Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Diesen Passus gibt es bei uns nicht. Allerdings steht auch in unserer Satzung gar nicht, dass in dem Falle keine Vertretung erfolgt. Die Geschäftsführung meinte jedoch, das sei per Satzung ausgeschlossen. Offenbar will man nur nicht helfen. Was auch kein gutes Zeichen ist, dass hier in Zukunft mir wirklicher Hilfe gerechnet werden könnte...
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Dann forder ihn schriftlich auf, Dir den entsprechenden Passus der Satzung zu übersenden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Das hier fand ich bei Harald Thomé:
"Die Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis findet keine Anwendung:
• Bei einem Umzug in ein anderes Vergleichsgebiet (BSG 1.6.2010 - B 4 AS 60/09 R)"
-> wäre bei mir der Fall, da ich ja gerne in andere Gegend bei anderem JC ziehen möchte.
"Wenn dringende persönliche oder soziale Gründe von denen sich auch Nichtleistungsbeziehende leiten lassen
würden und die nicht zumutbar auf andere Weise beseitigt werden konnten, bestand eine Umzugserfordernis.
Dabei sind auch verfassungsrechtliche und grundrechtliche Erwägungen zu berücksichtigen (zB. Beseitigung unzu-
mutbarer Wohnverhältnisse, massive Mängel an der Mietsache, Geburt eines Kindes). Eine Erforderlichkeit begründen auch
gesundheitliche Gründe (Art. 2 Abs. 2 GG), die einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht zulassen (BSG 17.2.2016
- B 4 AS 12/15/R). Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 107/10 R)."
Folie Nr. 52: https://harald-thome.de/files/pdf/2023/ ... 1.2023.pdf
"Die Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis findet keine Anwendung:
• Bei einem Umzug in ein anderes Vergleichsgebiet (BSG 1.6.2010 - B 4 AS 60/09 R)"
-> wäre bei mir der Fall, da ich ja gerne in andere Gegend bei anderem JC ziehen möchte.
"Wenn dringende persönliche oder soziale Gründe von denen sich auch Nichtleistungsbeziehende leiten lassen
würden und die nicht zumutbar auf andere Weise beseitigt werden konnten, bestand eine Umzugserfordernis.
Dabei sind auch verfassungsrechtliche und grundrechtliche Erwägungen zu berücksichtigen (zB. Beseitigung unzu-
mutbarer Wohnverhältnisse, massive Mängel an der Mietsache, Geburt eines Kindes). Eine Erforderlichkeit begründen auch
gesundheitliche Gründe (Art. 2 Abs. 2 GG), die einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht zulassen (BSG 17.2.2016
- B 4 AS 12/15/R). Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 107/10 R)."
Folie Nr. 52: https://harald-thome.de/files/pdf/2023/ ... 1.2023.pdf
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Welche nachweisbaren Gründe würdest Du denn anführen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Meine deutlich herabgesetzte Gesundheit durch den monatelangen Schlafmangel mittels Attest vom Arzt.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Ok, wenn Du so was vorlegen kannst, optimal von Hausarzt und Psychiater, könnte das laufen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Meine Güte das ist mehr als dreist. Das sollte man mit den Deutschen Mieterbund klären. Letztendlich geht es um ein Mangel. Das die Lärmer nicht mit sich reden lassen oder gar bedrohen ist eine andere Sache.Stefan78 hat geschrieben: ↑Sa 28. Jan 2023, 20:00 Diesen Passus gibt es bei uns nicht. Allerdings steht auch in unserer Satzung gar nicht, dass in dem Falle keine Vertretung erfolgt. Die Geschäftsführung meinte jedoch, das sei per Satzung ausgeschlossen. Offenbar will man nur nicht helfen. Was auch kein gutes Zeichen ist, dass hier in Zukunft mir wirklicher Hilfe gerechnet werden könnte...
