Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

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Günter
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Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#1

Beitrag von Günter »

Nachdem meine Mitstreiter im Forum mein manchmal leicht überschäumendes Temperament gezügelt haben, schicke ich denen nach der Ablehnung der Transportkostenübernahme meine weichgespülte Antwort.
Transportkosten Ablehnung0001.pdf
Potsdam, den 28.08.2020

Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.08.2020
Transportkosten für Fahrten zum Unfallchirurgen nach Sprunggelenkbruch

Sehr geehrte Frau Köppchen,

vielen Dank für Ihren angeblichen Anrufversuch, der leider weder von meiner Fritz-Box noch von den angeschlossenen Telefonen verzeichnet wurde. Auch das sogenannte Gutachten des MD lag Ihrem Bescheid nicht bei.
Ich hab mir daher mal die Mühe gemacht, selber die erforderlichen Informationen einzuholen. Wenn ich die Erklärungen zu den Sozialgesetzen richtig interpretiere, dann gehört es zu den Aufgaben der Krankenversicherung den barrierefreien Zugang zu den medizinischen Leistungen sicherzustellen.
Es mag ja möglich sein, dass die Sachsen härter im Nehmen sind als die Preußen, aber meine behandelnden Ärzte sowohl im Krankenhaus, als auch der Unfallchirurg haben einen Krankentransport per Taxi angeordnet, da eine Fahrt mit dem ÖPNV nicht möglich war. Das Krankenhaus hat mich sogar mit einem Krankentransporter im Rollstuhl nach Hause transportiert. Der Arzt hat meinen Aufstehversuch mit den Worten: „Wollen Sie riskieren, dass die Schrauben bei Falschbelastung aus dem Knochen brechen.“ unterbunden.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, befindet sich das Sprunggelenk zwischen Fuß und Bein und so ein komplizierter Bruch, der mit einer Metallplatte und insgesamt 5 Schrauben stabilisiert wurde, führt zumindest temporär zu einer erheblichen Mobilitätsbehinderung, die zumindest mit einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG vergleichbar ist. Für mich stellt schon der Versuch mit zwei Unterarmgehstützen und dem Vakoped-Schuh am Bein (Belastbarkeit des Beines max. 15 Kg) einen Bus zu besteigen und während der anfährt einen Sitzplatz zu erreichen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Ich frage mich, wie ein Gutachter der weder mich noch meine körperliche Verfassung kennt, beurteilen kann, ob ich überhaupt in der Lage bin, diese Anstrengung aus eigener Kraft zu bewältigen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf die derzeit gültige Krankentransport-Richtlinie § 7. Ich vermute Sie werden mir zustimmen, dass das Fäden ziehen, die Wundbehandlung, Röntgennachkontrolle und das Aufschneiden, Schrauben Entfernen, Zunähen, Fäden entfernen, Wundversorgung usw zu den im § 7 genannten postoperativen Leistungen gehört.

