Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Hallo.
Bezüglich KdU und Bürgergeldes heißt es:
"Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig berücksichtigt (Karenzzeit)"
Gilt das nur für Neuanträge, welche erst nach Einführung des Bürgergeldes gemacht werden oder auch für Diejenigen, die vorher bereits ALG II bezogen haben, weil es etwas "Neues" ist und quasi alles zurückgesetzt wird?
Hierüber habe ich keine näheren Aussagen gefunden.
Bezüglich KdU und Bürgergeldes heißt es:
"Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig berücksichtigt (Karenzzeit)"
Gilt das nur für Neuanträge, welche erst nach Einführung des Bürgergeldes gemacht werden oder auch für Diejenigen, die vorher bereits ALG II bezogen haben, weil es etwas "Neues" ist und quasi alles zurückgesetzt wird?
Hierüber habe ich keine näheren Aussagen gefunden.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
viewtopic.php?t=29775
Die Karenzzeit-Regeln gelten auch für alle, die bisher schon ALG 2 bezogen haben. Für sie werden also die Corona-bedingt seit März 2020 erleichterten Bedingungen zum größten Teil um ein weiteres Jahr verlängert.
https://www.tz.de/wirtschaft/buergergel ... 21295.html
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Oh, Sorry. Den anderen Beitrag dazu hatte ich nicht gesehen.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Aus Thomé Newsletter 03/2023 vom 22.01.20237. Kurzer Hinweis zu Regelungen im Bürgergeld
b. Angemessenheitsfiktion der Unterkunftskosten im Jahr 2023 für Bestandsfälle
Die sog. Angemessenheitsfiktion bei den Unterkunftskosten, allerdings nicht bei Heizkosten (!), gilt für auch für Bestandsfälle.
Dies ergibt sich aus § 65 Abs. 3 SGB II i.V.m § 65 Abs 6 SGB II.
Das bedeutet, die Karenzzeit von einem Jahr ist auch bei Bestandsfällen im Jahr 2023 anzuwenden und es darf kein Kostensenkungsverfahren wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten eingeleitet werden. Wurde zuvor aber schon wegen Unangemessenheit abgesenkt, gilt die Regelung nicht (§ 65 Abs. 6 SGB II). Dies dürfte für die Beratung einige Bedeutung haben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Die Karenzzeit für Bestandskunden der Jobcenter läuft zum Jahresende 2023 ab.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Ich hätte hierzu eine Frage, vielleicht weiß das jemand.
Ist es nicht so, dass man irgendwann im Dez. 2023 oder Jan. 2024 eine Benachrichtigung vom JC hätte bekommen müssen, zwecks "Kostensenkungsverfahren wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten"?
Bislang habe ich so eine Benachrichtigung nicht erhalten. Allerdings hatte ich von Dez. bis Mitte Februar eine Weiterbildung. Hängt das womöglich damit zusammen, dass sich das dadurch verschiebt oder so was in der Art?
Nicht dass sich dann ab Juli 2024 (6 Monate Frist für die Kostensenkung?) auf einen Schlag die Zahlung für KdU ohne Vorankündigung verringert und man steht da und weiß nicht, wie man die Miete bezahlen soll.
Ist es nicht so, dass man irgendwann im Dez. 2023 oder Jan. 2024 eine Benachrichtigung vom JC hätte bekommen müssen, zwecks "Kostensenkungsverfahren wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten"?
Bislang habe ich so eine Benachrichtigung nicht erhalten. Allerdings hatte ich von Dez. bis Mitte Februar eine Weiterbildung. Hängt das womöglich damit zusammen, dass sich das dadurch verschiebt oder so was in der Art?
Nicht dass sich dann ab Juli 2024 (6 Monate Frist für die Kostensenkung?) auf einen Schlag die Zahlung für KdU ohne Vorankündigung verringert und man steht da und weiß nicht, wie man die Miete bezahlen soll.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Nö bei mir erst Ende Mai 24.
@ Wolf20 -> Mir wurde mit den Bescheid mitgeteilt, das ich ab Ende Mai 24 mit einen Kostensenkungsverfahren rechnen muss. So wird es sicherlich auch kommen. Kann mir nicht vorstellen, das ohne Kostensenkungsverfahren nur noch die angemessenen KDU berücksichtigt wird.
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- marsupilami
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Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
@ wolf20: besteht denn berechtigte Sorge, dass es zu einer Kostensenkungsaufforderung kommen wird?
d.h. Wohnung zu groß UND zu teuer?
Beachte UND!
Insbesondere wenn die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist, aber vom Preis her durchaus.
Und selbst wenn: vielleicht schon jetzt im 50 km-Umkreis mal nach JC-gerechten Wohnungen schauen, screenshots machen.
Da mal einen Blick reinwerfen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... en-wohnung
Jaaa, hatten wir schon irgendwo in einem bestimmten Thread, find' ich grad auf die Schnelle nicht.
Allein schon die Frage: ist der Umzug wirtschaftlich?