Wenn das nicht in der Satzung steht, scheint die Aussage falsch. Kann mir nicht vorstellen, das alle Zweigstellen eines Mietervereins das so sehen. Wäre für mich ein Grund zur Kündigung. Da scheint eine Rechtsschutz für Mieter besser.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Mehr Migräne, Schwindel, Zittern, Watte im Kopf, massive Sehstörungen, Magenschmerzen, nachts aufwachen mit Nasenbluten und Herzrasen, Ohrgeräusche, Schmerzen durch Verspannungen, mehr Panikattacken, kann kaum noch was planen (inkl. Arzttermine), weil ich nie weiß wie viel ich nachts schlafen kann (mal 6 Stunden, mal 3 Stunden) und ob ich dann zum Termin fahren/gehen kann... In anderer Umgebung habe ich jedoch null Schlafprobleme und auch die anderen Sachen praktisch nicht. Es ist wie beschrieben nicht nur der Lärm sondern auch das zugehörige Vibrieren des Bodens und meines Bettes. Selbst wenn ich einen Teil des Lärms (es sind ja bis zu 75 Dezibel) mit Ohrstöpseln wegbekomme, wackelt trotzdem jede Nacht zigfach mein Bett. Und ich habe auch tagsüber ganztags kostenlose Fußmassage. Mein Leben ist seitdem die hier wohnen fast komplett fremdbestimmt. Ich kann nichts mehr tun, wann ich es möchte.
Diagnostiziert seit Jahren: komplexe posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung, Migräne.
Diagnostiziert seit Jahren: komplexe posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung, Migräne.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Kannst Du nicht bei Lärm aus der Wohnung unter Dir mit einem Gegenstand so lange auf den Boden klopfen, bis der Lärmverursacher mit dem Krach aufhört?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Das bringt nur 'ne "Gegen-Anzeige" und womöglich findet dieser Mieter dann beim Vermieter mehr Gehör.
Und dann?
Und dann?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Richtig! Und ja, ich habe es ganz am Anfang mal versucht. Ergebnis: Null.
Außerdem wäre es bei den hunderten Malen Türknallen je Tag dann a) eine Lebensaufgabe und b) ein noch größerer Schaden für mein Gehör als eh schon.
Außerdem wäre es bei den hunderten Malen Türknallen je Tag dann a) eine Lebensaufgabe und b) ein noch größerer Schaden für mein Gehör als eh schon.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Wie war die letzte Nacht? Gibt es auch ruhige Nächte?
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Unter der Woche ist um 1 Ruhe, am WE erst so um 2-3. Ergo: die Nacht war kurz.
Es gibt ruhige Nächte, wenn die nicht da sind. Oder wenn sie denken, ich wäre nicht da. Dann knallen auch keine Türen. Ein Schelm...
Es gibt ruhige Nächte, wenn die nicht da sind. Oder wenn sie denken, ich wäre nicht da. Dann knallen auch keine Türen. Ein Schelm...
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Ich kann Dir nur nochmal empfehlen, das Lärmprotokoll gleich morgen zusammen mit dem Schreiben aus viewtopic.php?p=626543#p626543 beim Vermieter einzuwerfen. Du kannst dem ja auch ein Schreiben per Brief schicken, dann hast Du von der Post einen offiziellen Beleg, was vielleicht gar nicht verkehrt wäre. Damit setzt Du den Vermieter unter Zugzwang und vor allem befreist Du Dich aus Deiner Handlungsklemme. Es geht ja bei Dir auch um die Überwindung von erlernter Hilflosigkeit bezüglich der ein Jahr andauernden Ruhestörungen.
Wenn nach 14 Tagen keine Ruhe einkehrt: Nachfrist setzen.
Wenn danach immer noch keine Ruhe ist: Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen und Dein Anliegen am Amtsgericht selbst durchsetzen, indem Du Klage einreichst. Vergiss den Anwalt, das schaffst Du auch ohne!
Schlimmer als jetzt kann es kaum noch werden. Und wenn doch, holst Du die Polizei.
Wenn nach 14 Tagen keine Ruhe einkehrt: Nachfrist setzen.
Wenn danach immer noch keine Ruhe ist: Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen und Dein Anliegen am Amtsgericht selbst durchsetzen, indem Du Klage einreichst. Vergiss den Anwalt, das schaffst Du auch ohne!
Schlimmer als jetzt kann es kaum noch werden. Und wenn doch, holst Du die Polizei.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Die Polizei verwies mich doch bereits an den Vermieter. Auch, da die Lärmer die Polizei ja sehen, wenn sie kommt.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Ich denke, ich kläre erst noch das mit dem Mieterverein bzgl. tätig werden oder nicht und warte noch die Beratung wegen der passenden Mietrechtssschutzversicherung ab. Das sind nur noch ein paar Tage. Für einen Beratungsschein und ggf. PKH bräuchte ich ja eh eine Stellungnahme des Mietervereins, warum er nicht tätig werden kann.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Ob ein Mieterverein gut ist oder nicht, hängt sehr vom Personal ab. Bei uns in Leipzig haben die ne große Fresse, und schwafeln von großem Presserummel usw. Und sind ansonsten sehr untätig. So jedenfalls meine Erfahrung und die vieler anderer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Ist es nicht eigentlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn nur Mieter ohne Nachbarn im Mieterverein zum Vorgehen gegen den Vermieter beraten werden, nicht jedoch Mieter mit Nachbarn, die auch Mitglied sind? Wie kann das sein? In beiden Fällen zahlen die Mitglieder den gleichen Mitgliedsbeitrag und doch unterscheiden sich die Leistungen.
Noch dazu wo die Mietrechtsexperten in diversen Interviews in den Medien immer raten, man solle sich zur Durchsetzung der jeweiligen Rechte Hilfe beim Mieterverein holen. Wozu? Oder besser wo? Und für wen und wen nicht?
Noch dazu wo die Mietrechtsexperten in diversen Interviews in den Medien immer raten, man solle sich zur Durchsetzung der jeweiligen Rechte Hilfe beim Mieterverein holen. Wozu? Oder besser wo? Und für wen und wen nicht?
Zuletzt geändert von Stefan78 am So 29. Jan 2023, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Wenn es in der Satzung steht, aber den dort stehenden Passus kennen wir ja nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
So viel ich weiß, sind alle Mietervereine im Bundesverband. Da würde ich einfach mal nachfragen. Nur kurze Beschreibung, warum Dein Mieterverein Dich nicht vertreten will.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Wenn es unter Mitgliedern Zoff gibt, sollte es vereinsintern eine Mediation geben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Da steht rein gar nichts dazu.
Mir will nicht in den Kopf, dass damit auch die Vertretung der Ansprüche gegen den Vermieter erlöschen sollen.
Lustigerweise gibt es auf manchen Homepages von Mietervereinen Aktionen, man solle seine Nachbarn auch als Mitgleider werben...
Mir will nicht in den Kopf, dass damit auch die Vertretung der Ansprüche gegen den Vermieter erlöschen sollen.
Lustigerweise gibt es auf manchen Homepages von Mietervereinen Aktionen, man solle seine Nachbarn auch als Mitgleider werben...
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
Das sagst Du, der Vorstand sagt was anderes. Wie können wir da was zu sagen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug notwendig - richtiges Vorgehen
"§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Sämtliche Mitglieder haben ohne Unterschied des Alters und Geschlechtes gleiche Rechte und Pflichten an die Vereinseinrichtungen. Sie können die Auskunftsstellen und sonstige Einrichtungen gemäß den für solche Einrichtungen bestehenden Bestimmungen benützen. Kommt es trotz außergerichtlicher Beratung durch den Mieterverein zu einem Rechtsstreit, so können die dabei entstehenden Kosten im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Rechtsschutzrichtlinie vom Mieterverein übernommen werden. Die Rechtsschutzrichtlinie beinhaltet, daß Rechtsschutz in geeigneten Fällen gewährt wird. Ein geeigneter Fall liegt dann vor, wenn sich am Prozeß ein Interesse für den Vereinszweck ergibt.
(2) Alle Mitglieder sind wahlberechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, wählbar, wenn sie darüber hinaus mindestens dem Verein 12 Monate angehört haben."
(1) Sämtliche Mitglieder haben ohne Unterschied des Alters und Geschlechtes gleiche Rechte und Pflichten an die Vereinseinrichtungen. Sie können die Auskunftsstellen und sonstige Einrichtungen gemäß den für solche Einrichtungen bestehenden Bestimmungen benützen. Kommt es trotz außergerichtlicher Beratung durch den Mieterverein zu einem Rechtsstreit, so können die dabei entstehenden Kosten im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Rechtsschutzrichtlinie vom Mieterverein übernommen werden. Die Rechtsschutzrichtlinie beinhaltet, daß Rechtsschutz in geeigneten Fällen gewährt wird. Ein geeigneter Fall liegt dann vor, wenn sich am Prozeß ein Interesse für den Vereinszweck ergibt.
(2) Alle Mitglieder sind wahlberechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, wählbar, wenn sie darüber hinaus mindestens dem Verein 12 Monate angehört haben."