Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#1

Beitrag von Olivia »

Falls im Winter die Heizungen ausfallen: zahlt das Jobcenter dann Stromkosten für eine Notheizung? Wie wäre der Nachweis zu erbringen? Einfach die Stunden aufschreiben, die der Backofen an war und offen stand? Zähler im Baumarkt kaufen und an den Heizlüfter anschliessen?

Wie ist da die richtige Vorgehensweise?
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Koelsch
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#2

Beitrag von Koelsch »

Zahlen müssten die nach meiner Meinung, aber eben, wie nachweisen? Zähler wäre sicher am Besten, aber ob den dann JC zahlt, da hab ich Zweifel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#3

Beitrag von Olivia »

Ein einfacher digitaler Stromkostenmesser wäre sogar da. Sowas hier: Bild
Quelle: https://m.media-amazon.com/images/I/319 ... _AA50_.jpg
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#4

Beitrag von Günter »

Und was soll der beweisen? Wenn ich die Heizung gerade nicht am Laufen habe, dann steck ich die Waschmaschine da rein.

Den gleichen Beweiswert hat es zu sagen der Heizlüfter hat eine Leistung von 2 KW und ich schreibe die Betriebsstunden auf.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#5

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Sa 16. Jul 2022, 14:36 Und was soll der beweisen? Wenn ich die Heizung gerade nicht am Laufen habe, dann steck ich die Waschmaschine da rein.
Alle Elektrogeräte des Haushaltes an ein und dieselbe Steckerleiste und dann den Energiekostenmesser vor die Steckerleiste? :kopfkratz:
Den gleichen Beweiswert hat es zu sagen der Heizlüfter hat eine Leistung von 2 KW und ich schreibe die Betriebsstunden auf.
Also 180 Tage x 12 Stunden x 2 kW x 0,30 € = 1.296,00 €

Da soll das Jobcenter aber bitte in Vorleistung gehen mit 200 € monatlich über die Wintermonate.
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#6

Beitrag von Günter »

Du gehst doch bei deinem Stromversorger auch nicht in Vorleistung.

Kluge Frauen wie du sagen doch schau mal liebes JC das waren meine Stromkosten in den vergangenen Jahren und das ist die aktuelle Abrechnung. Der Mehrverbrauch ist durch die el- Heizung entstanden, meine Kontonummer ist bekannt, ich bitte um Überweisung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#7

Beitrag von Aurora »

Ein Bekannter, der es finanziell absolut nicht nötig hat, prüft seinen Stromzählerstand täglich.
Dazu führt er eine Liste die neben dem Tagesdatum den Zählerstand enthält.
Bei ihm geht es dies ohne Aufwand, da er sobald er aus der Wohnung kommt am Stromzähler vorbei geht.

Sofern dies nicht zu unbequem ist, wäre dies evtl. eine Möglichkeit den erhöhten Verbrauch darstellen und abgrenzen zu können.
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#8

Beitrag von Günter »

In dem Fall würde ich zusätzlich Tageshöchst- und Tiefsttemperatur notieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#9

Beitrag von Günter »

In dem Fall würde ich zusätzlich Tageshöchst- und Tiefsttemperatur notieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Erst mal etwas "klugschiss" zu dem oben gezeigten "Stromzähler":
Aus fachlicher Sicht ist davon abzuraten, solche Zwischenstecker einzusetzen. Die mechanische Belastung der Steckdose wird deutlich erhöht, wenn diese Zwischenstecker und der eigentliche Netzstecker der Heizung o.ä. eingesteckt sind. Der Hebel wird größer. Dadurch werden die Kontaktflächen verändert, die Stecker haben weniger Auflage an der Kupplung. Das führt zur Erwärmung der Kontaktflächen. Wärmere Kontaktflächen haben einen höheren elektrischen Widerstand. Dieser höhere Widerstand erhöht die Temperatur weiter...
Schwelbrandgefahr besteht ab ca. 60° C. Diese Temperatur ist schnell erreicht, wenn an der Steckdose ein Zwischenstecker + Heizung eingesteckt ist.

Grundsätzlich finde ich die Frage nach der Unterstützung des JC nicht optimal. ;-)

Wenn im Winter meine Heizung ausfällt, dann ist der Heizungseigentümer mein erster Ansprechpartner.
Fällt die Heizung wegen Gasmangels aus, dann ist mein Gaslieferant der erste Anpsrechpartner und den Vermieter würde auch direkt über fehlendes Gas informieren.
Das JC wird, vermutlich, in beiden Fällen an die Heizungs-Eigentümer und Gaslieferanten verweisen. Zu Recht, wie ich finde.

