Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Fischfutter
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Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#1

Beitrag von Fischfutter »

:5: :5: Bin ich hier überhaupt Richtig?

Seit 01.02.2021 wohne ich wieder zur Untermiete mit einem Untermietvertrag. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente seit 2016
in Höhe von 548,95.-Euro und dazu eine Grundsicherungsleistung für die Miete ( 285.- Euro) , die Nebenkostenpauschale liegt bei 95 .-Euro . ( vom Amt also 333.02.- Euro) Gesamt + / - Null nach der ersten Jahresabrechnung 2021.

Aufgrund der Erkrankung des Wohnungsinhabers ( lebt im betreuten Wohnen) hat mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung erst im Dezember 2022 erhalten.
Diese Nebenkostenabrechnung vom Inhaber ist von der Wohnanlage mit über 100 Wohneinheiten und unübersichtlich.
Es gibt keinen wirklich zuständige gesetzliche Vetretung für den WohnungsInhaber im Fall seiner Erkrankung und deswegen sind Daten nur schwer zu bekommen. ( Darf diese Tatsache dem Amt für Soziales überhaupt mitgeteilt werden???)

Nachdem nun das Sozialamt für 2023 wieder einen Neuantrag auf Weiterbewilligung mir zugesendet hat, ich ihn zeitnah beantwortet habe und einen Bescheid über die Gewährung von Leistungen
heute am 27.01.203 erhalten, möchte natürlich das Amt eine Nebenkostenababrechnung für 2021 mit Eingangsdatum? und 2022 ( welche natürlich noch nicht vorliegt).

Meine Problem war, dass ich keinen Zuständigen Sachbearbeiter nach dem Umzug mehr hatte. Erst jetzt hat sich das Amt bei mir gemeldet.

Die Fragen lauteten:

A. Hat das Amt für Soziale Dienste in Bremen überhaupt einen Anspruch auf die Originalunterlagen des Wohnungsinhabers?
B. Muss die von Nebenkostenabrechnung meinem Vermieter detalliert dargestellt werden?
C. Reicht eine pauschale Nebenkostenabrechnung? Was muss da an Daten stehen.
D. Gibt es dazu ein Gesetzestext der das ausschließt ( Paragraf XY)
E. bekomme ich Schwierigkeiten wegen der verspäteten Abgabe?
F. Mein Vermieter arbeitet voll und hat grundsätzlich nichts mit dem Amt zu tun.
Muss er Originalunterlagen vorlegen? ( Mein Vermieter ist verärgert)
G. das Amt für Soziale in Bremen hat vor meinem Umzug die Daten des Wohnungsinhabers verlangt,
sonst wäre keinerlei Bewilligung erfolgt. War das überhaupt Rechtens? Habe ich damit gegen Datenschutz verstoßen?

Würden sie bitte mir bei den Fragen helfen?

Wenn nicht, wer könnte mir Zeitnah weiterhelfen?

Ich fühle mich durch das Schreiben vom Amt unter Druck gesetzt.

Ich habe schon eine Depression und eine Bandscheibenvorfall, das genügt.
Ehrenamtlich arbeite ich als Alltagsassistent 2 - 4 Std. die Woche bei der AWO für Demezbegleitung

In verschiedenen alten Foren für Alg 2 steht:
Da es sich lt. vorliegendem Mietvertrag um eine Pauschalmiete handelt,
wird keine gesonderte NK-Abrechnung seitens des Vermieters erstellt.

Mit Freundlichen Grüßen aus Bremen
:Nachti:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#2

Beitrag von Fischfutter »

Nachtrag: Die Wohnung ist 77 m2 groß und hat letztes Jahr 2073,84 Euro Nebenkosten gekostet. + Strom + Telefon.
Annerkannt wurden in dem neuen Bescheid die Nebenkosten mit 50 Euro ohne Heizung. MFG Fischfutter
( Demenzbegleitung, die anderen Schreibfehler dürft ihr gerne behalten) :Hauptsache:
:Nachti:
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen:

Erst mal nur - keine Originale an JC/Gruselamt. Reich denen doch einfach eine Kopie der NK-Abrechnung ein, die Du erhalten hast und warte ab, was passiert.
Bei einem Untermietvertrag kann ich mir nur eine pauschale NK-Abrechnung vorstellen z.B. auf Basis der Wohnfläche. Vermieter sagt also: Ich zahle € XXX an NK für die gesamt Wohnung, Du bewohnst davon 40%, also zahlst Du 40%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#4

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

A: hat Koelsch bereits beantwortet.
B: kommt im Prinzip darauf an, was Ihr im (Unter-)Mietvertrag vereinbart habt.
Pauschal - brutto für netto - also Miete incl. aller Nebenkosten - auch Strom!
Oder Miete plus anteilige Nebenkosten laut NK-Abrechnung, die vom Wohnungseigentümer kommt.
Oder irgendwas dazwischen.

https://www.nebenkostenabrechnung.com/n ... ermietung/

https://www.mietrecht.org/untervermietu ... ntermieter

Damit ist eigentlich auch schon C beantwortet.

D: in beiden Links werden auch passende §§ aus BGB und HeizkostenV und BetriebskostenVerordnung - BetrKV - aufgeführt.

E: grundsätzlich hat der (Haupt-)Vermieter 12 Monate Zeit, nach Abschluß der Abrechnungsperiode die NK-Abrechnung vorzulegen.
Bsp: Abrechnungsperiode ist vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 - dann muss die NK-Abrechnung erst 31.12.2023 beim (Haupt-)Mieter vorliegen.
Sowas sollte eigentlich bei einem Soz. bzw. Grusi-Amt bekannt sein.
Auch dafür gibt es einen § - siehe https://www.buzer.de/556_BGB.htm Abs. 3, Satz 2
F: Nein! Sie A!
Er muss aber Dir - je nach Eurer Vereinbarung - eine Kopie der NK-Abrechnung überlassen.
Am besten 2-mal, dann kannst Du auf einer der Kopien den Namen Deines Vermieters schwärzen und diese Kopie dann einreichen.
G: Das ist m.M.n. nicht sauber vom Amt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du und Dein Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen habt.
Aus dem geht doch die Adresse hervor und die Größe der Räume, die Du bewohnst bzw. welche sonst. Räume (Küche, Bad, Keller....) Du nutzen darfst.
Der Name des Vermieters - ob nun Haupt- oder Unter-Vermieter tut nichts zur Sache. Kann auch - in der Kopie an's Amt - geschwärzt werden.
Bei mir wollten die sogar wissen, was für ein Fußboden verlegt ist - Linoleum, Teppichboden oder Laminat - ich hab' denen den Effenberg gezeigt.

Vor Ort helfen könnte der Mieterbund, der will aber immer eine Mitgliedschaft mit ca. 100 Tacken Jahres-Mietgliedsbeitrag und vermutlich wird eine Beratung nicht wirklich zeitnah erfolgen.
Google mal mit > soziale beratungsstellen Bremen < und versuche da jeweils telefonisch kurzfristig einen Beratungstermin zu ergattern.
Caritas müsste auf jeden Fall vor Ort sein.
Es gibt auch noch andere Ergebnisse.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#5

Beitrag von Fischfutter »

:gute_nacht: Moin Leute, ertmal einen riesen Dankeschön! für euren Zuspruch und die wertvollen Infos.
Das hilft mir unglaublich weiter und ich kann wieder etwas ruhiger Schlafen. Um 03.00 Uhr war die Nacht zuende.
Also macht das Sozi /Grusi -Amt ( schöner Name) wieder mal Stress zum Wochenende. Toll.( Wie das Bürger - Harz, alter Wein in neuen Schläuchen)
Mit lieben Grüßen aus Bremen Fischfutter
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#6

Beitrag von Fischfutter »

Das kleine Problem was ich noch habe, ist das die Hausverwaltung Ende des Jahres die 10 Seiten umfassende Abrechnung des Inhabers des Objektes auf vielfachen Anfragen gesendet hat. Bis dahin war eine datallierte Nebenkostenabrechnung für den Inhaber nicht nötig. Hauptsumme und Gut.
Details wurden dann herrausgesucht.

