Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

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Koelsch
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Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich bin ja (manchmal recht gerne) etwas minderbemittelt inne Birne:

Zunächst die berechtigte Frage, wie ist es mit der DSGVO vereinbar, wenn der Beitragsservice (früher GEZ) an Muttern schreibt, dass das Einwohnermeldeamt der GEZ mitgeteilt habe, dass Mutter verstorben sei?

Natürlich geht's im Schreiben darum - wie kommen wir arme GEZ weiter an "unser" Geld? Dazu gibt's einen Fragebogen mit exakt 2 Möglichkeiten der Bekreuzigung:
  • Ich (Name etc) zahle ab jetzt gerne
  • Die Wohnung wurde vollständig aufgelöst
Und da fängt meinereiner am Grübeln an:
Wann ist eine Wohnung vollständig aufgelöst?
  • Wenn die Abrissbirne ihren Job gemacht hat?
  • Wenn alle Möbel raus sind?
  • Wenn niemand mehr darin wohnt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

#2

Beitrag von marsupilami »

Rundfunk-Staatsvertrag!
https://www.juraforum.de/forum/t/datenw ... ig.425176/

Gäbe es den Datenabgleich nicht, könne es dazu kommen, dass ein Beitragszahler etwa nach einer Trennung oder der Auflösung einer WG aus einer Wohnung auszieht, der Beitragsservice aber nicht erfährt, wer von den bisherigen Mitbewohnern dort weiterhin lebt.
https://www.stern.de/wirtschaft/news/ru ... 70480.html

Anlassbezogener Meldedatenabgleich
Ein solcher Anlass kann beispiels­weise ein Umzug oder ein Sterbe­fall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familien­name, Familien­stand, Geburts­datum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Ein­zugs in die Wohnung oder Sterbe­datum. Der Beitrags­service hat keinen Ein­blick in das Register der Ein­wohner­melde­ämter.

Alle voll­jährigen Personen, denen im Rahmen des Melde­daten­abgleichs kein Beitrags­konto zuge­ordnet werden kann, schreibt der Beitrags­service an. Sie werden um Unter­stützung bei der Prüfung der Beitrags­pflicht gebeten. Es ist wichtig auf dieses Schreiben zu reagieren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html


kc wird mir wieder am Ohr zuppeln, weil das ja wohl auch zum Nachlass gehört, der geregelt werden muss.
Aber hier sehe ich doch mehrere Möglichkeiten:
1) Überhaupt nicht reagieren - Du/Dein Bruder seid ja woanders gemeldet und habt bei der GEZ Euer jeweils eigenes "Konto"
Ob die "Verknüpfungen" herstellen können/dürfen - :1:
Und Eurer Mutter können die ja nicht mehr an den Geldbeutel.

2) Du gibst Dich denen als "Nachlaß-Verwalter" zu erkennen, der selbigen regelt bzw. auflöst.
Dann wollen die garantiert wissen, wo Du wohnst, ob Du zahlst, etc., etc. und vermutlich drohen sie Dir auch mit einem Mitwirkungs-§.
Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Befreiung hast/beschaffen kannst und dann sollte Ruhe sein.
Die Wohnungsauflösung wird sich aufgrund formaler Unklarheiten noch weiter hinziehen. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

#3

Beitrag von Pegasus »

Eigentümer von vermieteten Wohnungen oder Wohnhäusern
Eigentümer vermieteter Immobilien zahlen nicht für ihre Mietwohnung oder ihr Mietshaus. Sind die Immobilien vermietet, dann müssen die Mieter für die Rundfunkgebühr aufkommen. Ist die Immobilie nicht vermietet, fällt auch keine Rundfunkgebühr an.

Für Inhaber von Zweit-, Neben- und Ferienwohnungen gilt dagegen eine andere Regelung. Sofern selbst genutzt, sind diese Immobilien mit 17,50 Euro pro Monat voll beitragspflichtig, unabhängig davon, ob die Immobilie andauernd oder nur gelegentlich genutzt wird.

Eine Ausnahme gilt lediglich bei vermieteten Ferienwohnungen. Die erste Ferienwohnung ist immer beitragsfrei. Für alle weiteren zahlen Eigentümer jeweils ein Drittel des monatlichen Beitrags, also 5,83 Euro. Gartenlauben, die nicht zum Wohnen genutzt werden, sind dagegen beitragsfrei.
https://www.immobilienscout24.de/eigent ... essen.html



https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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kleinchaos
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Re: Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

#4

Beitrag von kleinchaos »

Aufgelöst ist, wenn niemand mehr dort gemeldet ist. Hierzu bedarf es vielleicht einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass die neue Anschrift Friedhof zur ewigen Ruhe in 08152 Kleinsiehstenich, Reihe 12 Nr 4 ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Übersetzungshilfe: Deutsch in Deutsch

#5

Beitrag von Koelsch »

Also kreuz ich aufgelöst an und dann schaun mer mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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