Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#76

Beitrag von Günter »

Mit einem Überprüfungsantrag nach §44 SGB X sind auch rechtskräftige Bescheide der Vergangenheit wieder streitbehaftet und mittels Klage anzufechten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#77

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich habe ja bereits zahlreiche Überprüfungsanträge eingereicht.

Aber: Mein Anwalt hat auch bereits Leistungsklage für den Zeitraum ab 2005 eingereicht. Hier haben wir allerdings jeweils mtl. 20,74 von den Abschlägen für Strom und Heizung in Abzug gebracht.

Die Nachzahlung für 2007/2008 in Höhe von 286 Euro fordere ich gerade separat ein... Hier hat die ARGE ja ca.94 Euro anerkannt.

Wenn ich jetzt nach deiner Berechnung geh...dann muß die ARGE mir 1.620,88 abzgl. anerkannter und bezahlter Heizkosten 696,00, (12 x58) abzgl. anerkannter Nachzahlung in Höhe von 94 Euro... ja noch 830 Euro an Heizkosten für 2007/2008 nachzahlen...

Das wird kompliziert....
Scheinbar muss ich jetzt meine Klage hinsichtlich der Summe massiv nach oben korrigieren... weia weia.... wie erklär ich´s meinem Anwalt.... :ka:
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#78

Beitrag von Koelsch »

Das geht ins Prozeßrecht, ich meine aber, es müßte hier eine Klageänderung nach § 99 Abs 3 Zif. 2 SGG möglich sein. Lass das mal den Anwalt prüfen, von Prozeßrecht hab ich noch weniger Ahnung als der Kölner an sich ja schon im Allgemeinen hat. :depri: :depri:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#79

Beitrag von keindurchblickmehr »

Naja... ich denke schon, daß das geht.. genauso gut könnte ich ja in bestimmten Summen eine Teilrücknahme der Klage vornehmen..also geht´s bestimmt auch anders rum....

Ich hab ja nur grad so überlegt...wie ich das meinem Anwalt beibringe... ohne daß er mir Prügel androht.... :totlach: :totlach:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#80

Beitrag von keindurchblickmehr »

@günter:

Darf ich dich mal kurz mit einer PN belästigen ??...
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#81

Beitrag von Günter »

Denk bite dran die Kosten für das bad sind unrealistisch hoch, die würden in dieser Höhe nur anfallen, wenn du das Bad mit dem Heizstrahler kontinuierlich aufheizt.

Aber zumindest als Verhandlungsbasis ist der Wert gut, realistisch schätze ich die wahren Kosten auf ein Drittel der Summe.

Kannst ja mal überschlägig rechnen 200 Tage a 1 Std heizen x Leistung-Strahler mal 18 ct /Kwh (einschl Steuern)

Na klar kannste mich belästigen, ich bin doch groß und stark und kann mich auch wehren :gunni:
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#82

Beitrag von Günter »

Muss korrigieren, habe bei der Stomsteuer falschen Wert abgetippt, statt 2,05 hab ich mit 2,5 ct/KWW gerechnet.

Die richtige Berechnung ist dran.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#83

Beitrag von keindurchblickmehr »

Danke Günter,

ich werd die Abrechnung dann mal meinem Anwalt zukommen lassen. Der soll das schon mal zu den Akten nehmen.

Demnach liege ich ja gar nicht so falsch, wenn ich sage 20,74 Euro sind Haushaltsstrom, der Rest ist eben Heizung.

Ich weiß schon, daß das Bad zu hoch ausfällt bei der Berechnung, aber so haben wir wenigstens eine Argumentationshilfe.

Mal sehen, wann der ARGE die Klage zugestellt wird.

Ich hab nun auch meinen Widerspruch bzgl. dem neuen Änderungsbescheid fertig.
Könntet ihr da mal bitte drüber schauen, ob ich das so schreiben kann ?


Widerspruch



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Änderungsbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.


Begründung:

Erneut teilt die Sachbearbeiterin Frau xxxxxx mit, dass bei der Berechnung der Heizkosten lediglich der in Abrechnung der xxxxxxx ausgewiesene NT Betrag als Heizkosten anerkannt wird.

Unabhängig davon, dass die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu nehmen sind, lässt die Sachbearbeiterin selbst die Stromsteuer sowie die von mir zu zahlende Mwst, Verrechnungspreise und den Grundpreis bei ihrer Berechnung aussen vor.

Im Änderungsbescheid teilt die Sachbearbeiterin auch mit, dass bereits berücksichtigt wurde, dass das Badezimmer ausschließlich über Heizlüfter beheizt wird. Diese Berücksichtigung kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich wird das Badezimmer auch per Tagstrom beheizt, eine Berücksichtigung dieser Position schließt sie aber aus.

Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie die Sachbearbeiterin zu der Aussage kommt, die Nachtspeicherheizung wäre tagsüber nicht in Betrieb. Dem ist keineswegs so. Allerdings ist es nicht meine Aufgabe der Sachbearbeiterin die Funktionsweise einer Nachtspeicherheizung zu erklären.
Ich fordere daher erneut die Übernahme der kompletten Nachzahlung in Höhe von 286,25 Euro abzgl. der bereits anerkannten 91,40 Euro. Es ergibt sich ein noch zu zahlender Betrag in Höhe von 194,85 Euro.

Sollten Sie meinem Widerspruch nicht bis zum 12.12.2008 abhelfen und mir die vollständige Nachzahlung meiner Heizkosten gewähren, werde ich umgehend über meinen Rechtsanwalt einstweiligen Rechtsschutz beantragen.


PS: Wie ich ja bereits geschrieben habe, fordere ich separat nur die Heizkostennachzahlung ein. Die zurückliegenden Jahre sowie die monatlichen Abschläge für 2007/2008 sind Bestandteil meiner Klage gegen die ARGE.
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#84

Beitrag von Günter »

Ich würde die Berechnung mit in den Widerspruch einkopieren, den Text ein bisschen anpassen und fertig ist die Laube.

Und den ersten Satz bitte ohne hiermit (womit den sonst???)

gegen den o.g. Änderungsbescheid lege ich Widerspruch ein.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#85

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Ich würde die Berechnung mit in den Widerspruch einkopieren, den Text ein bisschen anpassen und fertig ist die Laube.

Und den ersten Satz bitte ohne hiermit (womit den sonst???)

gegen den o.g. Änderungsbescheid lege ich Widerspruch ein.

Ok....dann kopier ich die Berechnung noch mit rein. Schreib 1-2 Sätze dazu... und fertig...

Den 1. Satz werd ich natürlich entsprechend ändern... ich hab das eben damals in meiner Verwaltungslaufbahn so gelernt.... normalerweise hätte ich auch noch form- und fristgerecht Widerspruch ein.... schreiben können...aber ich habs mir mal verkniffen.... :jojo: :jojo:
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#86

Beitrag von Günter »

Dann viel Glück damit, den Rest per Mail
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#87

Beitrag von keindurchblickmehr »

Wir haben ja nun bereits im Dezember Klage eingereicht... und mittlerweile auch begründet....

Da schreibt dieser Mensch von der WS-Stelle doch tatsächlich meinem Anwalt... man möge doch bitte abwarten.... weil ja noch ein Verfahren von mir beim SG anhängig wäre...wo es auch um Heizkosten ginge.....

Wer lesen kann...ist klar im Vorteil..... Das andere Verfahren hatte 0,00000000 NIX mit Heizkosten zu tun.... die Sache ist von mir auch mittlerweile als erledigt erklärt worden... AUAAAAAAAAA

Mein Anwalt versucht nun seit Freitag diesen Herrn zu erreichen, um ihm dies zu erklären....aber der ist nicht erreichbar....wahrscheinlich Urlaub....
Schon klar....erst Mist verzapfen... und dann abtauchen.... So verlängert man auch ne Frist zur Stellungnahme gegenüber dem SG....

Ich frag mich nur, ob ich hier auch wieder 2 Jahre auf eine Verhandlung warten muss.... Bei einer monatlichen Unterdeckung von fast 100,00 Euro...läppert sich da ganz schon noch was zusammen....
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#88

Beitrag von keindurchblickmehr »

Mittlerweile beläuft sich meine Forderungssumme bzgl. der nicht bezahlten Kosten KDU ja auf fast 4.000 Euro.....Heute erreicht mich nun die Heiz- und Stromkostenabrechnung 09.08 - 09.09... und ratet mal....JA... ich darf wieder nachzahlen.... 327,79 Euro... und mein neuer monatlicher Abschlag beträgt nun 202,00 Euro.. .Ich könnt :kotz:

Festgestellt hab ich, daß mein NT-Verbraucht sogar um fast 1.000 kwh gesunken...der HT Verbrauch um 600 kwh im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Kein Wunder bei dem kalten Winter.... Für mich ist ja auch klar ersichtlich, daß die hohen Kosten nicht unbedingt am Verbrauch liegen... der ist ja relativ konstant.

Jetzt kann ich wieder nen Antrag auf Übernahme bei der ARGE stellen..die lehnen wieder wie üblich ab.... aber zahlen kann ich vorher...weil die mir sonst den Strom sperren....
Werde morgen gleich mit meinem Anwalt sprechen, daß wir bei einer Ablehnung der Übernahme durch die ARGE sofort eA beantragen werden.. Ich kann mir diese Unterdeckung finanziell einfach nicht mehr leisten...
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#89

Beitrag von Günter »

Ich rechne es dir wieder durch, inzwischen gibt es datzu ein BSG Urteil, wenn die Wohnung angemessen ist, dann sind auch die Heizkosten angemessen.

Schau mal bitte hier
http://www.alg-ratgeber.de/f30t1754-bsg ... essig.html
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#90

Beitrag von keindurchblickmehr »

@ günter,

hab dir die Abrechnung eben per Mail geschickt. Das Urteil kennen wir.... aber es nützt eben im Moment nix, weil das SG ja nicht vorwärts kommt...

Meine Wohnung ist wohl von der Wohnfläche her größer als erlaubt, allerdings liegt die Kaltmiete inkl. NK unter der Höchstgrenze bei uns. Ich hab ja auch noch nie ne Aufforderung zur Kostensenkung, bzw. zum Umzug erhalten...Die ARGE zahlt halt einfach nicht.

Interessanterweise haben die mir nun in diesem Jahr plötzlich die NK Abrechnung (schlappe 25,00 Euro) sowie die Erhöhung der NK um 5,00 € mtl. ohne Murren übernommen. Die Jahre vorher haben sie das ignoriert.

Bin mal gespannt, wie die SB diesmal argumentiert, warum sie die Heizkosten nicht zahlen will...Letztes Jahr hat sie zumindest den NT Anteil als Heizkosten anerkannt und ca. 94,00 € nachbezahlt...
Irgendwie schießen die sich dauernd ein Eigentor.... :gaga:
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#91

Beitrag von Günter »

Genau das ist die Argumentation des BSG. Wenn die Wohnung nach der Produkttheorie (Fläche mal m²-Preis) angemessen ist, dann sind auch die Heizkosten angemessen.

Damit ist die ARGE verpflichtet die vollen Heizkosten zu übernehmen. Es sei den deine Kosten liegen signifikant über den Werten eine lokalen oder des Bundesheizkostenspiegels. Dann ist im Einzelfall unwirtschaftliches Heizen nachzuweisen.

Aber pauschales Schleudertrauma des Axis geht nicht, die haben den Atlas zu benutzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Halswirbel


Ich rechne das am Wochenende so wie beim letztenmal durch.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#92

Beitrag von keindurchblickmehr »

Nun ist mir ja gerade noch was eingefallen. Letztes Jahr hat sie doch gesagt, sie erkennt nur den NT Anteil (sie hat zwar die Mwst. nicht beachtet, aber naja ) als Heizkosten an. Jetzt ist es ja so, daß der NT Anteil zwar im Verbrauch um 1.000 kwh gesunken ist, die Kosten sich aber aufgrund der Preiserhöhung um ca. 300 € erhöht haben. Dies bedeutet ...sie muss mir diesesmal die Nachzahlung komplett zahlen.... :bravo:

Abgesehen davon hab ich mich mit einem Teil meiner Nachbarn unterhalten. Ich befinde mich mit meinen Heizkosten im mittleren Durchschnitt. Trotz der miesen Baueigenschaften. Es gibt tatsächlich Wohnungen, deren Größe indentisch ist...die zahlen sogar noch mehr wie ich.....

Ich werde die Abrechnung morgen früh gleich einwerfen und einen Verweis auf Ihre Aussage im Bescheid vom letzten Jahr machen, mal sehen, wie sie darauf reagiert.
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#93

Beitrag von Günter »

Warte doch bis ich dir die Berechnung dazu fertig gemacht habe, dann kannst du den Tagstrom für das Bad wieder mit beantragen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#94

Beitrag von keindurchblickmehr »

Grins.... Die Berechnung brauchen wir doch für´s SG. Es würde nix bringen, wenn ich der SB die Berechnung jetzt schon mitschicke...die kann ja wieder nix damit anfangen....

Letztes Jahr hat sie die Berechnung doch auch ignoriert... und gesagt...NT Anteil ist Heizung..der Rest alles Haushaltsstrom (natürlich auch die Mwst, Stromsteuer, Verrechnungspreis :kotz: ) aus basta....
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#95

Beitrag von Günter »

Nö, die Berechnung solltest du bereits jetzt als Grundlage für deinen Antrag nehmen.

Und diesmal machen wir es anders, biete einfach alternativ an, wenn sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind dann sollen sie alternativ von der Stromrechnung den im Regelsatz enthaltenen Anteil an Haushaltsenergie abziehen, der Rest sind Heizkosten.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#96

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hmm.... deine Vorgehensweise klingt plausibel....aber ich habe die Befürchtung, wenn ich jetzt die Berechnung mitschick, dann ist die total überfordert und zahlt lieber gleich gar nix... :arge:

Außerdem forder ich doch im Moment erst mal nur die Nachzahlung. Die gesamten Heizkosten sind doch Bestandteil meiner Klage beim SG.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#97

Beitrag von keindurchblickmehr »

Wie zu erwarten ist die von mir gesetzte Frist zur Zahlung meiner Heizkostennachzahlung erfolglos abgelaufen....
Ich werde nun daher am Montag direkt beim SG ne eA beantragen....

Welche Unterlagen muss ich denn da alles mitnehmen ??

- ARGE Bescheid
- aktuelle Kontoauszüge
- Ausweis
- Abrechnung des Energieversorgers
- mein Schreiben an die ARGE
- das Schreiben der SB aus dem letzten Jahr...wo sie den NT Anteil schon mal als Heizkosten anerkennt....(wenn sie das dieses mal ja auch macht... dann ist die Nachzahlung gedeckt)

Denkt ihr denn, daß ich trotz bereits eingereichter Klage bzgl. fehlender KDU eine eA durch krieg ???

Oh mann.. langsam könnt ich nur :kotz: :kotz: :kotz:

PS: Meinen Anwalt erreich ich nicht.. macht wohl grad Winterschlaf... :ironiea:
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#98

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Du hast an alles gedacht. KdU umfasst zwar auch die Heizkosten, aber hier zahlst Du ja an einen anderen Gläubiger, daher sehe ich nicht, dass eA irgendwie mit der Klage zusammengefasst werden könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#99

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hmm..wie meinst du jetzt, ich zahl an einen anderen Gläubiger ??....Irgendwie steh ich grad bissl aufm Schlauch...

Der Großteil meiner Klage wegen der KDU bezieht sich ja auf die widerrechtlich nicht gezahlten Heizkosten....

Unter anderem wurde mein Abschlag für Strom und Heizkosten ja ab 01.10.09 auf 202,00 Euro erhöht...Ich krieg aber von der ARGE nur 68,00 €. Wie soll ich diese Unterdeckung denn dauernd auffangen ?? Ich krieg ja außer der Miete grad mal bisschen was über 100,00 € mtl. von denen.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#100

Beitrag von Koelsch »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Hmm..wie meinst du jetzt, ich zahl an einen anderen Gläubiger ??....Irgendwie steh ich grad bissl aufm Schlauch...

Der Großteil meiner Klage wegen der KDU bezieht sich ja auf die widerrechtlich nicht gezahlten Heizkosten....

Unter anderem wurde mein Abschlag für Strom und Heizkosten ja ab 01.10.09 auf 202,00 Euro erhöht...Ich krieg aber von der ARGE nur 68,00 €. Wie soll ich diese Unterdeckung denn dauernd auffangen ?? Ich krieg ja außer der Miete grad mal bisschen was über 100,00 € mtl. von denen.
Ups - man sollte eben doch noch mal ein wenig im Fred lesen, bevor man antwortet. Das war mir jetzt entfallen, das es bei der Klage ja auch im Wesentlichen um Heizung geht.
Trotzdem Antrag auf eA stellen, was anderes bleibt Dir ja auch gar nicht übrig. Ob das dann zusammengefasst werden kann oder wird, keine Ahnung, das hängt sicher wesentlich vom Gericht ab. Das Sozialgerichtsgesetz kenn ich nicht so gut, da sollte so etwas geregelt sein. Ich hab mal gelesen § 99 SGG - aber ich verstehe nicht, ob das jetzt eine Klageerweiterung wäre oder nicht, da muss sich dann doch mal ein Anwalt zu äußern.
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