Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#1

Beitrag von Tester »

:6:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#2

Beitrag von Koelsch »

Würde ich so machen, 65 überweisen mit dem Hinweis auf die "Vergleichsvereinbarung", die ja dann als erledigt anzusehen ist.

Für alles Weitere "bittet" man dann die Gegenseite "unterschriebenen Beweis anzutreten".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde schreiben.

Liebe Freunde der russischen Inkassogepflogenheiten.

ich würde gerne meinen Verpflichtungen nachkommen, aber meine Rente liegt weit unter dem Pfändungsfreibetrags des §850c ZPO .

Um meinen guten Willen zu beweisen, wäre ich zu einer einmaligen Zahlung von 40 € bereit, wenn ich im Gegenzug eine gerichtsfeste Erklärung durch den Gläubiger erhalte, dass damit sämtliche Forderungen erledigt sind.

Andernfalls muss ich Ihnen leider mitteilen gibt es Nullkommanix.

Mit fröhlichen Lächeln

Ihr Schuldner auf Lebenszeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#4

Beitrag von marsupilami »

Da der Inkasso offenbar nicht in der Lage oder Willens ist, sauber zu arbeiten, neige ich stark zu Günter's Variante!

Allerdings würde ich noch beim "Gegenzug" eine Frist reinsetzen.
Relativ kurz, damit sich das nicht noch in die Länge zieht.
Signatur?
Muss das sein?
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#5

Beitrag von Tester »

:1:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#6

Beitrag von marsupilami »

Das ist nach meiner Ansicht egal.

Inkasso hat geklagt - Angeklagter kann eh nicht zahlen - Klageerwiderung lautet: ich kann eh nicht zahlen. Pfändungsschutz.
Vergleichsangebot: 40 Tacken, dafür Erledigungserklärung innerhalb von 14 Tagen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#7

Beitrag von Günter »

jenau.

Die können doch klagen wie sie wollen. Was nützt der schönste Titel. wenn kein Geld da ist um den zu befriedigen.

Klageerwiderung.

Ich bin zahlungswillig, aber zahlungsunfähig. Meine Rente beträgt .... und liegt damit weit unter der Pfändungsgrenze des §850c ZPO.

Mein Angebot, ich zahle einen einmaligen Betrag von 40 €, im Gegenzug nimmt der Gläubiger die Klage zurück und erklärt gerichtsfest die Angelegenheit für erledigt.

Die Alternative ist er geht mangels Masse leer aus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#8

Beitrag von Tester »

:3:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#9

Beitrag von tigerlaw »

Tester hat geschrieben: Di 2. Apr 2019, 19:39 Wann verjährt das hier eigentlich?

Letzte Rechnung vom 27.07.2014, angeblicher Vergleich 09.04.2015, letzte gezahlte Rate 02.03.2016, Mahnbescheid 19.12.2018.

Gilt hier die letzte "Aktivität"? Hat hier die letzte gezahlte Rate hemmende Wirkung?
Nein, sondern auch "unterbrechende" Wirkung (so die Terminologie bis 2001, jetzt heißt es "Neubeginn der Verjährung").Details in § 212 BGB. Jede Zahlung auf eine Forderung gilt als "Anerkenntnis", die Verjährung beginnt jedes mal neu. Nur mit einem Unterschied: Wenn eine Forderung erstmals fällig wird, beginnt der Lauf der Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung fällig wurde. Wird jetzt nach Ablauf des Kalenderjahrs ein Teil gezahlt, so beginnt die Verjährung zwar neu, aber taggenau!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#10

Beitrag von Tester »

:1:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#11

Beitrag von Günter »

Warum denn so kompliziert?

Ich bin zahlungswillig, aber zahlungsunfähig. Was soll da noch passieren? #7
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#12

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich mir tiger's letzten Satz in #9 so anschaue, würde ich nicht mal mehr die 40 € anbieten.

Laß die doch klagen bis zum St.Nimmerleinstag - ob nun mit richtigen oder falschen Beträgen.
Bei mir gibt es nix zu holen.
Punkt.

Muß man latürnich die zugehörige Dickfelligkeit und eine gehörige Portion Gelassenheit besitzen.
Hat eben nicht jeder.

Andererseits würde es mich schon pfupfern, wenn ein Inkasso so schlampig arbeitet und aufgrund dieser Schlamperei zu viel Geld von mir verlangt wird.

Also Günter's Textvorschlag aus #7 nehmen und noch anhängen:
"Unabhängig davon ist der Vollstreckungsbescheid falsch, weil statt korrekt [Betrag 1] fälschlicherweise [Betrag 2] gefordert werden.
Dies ist aus [Beleg-Name] ersichtlich."


Was kommen könnte, wäre evtl. das Verlangen, die Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#13

Beitrag von Olivia »

Na ja, lässt denn schon das Angebot der 40 € die Verjährung neu beginnen oder erst die Zahlug?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#14

Beitrag von marsupilami »

Latürnich erst die Zahlung.
Aber das wäre egal, denn die Idee war ja: ich zahl 40 Tacken und ihr gebt mir einen Schrieb, dass damit alle Forderungen beglichen sind.
Damit spielt Verjährung keine Rolle.

Und wenn ich nicht zahlen kann, dann kriegt ihr jetzt nix und auch nicht in der Zukunft.
Aus dem Eingangs-Thread "- Betroffener nicht mehr ganz auf der Höhe (von wegen Geschäftsfähigkeit)" spekuliere ich mal, dass der/die Betroffene schon älter ist und dass sich an der Einkommenssituation über einen längeren Zeitraum nichts ändern wird.

Dann wird - vermutlich - die Verjährung soweit fortgeschritten sein, dass sich auch das allerhartnäckigste Inkasso nicht trauen wird, sich mit einer Klage die Finger zu verbrennen und sich den Unwillen des Gerichts zuzuziehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#15

Beitrag von Günter »

Dem Inkasso ist die Meinung des Gerichts völlig wumpe, die wissen aber dass sie im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen bleiben. Nur darum geht es denen. Geld aus dem Gläubiger zu saugen ohne eigene Kosten zu verursachen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#16

Beitrag von kleinchaos »

Das Inkasso kann doch eh keinen Mahnbescheid erwirken? Außer sie kaufen die Forderung auf?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#17

Beitrag von Tester »

:1:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich würde durchaus noch mal schreiben und auch dabei deutlich darauf hinweisen, dass der Zugang des angeblich nicht vorliegende Nachweises eindeutig bewiesen werden kann.

Zur Verjährungsfrage kann ich nix sagen, tendiere aber dazu dass nur eine korrekte Forderung verjähren kann
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#19

Beitrag von Tester »

:2:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#20

Beitrag von Koelsch »

so würde ich argumentieren. Vollmacht von Helferlein wurde mit Widerspruch gegen Mahnbescheid nachweislich (wenn man den Nachweis dann nicht mehr findet - heilige Unordnung :unschuld: :zwinker: ) vorgelegt, daher hätte Klage dem Bevollmächtigten zugestellt werden müssen. Wurde aber nicht, daher zurück auf Anfang.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vollstreckungsklage Strategie Erwiderung

#21

Beitrag von tigerlaw »

Andere Idee:

1. Du erbittest Akteneinsicht im Gericht (als Anwalt würde dir die Akte auch zugesandt werden).
2. Dann kannst du alles sichten. Ggf die notwendigen Seiten (auch Richternotizen!) mit Handy abfotografieren.
3. Wenn du willst, kannst du mir die "Scans" per Mail zukommen lassen.
Wir können auch morgen telefonieren.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“