Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#1

Beitrag von Koelsch »

Sorgenkind ist selbstständig tätig, hat der TK "brav" ihren Einkommensnachweis geliefert und jetzt fragt TK nach Arbeitsstunden. Welche Rolle spielen die Arbeitsstunden?
Frage TK nach Stundenzahl_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#2

Beitrag von marsupilami »

Hat das der Lehrbub geschrieben?

"Die Anzahl meiner zu leistenden Arbeitsstunden richtet sich nach Anzahl und Umfang der akquirierten Aufträge."
Oder so ähnlich.

Nachtrag:
Oder das "Sorgenkind" gibt 60 oder gar 80 Wochenstunden an, damit der/die festangestellte 35-Std-WöchnerIn vor Neid erblasst.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#3

Beitrag von tigerlaw »

Freundliche Rückfrage, warum, das SGB V sieht diese Frage doch gar nicht vor!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Moment mal! Doch, das SGB V sieht schon was vor: im § 7 SGB V gibt es die Versicherungsfreiheit bei Minijobs. Da müsste man sich freiwillig versichern, eine gesetzliche KK könnte ein unliebsames Mitglied dann in die PKV schicken. Und die Grenze für die Versicherungspflicht (außerhalb der PKV) liegt nunmal bei 15 Stunden wöchentlich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute die zielen auf § 240 Abs. 2 SGB V
Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#6

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 21:52 Moment mal! Doch, das SGB V sieht schon was vor: im § 7 SGB V gibt es die Versicherungsfreiheit bei Minijobs. Da müsste man sich freiwillig versichern, eine gesetzliche KK könnte ein unliebsames Mitglied dann in die PKV schicken. Und die Grenze für die Versicherungspflicht (außerhalb der PKV) liegt nunmal bei 15 Stunden wöchentlich
Verwechselst Du das nicht mit SGB III / ALG-I?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#7

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 22:03 Ich vermute die zielen auf § 240 Abs. 2 SGB V
Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.
Vertretertätigkeit?

Soll sie doch einfach schreiben:
Liebe TK, die Rechtschreibreform von vor 25 Jahren hat es an den Tag gebracht. "Selbstständigkeit" schreibt sich jetzt mit doppeltem "st". Auch ich bin "selbst" "ständig" "tätig"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#8

Beitrag von Koelsch »

Doch, das gefällt mir :lachen1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#9

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 22:03 Ich vermute die zielen auf § 240 Abs. 2 SGB V
Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.
Werden die Beiträge denn nicht auf Basis des Einkommensteuerbescheides ermittelt oder ist mir da was entgangen? Seit wann ist ein Vergleich mit Angestellten die Grundlage, und was bedeutet "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"?
Liebe TK, die Rechtschreibreform von vor 25 Jahren hat es an den Tag gebracht. "Selbstständigkeit" schreibt sich jetzt mit doppeltem "st". Auch ich bin "selbst" "ständig" "tätig"!
:lachen1:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#10

Beitrag von Koelsch »

Mal einen Briefentwurf an die TK zwecks Bemeckerung und Ergänzung
Antwort an TK wg. Stundenzahl.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#11

Beitrag von marsupilami »

Halt!
Stopp!
Das Schreiben der TK - insbesondere deren Schreibweise von "Selbstständig" - noch mal lesen.

Oder hab' ich eine Leseschwäche?

Ansonsten:
2022_04_13 Antwort an TK wg. Stundenzahl V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich behaupte ja auch nicht, dass die falsch geschrieben haben, sondern sage nur, die Rechtschreibreform hat das deutlich gemacht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#13

Beitrag von marsupilami »

Dann hab ich tiger's Formulierung wohl falsch interpretiert.

Tut mir leid.

:verlegen:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#14

Beitrag von Koelsch »

Hab noch was geschmiert
Antwort an TK wg. Stundenzahl_1.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#15

Beitrag von marsupilami »

an den Tag gebracht: "Selbstständigkeit" schreibt sich seit dem tatsächlich mit doppeltem "st", weil der Selbstständige und so auch ich, eben "selbst" und vor allem "ständig" für seine Kunden tätig ist!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#16

Beitrag von Olivia »

Vorschlag:
SgDuH,

bevor ich Ihnen auf Ihr Schreiben antworten kann, beantworten Sie mir bitte folgende Fragen.

1.) Nennen Sie mir die Rechtsgrundlage zu der von Ihnen angeforderten Auskunft der Arbeitsstundenzahl.

