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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 13:11
von Koelsch
:jojo: :jojo: sieht so aus

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 13:19
von angel6364
ich stimme einer Mieterhöhung ab 01.12.2019 lediglich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu.

Was die „volljährigen Kinder“ betrifft: Ihnen ist doch bekannt, dass meine Tochter xxx hier wohnt.
Den Auszug meines Sohnes hatte ich ihnen vor Jahren mitgeteilt.
(Beide damals noch minderjährigen Kinder wurden im Mietvertrag erwähnt)

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 13:43
von Günter
Ungeehrte Sehr geehrte Frau Rachgierig Vermieterin,

ich stimme einer Mieterhöhung ab 01.12.2019 lediglich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu. Einen darüber hinaus gehenden Betrag weise ich entschieden zurück. Notfalls muss das zuständige Amtsgericht die Höhe der zulässigen Erhöhung im Rahmen ihrer dann einzureichenden Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ermitteln.

Die fehlenden Kommata liefere ich hiemit zur freien Verwendung nach , , , , ,

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 14:26
von Günter
Warum denn nicht?

Angel sagt: gesetzlich zulässig ja, mehr nicht. Willste mehr, musste klagen.

Das Gericht kann nur die gesetzlich zulässige Miete "genehmigen". Da es unstrittig ist, dass Angel die bezahlen will, trägt die Vermieterin sämtliche Kosten.

Ich bin nicht hinterhältig, nur manchmal etwas gehässig.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 14:35
von Olivia
Aber da muss doch nicht das Gericht tätig werden. Ein Taschenrechner reicht: 15% der derzeit gültigen Miete sind die zulässige Erhöhung. Da die Erhöhung von einem sehr geringen Niveau aus stattfindet, werden die Mietspiegel- bzw. Vergleichswerte mit Sicherheit nicht erreicht.

Zugleich empfehle ich ein Schreiben mit einer ausführlichen Mängelrüge, das dem Brief beigelegt wird. Dieses Schreiben sollte eine genau bestimmte Frist beinhalten, bis wann die Mängel abzustellen sind. Es liegen doch mehrere Mängel vor. Das ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese gesammelt geltend zu machen.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 28. Okt 2019, 14:36
von marsupilami
Gericht würde ich auch weglassen.

Also Schreiben wie in viewtopic.php?f=50&p=532200&sid=d461929 ... 2c#p532186
Dazu noch die Kinder wie in viewtopic.php?f=50&p=532200&sid=d461929 ... 2c#p532193
mit kleinen Änderungen:
Was die „volljährigen Kinder“ betrifft: Ihnen ist doch bekannt, dass meine Tochter xxx seit [Datum] hier wohnt.
Den Auszug meines Sohnes hatte ich ihnen bereits vor mehreren Jahren schriftlich mitgeteilt.
Das wäre meins.

Letztendliche Entscheidung über Formulierung triff der/die Thread-Erstellerin.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:34
von angel6364
So isses jetzt weggegangen.
ich stimme einer Mieterhöhung ab 01.12.2019 lediglich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höhe zu.

Was die „volljährigen Kinder“ betrifft: Ihnen ist bekannt, dass meine Tochter xxx hier wohnt.
Den Auszug meines Sohnes hatte ich ihnen bereits vor mehreren Jahren schriftlich mitgeteilt.
Auf die Reaktion bin ich gespannt ...
Ich werde berichten.
Vielen Dank Euch allen!

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:43
von marsupilami
Wie Flitzebogen. :Daumen:

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:43
von Olivia
:Daumenhoch:

Und hast Du auch die Mängel gerügt? Wäre ein guter Zeitpunkt, da die Vermieterin jetzt eh aktiv geworden ist.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:45
von angel6364
Nein, das möchte ich trennen.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:47
von Olivia
Die Vermieterin könnte sich durchaus zusätzlich gereizt fühlen.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 21:02
von angel6364
Update: Noch keine Reaktion von der Vermieterin. Die Post hat ihr Mann aber abgeholt, hab ihn gesehen.
Witzig wars übrigens auf der Stadt: Ich hab nach dem Mietspiegel gefragt: "Hammer ned, gibts ned, der letzte ist von 2001. Wollense den?"
Ich hab ihn mal mitgenommen. Witzig, da stehen sogar zum Vergleich noch zusätzlich die D-Mark-Preise dabei. Nach dem würde ich jetzt schon 52 € zu viel zahlen ... :lachen1:
Der Stadtfuzzi meinte, sie hätte vielleicht irgendwelche Zahlen von Immobilienfirmen. Naja, ich zahl jetzt die erlaubten 20 Prozent mehr, und dann isses mal für drei Jahre gut. Sollte sie irgendwann noch eine Erhöhung wollen: Nur mit einem aussagekräftigen Mietspiegel, denn in den ganzen Immofirmenzahlen, die ich gefunden habe, fehlen die einfachen Wohnungen komplett - schon gar die uralten, nicht sanierten wie unsere Bruchbude hier.
Wenn ich übrigens die Zahlen von 2001 nehme, wären das mit der neuen Miete ab Dezember 45 % Erhöhung seit 2001. Das ist mehr als angemessen, behaupte ich mal. Der Zustand hat sich ja auch in keinster Weise verbessert, eher im Gegenteil.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 21:47
von Koelsch
Sehr aktuell also der Mietspiegel :lachen1:

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 22:18
von angel6364
Wampe hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 22:00
2001 gab's die DM ja auch noch.
Tatsächlich. :ohnmacht:
Bild
Ich dachte, das wäre schon viel länger her. :doof:
Die Europreise stehen jedenfalls neben den D-Mark-Preisen.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 22:19
von Pegasus
Schrieb sie nicht laut aktuellen Mietspiegel? :brilleputzen1:
Dann schreibe in der Überweisung auch genau um wie viel 20% Du die Zahlung angepasst hast.
Vielleicht auch "laut Mietspiegel 2001".

