Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Klagen müsste die Vermieterin so oder so, egal ob sich Engelchen schlicht ausschweigt oder aktiv "Njet" sagt ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Nicht klagen müsste die Vermieterin, wenn man eine Teilzustimmung erteilt und sie sich damit zufriedengibt. Ob damit aber der Hausfrieden erhalten bleibt, d.h. ob es das wert ist?
- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Ich würde sagen: die Vermieterin braucht einen Volltreffer zwischen die Klüsen.
Volle Granate - Renate
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Muss das sein?
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Eine zu Unrecht verweigerte Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung kann ein vertragswidriges Verhalten darstellen, das sich in einem eventuellen späteren Kündigungsfall rächen könnte. Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung könnte zu den Akten genommen werden und einem unter Umständen auch noch Jahre später auf die Füsse fallen.
siehe Rn. 13, letzter Satz, in http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
siehe Rn. 13, letzter Satz, in http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Jo Oli da steht "Eine zu Unrecht verweigerte Zustimmung..." und dann erinnere Dich an -> 64 % Mieterhöhung.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Das ist natürlich richtig. Die Frage ist, ob man eine Teilzustimmung über 60 € erteilen sollte oder ob man auch dies (folgenlos) bleiben lassen kann.
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Wäre ich Angel ist auch diese Rage unwichtig. Ich würde warten bis Vermieterin klagt. Eine Teilzustimmung ist für mich:
einer hat ein halbleeres Glas Wasser der andere ein halb gefülltes Glas. Scherz Beiseite - nein schon allein wegen des Zustandes der Wohnung käme eine Teilzustimmung nicht in Frage.
Lediglich bei Abmahnungen würde ich reagieren. Schriftlich versteht sich.
einer hat ein halbleeres Glas Wasser der andere ein halb gefülltes Glas. Scherz Beiseite - nein schon allein wegen des Zustandes der Wohnung käme eine Teilzustimmung nicht in Frage.
Lediglich bei Abmahnungen würde ich reagieren. Schriftlich versteht sich.
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- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Genau das mit den anteiligen Verfahrenskosten hab ich mir auch gedacht.
Ich tendiere dazu, die mir zustehende Nachdenkzeit auszureizen und dann die Teilzustimmung in gesetzlicher Höhe zu geben.
Aber Anwalt mit Beratungsschein ist sicher auch nicht verkehrt, da werde ich wohl mal aufs Amtsgericht tigern.
Das wird wieder ein "Spaß", der zuständige Rechtspfleger ist ein Alptraum.
Ich tendiere dazu, die mir zustehende Nachdenkzeit auszureizen und dann die Teilzustimmung in gesetzlicher Höhe zu geben.
Aber Anwalt mit Beratungsschein ist sicher auch nicht verkehrt, da werde ich wohl mal aufs Amtsgericht tigern.
Das wird wieder ein "Spaß", der zuständige Rechtspfleger ist ein Alptraum.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Wie wäre es, der Vermieterin zu untersagen, Dir unberechtigte Abmahnungen einzuwerfen (Mülltrennung, Hausbesuche...)?
- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Ich kann ihr doch nicht verbieten, was in den Briefkasten zu werfen.
Und juristisch relevant ist der Inhalt eh nicht, also was solls?
Lieber versuche ich, sachlich und fair zu bleiben. Auf das Niveau, das die Dame zeigt, will ich eigentlich nicht runter. Die Mieterhöhung in gesetzlicher Höhe ist wohl nicht allzu unverschämt, nach immerhin 12 Jahren. Also werde ich da wohl zustimmen.
Und juristisch relevant ist der Inhalt eh nicht, also was solls?
Lieber versuche ich, sachlich und fair zu bleiben. Auf das Niveau, das die Dame zeigt, will ich eigentlich nicht runter. Die Mieterhöhung in gesetzlicher Höhe ist wohl nicht allzu unverschämt, nach immerhin 12 Jahren. Also werde ich da wohl zustimmen.
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- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Wenn Du schon so lange dort wohnst, wird eine Kündigung für Vermieterin sehr schwierig und vor allem langwierig.
Ich würde die Vermieterin klagen lassen.
Denn vermutlich wird sie auf ihrer vollen Mieterhöhung bestehen.
Dann in der Klageerwiderung dem Gericht und Vermieter signalisieren: eine "vernünftige" - also im gesetzlichen Rahmen - Mieterhöhung wäre evtl. akzeptabel. Aber Vermieter*in übernimmt volle Verfahrenskosten.
Ja, auch Deine Kosten/Anwalt.
Begründung: sie wollte ja unbedingt rumzerfen, ohne sich vorher schlau zu machen und Dummheit muß bestraft werden.
Dann haben alle was davon: der/die Vermieterin hat - in Trump-speech - einen Sieg errungen.
Du bleibst "nur" auf der kleinen Mieterhöhung sitzen und hast aber Vermieter gezeigt: ich bin nicht doof, ich lass nicht alles mit mir machen, ich bin kein Opfer.
