e.K. und Insolvenzverschleppung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

e.K. und Insolvenzverschleppung

#1

Beitrag von Koelsch »

Heute bei den anonymen Insolvenzlern konnte folgende Frage nicht beantwortet werden:

Kann ein e.K. (eingetragener Kaufmann) Insolvenzverschleppung begehen? Ich meinte nein, ein Teilnehmer (Finanzbeamter) meinte ja
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: e.K. und Insolvenzverschleppung

#2

Beitrag von Günter »

Laut Google scheint es keine Insofristen zu geben. Aber im Insofall muss die Buchführung korrekt und vollständig sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: e.K. und Insolvenzverschleppung

#3

Beitrag von Koelsch »

So sah und sehe ich das auch. Also alles richtig gesagt im Gesprächskreis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“