Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Hm, damit wäre ich vorsichtig. Wurde denn die Rentennachzahlung in der Erklärung angegeben? - Wenn sie dem Finanzamt bekannt ist, wäre es deren Fehler wenn sie nicht versteuert wurde und ein Einspruch könnte nach hinten losgehen.
Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Das wäre dann eine Verböserung. Darauf müsste FA hinweisen und wir könnten den Einspruch zurücknehmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Die Nachzahlung ist aber doch bereits durch Verrechnung mit den einzelnen Leistungsträgern verbraucht; und deren Zahlungen waren ursprünglich steuerfrei. D.h. allenfalls die "Netto"-Nachzahlung, also nach Abzug der Vorschusszahlungen (z.B. JC oder SozA) wäre dann noch zu versteuern.
Und wenn die Nachzahlung voll weggegangen ist, dann gibt es auch nichts zu versteuern.
Und wenn die Nachzahlung voll weggegangen ist, dann gibt es auch nichts zu versteuern.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Mein sehr kurzer Einspruchsentwurf
Einspruch
Gegen Ihren Bescheid vom **.**.2022 lege ich Einspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung.
Begründung:
Mir ist unverständlich der von Ihnen angesetzte Betrag von € 11.795 nach § 10 Abs. 4b EStG.
Ich habe in 2021 keinen Betrag in dieser oder ähnlicher Höhe erhalten. Laut Ihrem Bescheid soll dieser Betrag mir von der Krankenversicherung zugeflossen sein. Ein solcher Zufluss hat nach meiner Erinnerung und meinen Unterlagen nie stattgefunden, mir ist unerklärlich, wie Sie auf diesen Betrag kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Lass die Erinnerung weg.
Man hat ALLE Unterlagen gründlich und mehrfach durchforstet.
Abgesehen davon müsste dann doch auch die KV entsprechende Unterlagen/Buchungsbelege haben.
Vielleicht dort mal nachfragen und um schriftliche Benachrichtigung bitten zur Vorlage beim Fi-Amt?
Man hat ALLE Unterlagen gründlich und mehrfach durchforstet.
Abgesehen davon müsste dann doch auch die KV entsprechende Unterlagen/Buchungsbelege haben.
Vielleicht dort mal nachfragen und um schriftliche Benachrichtigung bitten zur Vorlage beim Fi-Amt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einkommenssteuer bei Rentennachzahlung
Hast Recht. Man erinnert sich fürs FA nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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