Das Gericht hat seine Kosten rein und einen Vergleich - für die Statistik - geschlossen, ohne lang hirnen zu müssen um ein Urteil ausarbeiten zu müssen.
Ich würde die Vermieterin klagen lassen.
Denn vermutlich wird sie auf ihrer vollen Mieterhöhung bestehen.
Dann in der Klageerwiderung dem Gericht und Vermieter signalisieren: eine "vernünftige" - also im gesetzlichen Rahmen - Mieterhöhung wäre evtl. akzeptabel. Aber Vermieter*in übernimmt volle Verfahrenskosten.
Ja, auch Deine Kosten/Anwalt.
Begründung: sie wollte ja unbedingt rumzerfen, ohne sich vorher schlau zu machen und Dummheit muß bestraft werden.
Dann haben alle was davon: der/die Vermieterin hat - in Trump-speech - einen Sieg errungen.
Du bleibst "nur" auf der kleinen Mieterhöhung sitzen und hast aber Vermieter gezeigt: ich bin nicht doof, ich lass nicht alles mit mir machen, ich bin kein Opfer.
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- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Das halte ich für albern.
Dafür sind doch Briefkästen da, dass man schriftliche Nachrichten zukommen läßt, ohne dass Brief-Boten sich durch's ganze Haus klingeln, wer kriegt denn nun diesen Schrieb, Identitätsnachweis womöglich, ....
Dass die Werbewirtschaft das ausnutzt und die Briefkästen mit unerwünschter Werbung zumüllt - an sowas hat anno Dunnemals keiner gedacht.
Und wenn schon die Werbewirtschaft sich nicht nach den Aufklebern "Bitte keine Werbung einwerfen!" wird sich so eine Vermieterin erst recht nicht daran halten.
Mein Haus, meine Briefkästen - ich schmeiß dort rein, wann und was ich will!
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Das Thema Briefkästen ist idiotisch. Entweder die Vermieterin wirft die Post in den Briefkasten, oder sie nagelt sie an die Tür.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Ende Oktober gibt es Post für die Vermieterin.
- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
So isses.
Habs im Kalender stehen, damit ich den Termin nicht versemmele.
Habs im Kalender stehen, damit ich den Termin nicht versemmele.
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- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Ich tendiere sehr dazu, mich kurz zu fassen. Alleine die Vorstellung, dass sie sich dann selbst informieren muss, macht mir Spaß.
Heute und morgen, laut einem Zettel im Flur, mit dem sie Krach, "Unannehmlichkeiten" und die Belegung sämtlicher öffentlicher Parkplätze vor dem Haus ankündigt. Zu Recht übrigens. Seit Stunden brüllen die Umzugshelfer hier vor meinem Fenster rum, alle Fensterbänke sind vollgestellt mit Kaffeebechern, Brotzeittüten usw. Bin ich froh, wenn die samt dem unerzogenen Trupp weg ist!
Ihre neue Adresse hat sie nicht auf den Zettel geschrieben, also schick ich das Schreiben per Einschreiben Einwurf an diese hier. Irgendwie schon albern, per Post einen Brief an den Briefkasten neben dem eigenen zu schicken, gell? Aber persönlicher Einwurf mit Zeuge wäre wohl nicht so gut?
Es gibt übrigens Neuigkeiten: Sie zieht aus, samt Gatte.Ungeehrte Sehr geehrte Frau Rachgierig Vermieterin,
ich stimme einer Mieterhöhung zum 01.12.2019 im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu.
Heute und morgen, laut einem Zettel im Flur, mit dem sie Krach, "Unannehmlichkeiten" und die Belegung sämtlicher öffentlicher Parkplätze vor dem Haus ankündigt. Zu Recht übrigens. Seit Stunden brüllen die Umzugshelfer hier vor meinem Fenster rum, alle Fensterbänke sind vollgestellt mit Kaffeebechern, Brotzeittüten usw. Bin ich froh, wenn die samt dem unerzogenen Trupp weg ist!
Ihre neue Adresse hat sie nicht auf den Zettel geschrieben, also schick ich das Schreiben per Einschreiben Einwurf an diese hier. Irgendwie schon albern, per Post einen Brief an den Briefkasten neben dem eigenen zu schicken, gell? Aber persönlicher Einwurf mit Zeuge wäre wohl nicht so gut?
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- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Mach doch
"ich stimme einer Teil-Mieterhöhung ab 01.12.2019 im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu."
"ich stimme einer Teil-Mieterhöhung ab 01.12.2019 im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu."
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- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Das ist besser, ja.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Krass!Es gibt übrigens Neuigkeiten: Sie zieht aus, samt Gatte.