2.) Erläutern Sie mir die möglichen Rechtsfolgen, mögliche finanzielle Auswirkungen sowie mögliche Auswirkungen auf meine TK-Mitgliedschaft in Abhängigkeit von der Arbeitsstundenzahl. Gliedern Sie Ihre Antwort exakt auf, sofern sich aus unterschiedlichen Stundenzahlen unterschiedliche Folgen ergeben.

3.) a) Wie ermittelt ein Selbstständiger seine exakte Arbeitszeit, da es feste Arbeitszeiten kaum gibt?
b) Wenn ich beispielsweise abends im Sessel sitze und mir den Kopf zerbreche, welche Maßnahmen ich noch ergreifen könnte, um meinen Gewinn zu steigern – zählt das als Arbeitszeit?

4.) Welche konkreten Auswirkungen hat es auf meine Beitragshöhe, wenn ich
a) in einem Monat mit wenig Umsatz/Gewinn sehr viel und lange arbeite, um durch verstärkte Akquise die Situation zu verbessern
b) in einem Monat mit viel Umsatz/Gewinn vergleichsweise nur kurz arbeite, weil meine Tätigkeit für meinen schlechten Gesundheitszustand sehr belastend ist?

5.) Was ist zu tun, wenn schwankende Stundenzahlen vorliegen? Soll ein Durchschnitt gebildet werden und wenn ja, welcher Zeitraum ist dabei zu Grunde zu legen?

6.) Inwiefern gibt es die Möglichkeit, der TK im Nachhinein geänderte Stundenzahlen mitzuteilen? Bin ich für eine bestimmte Zeitspanne an die Mitteilung einer Arbeitsstundenzahl gebunden, oder kann ich der TK jederzeit eine geänderte Stundenzahl mitteilen, wenn sich meine Arbeitszeit verändert? Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer möglichen Änderung der Stundenzahl?

7.) Da die Beantwortung Ihrer Frage mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann, bitte ich um um Zusendung einer Kostenübernahmebestätigung durch die TK.

Mit freundlichen Grüssen

...............
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#17

Beitrag von Koelsch »

Auch das liest sich gut, ich mag's aber lieber etwas kürzer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#18

Beitrag von Günter »

Und welchen Einfluss hat meine Arbeitszeit auf die Höhe des Beitrags?

Da Sie keinerlei Möglichkeiten haben, meine Angaben zu verifizieren, handelt es sich mM nach um eine willkürliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Ihrerseits. Ich kann meine Zeit wesentlich effektiver verwenden, wenn ich mich um meine Kunden und Aufträge kümmere.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#19

Beitrag von Olivia »

Ich sehe das Risiko, dass die TK den Beitrag hochstuft und der Betroffene dann darin festhängt.

Die TK will vielleicht eine Einstufung nach einem vergleichbaren Festangestellten erreichen (keine Ahnung, ob das geht - liest sich aber so, Stichwort Scheinselbständigkeit, DRV-Statusfeststellungsverfahren und ähnliches). Beispiel: tatsächliches Monatseinkommen aus Selbständigkeit 1.500 €, aber wöchentliche Arbeitszeit = 40 Stunden. TK sagt, bei Vollzeit verdient ein vergleichbarer Angestellter aber 4.500 €. Die Beiträge werden ab Mitteilung der Arbeitsstundenzahl dann auf Basis von 4.500 € Einkommen berechnet. Schlimmstenfalls bleibt das dann so für die nächsten 12, 24 oder 36 Monate oder gar für die gesamte Dauer der Selbständigkeit.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4142
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Beachtet dabei bitte:
Die TK (ist ja auch die meine Versicherung) wird sich über jeden Schriftwechsel, der das Verfahren in die Länge zieht, freuen. Denn, sie wird (vermutlich) bis sie alle Daten eingesammelt hat, einfach den Höchstsatz von der knapp 900,-- Euro pro Monat berechnen.

Die TK wird also ein, zwei oder mehr Monate jeweils die rund 900,-- Tacken einkassieren. Dann den Beitrag berechnen, einen geringeren Beitrag bescheiden und die Mehreinnahmen erst zurück zahlen, wenn man den Einkommensteuerbescheid für das betroffene Jahr eingereicht hat.

Die Liquidität der versicherten Person ist damit eventuell gefährdet, auf jeden Fall aber verringert...


