Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Also meine SB dreht sich echt wie ein Fähnchen im Wind...
Ihr erinnert euch... letztes Jahr hieß es...NT - Strom ist Heizung....Wir zahlen ca. 94,00 € nach...Daß die gute immer die Mwst usw vergisst... naja...
Heute krieg ich Antwort..... wegen der neuen Abrechnung:
NT -Strom ist Heizung (natürlich wieder ohne Mwst. Verrechnungspreis usw)
ABER: seit neuesten bringt sie wieder den Richtwert (den meine ARGE eben selber festlegt) ins Spiel und sagt....1 Person 68,00 € x 12 ...Differenz zu den bereits gewährten Heizkosten (8 x 58€, 2 x 68 € ---hier seh ich grad..das stimmt ja gar ned...) 40 Euro....die zahl ich ...mehr nicht....
Sie nennt die Zahlung von 68,00 € nun nicht mehr Höchstbetrag, sondern Richtwert...Wahnsinn....
Morgen werde ich daher...
1. der SB ein Fax schicken, mit dem Bescheid aus dem letzten Jahr.....und ihrer Stellungnahme... NT = Heizung..zahlen wir.... (wenn sie es nämlich dieses Jahr auch so machen würde, wäre die Nachzahlung abgedeckt)
2. Fax mit Widerspruch an WS Stelle
3. Fax an die Geschäftsleitung und somit Chefin der SB mit der Bitte um Aufklärung, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen der SB kommt.
ich krieg die Krise....
Ihr erinnert euch... letztes Jahr hieß es...NT - Strom ist Heizung....Wir zahlen ca. 94,00 € nach...Daß die gute immer die Mwst usw vergisst... naja...
Heute krieg ich Antwort..... wegen der neuen Abrechnung:
NT -Strom ist Heizung (natürlich wieder ohne Mwst. Verrechnungspreis usw)
ABER: seit neuesten bringt sie wieder den Richtwert (den meine ARGE eben selber festlegt) ins Spiel und sagt....1 Person 68,00 € x 12 ...Differenz zu den bereits gewährten Heizkosten (8 x 58€, 2 x 68 € ---hier seh ich grad..das stimmt ja gar ned...) 40 Euro....die zahl ich ...mehr nicht....
Sie nennt die Zahlung von 68,00 € nun nicht mehr Höchstbetrag, sondern Richtwert...Wahnsinn....
Morgen werde ich daher...
1. der SB ein Fax schicken, mit dem Bescheid aus dem letzten Jahr.....und ihrer Stellungnahme... NT = Heizung..zahlen wir.... (wenn sie es nämlich dieses Jahr auch so machen würde, wäre die Nachzahlung abgedeckt)
2. Fax mit Widerspruch an WS Stelle
3. Fax an die Geschäftsleitung und somit Chefin der SB mit der Bitte um Aufklärung, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen der SB kommt.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Jetzt hast du mich kalt erwischt, muss ich doch den ganzen Fred nochmal durchackern, ob wir dich bereits auf das neue Urteil des BSG hingewiesen haben, das da lautet wenn die Wohnung angemessen ist, dann sind auch dfie Heizkosten angemessen, also in voller Höhe zu übernehmen.
Da es aus dem Sommer stammt ist noch keine Urteilsbegründung veröffentlicht. Ich suche gleich mal und stelle den Link ein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Weist Du zufälli auswendig, wie hoch der NT-Preis pro kWh bei Euch ist? Hast Du bestimmt schon mal hier gepostet - aber die Faulheit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Und die Übergeordnete Stelle ein wortgleiches Fax senden. Bei uns ist es der Landrat, der das bekommen würde.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Günter hat geschrieben:Hier ist das was wir bisher haben.
http://www.alg-ratgeber.de/f30t1754-bsg ... essig.html
Steht auch schon hier drin.....
Nützt nur nix.... weil meine ARGE sich trotzdem nicht dran hält.....
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Frag mal Günter, der hat meine neue Abrechnung... ich weiß nur auswendig...daß er um 3 ct/kwh gestiegen ist während dem Jahr....Koelsch hat geschrieben:Weist Du zufälli auswendig, wie hoch der NT-Preis pro kWh bei Euch ist? Hast Du bestimmt schon mal hier gepostet - aber die Faulheit.