Auch entsprechende Nachrichten sammeln: Regierung kriegt die "versprochenen" 400 TSD Wohnung nicht gebacken sondern gerade mal 150 TSD.
Bauplätze werden zurückgegeben, Bauvorhaben mittendrin - Rohbau steht - abgebrochen, weil die Bauherren finanziell überfordert sind bzw. die langen Lieferzeiten von Material die Baukosten unkalkulierbar machen, etc.
Damit lässt sich dann sicherlich auch notfalls gut vor dem SG argumentieren.
War neulich in den Nachrichten:
https://tinyurl.com/2yyep3nd
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... p-100.html
d.h. Wohnung zu groß UND zu teuer?
Beachte UND!
Insbesondere wenn die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist, aber vom Preis her durchaus.
Und selbst wenn: vielleicht schon jetzt im 50 km-Umkreis mal nach JC-gerechten Wohnungen schauen, screenshots machen.
Da mal einen Blick reinwerfen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... en-wohnung
Jaaa, hatten wir schon irgendwo in einem bestimmten Thread, find' ich grad auf die Schnelle nicht.
Allein schon die Frage: ist der Umzug wirtschaftlich?
Auch entsprechende Nachrichten sammeln: Regierung kriegt die "versprochenen" 400 TSD Wohnung nicht gebacken sondern gerade mal 150 TSD.
Bauplätze werden zurückgegeben, Bauvorhaben mittendrin - Rohbau steht - abgebrochen, weil die Bauherren finanziell überfordert sind bzw. die langen Lieferzeiten von Material die Baukosten unkalkulierbar machen, etc.
Damit lässt sich dann sicherlich auch notfalls gut vor dem SG argumentieren.
War neulich in den Nachrichten:
https://tinyurl.com/2yyep3nd
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... p-100.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Zu groß; ja.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 24. Feb 2024, 09:51 @ wolf20: besteht denn berechtigte Sorge, dass es zu einer Kostensenkungsaufforderung kommen wird?
d.h. Wohnung zu groß UND zu teuer?
Beachte UND!
Insbesondere wenn die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist, aber vom Preis her durchaus.
Zu teuer; nein
Bzw. bezogen auf die KdU-Liste unserer Region - ja, dann wäre sie teuer. Aus Sicht des aktuellen Wohnungsmarktes wäre sie auf keinen Fall zu teuer. Kleinere Wohnungen sind derzeit oft sogar teurer als meine derzeitige Miete. Der Markt ist so pervers geworden und diese KdU-Liste ist aktuell einfach nur ein Witz.
Die Frage stelle ich mir auch, wenn ich darüber nachdenke, dass eine kleinere Wohnung kaum weniger kosten würde bzw. überhaupt innerhalb der KdU-Vorgaben wäre.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 24. Feb 2024, 09:51 Allein schon die Frage: ist der Umzug wirtschaftlich?
Doch inwiefern nutzt das was?
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Hab eben mal nachgeschaut. Im Bescheid steht doch was drin, etwas versteckt auf einer den hinteren Seiten:
"Sie erhalten zum Jahresende eine Mitteilung zur Kostensenkung ab 01.07.2024"
Nach dieser Angabe hätte ich also theoretisch schon eine Mitteilung diesbezüglich bekommen müssen. Hmm ... komisch.
- marsupilami
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Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Von genau solchen Wohnungen screenshot machen und speichern oder ausdrucken.
Datum dazu.
Umzug kostet mind. 3-stelligen Betrag.
Miete Transporter, Helfer, Umzugkartons, neue/alte Wohnung herrichten, 1 Monat Doppelmiete - da niemand von Sonntag auf Montag sich in einer neuen Wohnung breitmachen kann, Tapete, Farbe, womöglich neuer Fußbodenbelag, .....
Gegenrechnung: um wieviel ist die alte Wohnung zu teuer?
20, 30, 50 € pro Monat?
Rechenbeispiel:
Umzug koschtet - billig gerechnet - 1.000 Tacken.
Wohnung ist um 50 Tacken zu teuer.
Wie viele Monate kannst Du zu teuer wohnen?
Dann gibt's noch persönlich - medizinische und soziale - Gründe die gegen einen Umzug sprechen.
Z.B. Du darfst den Umzug nicht selber machen, Kreuz/Knie .... kaputt - Attest/Behinderten-Ausweis liegt vor.
Du müsstest zu weit weg von Deinem sozialen Umfeld, Fachärzten, ....
Also nicht in Panik verfallen.
Welches Jahr genau?
Letztes Jahr? das ist durch.
Könnte man also drauf herumreiten von wegen Verlässlichkeit amtlicher Schreiben/Bescheide.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Genau. Letztes Jahr ist ja schon wieder fast 2 Monate vorbei.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 24. Feb 2024, 11:51Welches Jahr genau?
Letztes Jahr? das ist durch.
Könnte man also drauf herumreiten von wegen Verlässlichkeit amtlicher Schreiben/Bescheide.
