Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

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Pegasus
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#76

Beitrag von Pegasus »

War vorhersehbar und wird nicht das Letzte sein. Trotzdem nicht Kleinbeigeben. Fristsetzung finde ich okay.
Nur mal so als Beispiel. Mieter der LEG konnte im Sommer einen Heizkörper nicht abstellen. Ergebnis 40 Grad in der Dachwohnung. Da sollte man meinen das ist ein Notfall. Nur die Antwort des Service-Mitarbeiters lautete: in ca. 4 Wochen ist ein Termin frei. Passiert also auch bei Vermieter-Riesen. Was natürlich nicht okay ist!
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#77

Beitrag von angel6364 »

Da wird noch viel mehr passieren.
Nur ist es diesmal halt wirklich ein Notfall, ich hab ernste Bedenken wegen des Waschmaschinenschlauches und des Eckventils.
Der Monteur heute war grenzwertig, der hat das Ventil schwer misshandelt, um es zu zu kriegen. Keine Ahnung, was da jetzt droht. Sicher, das lief jetzt möglicherweise jahrelang unbemerkt gut, aber erfahrungsgemäß gilt hier "Never change a running system". Und heute wurde dran rum gepfriemelt. Als ich heute von der Arbeit kam, war ich erst beruhigt, als mir kein Wasser im Treppenhaus entgegenlief.
Ich hab das Eckventil nur abgesperrt, wenn ich im Urlaub war. Zweimal je eine Woche, seit es dieses Forum gibt ...
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#78

Beitrag von angel6364 »

Werd ich machen, danke für den Tip!
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kleinchaos
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#79

Beitrag von kleinchaos »

Das haben wir öfter, dass die Eckventile zu sind. Dann bekommt die Maschine kein Wasser und die Leute rufen den Waschmaschinenmonteur. Unserer hat schon immer paar Eckventile dabei ...
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#80

Beitrag von Olivia »

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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#81

Beitrag von angel6364 »

Hilft aber bei niedrigem Wohnungsstandard nicht weiter.
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