- 1 -
- 2 -

Die behandelnden Ärzte, die mich und meinen kaputten Fuß nicht aus den Akten, sondern persönlich kennen haben keine Sekunde gezögert, die erforderliche Krankengymnastik per Hausbesuch zu verordnen. Auch meine Hausärztin hat die seit 3 Jahren erforderliche Lymphdrainage per Hausbesuch verordnet. Wenn sie also meinen ich hätte den Unfallchirurgen per Bus und Tram aufsuchen können, dann unterstellen sie, dass die Hausbesuche rechtswidrig angeordnet wurden. Ich werde gegebenenfalls Atteste der behandelnden Ärzte zu dem Thema besorgen.
Sie schreiben die Kostenübernahme hätte vorher von der Kasse genehmigt werden müssen. Wie sollte das möglich gewesen sein? Ich wurde am Sonntag den 22.03.2020 aus dem Krankenhaus entlassen und war am 24.03.2020 zur Wundversorgung und Röntgenkontrolle beim Unfallchirurgen. Selbst wenn ich von der Regelung mit der Vorabgenehmigung – welcher Normalbürger kennt eigentlich das SGB samt Sonderregelungen auswendig? - gewusst hätte, was wäre die Konsequenz gewesen?
Auf die Ablehnung meines Antrags vom 31.07.2020 habe ich 23 Tage warten müssen. Angenommen ich hätte sofort nach meiner Krankenhausentlassung – da hatte ich ganz andere Sorgen, meine Frau hat Pflegegrad 3 und wurde 14 Tage recht unzureichend durch die Verhinderungspflege und eine hilfreiche Nachbarin versorgt – einen Antrag gestellt, dann hätte ich in der Wartezeit meine Nagelschere und eine Pinzette im Wasserkocher sterilisiert um die Fäden zu ziehen, bisschen Verbandsmull und Bepanthen auf die Wunde gelegt, und im Internet nach einer mobilen Röntgenkamera gefahndet. Mangels eigener medizinische Kompetenz hätte ich dann im Internet „Frag den Doktor“ aufgesucht und die Bilder auswerten lassen? Sie sehen vermutlich selbst, wie sinnlos die Forderung nach einer Vorabgenehmigung in meinem Fall ist.
Und die entscheidende Frage ist doch, ist Ihnen ein zusätzlicher Schaden entstanden egal ob sie vorher oder nachträglich genehmigen?
Ich erwarte von Ihnen einen Widerspruchsbescheid, in dem die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung erkennbar ist, eine bloße Aufzählung von Gesetzestexten ersetzt laut Rechtsprechung keine Ermessensausübung. Des weiteren erwarte ich die Zusendung einer Kopie des MD Gutachtens mit der Beurteilung meiner persönlichen Situation und der Begründung, warum der Gutachter „par odre du mufti“ sich über die ihnen vorliegende Anordnung von Krankentransporten sowohl des Krankenhauses als auch des behandelnden Unfallchirurgen hinwegsetzt.

Damit wird in meinen Augen die Fachkompetenz der behandelnden Ärzte zumindest in Zweifel gezogen. Wäre ich einer dieser Ärzte, würde ich das als Beleidigung empfinden.

Ihr Hinweis, „sie können das ja von der Steuer absetzen“ ist für mich reiner Zynismus. Wie Sie meiner Beitragshöhe entnehmen können, bin ich mit meiner Minirente nicht steuerpflichtig.

Mit vertrotzten Grüßen

Günter

Hauptsache die Beiträge werden pünktlich gezahlt.
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Koelsch
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#2

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Fr 28. Aug 2020, 10:16
Hauptsache die Beiträge werden pünktlich gezahlt.
Richtig erkannt, auch so eine arme Versicherung muss leider Prioritäten setzen :jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#3

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Allein das Gehalt der SB übersteigt Deine Beiträge.
Die Kasse wird also über kurz oder lang am Bettelstab hängen.

:Daumen:

Noch was:

:ironiea:

Diese "Voraussetzung für eine Verordnung ...." bedeutet, Du musst Dir all Nase lang das Schprunggelenk brechen (in regelmäßig Abständen über einen längeren Zeitraum) sonst wird das nix mit den Transportkosten.

Ist das eigentlich frei Wohnung oder nur bis zur Haustüre?

:8:


Nachtrag: der Schrieb von Günter an die KK ist so zum Versand abgesegnet worden. :8:
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Pegasus
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#4

Beitrag von Pegasus »

Es macht mich fassungslos. Ich vermute das wir die Antwort auch hier zu lesen können.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#5

Beitrag von Günter »

Na logo.
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angel6364
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#6

Beitrag von angel6364 »

Bin schon gespannt!

:Daumen: :Daumen:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Günter
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#8

Beitrag von Günter »

Die Spannung steigt, es geht weiter

Vorgestern rief eine nette Dame der KV an und hat mich vorgewarnt, dass das Gutachten ....

Ihr gefiel das auch nicht. Naja
Fahrkostenablehnung Gutachten0001.pdf
Und ein erster Entwurf meiner Antwort
Salus BKK
Service Center Leipzig
Barfußgäßchen 15
04109 Leipzig



Potsdam, den 25.09.2020

Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.08.2020/Anhörung nach § 24 SGB X vom 23.09.2020
Transportkosten für Fahrten zum Unfallchirurgen nach Sprunggelenkbruch