Also das Schreiben mit der Hauptsumme ausdrucken, alle Daten schwärzen und dann die Kopie an das Amt mit der Hauptsumme senden. Der Untermietvertag schließt den Strom nicht mit ein. Nettomiete mit pauschal aller Nebenkosten außer Strom.
Ich hoffe nun habe ich es Verstanden. :) Fischfutter
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#7

Beitrag von marsupilami »

Vorne weg: Strom ist uninteressant.
Den müssen die Hartzler und Gruselianer schon immer aus ihrem "Regelsatz" zahlen.

Für Dich und Deine "Beziehung" zum Soz.Amt ist NUR die Abrechnung interessant, die Dein (Unter-)Vermieter bekommt und dann - anteilig - Nebenkosten von Dir verlangt.

Die Abrechnung für das komplette Objekt geht das Soz.Amt nichts an.
Was interessiert das Soz.Amt der Gesamt-Kalt-/Warm-Wasserverbrauch des gesamten Objektes?
Das Soz.Amt darf sich nur für Anteil interessieren, der in dieser Wohnung, wo Du zur Untermiete wohnst, verbraucht wird.

Dass in einer NK-Abrechnung eines solchen Objektes für den (Haupt-)Mieter z.B. auch anteilige Stromkosten für das Treppenhauslicht enthalten sind, ist normal und gesetzlich geregelt - auch sowas sollte beim Soz.Amt bekannt sein.

Also nur 1 bzw. 2 Kopien der Abrechnung für diese Wohnung, die Deinem Vermieter vorliegt, auf einer davon den Namen schwärzen und weitergeben.
Die andere ist für Dich und Deine Unterlagen.

Und nicht vergessen: NK-Abrechnung 2022 gibt's erst, wenn sie da ist - unter Umständen erst am 31.12.2023.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#8

Beitrag von Fischfutter »

Wie ich auch, der Strom, Regelsatz. Danke für die tolle Unterstützung.
Mein Vermieter hat ja nur dieses Umfassende 10 Seiten Werk erhalten.
Wie gesagt, es gibt keinen außer dem Wohnungsinhaber, welche eine Vollmacht hat usw. da kommen noch schwierige Zeiten auf uns zu.

Den neuesten Knaller habe ich ja noch nicht erzählt. Jetzt nach einer OP liegt der Inhaber mit dem MRSA Bakterien ( Krankenhauskeim)
in Quarantäne. Dauer: Unbekannt....... MFG Fischfutter


die anderen Schreibfehler dürft ihr gerne behalten
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#9

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit seiner Verwandschaft, die evtl. eine Betreuung beantragen könnte, um wichtige Geschäfte/Angelegenheiten zu regeln?
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#10

Beitrag von Fischfutter »

Alle Tod, keine Kinder...
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#11

Beitrag von marsupilami »

Wäre es für Dich ein Gedanke, zum Amtsgericht zu gehen und dort auf der Rechtsantragsstelle um Rat zu fragen?
Oder nach einem Beratungsschein und dann vom Anwalt beraten lassen?
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#12

Beitrag von Fischfutter »

:Auri: wegen meiner letzten Wohnung stand ich gerade 3,5 Jahre mit dem Vermieter ( Genossenschaft) vor Gericht, es endete in einem guten Vergleich für mich. ( Lüftungss und Heizverhalten) Schäden in den Außenwänden und Baumängel waren die Ursachen.
Ich bedanke mich vielmals auch für die mentale Unterstützung und die wertvollen Tipps von Euch.
MFG Fischfutter
Heute Nacht werde ich endlich mal wieder schlafen können....
:Nachti:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#13

Beitrag von Fischfutter »

Neues vom Grusel - Amt.
Nachdem ich den Antrag zur Weiterbewilligung eingereicht habe,
wurde kurze Zeit später auch schriftlich eine Weiterbewilligung bestätigt. Gestern das nächste Schreiben.
Hat das jemals von Euch einer gehört oder bekommen? Auszug aus dem Schreiben:

Wir legen ab einer Blattzahl von 200 Seiten einen neuen Aktenband an. Dabei überprüfen wir, ob Sie die Vorausssetzungen....Blablabla.
Bitte senden sie den ausgefüllten Antragsbogen unterschrieben innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt an uns zurück...Blabla.


