Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Hallo zusammen,
Im Lande Bremen wurde vom Senat entschieden das auch Friseursalons schließen müssen, Gesundheit geht vor und der Abstand zum Kunden/in kann nicht mehr gewährleistet werden, Frau ist jetzt erstmal bis auf bestimmte Zeit zu Hause,es handelt sich dabei um einen Salon mit 5 Angestellten, Kurzarbeit wird wohl die Folge sein sowie in vielen anderen Branchen auch. Um einen Monat bzw. vielleicht auch etwas länger an Zeit zu überbrücken ist wohl machbar, dieses wird aber nicht lange gut gehen.
Frau hat Steuerklasse drei, 1 kind, und arbeitet auf Teilzeit, 67 % ist die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Würde das Jobcenter in dem Fall der Kurzarbeit unseren Bedarf Aufstocken, da es doch zur einer Unterdeckung unseres Bedarfs kommt durch das Kurzarbeitergeld, oder sehe ich das Falsch ?
Oder wie seht ihr das ganze ???
Im Lande Bremen wurde vom Senat entschieden das auch Friseursalons schließen müssen, Gesundheit geht vor und der Abstand zum Kunden/in kann nicht mehr gewährleistet werden, Frau ist jetzt erstmal bis auf bestimmte Zeit zu Hause,es handelt sich dabei um einen Salon mit 5 Angestellten, Kurzarbeit wird wohl die Folge sein sowie in vielen anderen Branchen auch. Um einen Monat bzw. vielleicht auch etwas länger an Zeit zu überbrücken ist wohl machbar, dieses wird aber nicht lange gut gehen.
Frau hat Steuerklasse drei, 1 kind, und arbeitet auf Teilzeit, 67 % ist die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Würde das Jobcenter in dem Fall der Kurzarbeit unseren Bedarf Aufstocken, da es doch zur einer Unterdeckung unseres Bedarfs kommt durch das Kurzarbeitergeld, oder sehe ich das Falsch ?
Oder wie seht ihr das ganze ???
- marsupilami
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Wobei es dann den Erwerbstätigenfreibetrag nicht mehr gibt. Leider
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Danke schön für eure Antworten.
Laut der Merkel Rede bleiben sämtliche Friseurgeschäfte noch in den nächsten zwei Wochen geschlossen. also hat meine Frau noch länger Zwangsurlaub.
Laut der Merkel Rede bleiben sämtliche Friseurgeschäfte noch in den nächsten zwei Wochen geschlossen. also hat meine Frau noch länger Zwangsurlaub.
- marsupilami
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Also bald entsprechenden Antrag stellen!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Das wird in der nächsten Zeit passieren.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Damit es zu keiner Zahlungslücke kommt. Ganz wichtig auch, den KdU-Anteil mit beantragen.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Kurzarbeitsgeld ist schlimmstenfalls ALG-I (ohne dass der ALG-I-Anspruch angeknabbert wird). Bei ALG-I (und damit auch Kurzarbeitergeld) gibt es keinen KdU-"Bedarf".
Allerdings hast Du insoweit recht, dass ggf. die WOhnkosten nicht mehr gezahlt werden können, deshalb sollte man ggf. Wohngeld beantragen.
Bei Schimmy ist es aber anders: Er und seine Frau erhalten sowieso schon aufstockend SGB-II, und damit sind grundsätzlich die KdU gesichert. Blöd nur, dass KUG kein "Erwerbseinkommen" ist und damit nicht die Werbekostenpauschale von mind. 100,00 € und beim darübergehenden Betrag weitere 20 % freigestellt werden, sondern nur noch die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 €.
Insofern ist KUG dem Krankengeld gleichgestellt, beides sind Lohnersatzleistungen
@Schimmy: KUG muss der Betrieb Deiner Frau beantragen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Damit meinte ich, einen etwaigen ALG II-Antrag noch bis Monatsende einzureichen. Dieser Antrag wirkt dann bei ALG II auf Anfang März zurück. Ab Apri eingereichte Anträge gelten dann frühestens ab April. Auf die Aussage, dass derzeit alle Fristen ausser Kraft sind, würde ich mich besser nicht verlassen. Es kann zwar sein, dass das JC auch einen Antrag ab April wegen der Ausnahmelage auf Anfang März zurückwirken lässt, sicher ist das aber keineswegs.
Für Kurzarbeitergeld und Wohngeld gelten natürlich andere Regeln.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Danke schön für die Info, Kurzarbeitergeld wird seitens der Arbeitgeberin meiner Frau beantragt.tigerlaw hat geschrieben: ↑Di 24. Mär 2020, 14:15
Kurzarbeitsgeld ist schlimmstenfalls ALG-I (ohne dass der ALG-I-Anspruch angeknabbert wird). Bei ALG-I (und damit auch Kurzarbeitergeld) gibt es keinen KdU-"Bedarf".
Allerdings hast Du insoweit recht, dass ggf. die WOhnkosten nicht mehr gezahlt werden können, deshalb sollte man ggf. Wohngeld beantragen.
