Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#701

Beitrag von Koelsch »

Auf den Widerspruchsbescheid warte mal - und nicht dass Du da dann auf die Idee kommst, den mit Untätigkeitsklage anzumahnen. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#702

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Auf den Widerspruchsbescheid warte mal - und nicht dass Du da dann auf die Idee kommst, den mit Untätigkeitsklage anzumahnen. :zwinker:
Du bringst mich da aber auf Ideen.... :lachen1: :lachen1:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#703

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich bin ja von Natur aus in ARGE Angelegenheiten mehr als mißtrauisch....Aber.... müssen die denn keine Begründung angeben, warum der Ablehnungsbescheid so plötzlich aufgehoben wurde ?...Ich mein, klar freu ich mich drüber....aber warum tät ich schon gerne wissen.. könnte ja wegweisend für die Heizkostengeschichte sein......
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#704

Beitrag von Koelsch »

Sicher müssen die das - § 35 SGB X. Das kannst Du also verlangen.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#705

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Auf den Widerspruchsbescheid warte mal - und nicht dass Du da dann auf die Idee kommst, den mit Untätigkeitsklage anzumahnen. :zwinker:
Ich warte immer noch auf den Widerspruchsbescheid und vorallem auf eine Begründung....Und wenn sich weiterhin nix tut, dann gibts Untätigkeitsklage....fall ich dann beim Richter in Ungnade ?

PS: Ich hab noch keine Begründung bei der ARGE angefordert, weil ich dachte, daß ja sicher bald der WS Bescheid kommt...war aber nix....
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#706

Beitrag von Koelsch »

Ich denke nicht, dass Du in Ungnade fällst - eher schon die ARGE.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#707

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Ich denke nicht, dass Du in Ungnade fällst - eher schon die ARGE.
OK...dann werde ich auf den Tag genau die Unterlagen an die Rechtsanwältin schicken... ich hab die Faxen so dicke langsam.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#708

Beitrag von keindurchblickmehr »

Nachdem ja meine beiden Anwälte gemeint haben, ich solle keine Untätigkeitsklage wegen dem WS Bescheid einreichen, hab ich´s halt auch ned gemacht. Ich hab den SB auch ned angeschrieben...
Heute kommt nun der Widerspruchsbescheid...
Der Widerspruch wird nach Erteilung des Änderungsbescheids vom 17.11.2010 als unbegründet zurückgewiesen.
Keinerlei Begründung, warum denn plötzlich die Nachzahlung übernommen wurde, nachdem diese doch vorher als unangemessen abgelehnt wurde..

Ich hätte aber doch zu gerne gewusst, warum die das plötzlich übernommen haben. Ich dachte immer, die wären verpflichtet eine Begründung zu nennen... :ka:
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#709

Beitrag von Koelsch »

Nee, müssen die meines Wissens nicht, wenn sich der Widerspruch eben "auf andere Weise" erledigt hat. Ist doch fein, wenn man nicht so offen zugeben muss, dass man Mist gebaut hat. :unschuld:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#710

Beitrag von sleepy5580 »

Und auch die Statistik beeinflusst es, wieder mal ein unbegründeter Widerspruch mehr :totlach:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#711

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hatte ja ganz vergessen hier zu schreiben, wie die unendliche Geschichte weitergegangen ist.

Also...am 01.06.2011 war ja mal wieder mündliche Verhandlung. Durch einen Wechsel der Kammer hatte ich nun plötzlich einen Richter und 2 ehrenamtliche Richter...

Kurz und knapp....die Klage wurde abgewiesen. Sinngemäß meinte der Richter (mit seinen beiden Helfern)...wenn man den Heizkostenverbrauch nicht nachweisen kann, wäre das mein Problem....und da ich mich ja mit der ARGE nicht einigen will, (Einigung in dem Sinne, daß ich mit deren Berechnung zufrieden bin und auf die Nachforderungen verzichte :angel: ) ist die Klage abzuweisen.

Auf die schriftliche Begründung und das Urteil warten wir ja schon seit 01.06.2011, dann gehts weiter in die Berufung.

Herr Richter wusste auch nix anzufangen, mit den Pauschalbeträgen für Strom (eine seiner Fragen lautete: "Diese Beträge hier mit den ca. 20 €, die fordern Sie wohl ?), die im Regelsatz enthalten sind. Daß diese ja wohl kaum ausreichen für Strom ist ja wohl klar...meinte er...aber da steht halt ne Summe drin, damit überhaupt was drin steht...Ah jaaaa.....

Alles in allem hatte ich das Gefühl, der Richter wusste nicht wirklich warum ich da bin....

Nun denn....weiter in der nächsten Runde :gaga:
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kleinchaos
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#712

Beitrag von kleinchaos »

Vielleicht bin ich nur bissel doof oder so? Jedenfalls kann ich von einem Richter verlangen, dass er sich mit den Prozessakten befasst VOR der Verhandlung. Schließlich lassen die sich ja (aus welchen Gründen auch immer) ganz schön lange feiern bis man mal nen Termin bekommt
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#713

Beitrag von keindurchblickmehr »

kleinchaos hat geschrieben:Vielleicht bin ich nur bissel doof oder so? Jedenfalls kann ich von einem Richter verlangen, dass er sich mit den Prozessakten befasst VOR der Verhandlung. Schließlich lassen die sich ja (aus welchen Gründen auch immer) ganz schön lange feiern bis man mal nen Termin bekommt
Joo...so hatte ich das auch in Erinnerung..... Aber ich wurde eines besseren belehrt.... Und wenn man bedenkt, daß die Angelegenheit seit 2008 bei Gericht liegt... Und zwischenzeitlich sogar schon mal eine Verhandlung war (mit einer Richterin die wenigstens wusste, warum wir da sind )

Ich kann jetzt sowieso nix machen, als abwarten, bis Herr Richter das Urteil schriftlich erstellt und meinem Anwalt zukommen lässt.
Wenn er allerdings weiterhin so schnell ist, wie bisher...dann kommt da die nächsten Monate wohl eher nix....
Man bedenke, daß er in der anderen Sache seit Einreichen der Untätigkeitsklage 7 Monate gebraucht hat, um einen mündlichen Verhandlungstermin festzulegen...und in diesem die Zahlungsklage eben mal vertagt hat.... ja was sollste da noch dazu sagen :ka: :ka:

Und dabei sind wir (also mein Anwalt und ich) schon sooooo neugierig auf die schriftliche Begründung.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#714

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich hab ja heute meinen Anwalt gefragt, wie lange es denn eigentlich dauert, bis das Urteil in Schriftform vorliegt. Da meinte der doch ...naja....also es gibt da ne Frist von 1-5 Monaten, in welcher das Urteil in schriftlicher Form vorliegen muss. Sollte es innerhalb dieser 5 Monate nicht vorliegen, so wäre das Urteil sowieso aufzuheben.

Naja...1 Monat ist schon um... und mein Anwalt meinte dann, tja...der muß ja jetzt erst mal die ganzen Akten lesen, das wird schon noch ein wenig dauern... :lachen1:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#715

Beitrag von keindurchblickmehr »

so....auch in dieser Angelegenheit gibt es nix neues.....Bis heute kein Urteil da...also bis heute keine Möglichkeit zur Berufung ....ABER....am 01.11.11 ist die 5 Monatsfrist um....und dann wird das Urteil aufgehoben...

Find ich klasse...ja....nur hilft mir ja nix..... Recht bzw. meine Heizkosten hab ich deswegen ja trotzdem nicht. Und auf die Berufungsbegründung meines Anwalts bin ich dann auch gespannt....wir kennen ja nicht mal die Gründe, weshalb die Klage abgewiesen wurde....gibt ja nicht mal ein Sitzungsprotokoll ..einfach nix....
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angel6364
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#716

Beitrag von angel6364 »

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Fällt mir nix zu ein.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#717

Beitrag von keindurchblickmehr »

angel6364 hat geschrieben:Bild

Fällt mir nix zu ein.
mir scho lang nimmer......
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#718

Beitrag von Günter »

Absolut unverständlich. :motzki:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#719

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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