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 22:33
von angel6364
Pegasus hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 22:19 Schrieb sie nicht laut aktuellen Mietspiegel? :brilleputzen1:
Dann schreibe in der Überweisung auch genau um wie viel 20% Du die Zahlung angepasst hast.
Vielleicht auch "laut Mietspiegel 2001".
Nein, sie schrieb laut Mietspiegel, von "aktuell" stand da nix.
Ich erhöhe einfach um 20 %, also von Nettokalt 300 € auf 360 €. Das finde ich korrekt und fair.
Und dann kann sie ja klagen, wenn sie meint.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 22:35
von Koelsch
Finde ich richtig, so vorzugehen

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 08:07
von Olivia
Das schöne Geld. Das sind im Jahr 720 €, die fehlen. :heul:

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 10:57
von marsupilami
Ich drück die Daumens, dass Tante Vermieterin Hände und Füsse stillhält und sich mit dem Angebot zufrieden gibt. :Daumen:

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 11:29
von Olivia
Ich drücke auch die Daumen, dass sich die Vermieterin mit dem Angebot zufrieden gibt und mindestens die nächsten drei Jahre nichts mehr unternimmt. Das Beste, das passieren kann, wäre wenn gar keine Antwort kommt, die um 60 € erhöhte Miete ab folgendem Monat eingezahlt wird und dann ist Ruhe. In diesem Fall könnte man sogar überlegen, sich mit den vorhandenen Mängeln zu arrangieren, sofern diese nicht schwerwiegend (und damit sofort meldepflichtig) sind. :Daumen:

Ist die Wohnung denn feucht oder schimmlig? Dann müsste in der Tat etwas passieren, sonst droht Rheuma.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 12:45
von marsupilami
Wenn Wohnung schimmelt, ist Rheuma auf Basis der Feuchtigkeit das kleinste Problem

Denn mit die Schimmelpilze ist das genauso wie mit Pfifferlingen, Stein- und Knollenblätterpilzen:
Das was Du siehst, ist nur der Fruchtkörper, der Sporenbehälter.
Die Pilzfäden, das Mycel (oder wie man das schreibt), der eigentliche Pilz sitzt in der Tapete, im Putz, Holz, ....

Und die Sporen von diesen Schimmelpilzen werden aufgrund der gleichmäßigen Klimaverhältnisse ziemlich regelmäßig gebildet und ausgestoßen, verteilen sich in die Raumluft, ....

und werden eingeatmet.
Dann hast Du ein Problem.
Wenn die Atemwege und -organe schon vorgeschädigt sind, ein ganz großes Problem.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 12:54
von Olivia
Ach du Sch****!

Liegt solch ein Mangel vor, sollte dieser schnellstens angezeigt werden, damit die Beseitigung des Schimmels beginnen kann. Da kann man dann auch keine Rücksicht mehr auf eine vergleichsweise niedrige Miete nehmen.

Ich hoffe, die Mietmängel sind nicht dieser Natur.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 20:57
von angel6364
Schlimm ist der Schimmel nur im Bad. Als ich hier einzog, war er schon da. Da hab ich noch auf einen Handwerker bestanden, der den beseitigen sollte. Das war eine Katastrophe, der hat nur mit viel Gift um sich gespritzt und dann an der Stelle unfachmännisch drüber gestrichen. Eine Woche später wars wieder schwarz.
Seitdem mach ich das selbst. Den tief befallenen Putz hab ich entfernt, mit reichlich Spiritus wird regelmäßig alles abgewaschen, und ich muss halt öfter mal streichen, damits ordentlich aussieht.
Die Ursache kann ich nicht beseitigen, deshalb kommt er auch immer wieder: Dieses Haus ist aus Sandstein, uralt und nicht gedämmt. Als die Vermieterin das Haus (und andere) erbte, hat sie auf der Wetterseite einige - nicht alle ... - Fenster austauschen lassen. Es wurden Isolierfenster eingebaut. Das dürfte die einzige teure Aktion gewesen sein, die sie hier jemals gestartet hat. Und die dümmste. Wenn die Wände in dem Altbau nicht isoliert werden können, die bisher kältesten Oberflächen "zugige Fenster" aber ausgetauscht und abgedichtet werden, dann sind danach die Außenwände die kältesten Flächen - und das Wasser kondensiert dann eben dort. Sandstein und die Zwischenwand zum WC aus Pappe, die idealen Partner für Feuchtigkeit, gell?

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 21:22
von Olivia
Dieser Mangel wird nicht so einfach zu beseitigen sein. Angesichts der auch weiter niedrigen Miete (wenn es denn dabei bleibt) würde ich die Sache bis auf weiteres auf sich beruhen lassen. Der Mangel ist der Vermieterin bekannt, der Anzeigepflicht ist also Genüge getan.

Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 13. Nov 2019, 21:27
von angel6364
viewtopic.php?f=50&t=25901
Jetzt hab ich genau die Scheiße an der Backe, die ich bei der dummen Tusse befürchtet habe. :kotz: