Heute bei den anonymen Insolvenzlern konnte folgende Frage nicht beantwortet werden:
Kann ein e.K. (eingetragener Kaufmann) Insolvenzverschleppung begehen? Ich meinte nein, ein Teilnehmer (Finanzbeamter) meinte ja
e.K. und Insolvenzverschleppung
e.K. und Insolvenzverschleppung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: e.K. und Insolvenzverschleppung
Laut Google scheint es keine Insofristen zu geben. Aber im Insofall muss die Buchführung korrekt und vollständig sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: e.K. und Insolvenzverschleppung
So sah und sehe ich das auch. Also alles richtig gesagt im Gesprächskreis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.