Einfach mal anrufen und das ganze telefonisch klären? Könnte in dem Fall zu einem schnelleren Ergebnis führen, oder? :Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#21

Beitrag von Koelsch »

Genau das ist auch meine Befürchtung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
benedetto
Benutzer
Beiträge: 1660
Registriert: Fr 14. Nov 2008, 18:21
Wohnort: Berlin

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#22

Beitrag von benedetto »

Mein Kurztip als freiwillig versichertes Mitglied der TK,

@Koelsch lies doch einmal die einschlägigen Hinweise auf der TK-Webseite:

Höchst- und Mindestbeiträge für Selbstständige 2022 >

https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ge-2006928

Häufige Fragen für Selbstständige öffnen >

https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ge-2000766
Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbstständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.096,67 Euro im Monat (2022).
Allein maßgeblich sind zunächst: Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat
Höchstens 4.837,50 € (764,33 € monatl. Beitrag) > Mindestens 1.096,67 €

Demnach würde ich als Antragsteller für eine Mitgliedschaft in dem Verein von einem Mindestbeitrag/Monat von 173,27 € bzw. 166,69 € (mit, ohne Krankengeldanspruch) ausgehen und dies mittels online-Beitragsrechner anhand eines Durchschnittseinkommens in Höhe von 1200 €/ Monat (oder höher) schätzen und danach mal die Reaktion des kontaktierten Servicemitarbeiters abwarten.
Hinweis: Beziehen Sie neben Ihrer Selbstständigkeit weiteres Einkommen oder ist Ihr Ehepartner nicht gesetzlich versichert? Dann wird dieses Einkommen bzw. das Einkommen Ihres Ehepartners gegebenenfalls bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
- https://www.tk.de/service/app/2004108/b ... echner.app

Ich sehe dort nicht einen HInweis, daß es hierbei in der Regel auf die Feststellung von Arbeitsstunden bei selbstständig Tätigen - also keine Arbeitnehmer mit vertraglich geregelter Arbeitszeit ankommt -. Das ist meiner Ansicht nach Wumpe. Anstatt umfangreichen Schriftwechsel zu führen und schon vorher aus Unkenntnis ein Worst-Case-Szenario zu entwickeln, geht etwas lockerer an die Sache ran und laßt dem Betroffenen Zeit, auf der Webseite der TK den online-Service zu nutzen:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir ermitteln gern Ihren Beitrag für Sie!
Höchst- und Mindestbeiträge für Selbstständige 2022

https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ge-2007008
Benutzeravatar
benedetto
Benutzer
Beiträge: 1660
Registriert: Fr 14. Nov 2008, 18:21
Wohnort: Berlin

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#23

Beitrag von benedetto »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 12:32 Beachtet dabei bitte:
Die TK (ist ja auch die meine Versicherung) wird sich über jeden Schriftwechsel, der das Verfahren in die Länge zieht, freuen. Denn, sie wird (vermutlich) bis sie alle Daten eingesammelt hat, einfach den Höchstsatz von der knapp 900,-- Euro pro Monat berechnen...
5500 € / Monat >> Bild

HU? Anhaltspunkte dafür sind derzeit für die Foristen in Bezug auf die 'Klientin' Sorgenkind nicht ersichtlich (Angaben zum regelmäßgen Einkommen/Monat liegen uns hier nicht vor)
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4142
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#24

Beitrag von HarzerUrvieh »

benedetto hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 15:29 ...
HU? Anhaltspunkte dafür sind derzeit für die Foristen in Bezug auf die 'Klientin' Sorgenkind nicht ersichtlich (Angaben zum regelmäßgen Einkommen/Monat liegen uns hier nicht vor)
Ja, das stimmt. Mir ist das Einkommen der Klientin nicht bekannt, der TK ist das aber auch nicht bekannt, oder?
Ich habe "vermutlich" geschrieben, ich bin von meinen eigens erlebten Erfahrungen mit der TK aus gegangen und ich wollte nur auf eine mögliche "Gefahr" hinweisen. :zwinker:

Deinem Beitrag stimme ich in den meisten Punkten uneingeschränkt zu. Ob es funktioniert? :ka:

Nachtrag: auch ich habe nicht dieses Einkommen, zahle dennoch den Höchstbeitrag. Weil, der TK eben ein Einkommensnachweis für 2019 ff fehlt. Also setzt die TK einfach mal vorraus, dass ich als Selbstständiger dieses Einkommen erziele...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wozu brauch KV die Anzahl der Arbeitstunden?

#25

Beitrag von Koelsch »

Wobei mir auffällt: Ich hab mehrere Fälle mit "KV-Ärger" aber immer handelt es sich um die TK. Sicher reiner Zufall. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“