Sie würde bestimmt den Zeugen anzweifeln. Also sollte es besser ein "qualifizierter" Zeuge sein, beispielsweise ein neutraler Nachbar von woanders, eine von Berufs wegen besonders zuverlässige Person (bspw. Apotheker, Arzt ...) oder dergleichen. Daher ist ein Einwurf-Einschreiben vielleicht wirklich besser.Aber persönlicher Einwurf mit Zeuge wäre wohl nicht so gut?
Übrigens:
D.h. die Miete müsste dann auch bereits ab Freitag in der um den gesetzlich zulässigen Betrag erhöhten Summe überwiesen werden.Durch eine Teilzustimmung gilt die teilweise Mieterhöhung als vereinbart. Der Vermieter hat dann nicht mehr die Möglichkeit sein Mieterhöhungsverlangen zurückzunehmen und einen Monat später in geänderter Form oder mit neuer Begründung zu wiederholen. Eine neue Mieterhöhung ist erst wieder nach Ablauf der Jahresfrist möglich.
https://www.iv-mieterschutz.de/mietrech ... rklaerung/
- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Nein, erst ab Dezember laut ihrem Schreiben.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Olivia's Formulierung klingt noch ein wenig höflicher, drückt aber gleichzeitig "Gewaltbereitschaft" aus.
Aber auch hier die Frage: warum "zum"?
Die Tante will "ab" 01.12. mehr Geld.
Und zwar erst ab dem 01.12. und nicht bereits ab diesen Freitag, denn das wäre der 01.11.
Aber auch hier die Frage: warum "zum"?
Die Tante will "ab" 01.12. mehr Geld.
Und zwar erst ab dem 01.12. und nicht bereits ab diesen Freitag, denn das wäre der 01.11.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Huch, ich habe mich da vertan. Es muss dann natürlich ab dem 1.12. die "richtige" Miete überwiesen werden.
Und das Schreiben dann so?
Und das Schreiben dann so?
Ungeehrte Sehr geehrte Frau Rachgierig Vermieterin,
ich stimme einer Mieterhöhung ab 01.12.2019 lediglich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu. Einen darüber hinaus gehenden Betrag weise ich entschieden zurück.
- marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Ja.
Sollte reichen.
Die Frage wäre halt:
Wenn die Vermieterin sich nicht um "Aufklärung" bemüht, also den korrekten - gesetzlich zulässigen - und konkreten Betrag ermittelt und den mitteilt, muss dann der/die Mieter*in diesen Betrag ermitteln und rechtzeitig in Auftrag geben?
Oder kann Mieter*in dann erstmal zahlen wie bisher und warten bis sich der Vermieter meldet?
Steht dann möglicherweise eine Nachzahlung im Raum?
Ich persönlich neige ja dazu zu sagen: der Vermieter will was. Also muss er in die Hufe kommen und steht selbst in der Pflicht korrekten und konkreten Betrag ermitteln und mitteilen.
Latürnich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben.
Und weiter gilt der neue Betrag erst ab dann, wo Vermieter den ermittelt und gesetzlich konform und fristgerecht mitgeteilt hat.
Das wäre meine Denke.
Ob die richtig ist
Denn ich will den/die Thread-Ersteller*in nicht auf eine falsche Fährte locken und damit womöglich in Schwierigkeiten bringen.
Sollte reichen.
Die Frage wäre halt:
Wenn die Vermieterin sich nicht um "Aufklärung" bemüht, also den korrekten - gesetzlich zulässigen - und konkreten Betrag ermittelt und den mitteilt, muss dann der/die Mieter*in diesen Betrag ermitteln und rechtzeitig in Auftrag geben?
Oder kann Mieter*in dann erstmal zahlen wie bisher und warten bis sich der Vermieter meldet?
Steht dann möglicherweise eine Nachzahlung im Raum?
Ich persönlich neige ja dazu zu sagen: der Vermieter will was. Also muss er in die Hufe kommen und steht selbst in der Pflicht korrekten und konkreten Betrag ermitteln und mitteilen.
Latürnich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben.
Und weiter gilt der neue Betrag erst ab dann, wo Vermieter den ermittelt und gesetzlich konform und fristgerecht mitgeteilt hat.
Das wäre meine Denke.
Ob die richtig ist
Denn ich will den/die Thread-Ersteller*in nicht auf eine falsche Fährte locken und damit womöglich in Schwierigkeiten bringen.
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- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
Interessanter Gedanke.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?
https://www.berlin.de/special/immobilie ... nwirk.htmlInhaltliche Fehler schützen nicht vor Mieterhöhung
«Bei inhaltlichen Fehlern im Schreiben muss der Mieter der Erhöhung so weit zustimmen, wie das Verlangen berechtigt ist», sagt Herrmann. Wenn der Vermieter beispielsweise einen falschen Wert aus dem Mietspiegel heranzieht, muss er das korrigieren. Das Mieterhöhungsverlangen behalte aber seine Berechtigung.
Scheint doch besser zu sein, eine Teilzustimmung zu geben.
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