Sehr geehrte Frau K.....,

vielen Dank für das freundliche Telefonat vom 23.09.2020. Wie bereits telefonisch besprochen bin ich mit der Kostenablehnung durch den MD der Krankenkasse nicht einverstanden. Nachdem ich das als Gutachten bezeichneten Schreiben des MDK gelesen habe fällt es mir etwas schwer mit der gebotenen Sachlichkeit zu antworten.
Der Gutachter behauptet für die Fahrten sei kein Ziel angegeben. Wenn er mal auf die Taxiquittungen geschaut hätte, wäre vielleicht (nach Verwendung geeigneter Sehhilfen) aufgefallen, dass die angegebenen Fahrtziele identisch mit der Adresse des Unfallchirurgen sind, der die Transportscheine ausgestellt hat.
Der Gutachter zählt die in der KTRL aufgeführten Ausnahmefälle für die Krankenfahrten auf. Dabei übersieht er leider, dass jeder Jurist und selbst ich als juristischer Laie weiß, das kein Gesetz und keine Ausführungsvorschrift zu einem Gesetz alle Fälle erfassen kann. Dafür haben die Juristen die Ermessensausübung erfunden und zusätzlich hat der Gesetzgeber in das SGB geschrieben, dass gefälligst auch die Fakten zu berücksichtigen sind, die für den „Delinquenten“ sprechen. Das wurde leider in der als Gutachten bezeichneten Aufzählung vergessen.
Ich hab mal versucht herauszufinden, was die KBV zum Thema Krankenbeförderung schreibt und die stach mir das Folgende ins Auge

„Beförderungsmittel
Egal, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird: Die Auswahl des Beförderungsmittels richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf und Gesundheitszustand des Patienten. Dabei müssen Ärzte und Psychotherapeuten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.“

https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Eine Überprüfung meines Gesundheitszustandes und meines individuellen Bedarfs durch das Gutachten habe ich nicht feststellen können.
Ich wurde am 17.03.2020 abends operiert. Dabei wurden mir zwei Stellschrauben seitlich durch das Schien- und Wadenbein geschraubt und zusätzlich der gebrochene Knochen unter der Achillessehne mit einem Blechstreifen und drei Schrauben zusammen gesetzt. Die Ärzte haben mir ausdrücklich klargemacht, dass das Bein maximal mit 15 Kg belastet werden darf und dass bei Stoßbelastungen, wie sie z.B. im anfahrenden oder abbremsenden Bus auftreten können, die Gefahr besteht, dass die Schrauben ausbrechen. Da sich die Corona-Situation im Ernst-von-Bergmann Klinikum rapide verschärfte, das Klinikum wurde für Besucher geschlossen, es traten mehrere Todesfälle auf, wurde ich am 22.03.2020 entlassen, obwohl ich noch gar nicht mit den beiden Krücken (Unterarmgehstützen) klar kam. Das war auch gut so, denn 3 Tage später wurde eine wochenlange Quarantäne für das E-v-B verhängt.

Sowohl die Chirurgen im Klinikum als auch der weiter behandelnde Unfallchirurg haben Krankenfahrten per Taxi angeordnet. Ich war weder physisch noch psychisch in der Lage mehrere 100 Meter zur Tram zu laufen anschließend ca 100 m zur Bushaltestelle und dann vom Bus zur Arztpraxis.
Es ist ein gewaltiger Unterschied ob man in der Wohnung von der Couch zum Kühlschrank humpelt oder auf der Straße läuft, ohne die Möglichkeit sich an Möbeln oder Wänden abzustützen. Ich bin kein 20 jähriger Adonis sondern ein 70 jähriger alter Mann mit Übergewicht und diversen Vorerkrankungen.
Mir ist völlig unklar, warum eine temporäre Mobilitätseinschränkung durch einen Unfall, anders zu bewerten sei, als eine dauerhafte Schwerbehinderung.

Ich bin weiterhin der Auffassung, es ist Aufgabe der Krankenkasse den barrierefreien Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen sicherzustellen. Dazu gehört auch der Transport eines verletzen Patienten zum Arzt.

Anmerken möchte ich noch, dass die KTRL keine gottgegebene „Heilige Schrift“ ist, sondern ein von den Kassen zusammengestellter Leistungskatalog, der mM nicht alle Sonderfälle, wie z.B. Mobilitätseinschränkungen nach Knochenbrüchen einschließt.

Wie schon telefonisch besprochen bin ich auch gerne bereit zu Warten, bis das zuständige Sozialgericht den Fall beurteilt.

Günter R
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marsupilami
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#9

Beitrag von marsupilami »

Wie immer: nur Vorschläge-
"vielen Dank für das freundliche Telefonat vom 23.09.2020. "
So neutral wie möglich halten. Begründung: das Schreiben können auch die Vorgesetzten und Auszahlungsverhinderer lesen und der guten Fee - möglicherweise - einen Strick draus drehen!


"...dass die Schrauben ausbrechen. Ab dem [Datum] hatte sich die Corona-Situation im Ernst-von-Bergmann Klinikum rapide verschärft. Das Klinikum wurde [von den Behörden/Klinikleitung] aufgrund mehrerer Todesfälle für Besucher geschlossen. Deshalb wurde ich am 22.03.2020 bewusst vorzeitig entlassen, obwohl ich noch nicht so recht mit den beiden Krücken (Unterarmgehstützen) klar kam. Das war auch gut so, denn 3 Tage später wurde eine wochenlange Quarantäne über das E-v-B verhängt."


"Sowohl die Chirurgen im Klinikum als auch der weiter behandelnde Unfallchirurg haben Krankenfahrten per Taxi angeordnet. Ich war weder physisch noch psychisch in der Lage mehrere 100 Meter zur Tram zu laufen anschließend ca 100 m zur Bushaltestelle und dann vom Bus zur Arztpraxis. Siehe beiliegende Karte!"
Sieh zu, dass Du im Internet eine "Karte" findest, wo die relevanten Haltestellen, Umsteigen, Fußweg und Entfernungen zu Fuß, eingetragen sind bzw. die Wegestrecken sich einzeichnen lassen können.
Z.B. Google Earth https://www.chip.de/downloads/Google-Ea ... 15193.html

Oder - vielleicht sogar besser - Du nutzt die Verkehrsnetz-Info Eurer lokalen ÖPNV.
Z.B. https://www.vbb.de/fahrplan/fahrplanauskunft
Gibst Wohn- und Zielort ein, dann werden Dir ja die jeweiligen Halte- und Umstiegsstellen angezeigt/aufgelistet und auch die Fußwege.
Egal was Du nutzt, mach' einen screenshot davon - insbesondere so, dass die Fußwege deutlich erkennbar sind - evtl. werden sogar Höhenunterschiede angegeben bzw. Treppen, Ausdrucken und mitschicken.


" Ich bin kein 20 jähriger Adonis sondern ein 70 jähriger alter Mann mit Übergewicht und diversen Vorerkrankungen."
Übergewicht entweder mit "leichtem" oder ganz weglassen - sonst wird Dir das - möglicherweise - als eigenes Verschulden ausgelegt.
Und Du hast "diverse koronare Vorerkrankungen" wenn ich mich recht erinnere.


"Ich bin weiterhin der Auffassung, es ist Aufgabe der Krankenkasse den barrierefreien Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen sicherzustellen. Dazu gehört dann eben auch mal der Transport eines verletzen Patienten zum Arzt per Taxi.


"Anmerken möchte ich noch, dass die KTRL keine gottgegebene „Heilige Schrift“ ist, sondern ein von den Kassen zusammengestellter Leistungskatalog, der mM nicht alle Sonderfälle, wie z.B. Mobilitätseinschränkungen nach entsprechenden Knochenbrüchen einschließen kann."
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Günter
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#10

Beitrag von Günter »

Hab Dank.

Freundlich raus, ok

"...dass die Schrauben ausbrechen. Die Corona-Situation hatte sich dann (Ich weiß nicht mehr genau ab wann) im Ernst-von-Bergmann Klinikum rapide verschärft. Das Klinikum wurde [von den Behörden/Klinikleitung] aufgrund mehrerer Todesfälle für Besucher geschlossen. Deshalb wurde ich am 22.03.2020 entlassen, obwohl ich noch nicht mit den beiden Krücken (Unterarmgehstützen) klar kam. Das war auch gut so, denn 3 Tage später wurde eine wochenlange Quarantäne über das E-v-B verhängt." Wegen der angespannten Lage hatten die Physiotheraupeuten auch keine Zeit mit mir zu üben, es wurde nur ein Versuch gemacht ca 20 m den Gang lang und ein Stockwerk hoch zu gehen. Das ging nur mit Hilfe des Therapeuten. Die Ärzte wollten mich auch noch nicht entlassen, mussten aber vermeiden, dass ich unter die Quarantäne falle.

Wenn die Karten haben wollen, dann sollen die selber suchen.

Übergewicht ist kein persönliches Verschulden sondern eine Volkskrankheit.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#11

Beitrag von marsupilami »

Die wollen eben garantiert keine Karten.
Sonst würde ja belegt, dass Du alter, übergewichtiger, untrainierter Sack :unschuld: tatsächlich ungeübt 200 mtr auf Krücken zu nächsten Haltestelle stolzieren musstest.
Und 200 mtr auf Krücken sind verdammt weit.
Schon 50 mtr sind für einen "normalen", jüngeren Gesunden eine beachtliche Anstrengung.
Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin an beiden Knieen mehrfach operiert worden und durfte auch nicht belasten bzw. erst mit 15 kg und dann nach und nach mit mehr.

gib die Karte mit, damit der nicht rumeiern kann: hab ich nicht gewußt, dass der arme Mann soooo weit zur Haltestelle hat.

Dann kannst Du auch - falls notwendig - bei Gericht sagen: ich habe darauf hingewiesen, dass.... Ich hab dem Onkel die Entscheidungsfindung so einfach wie möglich gemacht, .... alles getan, um übermäßige Kosten zu vermeiden, jeder weitere Tag im KH wg. Quarantäne hätte xxx,xx € gekostet.
Deshalb vorzeitige Entlassung. Wirtschaftlichkeit!!
Dich mit Taxi nach Hause ist billiger als jeder weitere Tag im KH wg. Corona!!
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#12

Beitrag von Koelsch »

Nix zu meckern, Marsus Vorschlag mit dem VBB Fahrplan erscheint mir gut. Ich hab's nicht für die Streusandbüchse ausprobiert, aber hier in Köln weiß ich, Fußwege werden mit aufgeführt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#13

Beitrag von Günter »

Ja, klingt gut, aber wenn die nachweisen wollen, dass es keine mehrere 100 Meter sind, sondern nur 279, dann sollen die selber messen. Ich hab keine Lust dazu. Ich halte das bewusst offen.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#14

Beitrag von Koelsch »

Und man soll ja auch nicht gleich die gesamte Minution (oder umgekehrt) verballern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#15

Beitrag von marsupilami »

Abgesehen davon:
Ist das korrekt, was der da oben auf Seite 2 auflistet?
Denn für 20.03. und 22.04. fehlt die Hinfahrt.
Hat Scotti Dich gebeamt?
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#16

Beitrag von Günter »

Huch ja, fiel mir beim Einreichen auch auf, Notfalls muss der Doc die Verordnungen nachträglich ausstellen. Das mache ich dann wenn die zugestimmt haben oder wenn ich Klage einreiche.

Aber du hast recht, werde ich noch in der Anhörung vortragen.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#17

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Wie jetzt?
Dann willst Du noch mehr Geld von denen?

Du treibst die noch in die Inso!!

:8:
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#18

Beitrag von Günter »

@marsu Ich würde ja ein schlechtes Gewissen bekommen, wenn ich nicht gelernt hätte, dass schlechtes Gewissen ein Synonym für "Das ist der Hebel mit dem die braven Idioten manipuliert werden" ist.

@wampe, stimmt aber ich werde mich jetzt erst mal auf die Seite legen und von der Strapaze erholen.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#19

Beitrag von Günter »

Vielleicht so

Die Ärzte haben mir ausdrücklich klargemacht, dass das Bein maximal mit 15 Kg belastet werden darf und dass bei Stoßbelastungen, wie sie z.B. im anfahrenden oder abbremsenden Bus auftreten können, die Gefahr besteht, dass die Schrauben ausbrechen. Zumal meine Arzttermine zu einer Zeit lagen, in der erfahrungsgemäß die öffentlichen Verkehrsmittel durch Schulkinder stark frequentiert sind. Da besteht dann durch die typischerweise waagerecht gehaltene 2. Krücke (eine wird zum Aufstützen benötigt und die zweite Hand zum Festhalten) eine erhöhte Unfall- und Sturzgefahr. Es braucht bloß ein Kind gegen laufen und es ist passiert. Aber eine Gefahrenabwägung ist in dem Gutachten auch nicht ansatzweise erkennbar.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#20

