Nebenkosten-Abrechnungen

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marsupilami
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Nebenkosten-Abrechnungen

#1

Beitrag von marsupilami »

Jep, Mehrzahl.

Gestern sind u.A. mehrere Nebenkosten-Abrechnungen eingetrudelt.

1.) Zum einen die von 2017 bzw. die Antwort auf meinen damaligen Widerspruch.
Angeblich hat man sofort reagiert und geschrieben, das Schreiben ist aber nicht bei mir angekommen.
Da auch ein Nachhaken von mir 14 Tage sp?ter nicht beantwortet wurde, habe ich Zweifel ob Vermieter noch Anspruch auf Nachforderung NK-Abrechnung hat.

2.) hat er NK-Abrechnung 2018 und 2019 geschickt.
Die Nachforderung f?r 2018 kann er sich aber meiner Meinung nach kleinrollen und im B?geleisen verheizen.
Begr?ndung:
Die Abrechnung geht dem Mieter au?erhalb der Abrechnungsfrist zu
Der Vermieter hat sich mit der Abrechnung f?r das Jahr 2015 Zeit gelassen und der Mieter erh?lt die Betriebskostenabrechnung mit einer ausgewiesenen Nachzahlung f?r das Jahr 2015 erst am 15. Oktober 2017. Da der Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten ?berschritten hat, ist der Mieter nicht zum Ausgleich einer eventuellen Nachforderung verpflichtet (? 556 Absatz 3 BGB). In diesem Fall besteht keine gesetzliche Grundlage f?r das Eintreten der Verj?hrungsfrist. Anders sieht es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ausweist. Unber?hrt von der abgelaufenen Abrechnungsfrist beh?lt der Mieter seinen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens (? 556 Absatz 3 BGB). Zahlt der Vermieter nicht, beginnt der Verj?hrungslauf zum 01. Januar 2018 und der Mieter muss seinen Anspruch sp?testens bis zum 31. Dezember 2020 bei Gericht geltend machen.
Quelle: https://deutschesmietrecht.de/betriebsk ... hlung.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Abgesehen davon hat Vermieter in den beiden neuesten Abrechnungen wieder Fahrstuhl eingespeist, was aber gar nicht korrekt ist.
In meinem Vertrag ist keine Fahrstuhl-Nutzung vorgesehen.
Offenbar hat Vermieter diesen Punkt auch insbesondere bei den Erdgeschoss-Bewohnern (Friseur, Versicherungsb?ro) - wiedermal - mit eingespeist, obwohl die ja den Fahrstuhl nicht nutzen und damit auch von den Wartungskosten nicht ber?hrt werden d?rften.


Konkrete Fragen:
Zu 1.) Hat der noch Anspruch auf die Nachforderung 2017?
Zu 2.) Kann er sich tats?chlich die Nachforderung 2018 abschminken?
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kleinchaos
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Er hat für 2017 und für 2018 keine Ansprüche mehr.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#3

Beitrag von Olivia »

Es fragt sich, ob das Grusi-Amt für eine freiwillige Nachzahlung aufkommen würde, wenn man wegen des "Mietfriedens" auch die Abrechnungen für 2017 und 2018 begleicht.
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kleinchaos
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ganz sicher nicht.
Weil kein Rechtsgrund mehr vorliegt.
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Günter
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#5

Beitrag von Günter »

So isset.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#6

Beitrag von Olivia »

Dann ist die nächste Frage, ob man 1) die Zahlungen für 2017 und 2018 gegenüber dem Vermieter ohne Grund nur unter Hinweis auf die Verfristung ablehnt (--> Stunk ist vorprogrammiert) oder ob man 2) den Leistungsbezug offenlegt und das Gruselamt vorschiebt ("tut mir leid, aber da lässt sich beim Amt nichts mehr machen"). Variante von 2), man reicht die Abrechnungen beim Gruselamt zur Genehmigung ein und die erwartete Ablehnung geht dann in Kopie an den Vermieter. Die Vorgehensweise könnte sich beispielsweise auswirken auf den verstopften Abfluss und überhaupt auf das Mietverhältnis. Klar sind das zwei verschiedene Vorgänge, aber eine aus Vermietersicht "verweigerte" NK-Nachzahlung ist in jedem Fall nicht gut.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#7

Beitrag von marsupilami »

Was mir vorher durch den Kopf schoss und ich jetzt gleich geprüft habe:
NK-Abrechnung 2017 - datiert auf 12.12.2018 eingegangen am 31.12.2018 (notiert auf dem Anschreiben)
Ich hab Widerspruch abgeschickt am 07.01.2019 - Einwurfeinschreiben - Belege auf meine Kopie geklebt.

Vermieter will bereits am 08.01.2019 zurückgeschrieben haben - das bedeutet ja eine Postlaufzeit von weniger als 24 h - wir sind hier auffem Land!!
Dieses Schreiben ist nie bei mir angekommen.
Immerhin hat er bisher alles persönlich eingeworfen und ich hab's dann aus dem Briefkasten gefischt.
Und ausgerechnet dieses Schreiben ist nicht bei mir eingeworfen worden?
Hallo?
Ebenso durften wir schon des Öfteren seine Schnelligkeit zu verschiedenen Dingen bewundern.
Die ist ähnlich von Schnecken.


Ich werde da in meinem Widerspruch meine Zweifel zu dem Punkt äußern.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#8

Beitrag von marsupilami »

Hab' ich - aber danach wurde die Sendung am 05.11.2020 ausgeliefert.
Das kann nicht sein - bisken arg spät.

Denn Vermieter hat - aufgrund seiner Formulierung - das Nachfass-Schreiben vom 30.01.2019 auch erhalten.
Ebenfalls Einwurf-Einschreiben - ebenfalls seltsames Auslieferungsdatum: 13.11.2020
Allerdings auch hier keine Reaktion seitens des Vermieters.
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Günter
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#9

Beitrag von Günter »

Weißt du, warum du per Einschreiben geantwortet hast?


Richtig, damit du den Zugang beweisen kannst.

Kann dein Vermieter den Zugang beweisen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#10

Beitrag von Koelsch »

Zu den Daten der Post hab ich ein gespaltenes Verhältnis. Sohn erhielt vor Jahren den unleserlich unterzeichneten Rückschein eines wichtigen Einschreibens von ihm an mich. Nur ich habe das nie erhalten. War sehr aufwändig, die mir damit angeblich zugestellten Dokumente neu zu beschaffen. Post konnte aber keine Fehler erkennen - alles ordnungsgemäß zugestellt hieß es.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#11

Beitrag von marsupilami »

Danke, Günter.
Werde ich weiterhin so handhaben, egal um was es geht.

Was ich noch gefunden habe:
Ausschlussfristen gelten für Mieter und Vermieter
Der Vermieter hat grundsätzlich zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsfrist Zeit, seinen Mietern eine Betriebskostenabrechnung zuzustellen. Für den Mieter beginnt daraufhin – ab Eingang der Abrechnung – eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten zu laufen. Widerspricht der Mieter einer Nebenkostenabrechnung, so hat der Vermieter nur bis zum Ende der Widerspruchsfrist Zeit, die Abrechnung zu korrigieren. Wenn der Vermieter die Abrechnung nicht innerhalb der Frist korrigiert, muss der Mieter die falsch berechnete Nachzahlung erst recht nicht zahlen. Auch wenn die Abrechnung zu spät eintrifft, also nach Ablauf der zwölf Monate, kann er keine Nachzahlungen mehr einfordern.

Doch auch der Mieter kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist keine Einwände mehr gegen die Abrechnung geltend machen. Die Fristen sind sogenannte Ausschlussfristen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass sich Mieter und Vermieter in einem angemessenen Zeitraum über Unklarheiten bezüglich der Betriebskostenabrechnung einigen können.
https://www.mineko.de/widerspruchsfrist ... u%20laufen.

Damit ist für mich zumindest für heute erst mal Feiertag.
Punkt.
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Günter
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#12

Beitrag von Günter »

Damit ist für mich zumindest für heute erst mal Feiertag.
Punkt.

Jenau so, also feier schön

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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#13

Beitrag von marsupilami »

Soooo, mal ein erstes Konzept:
2020_12_27 Konzept Antwort NK_Abrchg.doc
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Günter
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#14

Beitrag von Günter »

Was soll der Eiertanz?

Liebster Vermieter,

leider haben Sie auf meinen Widerspruch gegen ihre Abrechnungen (Einwurfeinschreiben, abgeschickt am 07.01.2019) nicht innerhalb der Widerspruchsfrist von 12 Monaten reagiert. Somit sind Ihre Forderungen verfristet und nichtig.

Mit freundlichen Grüßen.

Abschicken aber erst 2021.


https://www.mieterbund.de/index.php?id=349
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Koelsch
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, kurz und knapp, wie Günter es schrubte
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#16

Beitrag von marsupilami »

Mal Danke bis hier hin.

Die Argumente für Kurzform sind nachvollziehbar.

Ich werde das ein paar Tage sacken lassen, überarbeiten und nochmal rechtzeitig vorstellen, damit das am 4. Jänner auf die Reise gehen kann.
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Günter
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#17

Beitrag von Günter »

Mir hat damals ein Anwalt gesagt. Lange Bauverträge kann ich eher unterschreiben als kurze, denn je länger ein Vertrag ist, umso größer ist die Chance, dass Fehler drin sind.

Und genauso ist es, wenn juristische Laien etwas schreiben.

Die Abrechnung ist verfristet, Ende. Besser kannst du es nicht machen, aber du kannst dich in Fallstricken verwursteln.
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#18

Beitrag von Koelsch »

Recht hat der Anwalt
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#19

Beitrag von marsupilami »

Kurz genug?
2021_01_02 Konzept Antwort NK_Abrchg V_02.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#20

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut für mich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#21

Beitrag von Olivia »

Was ist mit dem Mietfrieden, wenn der Vermieter nun auf seinem Schaden sitzen bleibt?
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#22

Beitrag von Günter »

Nix für die Forenziegen gefunden.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#23

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 11:43 Was ist mit dem Mietfrieden, wenn der Vermieter nun auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Wie Wampe: Wieso "Mietfrieden"?

Abgesehen davon:
Den Schaden hat er doch selber verursacht!
Sich selber in's Knie geschossen!
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Wenn er das nicht hinbekommt, ist das nicht mein Problem.

Und wenn er falsche - zu meinen Ungunsten - Abrechnungen erstellt .....
Warum soll ich für seine Fehler bezahlen?
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#24

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 11:43 Was ist mit dem Mietfrieden, wenn der Vermieter nun auf seinem Schaden sitzen bleibt?

Wen interessiert der Mietfrieden? Der Mieter hat die Verpflichtung seine Miete und die korrekten Nebenkostenabrechnung zu zahlen, der Vermieter hat die Verpflichtung korrekt abzurechnen. Wenn es das nicht kann, dann muss er das üben. Sowas kostet halt sein Geld.
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Pegasus
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Re: Nebenkosten-Abrechnungen

#25

Beitrag von Pegasus »

Olivia hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 11:43 Was ist mit dem Mietfrieden, wenn der Vermieter nun auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Und umgekehrt? So oder so beide Seiten haben vertragliche Pflichten und Rechte.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Antworten

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