Bei Schimmy ist es aber anders: Er und seine Frau erhalten sowieso schon aufstockend SGB-II, und damit sind grundsätzlich die KdU gesichert. Blöd nur, dass KUG kein "Erwerbseinkommen" ist und damit nicht die Werbekostenpauschale von mind. 100,00 € und beim darübergehenden Betrag weitere 20 % freigestellt werden, sondern nur noch die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 €.
Insofern ist KUG dem Krankengeld gleichgestellt, beides sind Lohnersatzleistungen
@Schimmy: KUG muss der Betrieb Deiner Frau beantragen!
Für den Monat März gibt es noch ganz normal meine Frau ihr Gehalt laut Aussage der Chefin.
- kleinchaos
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Möglich. Aber auch dann dürfte dies im SGB II keinen Unterschied ausmachen, es ist ganz bestimmt kein Erwerbseinkommen, und damit gibt es nur die 30 € Versicherungspauschale.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 24. Mär 2020, 20:12 Warum KUG? Wäre hier nicht die Zahlung nach § 56 IfSG anzuwenden?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Guten Morgen zusammen,
Dem Jobcenter die Kurzarbeit mitteilen, zur Zeit noch nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen, dieses in kürze aber passieren wird!
Im Monat März wurde noch das volle Gehalt bezahlt und anhand der Abrechnung dem Jobcenter mitgeteilt.
Kurzarbeitergeld wurde von der Chefin meiner Frau beantragt vom 01.04.2020-31.08.2020, die Auszahlung erfolgt in den nächsten Tagen, eine Abrechnung über die 67% Kurzarbeitergeld wird von seitens der Arbeitgeberin ausgehändigt.
Nun ist es aber so, das meine Frau am kommenden Montag den 04.05.2020 wieder anfängt zu Arbeiten.
Mitteilung an das Jobcenter über die Kurzarbeit wie folgt...
Unser Bewilligungsbescheid ist vorläufig ( 01.03.2020 - 31.08.2020 )
Veränderungsmitteilung-Einkommensänderung durch Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die sofortige Bearbeitung bezüglich der Änderung des Einkommens meiner Ehefrau durch Kurzarbeit zu berücksichtigen und uns dieses durch einen Änderungsbescheid mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man das so Schreiben, bitte um Mithilfe eurer seits ???
Dem Jobcenter die Kurzarbeit mitteilen, zur Zeit noch nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen, dieses in kürze aber passieren wird!
Im Monat März wurde noch das volle Gehalt bezahlt und anhand der Abrechnung dem Jobcenter mitgeteilt.
Kurzarbeitergeld wurde von der Chefin meiner Frau beantragt vom 01.04.2020-31.08.2020, die Auszahlung erfolgt in den nächsten Tagen, eine Abrechnung über die 67% Kurzarbeitergeld wird von seitens der Arbeitgeberin ausgehändigt.
Nun ist es aber so, das meine Frau am kommenden Montag den 04.05.2020 wieder anfängt zu Arbeiten.
Mitteilung an das Jobcenter über die Kurzarbeit wie folgt...
Unser Bewilligungsbescheid ist vorläufig ( 01.03.2020 - 31.08.2020 )
Veränderungsmitteilung-Einkommensänderung durch Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die sofortige Bearbeitung bezüglich der Änderung des Einkommens meiner Ehefrau durch Kurzarbeit zu berücksichtigen und uns dieses durch einen Änderungsbescheid mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man das so Schreiben, bitte um Mithilfe eurer seits ???
Zuletzt geändert von schimmy am Fr 1. Mai 2020, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Moment, langsam.
Liegt den die Abrechnung KAG durch AG bereits vor?
bzw. ist die schon an's JC durchgereicht worden (in Kopie)
Wenn JA, würde ich nur mitteilen, dass ab 04.05. wieder normal gearbeitet werden wird.
Wenn NEIN, dann würde ich warten, bis die Abrechnung über das KAG vorliegt und beide Vorgänge zusammen "melden".
Liegt den die Abrechnung KAG durch AG bereits vor?
bzw. ist die schon an's JC durchgereicht worden (in Kopie)
Wenn JA, würde ich nur mitteilen, dass ab 04.05. wieder normal gearbeitet werden wird.
Wenn NEIN, dann würde ich warten, bis die Abrechnung über das KAG vorliegt und beide Vorgänge zusammen "melden".
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Die Abrechnung für den Monat April ( Kurzarbeit ) liegt noch nicht vor.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2020, 13:04 Moment, langsam.
Liegt den die Abrechnung KAG durch AG bereits vor?
bzw. ist die schon an's JC durchgereicht worden (in Kopie)
Wenn JA, würde ich nur mitteilen, dass ab 04.05. wieder normal gearbeitet werden wird.
Wenn NEIN, dann würde ich warten, bis die Abrechnung über das KAG vorliegt und beide Vorgänge zusammen "melden".
Das zusammen melden werde ich dann machen.
Ich würde es dann so melden, siehe unten !!!
Veränderungsmitteilung-Einkommensänderung durch Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die sofortige Bearbeitung bezüglich der Änderung des Einkommens meiner Ehefrau durch Kurzarbeit zu berücksichtigen und uns dieses durch einen Änderungsbescheid mitzuteilen.
Ab dem 04.05.2020 wird meine Ehefrau wieder ganz normal Arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Im letzte Satz noch das Wort "voraussichtlich" hinter der Ehefrau einbauen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Nicht ganz.
Im Grunde ist das doppelt gemoppelt.
Und nicht alle Informationen in einen langen Satz quetschen.
Am Ende des Satzes weiß kein Mensch mehr, was am Anfang eigentlich los war.
Ich würde in etwa so schreiben:
Möglicherweise wollen andere nochmal anders schreiben oder Dir, Schimmy, gefällt es nicht - es ist nur ein Vorschlag.
Wie immer.
Im Grunde ist das doppelt gemoppelt.
Und nicht alle Informationen in einen langen Satz quetschen.
Am Ende des Satzes weiß kein Mensch mehr, was am Anfang eigentlich los war.
Ich würde in etwa so schreiben:
Veränderungsmitteilung-Einkommensänderung durch Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die sofortige Bearbeitung der Änderung des Einkommens meiner Ehefrau durch Kurzarbeit anhand der beigelegten Kurzarbeitergeld-Abrechnung des AG.
Bitte lassen Sie uns das Ergebnis baldmöglichst durch einen entsprechenden Änderungsbescheid zukommen, damit wir das knappe Haushalts-Budget neu kalkulieren können.
Ab dem 04.05.2020 wird meine Ehefrau - voraussichtlich - wieder ganz normal arbeiten.
mfg
Anlagen: Kurzarbeitergeld-Abrechnung des AG
Möglicherweise wollen andere nochmal anders schreiben oder Dir, Schimmy, gefällt es nicht - es ist nur ein Vorschlag.
Wie immer.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
@Marsu... vielen Dank für die Hilfe, das Schreiben ist sehr gut und ich werde es so übernehmen.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2020, 16:19 Nicht ganz.
Im Grunde ist das doppelt gemoppelt.
Und nicht alle Informationen in einen langen Satz quetschen.
Am Ende des Satzes weiß kein Mensch mehr, was am Anfang eigentlich los war.
Ich würde in etwa so schreiben:
Veränderungsmitteilung-Einkommensänderung durch Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die sofortige Bearbeitung der Änderung des Einkommens meiner Ehefrau durch Kurzarbeit anhand der beigelegten Kurzarbeitergeld-Abrechnung des AG.
Bitte lassen Sie uns das Ergebnis baldmöglichst durch einen entsprechenden Änderungsbescheid zukommen, damit wir das knappe Haushalts-Budget neu kalkulieren können.
Ab dem 04.05.2020 wird meine Ehefrau - voraussichtlich - wieder ganz normal arbeiten.
mfg
Anlagen: Kurzarbeitergeld-Abrechnung des AG
Möglicherweise wollen andere nochmal anders schreiben oder Dir, Schimmy, gefällt es nicht - es ist nur ein Vorschlag.
Wie immer.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Guten Morgen zusammen,
Ich habe das Jobcenter über die Änderung in Kenntnis gesetzt, laut Abrechnung des AG haben wir über 200€ weniger als wie wenn meine Frau ganz normal arbeiten würde.
Und nun warten wir mal ab.
Ich habe das Jobcenter über die Änderung in Kenntnis gesetzt, laut Abrechnung des AG haben wir über 200€ weniger als wie wenn meine Frau ganz normal arbeiten würde.
Und nun warten wir mal ab.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Auch andere aus der Branche von Schimmys Frau kämpfen mit der Bürokratie:
Friseurin berichtet von Papierkrieg mit dem Jobcenter
https://www.boyens-medien.de/artikel/lo ... 35858.html
(Artikel leider hinter Bezahlschranke)
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Wieso? Ich verstehe die Frage nicht. Es hilft jemandem doch sehr wohl weiter, wenn er nicht allein mit seinen Problemen ist. Nochzumal wenn darüber in der Presse berichtet wird! Hilfestellung beinhaltet neben der fachlichen auch eine psychologische Komponente.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Sehe ich wie Olivia, auch der Verweis "bei anderen ist es nicht besser" wirkt aufbauend und tröstend und passt daher durchaus in einen Hilfefred.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Kurzes Update...
@Olivia,danke für den Link in deinem Beitrag.
Das Jobcenter hat sehr schnell reagiert, Änderungsbescheid hat uns die Tage erreicht, und die Nachzahlung ist bei uns auf dem Konto eingegangen.
Danke euch allen nochmal für eure Hilfe !
@Olivia,danke für den Link in deinem Beitrag.
Das Jobcenter hat sehr schnell reagiert, Änderungsbescheid hat uns die Tage erreicht, und die Nachzahlung ist bei uns auf dem Konto eingegangen.
Danke euch allen nochmal für eure Hilfe !
- marsupilami
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Re: Friseursalon geschlossen/Kurzarbeit
Gerne.
Und das ist auch alles korrekt?
Und das ist auch alles korrekt?
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