Beitrag von Olivia »

Es ist nicht einzusehen, dass die Betriebskrankenkasse hier auf Kosten ihres Versicherten Kosten einsparen will.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#21

Beitrag von marsupilami »

Das aus viewtopic.php?f=50&p=560369#p560368 würd' ich zum Nachlegen aufheben.
Denn die werden vermutlich nicht klein beigeben.
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#22

Beitrag von Günter »

Ich hab das Ganze nochmal überdacht und den Schwerpunkt meiner Argumentation geändert.

@marsu, ich lasse freundlich drin, denn die MAs der KVs sind ja angehalten freundlich mit den Mitgliedern umzugehen.

Sehr geehrte Frau K...,

vielen Dank für das freundliche Telefonat vom 23.09.2020. Wie bereits telefonisch besprochen bin ich mit der Kostenablehnung durch den MD der Krankenkasse nicht einverstanden. Nachdem ich das als Gutachten bezeichneten Schreiben des MDK gelesen habe fällt es mir etwas schwer mit der gebotenen Sachlichkeit zu antworten.
Wenn ich es richtig verstehe, dann hat der Gesetzgeber die KBV ermächtigt den gesetzlichen Rahmen für die erforderlichen Krankentransporte zu präzisieren. Das ist mit dem Leistungskatalog der KTRL erfolgt. Es wäre sehr naiv zu glauben, dass die Vereinigung der Krankenversicherer dabei nicht jede Möglichkeit genutzt hätte, die Leistungen zum Nachteil der Versicherten einzuschränken, indem sie einen höchst unvollständigen Katalog erarbeitet hätten.
So wurde offenbar „vergessen“ Fälle wie der meine aufzunehmen. Ein Sprunggelenkbruch führt, wenn zu meinem Glück nur für eine Zeit von einigen Monaten genauso zu einer Gehbehinderung, wie eine dauerhafte Schwerbehinderung mit Kennzeichen aG.
Jeder Jurist und selbst ich als juristischer Laie weiß, das kein Gesetz und keine Ausführungsvorschrift zu einem Gesetz alle Fälle erfassen kann. Dafür haben die Juristen die Ermessensausübung erfunden und zusätzlich hat der Gesetzgeber in das SGB geschrieben, dass gefälligst auch die Fakten zu berücksichtigen sind, die für den „Delinquenten“ sprechen. Das wurde leider in der als Gutachten bezeichneten Aufzählung vergessen.
Ich gebe aber gerne – im Falle einer erneuten Ablehnung meines Antrags - dem zuständigen Sozialgericht die Möglichkeit der entsprechenden Überprüfung.





Der Gutachter behauptet für die Fahrten sei kein Ziel angegeben. Wenn er mal auf die Taxiquittungen geschaut hätte, wäre vielleicht (nach Verwendung geeigneter Sehhilfen) aufgefallen, dass die angegebenen Fahrtziele identisch mit der Adresse des Unfallchirurgen sind, der die Transportscheine ausgestellt hat.
Am 30.03.2020 und am 22.04.2020 wurde offensichtlich auf der Transportverordnung vergessen, die Hinfahrt mit anzukreuzen. Da ich nicht schweben kann, musste ich auch für die Hinfahrten ein Taxi nutzen, Quittungen sind ja auch beigefügt.
Ich bin weiterhin der Auffassung, es ist Aufgabe der Krankenkasse den barrierefreien Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen sicherzustellen. Dazu gehört auch der Transport eines verletzen Patienten zum Arzt.
Ich bezweifele, dass Transportkosten in Höhe von 114,70 € zuzüglich eines Eigenanteils von 60,00 € in einem Zeitraum von knapp 2 Monaten als angemessen und barrierefrei, gelten.

Auch darüber wird im Zweifelsfall das Sozialgericht zu urteilen haben.

