Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB betreibt eine Handelsvertretung von zu Hause aus, kein Arbeitszimmer im strengen Sinne, eher eine Büroecke, aber das könnte ggf. optisch verbessert werden. Im Wohnhaus sind etliche Kellerräume als Lager für Verkaufsmuster angemietet. Selbige stehen immer noch unter Wasser, Zutritt nicht möglich.

Das Land NRW bietet nun Soforthilfe an - und eLB ist verunsichert, ob er beantragen kann. "Störfaktor" sind die Punkte 2 im Fragebogen. Denkt ihr, eLB soll beantragen?
2021-07-22_antragsformular_zu_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#2

Beitrag von Günter »

Bei 2.1 kein Kreuz machen und eine Anlage mit der Schilderung der Situation.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#3

Beitrag von marsupilami »

Wie groß ist die Schanze, dass die Behörde vorbeikommt und seine Betriebsstätte sehen will?

Bzw. in welchen, den Behörden zugänglichen Unterlagen, ist seine "Betriebsstätte" genau mit Hausnummer, Stockwerk, Anzahl und Lage der Räume, etc. definiert und verewigt?

Die Vernetzung von Behörden ist ja höchstens als mäßig bis sau-mäßig zu bezeichnen.

Wie viel A i d H hat er/sie?
Ein bisken Chuzpe darf es schon sein.

Denke ich mir so.
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Koelsch
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#4

Beitrag von Koelsch »

Kein Kreuz halte ich für schlecht. Darüber stolpert Behörde sofort
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Koelsch
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#5

Beitrag von Koelsch »

In BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83 wird ja sehr deutlich gesagt, Betriebsstätte kann auch in Wohnung sein. Gelten die im Keller angemieteten Lagerräume nicht als von Wohnraum getrennte Betriebsstätte?
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marsupilami
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#6

Beitrag von marsupilami »

Frag' den Finanzhof.

Wer viel fragt, geht viel irr. Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#7

Beitrag von Koelsch »

Hier nach https://www.juhn.com/fachwissen/interna ... 5-oecd-ma/ gilt das Lager als Betriebsstätte und es ist eindeutig von der Wohnung getrennt
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Olivia
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#8

Beitrag von Olivia »

§ 12 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) definiert eine Betriebsstätte als jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere anzusehen: die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen, Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn entweder die einzelne Bauausführung oder Montage oder wenn eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder wenn mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsst%C3%A4tte
Demnach kann 2.1 ohne weiteres angekreuzt werden. Es handelt sich bei den Kellerräumen eindeutig um eine Betriebsstätte im Sinne des Gesetzes bzw. der Abgabenordnung. Die Kellerräume sind extra für Lagerungszwecke angemietet worden und bilden eine Betriebsstätte.

Bei Punkt 2.2 muss überlegt werden, ob die im Keller befindlichen Verkaufsmuster über 5.000 € Wert haben. Die Arbeitsecke in der Wohnung darf nicht dazugezählt und nicht mitgerechnet werden, da sie in der Wohnung liegt und nicht von den Wohnräumen getrennt ist.
Zuletzt geändert von Olivia am Do 22. Jul 2021, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#9

Beitrag von Koelsch »

Der Wert liegt eindeutig über 5000.
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Olivia
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#10

Beitrag von Olivia »

Dann den Antrag schnell stellen und hoffen, dass noch Geld übrig ist.
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Koelsch
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#11

Beitrag von Koelsch »

Seh ich auch so.
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tigerlaw
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Re: Büroecke/Arbeitszimmer als Betriebsstätte - Soforthilfe Flutopfer

#12

Beitrag von tigerlaw »

Wenn es die sind, an die ich denke, würde ich das Büro schon als "häusliches Arbeitszimmer" wie bei Lehrern ansehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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