Potsdam, den 28.08.2020
Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.08.2020
Transportkosten für Fahrten zum Unfallchirurgen nach Sprunggelenkbruch
Sehr geehrte Frau Köppchen,
vielen Dank für Ihren angeblichen Anrufversuch, der leider weder von meiner Fritz-Box noch von den angeschlossenen Telefonen verzeichnet wurde. Auch das sogenannte Gutachten des MD lag Ihrem Bescheid nicht bei.
Ich hab mir daher mal die Mühe gemacht, selber die erforderlichen Informationen einzuholen. Wenn ich die Erklärungen zu den Sozialgesetzen richtig interpretiere, dann gehört es zu den Aufgaben der Krankenversicherung den barrierefreien Zugang zu den medizinischen Leistungen sicherzustellen.
Es mag ja möglich sein, dass die Sachsen härter im Nehmen sind als die Preußen, aber meine behandelnden Ärzte sowohl im Krankenhaus, als auch der Unfallchirurg haben einen Krankentransport per Taxi angeordnet, da eine Fahrt mit dem ÖPNV nicht möglich war. Das Krankenhaus hat mich sogar mit einem Krankentransporter im Rollstuhl nach Hause transportiert. Der Arzt hat meinen Aufstehversuch mit den Worten: „Wollen Sie riskieren, dass die Schrauben bei Falschbelastung aus dem Knochen brechen.“ unterbunden.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, befindet sich das Sprunggelenk zwischen Fuß und Bein und so ein komplizierter Bruch, der mit einer Metallplatte und insgesamt 5 Schrauben stabilisiert wurde, führt zumindest temporär zu einer erheblichen Mobilitätsbehinderung, die zumindest mit einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG vergleichbar ist. Für mich stellt schon der Versuch mit zwei Unterarmgehstützen und dem Vakoped-Schuh am Bein (Belastbarkeit des Beines max. 15 Kg) einen Bus zu besteigen und während der anfährt einen Sitzplatz zu erreichen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Ich frage mich, wie ein Gutachter der weder mich noch meine körperliche Verfassung kennt, beurteilen kann, ob ich überhaupt in der Lage bin, diese Anstrengung aus eigener Kraft zu bewältigen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf die derzeit gültige Krankentransport-Richtlinie § 7. Ich vermute Sie werden mir zustimmen, dass das Fäden ziehen, die Wundbehandlung, Röntgennachkontrolle und das Aufschneiden, Schrauben Entfernen, Zunähen, Fäden entfernen, Wundversorgung usw zu den im § 7 genannten postoperativen Leistungen gehört.
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Die behandelnden Ärzte, die mich und meinen kaputten Fuß nicht aus den Akten, sondern persönlich kennen haben keine Sekunde gezögert, die erforderliche Krankengymnastik per Hausbesuch zu verordnen. Auch meine Hausärztin hat die seit 3 Jahren erforderliche Lymphdrainage per Hausbesuch verordnet. Wenn sie also meinen ich hätte den Unfallchirurgen per Bus und Tram aufsuchen können, dann unterstellen sie, dass die Hausbesuche rechtswidrig angeordnet wurden. Ich werde gegebenenfalls Atteste der behandelnden Ärzte zu dem Thema besorgen.
Sie schreiben die Kostenübernahme hätte vorher von der Kasse genehmigt werden müssen. Wie sollte das möglich gewesen sein? Ich wurde am Sonntag den 22.03.2020 aus dem Krankenhaus entlassen und war am 24.03.2020 zur Wundversorgung und Röntgenkontrolle beim Unfallchirurgen. Selbst wenn ich von der Regelung mit der Vorabgenehmigung – welcher Normalbürger kennt eigentlich das SGB samt Sonderregelungen auswendig? - gewusst hätte, was wäre die Konsequenz gewesen?
Auf die Ablehnung meines Antrags vom 31.07.2020 habe ich 23 Tage warten müssen. Angenommen ich hätte sofort nach meiner Krankenhausentlassung – da hatte ich ganz andere Sorgen, meine Frau hat Pflegegrad 3 und wurde 14 Tage recht unzureichend durch die Verhinderungspflege und eine hilfreiche Nachbarin versorgt – einen Antrag gestellt, dann hätte ich in der Wartezeit meine Nagelschere und eine Pinzette im Wasserkocher sterilisiert um die Fäden zu ziehen, bisschen Verbandsmull und Bepanthen auf die Wunde gelegt, und im Internet nach einer mobilen Röntgenkamera gefahndet. Mangels eigener medizinische Kompetenz hätte ich dann im Internet „Frag den Doktor“ aufgesucht und die Bilder auswerten lassen? Sie sehen vermutlich selbst, wie sinnlos die Forderung nach einer Vorabgenehmigung in meinem Fall ist.
Und die entscheidende Frage ist doch, ist Ihnen ein zusätzlicher Schaden entstanden egal ob sie vorher oder nachträglich genehmigen?
Ich erwarte von Ihnen einen Widerspruchsbescheid, in dem die gesetzlich vorgeschriebene Ermessensausübung erkennbar ist, eine bloße Aufzählung von Gesetzestexten ersetzt laut Rechtsprechung keine Ermessensausübung. Des weiteren erwarte ich die Zusendung einer Kopie des MD Gutachtens mit der Beurteilung meiner persönlichen Situation und der Begründung, warum der Gutachter „par odre du mufti“ sich über die ihnen vorliegende Anordnung von Krankentransporten sowohl des Krankenhauses als auch des behandelnden Unfallchirurgen hinwegsetzt.
Damit wird in meinen Augen die Fachkompetenz der behandelnden Ärzte zumindest in Zweifel gezogen. Wäre ich einer dieser Ärzte, würde ich das als Beleidigung empfinden.
Ihr Hinweis, „sie können das ja von der Steuer absetzen“ ist für mich reiner Zynismus. Wie Sie meiner Beitragshöhe entnehmen können, bin ich mit meiner Minirente nicht steuerpflichtig.
Mit vertrotzten Grüßen
Günter
Hauptsache die Beiträge werden pünktlich gezahlt.