Ich hab mal versucht herauszufinden, was die KBV zum Thema Krankenbeförderung schreibt und die stach mir das Folgende ins Auge

„Beförderungsmittel
Egal, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird: Die Auswahl des Beförderungsmittels richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf und Gesundheitszustand des Patienten. Dabei müssen Ärzte und Psychotherapeuten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.“

https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Eine Überprüfung meines Gesundheitszustandes und meines individuellen Bedarfs durch das Gutachten habe ich nicht feststellen können.
Ich wurde am 17.03.2020 abends operiert. Dabei wurden mir zwei Stellschrauben seitlich durch das Schien- und Wadenbein geschraubt und zusätzlich der gebrochene Knochen unter der Achillessehne mit einem Blechstreifen und drei Schrauben zusammen gesetzt. Die Ärzte haben mir ausdrücklich klargemacht, dass das Bein maximal mit 15 Kg belastet werden darf und dass bei Stoßbelastungen, wie sie z.B. im anfahrenden oder abbremsenden Bus auftreten können, die Gefahr besteht, dass die Schrauben ausbrechen. Da sich die Corona-Situation im Ernst-von-Bergmann Klinikum rapide verschärfte, das Klinikum wurde für Besucher geschlossen, es traten mehrere Todesfälle auf, wurde ich am 22.03,2020 entlassen, obwohl ich noch gar nicht mit den beiden Krücken (Unterarmgehstützen) klarkam. Das war auch gut so, denn 3 Tage später wurde eine wochenlange Quarantäne für das E-v-B verhängt.
Sowohl die Chirurgen im Klinikum als auch der weiterbehandelnde Unfallchirurg haben Krankenfahrten per Taxi angeordnet. Ich war weder physisch noch psychisch in der Lage mehrere 100 Meter zur Tram zu laufen anschließend ca 100 m zur Bushaltestelle und dann vom Bus zur Arztpraxis.
Es ist ein gewaltiger Unterschied ob man in der Wohnung von der Couch zum Kühlschrank humpelt oder auf der Straße läuft, ohne die Möglichkeit sich an Möbeln oder Wänden abzustützen. Ich bin kein 20 jähriger Adonis sondern ein 70 jähriger alter Mann mit Übergewicht und diversen Vorerkrankungen.

Der Gutachter hat das Thema medizinische Notwendigkeit des Krankentransportes in seiner Aufzählung wohlweislich nicht erwähnt, sollten aber Zweifel diesbezüglich aufkommen, wird der verordnende Unfallchirurg sicherlich auch gerne bereit sein, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter R.....
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#23

Beitrag von marsupilami »

Ich meckere aber trotzdem:

"Ein Sprunggelenkbruch führt, wenn auch zu meinem Glück nur für eine Zeit von einigen Monaten genauso zu einer Gehbehinderung, wie eine dauerhafte Schwerbehinderung mit Kennzeichen aG."


"Dazu gehört auch der Transport eines geh-unfähigen Patienten zum Arzt und evtl. weiteren Behandlungen!."

Den Satz direkt danach verstehe ich nicht.
Evtl. müsste der heißen:
"Ich bezweifele, dass Transportkosten in Höhe von 114,70 € abzüglich eines Eigenanteils von 60,00 € in einem Zeitraum von knapp 2 Monaten als unangemessen bezeichnet werden können."
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#24

Beitrag von Günter »

Nee, es geht um 114,70 € Kassenanteil und zuzüglich 60 € Eigenanteil, gesamt 174,70 € (die 60 € hole ich mir anschließend bei der Medikamentenbefreiung zurück). Und ich bezweifele, dass die Kosten angemessen sind, bzw ich behaupte die sind angemessen. Ansonsten danke die anderen beiden Punkte werde ich korrigieren.

Werde aber wie folgt ändern

Ich bezweifele, dass Transportkosten in Höhe von 174,70 € gesamt, davon 114,70 € Kassenleistung zuzüglich eines Eigenanteils von 60,00 € in einem Zeitraum von knapp 2 Monaten ein barrierefreier Zugang zu erforderlichen medizinischen Behandlungen sind. Es kommen ja auch noch die Eigenanteile der Krankengymnastik und der Lymphdrainage dazu.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ich liebe Versicherungen, mein Antrag auf Übernahme der Transportkosten nach Sprunggelenkbruch

#25

Beitrag von Koelsch »

...Auch noch Mecker:
.....sicherlich auch gerne bereit sein, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, im Erfolgsfall natürlich auf Ihre Kosten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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