermute ganz stark, dass das Amtsgericht das so ähnlich sehen wird.
Also ganz schnell neue Bude finden.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#19

Beitrag von Koelsch »

Da ist sie dran, nur ohne Kopfnicken des JC kaum machbar, da JC einzige Einkommensquelle ist. Und wenn wir jetzt gegen JC klagen, wird das JC dadurch möglicherweise nicht zugänglicher.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#20

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Fr 10. Jun 2022, 20:12 Da ist sie dran, nur ohne Kopfnicken des JC kaum machbar, da JC einzige Einkommensquelle ist. Und wenn wir jetzt gegen JC klagen, wird das JC dadurch möglicherweise nicht zugänglicher.
Durchaus ein zu bedenkender Umstand.

Aber noch mal grundsätzlicher: Hierzulande wird bei der Zustimmungserklärung sofort mitgeteilt, wie hoch die Jahresangemessenheitsgrenze ist, so dass eine NK-Nachzahlung ggf. nur bis zu einem spezifischen Betrag übernommen werden wird.

Andererseits hätte man dies auch zurückstellen können, da die Angemessenheitsgrenzen auf den ersten Blick und im Moment auf keinen Fall überschritten wurden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#21

Beitrag von Olivia »

Gibt es vor Ort eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen? Da sollte die Betroffene direkt am Montag hingehen, den gesamten Vorgang des JC mitnehmen und klar machen, dass sie Mitte Juni obdachlos wird, wenn ihr nicht bis dahin eine angemessene Wohnung zur Verfügung gestellt wird.

Bei grösseren Wohnbaugesellschaften werden fortlaufend Wohnungen frei. In Notfällen kann durchaus ausnahmsweise eine Wohnung aus der Warteliste für andere zugeteilt werden, so dass die anderen zwar länger warten müssen, aber Obdachlosigkeit vermieden wird.

Bei der Lage wird die Betroffene dann zwar Abstriche machen müssen, aber das ist immer noch besser als Obdachlosigkeit.

(Hoffen wir mal nicht, dass sie eine Wohnung am Kölnberg bekommt. Da bitte nicht bewerben.)
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#22

Beitrag von kleinchaos »

Irgendein LSG hatte mal entschieden, dass bei Obdachlosigkeit jede verfügbare Wohnung angemietet werden kann. Eben um die Obdachlosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Wie sehr erst mit einem Säugling!
Dass das JC hier die Anmietung wegen Korinthenkackerei versaut hat und kackfrech auf Obdachlosenunterkünfte verweist, halte ich für einen Skandal, und würde das auch genau so in der regionalen Presse öffentlich machen! Und zwar ganz schnell. Eventuell findet sich ja doch ein Vermieter mit bissel Herz auf die Schnelle.

Und der/dem SB unbedingt eine Fachaufsichtsbeschwerde reinwürgen!

Bei uns haben sie sich mit der Aufschlüsselung der Betriebskosten und Heizungskosten auch echt behämmert. Ich weiß es nicht genau, aber ich vermute, dass es mit den Bundeszuschüssen zur KdU zusammenhängt. Das scheint ähnlich wie beim Wohngeld geregelt zu sein, da gibts ja auch nur die kalten Betriebskosten und max einen kleinen Heizkostenzuschuss
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#23

Beitrag von Koelsch »

Sie hat dort bereits geguckt - angemessene Wohnungen haben die nicht frei. Und sie kommt nicht aus Köln, Kölnberg scheidet also aus.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#24

Beitrag von Koelsch »

Gerade eben kommt nächste Meldung - am 24.6. wird der Strom abgestellt wegen Rückständen beim Energieversorger. Läuft wohl auch da einiges schief bei der jungen Mutter.
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Re: JC "vom Feinsten" - Wohnung unangemessen

#25

Beitrag von Olivia »

Oh je, dann ist guter Rat teuer. Das fängt ja heiter an, denn dann ist der Strom auch beim Nachmieter abgestellt!
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