Günter ....gugg doch mal nach bitte... ich hab die hier ned aufm Rechner....
Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Das SG muss sich aber dran halten.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Emmaly hat geschrieben:Und die Übergeordnete Stelle ein wortgleiches Fax senden. Bei uns ist es der Landrat, der das bekommen würde.
Und bei uns dann wohl der Oberbürgermeister.... oder ???
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Günter hat geschrieben:Das SG muss sich aber dran halten.
Das SG ..jojo....von denen hab ich in der Sache seit mehr als nem halben Jahr nix mehr gehört..... Mein Anwalt hat lt. seinen Worten bereits eine Sachstandsanfrage gemacht... aber keine Antwort erhalten...
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Hab die Abrechnung doch gefunden.....
NT 11.09 - 31.12.08 7,93 ct/kwh
ab 01.01.09 10,35 ct/kwh
Verbrauch im Vorjahr 11601 kwh / akutelles Jahr 10526 kwh
NT 11.09 - 31.12.08 7,93 ct/kwh
ab 01.01.09 10,35 ct/kwh
Verbrauch im Vorjahr 11601 kwh / akutelles Jahr 10526 kwh
Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Der Preis im NT 7,93 ct/KWh wurde auf 10,35 ct/KWh erhöht, dazu kommt noch die Stromsteuer von 2,05 ct/KWh. Dann kommt noch der Anteil im HT für das Bad und die Merkelsteuer.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Meine Fresse bist du heute schnell, ich bin doch noch gar nicht richtig zu Hause. Hab erst 1 Tasse Kaffee und gerade gefuttert.keindurchblickmehr hat geschrieben:Hab die Abrechnung doch gefunden.....
NT 11.09 - 31.12.08 7,93 ct/kwh
ab 01.01.09 10,35 ct/kwh
Verbrauch im Vorjahr 11601 kwh / akutelles Jahr 10526 kwh
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Den Anteil im HT lass ich mal außen vor im Moment...das kommt dann beim SG (mit Hilfe deiner Aufstellung) zur Sprache.Günter hat geschrieben:Der Preis im NT 7,93 ct/KWh wurde auf 10,35 ct/KWh erhöht, dazu kommt noch die Stromsteuer von 2,05 ct/KWh. Dann kommt noch der Anteil im HT für das Bad und die Merkelsteuer.
Aber alleine für den NT Anteil muss ich ja auch noch 215,00 € Stromsteuer zzgl. Mwst. zahlen....
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Günter hat geschrieben:Meine Fresse bist du heute schnell, ich bin doch noch gar nicht richtig zu Hause. Hab erst 1 Tasse Kaffee und gerade gefuttert.keindurchblickmehr hat geschrieben:Hab die Abrechnung doch gefunden.....
NT 11.09 - 31.12.08 7,93 ct/kwh
ab 01.01.09 10,35 ct/kwh
Verbrauch im Vorjahr 11601 kwh / akutelles Jahr 10526 kwh
grins.. ich hatte heute ein 1,5 Stunden langes Gespräch mit einem äußerst sympatischen und kompeten Rechtsanwalt (nee.. nicht meiner.. und zur Abwechslung auch mal nicht wegen mir)....von daher... ich bin fit.......
Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Ich lade mal die Richtlinien aus München hoch. Dort auf Seite 2 wird bereits von einerr möglichen Überschreitung der Richtwerte von bis zu 50% gesprochen. Wenn ich das und die BSG Entscheidung "wenn Wohnung vom Preis angemessen, dann ist komplette Heizung zu übernehmen" zu Grunde lege, käme ich für München auf:
60 m² = 7000 kWh
66 m² also 7.700 kWh plus 50% Zuschlag wegen schlechter Beheizbarkeit = 11.550 kWh Jahresverbrauch der noch als angemessen berücksichtigt werden kann. (Dabei müsste man sich nicht einmal mit dem Verbot der Pauschalierung rumschlagen)
Das hieße also, beim NT Tarif geht der Streit im Vorjahr um 51 kWh zu € 0,098 = € 5,00 im ganzen Jahr (plus USt.)
