Wohngeldanspruch gegeben?

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Koelsch
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Wohngeldanspruch gegeben?

#1

Beitrag von Koelsch »

Mutter kurz vor Erstantrag ALG II lebt mit Ü18 Tochter zusammen in einer Wohnung.

Tochter ist in Ausbildung, bezieht Lohn, aus dem sie 50% der Miete zahlen könnte und dann trotzdem keinen ALG II Anspruch hätte. Frage, kann Tochter für sich Wohngeld beantragen?

Meine bescheidene Meinung - nein, warum weiß ich aber nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Qnetz
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Re: Wohngeldanspruch gegeben?

#2

Beitrag von Qnetz »

Ich würde es mal mit einem Wohngeldrechner durchrechnen. Ist ja auch abhängig von der Miethöhe.

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/w ... KM?BULA=NW
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marsupilami
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Re: Wohngeldanspruch gegeben?

#3

Beitrag von marsupilami »

Probieren geht über studieren.
Wenn die Tochter Glück hat, kriegt sie den Antrag online zum herunterladen/drucken.
https://www.land.nrw/pressemitteilung/e ... -beantragt
Wenn sie ganz großes Glück hat, sogar online zum Ausfüllen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1552814

Wohngeldrechner NRW
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/w ... KM?BULA=NW

Letzteres können wir Schwaben noch nicht. :verlegen:
Signatur?
Muss das sein?
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