Eine Woche nach Erhalt der Weiterbewilligung...19 Seiten stark,vieles betrifft mich nicht.

Ach ja und eine aktuelle Mietkostenaufstellung.. Nebenkostenabrechnung für 2021 mit dem Antrag gesendet, liegt seit 08 Tagen vor.
Also Beschäftigungstherapie?

Hat sich schon jemand die die VDK e.V. Bremen Oldenburg zur Hilfe geholt oder damit Erfahrungen gesammelt?

Lieben Gruß aus Bremen
:Nachti:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#14

Beitrag von Olivia »

Kurz und knapp antworten:
Die Anlage eines neuen Aktenbandes ab 200 Seiten ist kein Rechtsgrund, um die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erneut zu überprüfen. Die Voraussetzungen liegen unverändert weiter vor. Die Nachweise dazu befinden sich in Ihren alten Aktenbänden.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#15

Beitrag von marsupilami »

Letzte Frage zuerst: ich nicht, ich wohne im Wilden Süden - Spätzle, Maultaschen und so....

Schreib' denen zurück, dass Dir ein Bescheid vom [Datum] vorliegt und dass der bis zum [Datum] gültig ist.
Wenn der nicht mehr gültig sein soll, dann willst Du einen Aufhebungsbescheid mit Begründung, warum aufgehoben wird.

Mietkostenaufstellung: da könnte es sein, dass zwischen der NK-Abrechnung für 2021 und jetzt was geändert haben könnte. :unschuld:

Und ich vermute mal ganz stark, dass auch im WBA - der vor xx Tagen bewilligt wurde - nach Miete und NK gefragt wurde - sollen sie dort nachschauen.
Du kannst auch auf die Kontoauszüge verweisen, dort geht ja die Mietzahlung hervor.
Abgesehen davon, dass denen ja ein Mietvertrag bei Erst-Antragstellung vorgelegen haben muss.
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#16

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#17

Beitrag von marsupilami »

Oder die kurze Formulierung von Oliva nehmen und bischen aufhübschen:

"Die Anlage eines neuen Aktenbandes ab 200 Seiten ist kein Rechtsgrund, um die Voraussetzungen für den Leistungsbezug wenige Tag nach Zusendung eines positiven Bescheides erneut zu überprüfen.
Ihr letzter Bescheid ist vom [Datum].
Die dort abgefragten Voraussetzungen liegen unverändert weiter vor. Die Nachweise dazu befinden sich in Ihren alten Aktenbänden."

So ungefähr.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#18

Beitrag von Fischfutter »

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für ihre Schreiben vom vom 03.02.23 und dem weiteren Antrag, eingegangen
am 07.02.2023.

Selbstverständlich komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60.ff nach.
Fliegt raus, nicht gesendet

Die Anlage eines neuen Aktenbandes ab 200 Seiten ist kein Rechtsgrund nur wenige Tage nach Zusendung eine neuen Bescheides, um die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erneut zu überprüfen. Die Vorausetzungen liegen unverändert vor. Die Nachweise dazu befinden sich in ihren alten Aktenbänden.

Die Nebenkostenabrechnung für 2020 ist durch den Umzug zum 01.02.2021 anscheinend nicht postalisch angekommen, es gab aber auch keine Nachfrage ihrerseits ( siehe Kopie)
Mein Nachzahlungsanteil beträgt für 2020 beträgt 91,43 .-Euro

Für Januar 2021 hat mein Vermieter sehr spät eine Einzelabrechnung für Januar 2021 bekommen. ( siehe Kopie). Mein Nachzahlungsanteil beträgt für Januar 2021 beträgt
127,30 .-Euro

Weil der Zugang der Wohnung in der xxx kulanterweise vom Inhaber schon seit 02.01.21 genehmigt worden war, (zwecks Renovierung) + ( Lock-Down) wurde nur mündlich
vereinbart, das anfallende Nebenkosten im Nachhinein bitte übernommen werden sollten.
Daher die offiziellen 11 Monate auf 12 Monate verteilt, abzüglich der 127,30 Euro.

Fliegt raus, nicht gesendet

Die aktuelle Mietkostenaufstellung für die Wohnung xxxxxxxxx liegt ihnen vor, linke Spalte Kosten Vermieter, rechte Spalte mein realer Anteil.

Fliegt raus, nicht gesendet

Mit diesem Schreiben vom 10.02.2023 möchte ich ihnen mitteilen ohne gesetzliche Verpflichtung,
das ich seit Anfang Februar wieder bei der AWO stundenweise ehrenamtlich tätig bin.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

So senden oder was rausnehmen? alles nur Kopien und Daten sind geschwärzt.

Das ist nun die erste Nebenkostenabrechnung aus der neuen Wohnung....

Spätzle vom Brett.. war mal Koch...
Zuletzt geändert von Fischfutter am Do 9. Feb 2023, 09:44, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#19

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du "Roman" bevorzugst, mach das. Ich würde die Kurzversion von Marsu oder Oli bevorzugen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#20

Beitrag von Fischfutter »

Ich möchte ja nicht noch ein weiteren Antrag vor liegen haben.
Habe aktuell verändert. Die Kuh soll endlich vom Eis, meine Gesundheit leidet stark.

Fliegt raus, nicht gesendet

Vielen Dank für die wervollen Tipps von Euch. Im Prinzip mache ich die Arbeit des SB´s. :Fränkin:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#21

Beitrag von kleinchaos »

In unserem JC reicht es nicht aus, irgendwo im Fließtext zu erwähnen, dass man eine Veränderung mitteilt (Vereinsarbeit). Da muss es schon das komplette Formular VÄM + EK sein. Ohne dem läuft nix. Außer Leistungseinstellung wegen vermutet existenzsicherndem Einkommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#22

Beitrag von Fischfutter »

Auch so schlimm? Was für eine Welt! Bremen will ja Papier reduzieren! Kein Verein, AWO.
Is klar. Lieben Gruß nach Leipzig aus Bremen
Toller Moderator Name :Daumen:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#23

Beitrag von marsupilami »

Grundsätzlich wie Koelsch - Kurzversion.
Zu viele Infos verwirrend dort nur.
Dann wird auch noch nur die Hälfte gelesen, der dann auch nicht richtig verstanden und schon herrscht Panik und Leistungen werden eingestellt.
Also nur das rüberreichen, was auch wirklich verlangt wird und wirklich notwendig ist.

Nochmal: Du hast einen Bescheid, noch nicht mal 14 Tage alt.
Wenn die "alte" Informationen haben wollen, dann sollen die selber kopieren und dann in die "neue" Akte übernehmen.
Aber das ist nicht Dein Problem.

Aber das mit dem sie sollen selbst kopieren denen nicht auf die Nase binden.
:unschuld:


Ehrenamt:
Solange bei Deinem Ehrenamt kein Geld fließt, musst Du das nicht mitteilen.
So einfach ist das.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#24

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 11:29 Ehrenamt:
Solange bei Deinem Ehrenamt kein Geld fließt, musst Du das nicht mitteilen.
So einfach ist das.
Muss nicht eine Arbeitsaufnahme gleich bei Beginn der Tätigkeit gemeldet werden? Oder erst, wenn das erste Arbeitsentgelt auf dem Konto ist? :verwirrt:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#25

Beitrag von marsupilami »

Ehrenamt ist doch keine Arbeitsaufnahme.

Vermutlich gibt's keinen Arbeitsvertrag.
Wenn dann hoffentlich nur wegen der Unfallversicherung, d.h. Fischfutter wird bei der zuständigen BG als Ehrenämtler ohne Entgelt gemeldet und gut ist.

Bitte nicht mehr draus machen, als es ist!!
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