60 m² = 7000 kWh
66 m² also 7.700 kWh plus 50% Zuschlag wegen schlechter Beheizbarkeit = 11.550 kWh Jahresverbrauch der noch als angemessen berücksichtigt werden kann. (Dabei müsste man sich nicht einmal mit dem Verbot der Pauschalierung rumschlagen)
Das hieße also, beim NT Tarif geht der Streit im Vorjahr um 51 kWh zu € 0,098 = € 5,00 im ganzen Jahr (plus USt.)
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Hmm..... die Richtwerte von denen meine SB spricht...sind Heizkostenhöchstbeträge, die von meiner ARGE selbst festgesetzt wurden...Da geht es nicht um Verbrauchswerte..sondern ... es gibt für 1 Person 68,00 € mtl....mehr nicht....das ist ihr Richtwert....
Bei mir ist ja noch der HT Anteil zu berücksichtigen....da mein Bad sich nur mittels Heizlüfter heizen lässt...(natürlich tagsüber über HT Strom) und mein Warmwasser wird auch nur mit Strom erzeugt....
PS:Ich komm aber ja gar ned aus München.....
Bei mir ist ja noch der HT Anteil zu berücksichtigen....da mein Bad sich nur mittels Heizlüfter heizen lässt...(natürlich tagsüber über HT Strom) und mein Warmwasser wird auch nur mit Strom erzeugt....
PS:Ich komm aber ja gar ned aus München.....
Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Es gibt aber keinen örtlichen Heizspiegel und soweit mir bekannt ist auch keinen bundesweiten, damit ist es eine willkürliche Festlegung ohne empirische Daten .....
Klartext, die Aussage des SB gehört in die Tonne.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Das ist ja auch kein Gebetbuch aus München aber eine nette Argumentationshilfe, weil dort eben Verbrauchswerte genannt werden - und nur auf die Verbrauchswerte kommt es an. Auch noch gefunden mit Verbrauchswerten (Seite 3) vom Umweltamt der Stadt Nürnberg - da hat's ARGE dann schon schwerer, dagegen zu argumentieren.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Na das nenn ich ja klasse... kenn ich gar ned....
muss ich mir morgen gleich mal in Ruhe durchlesen....
PS: Den Punkt find ich äußerst klasse :
4. Nicht mit elektrischen Strom heizen -
elektrische Heizungen sind echte Stormverschwender
ICH kann aber ned anders heizen.....
muss ich mir morgen gleich mal in Ruhe durchlesen....
PS: Den Punkt find ich äußerst klasse :
4. Nicht mit elektrischen Strom heizen -
elektrische Heizungen sind echte Stormverschwender
ICH kann aber ned anders heizen.....
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
So....Fax an die SB, Fax an die Geschäftsleitung der ARGE, Fax an WS Stelle....alles erledigt.
Letzte Frist zur Übernahme-Erklärung ist morgen 12.00 Uhr per Fax...
Ansonsten gibts Antrag auf eA am Montag beim SG.
Hab beim Aufschreiben festgestellt, daß nur der NT Anteil allein schon ne Nachzahlung von ca. 700,00 € ausmacht..... Und den NT Anteil sieht sie doch schließlich als Heizkosten an.
Letzte Frist zur Übernahme-Erklärung ist morgen 12.00 Uhr per Fax...
Ansonsten gibts Antrag auf eA am Montag beim SG.
Hab beim Aufschreiben festgestellt, daß nur der NT Anteil allein schon ne Nachzahlung von ca. 700,00 € ausmacht..... Und den NT Anteil sieht sie doch schließlich als Heizkosten an.
Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Man kommt ja aus dem Däumchendrücken gar nicht mehr raus.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Habs gemailt.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
Günter hat geschrieben:Habs gemailt.
Habs gesehen... Dankeeee
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen
So... habe gerade mit der Rechtsantragsstelle beim SG gesprochen.... eA geht nur, wenn eine Notsituation da ist..sprich...wenn die mir mit Sperre des Stroms/Heizung schon gedroht haben.... ansonsten würde ein Antrag abgelehnt werden.... Ich soll halt mal mit meinem Rechtsanwalt sprechen...