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Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 09:08
von Koelsch
eLB ist schwanger, 7. Monat, derzeit "offitiell" noch jobsuchend, wird ja in absehbarer Zeit alleinerziehend sein und dann 3 Jahr nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erfolg dann "Ausmusterung" in die GruSi mit entsprechend schärferer Vermögensanrechnung?

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 09:49
von marsupilami

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 09:54
von Koelsch
Elterngeld ja. Ich denke auch der § 10 SGB II "verbietet" die Abschiebung in die GruSi. Stellt sich halt nur die Frage, ob JC das auch weiss.

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 10:04
von marsupilami
Dann muss man denen das halt schriftlich, in der ersten Eskalationsstufe dann mit Anwalt erklären.

Wenn sie sich dann immernoch lernresistent geben, muss man ihnen das halt vom SG erklären lassen.

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 10:19
von Koelsch
Erst mal Erstausstattung beantragen und das "liebe JC" überhaupt auf die Schwangerschaft aufmerksam machen. Alles noch nicht passiert - so viel zur "hervorragenden" Beratung im JC, wobei eLB aber auch nicht von sich aus gefragt hat, ob sich durch die Schwangerschaft "was ändert".

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 10:26
von marsupilami
Wohnungsgröße klären!

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 10:55
von Koelsch
Klar, da kommen ja bald 15 m² zu :zwinker:

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 16:15
von tigerlaw
Zur Hauptfrage aus #1: Man schaue sich die Gliederung des 2. Kapitels des SGB II an. Zuerst steht da § 7 SGB II. Grundsatz in Abs. 1 S. 1, danach folgen Ausnahmen und Rückausnahmen. Abs. 2 sagt dann "auch BG", die dann in Abs. 3 und 3a näher definiert ist etc. p.p.

Bei der Schilderung über die eLB in #1 sehe ich keinen einzigen Umstand (auch nicht die "anderen Umstände" :zwinker: ), die zu einem Ausschuss von H-4 führen dürften!

Was den Schwangeren-Mehrbedarf anbelangt: Der dürfte nachträglich über den "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" hereingeholt werden können.

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 16:28
von marsupilami
Also keine Grusi mit schärferer Vermögensanrechnung!


btw: ab wann könnte man dem Kind etwas Vermögen zuschustern?
Direkt ab Geburt?
Aber dann ist Muttern ja wohl schon im ALG-Bezug.

Re: Bald alleinerziehend . erfolgt Abschiebung in die GruSi?

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 16:45
von tigerlaw
Muss wohl bis Erstkommmunion / Konfirmation zuwarten, dann sind Geschenke kein "Einkommen" ... :zwinker: :unschuld: