

Seit 01.02.2021 wohne ich wieder zur Untermiete mit einem Untermietvertrag. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente seit 2016
in Höhe von 548,95.-Euro und dazu eine Grundsicherungsleistung für die Miete ( 285.- Euro) , die Nebenkostenpauschale liegt bei 95 .-Euro . ( vom Amt also 333.02.- Euro) Gesamt + / - Null nach der ersten Jahresabrechnung 2021.
Aufgrund der Erkrankung des Wohnungsinhabers ( lebt im betreuten Wohnen) hat mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung erst im Dezember 2022 erhalten.
Diese Nebenkostenabrechnung vom Inhaber ist von der Wohnanlage mit über 100 Wohneinheiten und unübersichtlich.
Es gibt keinen wirklich zuständige gesetzliche Vetretung für den WohnungsInhaber im Fall seiner Erkrankung und deswegen sind Daten nur schwer zu bekommen. ( Darf diese Tatsache dem Amt für Soziales überhaupt mitgeteilt werden???)
Nachdem nun das Sozialamt für 2023 wieder einen Neuantrag auf Weiterbewilligung mir zugesendet hat, ich ihn zeitnah beantwortet habe und einen Bescheid über die Gewährung von Leistungen
heute am 27.01.203 erhalten, möchte natürlich das Amt eine Nebenkostenababrechnung für 2021 mit Eingangsdatum? und 2022 ( welche natürlich noch nicht vorliegt).
Meine Problem war, dass ich keinen Zuständigen Sachbearbeiter nach dem Umzug mehr hatte. Erst jetzt hat sich das Amt bei mir gemeldet.
Die Fragen lauteten:
A. Hat das Amt für Soziale Dienste in Bremen überhaupt einen Anspruch auf die Originalunterlagen des Wohnungsinhabers?
B. Muss die von Nebenkostenabrechnung meinem Vermieter detalliert dargestellt werden?
C. Reicht eine pauschale Nebenkostenabrechnung? Was muss da an Daten stehen.
D. Gibt es dazu ein Gesetzestext der das ausschließt ( Paragraf XY)
E. bekomme ich Schwierigkeiten wegen der verspäteten Abgabe?
F. Mein Vermieter arbeitet voll und hat grundsätzlich nichts mit dem Amt zu tun.
Muss er Originalunterlagen vorlegen? ( Mein Vermieter ist verärgert)
G. das Amt für Soziale in Bremen hat vor meinem Umzug die Daten des Wohnungsinhabers verlangt,
sonst wäre keinerlei Bewilligung erfolgt. War das überhaupt Rechtens? Habe ich damit gegen Datenschutz verstoßen?
Würden sie bitte mir bei den Fragen helfen?
Wenn nicht, wer könnte mir Zeitnah weiterhelfen?
Ich fühle mich durch das Schreiben vom Amt unter Druck gesetzt.
Ich habe schon eine Depression und eine Bandscheibenvorfall, das genügt.
Ehrenamtlich arbeite ich als Alltagsassistent 2 - 4 Std. die Woche bei der AWO für Demezbegleitung
In verschiedenen alten Foren für Alg 2 steht:
Da es sich lt. vorliegendem Mietvertrag um eine Pauschalmiete handelt,
wird keine gesonderte NK-Abrechnung seitens des Vermieters erstellt.
Mit Freundlichen Grüßen aus Bremen