Seit dem kam nur noch der Änderungsbescheid wegen der Erhöhung des Regelsatzes (diesen Änderungsbescheid sollte ja jeder BG-Empfänger bekommen haben).
Und hier wir's jetzt interessant:
Als Zeitraum für den neuen Gesamtbetrag (Regelsatz+Miete) heißt es in diesem Änderungsbescheid: Januar bis Juli und nicht Januar bis Juni (Zeitraum bis "Juli" passt auch, da ich damals ab August zum ersten mal ALG II bekommen habe).
Und kein Wort mehr von Kostensenkung ab 01.07.2024 oder eine erneute Vorankündigung zu einer gesonderten Mitteilung, welche noch folgt, so wie es im Bescheid davor der Fall war.
Ich glaube die wissen gerade selber nicht was sie da machen.
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Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
In meinem Fall war es so, dass die einmalige Kostensenkungsaufforderung ihre Gültigkeit nicht dadurch verloren hat, dass ich zwischen BWZ-1 und BWZ-2 mehrere Monate meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren konnte.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das JC (bei Bedarf) auf diese eine, alte Kostensenkungsaufforderung stützen wird. Von daher, denke ich, dass Du zum 01.08.2024 entweder Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren solltest oder eine günstigere Wohnung brauchen wirst. Beides sind extrem schwierige Aufgaben, wenn man gerade Bürgergeld bezieht.
Eventuell vorher, zeitnah, schriftlich beim JC anfragen, wie es denn nun sein wird?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Es gab doch gar keine Kostensenkungsaufforderung, deshalb ja meine ursprüngliche Frage hier (#6 v. 24.02.)HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Mo 26. Feb 2024, 09:57 Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das JC (bei Bedarf) auf diese eine, alte Kostensenkungsaufforderung stützen wird.
Der Nebensatz irgenwdo auf den hinteren Seiten eines Bescheids "Sie erhalten zum Jahresende eine Mitteilung zur Kostensenkung ab 01.07.2024" kann so etwas ja wohl kaum sein. Denn wie soll man anhand dessen wissen, was das genau bedeuten soll.
Ich denke, die haben das einfach nur verpeilt. Ich bekomme ja sonst alle Mitteilungen immer 2x, einmal Online und ein paar Tage später liegt's dann auch im Briefkasten. Doch hier kam nichts, weder Online, noch in Briefform. Wodurch ich auch ausschließe, dass der Brief versehentlich nicht abgeschickt wurde oder auf dem Postweg verlorengegangen ist.
Nachtrag:
Aber stimmt schon, ich sollte da einfach mal nachfragen. Zum Glück habe ich nach einem anfangs katastrophalen SB nun einen, mit dem man gut reden kann.
Zuletzt geändert von Wolf20 am Mo 26. Feb 2024, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
dazu passend:
Bürgergeld und Mieterhöhung: Übernimmt das Jobcenter die höhere Miete: https://www.suedkurier.de/ueberregional ... 8,11776263
Bürgergeld und Mieterhöhung: Übernimmt das Jobcenter die höhere Miete: https://www.suedkurier.de/ueberregional ... 8,11776263
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Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Aah, jetzt habe ich es geschnallt. Dies hier:
hatte ich so interpretiert, dass Du bereits eine Aufforderung erhalten hast, irgendwann, früher einmal.
Sorry, ich hätte lieber nachfragen sollen. Klarer Fall von "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..."
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Ich habe mal etwas gestöbert und tatsächlich gibt es ein ganz frisches aktualisiertes KdU-Merkblatt unseres JC. Da hat sich einiges getan im Vergleich zu dem mir zuletzt bekannten Dokument von 2022. Die haben da ganz gut die Maximalbeträge angepasst.
Was ich aber immer noch nicht so ganz kapiere: "Bruttokaltmiete"; das entspricht aber nicht der sog. "Kaltmiete", oder? Wenn das so ist, wäre das schön, denn dann läge die aktuelle Bruttokaltmiete sogar über meiner derzeitigen Kaltmiete, was aber zu schön wäre um wahr zu sein.
In dem Merkbaltt wird es so formuliert "Bruttokaltmiete (Grundmiete + angemessene kalte Nebenkosten)". Was immer das genau bedeutet!?
Was ich aber immer noch nicht so ganz kapiere: "Bruttokaltmiete"; das entspricht aber nicht der sog. "Kaltmiete", oder? Wenn das so ist, wäre das schön, denn dann läge die aktuelle Bruttokaltmiete sogar über meiner derzeitigen Kaltmiete, was aber zu schön wäre um wahr zu sein.
In dem Merkbaltt wird es so formuliert "Bruttokaltmiete (Grundmiete + angemessene kalte Nebenkosten)". Was immer das genau bedeutet!?
Re: Karenzzeit KdU/Bürgergeld für alle oder nur Neuanträge?
Kalte Nebenkosten z.B. Müllabfuhr, Hausmeister, Grundsteuer usw.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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