Als Hilfebedürftiger kann man vielleicht versuchen, sich bei der Einforderung von Wärme durch das JC unterstützen zu lassen. Wie auch immer eine solche "Unterstützung" aussehen könnte...
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#11

Beitrag von marsupilami »

Die Frage ist doch auch, ob Stromversorger / JC eine solchen "Schtromzähler" akzeptieren.
Die einfachen werden nicht geeicht sein und die geeichten sind teuer und müssen regelmäßig überprüft werden.
Wer zahlt letzteres?
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#12

Beitrag von Günter »

Die müssen nicht nur geeicht und plombiert sein, die angeschlossenen Verbraucher müssen auch plombiert werden, sonst zuppel ich den Stecker aus der Steckdose, schließe eine Steckdosenleiste an und dann läuft alles über den Zähler. Und selbst wenn du den Stecker am Zähler plombierst, für mich und für viele andere auch, wäre es eine Kleinigkeit den Heizlüfter zu öffnen, und ein Kabel anzuschließen. Da brauchst du nicht mal nen Schaltplan.

Den Stromversorger interessiert nicht, ob du einen Zwischenzähler hast oder nicht, die sagen Verbrauch am Stromzähler X Preis = Rechnungsbetrag + Grundpreis.
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kleinchaos
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Wenn bei uns das Gas ausfällt, haben wir auch keinen Strom mehr. Unsere Stadtwerke machen den Strom aus Gas
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#14

Beitrag von marsupilami »

Dieses Bild, vor 4 Jahren geknipst, hat für mich inzwischen eine komplett neue Bedeutung
IMG_9452 V_01.jpg

Damals war's ein Jux, eine "Finger-Übung" was Beleuchtung und Belichtung angeht - heute steckt da viel politische und wirtschaftliche Symbolik drin.
Also für mich:
Die Lichter gehen aus und irgendwann sind auch die Streichhölzer alle.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

kleinchaos hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 07:23 Wenn bei uns das Gas ausfällt, haben wir auch keinen Strom mehr. Unsere Stadtwerke machen den Strom aus Gas
Keine Panik.
Das europäische Stromnetz macht um Deinen Wohnort keinen Bogen. Auch eure Stadtwerke bekommen Strom aus allen verfügbaren Quellen. Zwischen Portugal im Westen und Ukraine im Osten, sowie Dänemark im Norden und den Magreb-Staaten im Süden hängt alles in einem Netz (auf Höchstspannungebene). Jede Region hat ihr Hoch- und Mittelspannungsnetz. Örtlich wird auf Niederspannung (400V/230V) umtransformiert.

Fällt Dein Stadtwerk aus, wirst Du davon nichts merken. :Daumen:
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#16

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 10:06 Fällt Dein Stadtwerk aus, wirst Du davon nichts merken. :Daumen:
Vielleicht aber doch: https://www.tagesschau.de/ausland/afrik ... g-101.html
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 12:04
HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 10:06 Fällt Dein Stadtwerk aus, wirst Du davon nichts merken. :Daumen:
Vielleicht aber doch: https://www.tagesschau.de/ausland/afrik ... g-101.html
Ich kann da leider keinen Zusammenhang erkennen oder wohnt kc in Südafrika? :1:
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#18

Beitrag von Olivia »

Nein, aber könnte nicht im Fall einer Gasmangellage Lastabwurf auch in Deutschland und Europa kommen?
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nö. Gas wird, über das gesamte Netz verteilt, zur Stromerzeugung eingesetzt. Atomkraft, Kohle, Wind, Sonne und Wasser aber auch. Deshalb gibt es keinen flächendeckenden Ausfall, wenn eine Quelle ausfällt.

Ein Lastabwurf wird eher realistisch, wenn z.B. ein Netzbereich ausfällt. So, wie 2005 im Münsterland. Es gibt genug Quellen, aber eher wenig Trassen. Die Trasse hat aber nichts mit dem kc-Stadtwerk zu tun.

Oder anders; fällt die Trasse aus, nutzt das Stadtwerk nicht viel / fällt das Stadtwerk aus, kommt Strom über die Trasse.

Bildhaft: Ein Stadtwerk ist der Konten eines Fischernetzes und die Fäden zwischen den Knoten sind die Trassen.
Wenn das Stadtwerk (der Knoten) ausfällt, hängen die Trassen (die Fäden) immer noch an einem anderen "Stadtwerk" und führen Strom/Spannung.
Sehr stark vereinfacht...

Da sind wir aber sehr weit weg von der Frage nach der Kostenübernahme ;-)
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#20

Beitrag von Olivia »

Vielen Dank für die Erklärung! :Daumenhoch:
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#21

Beitrag von Olivia »

Würde das Jobcenter eigentlich auch für die Anschaffung elektrischer Heizkörper zahlen (wg. evtl. Heizungsausfall ab Herbst)?

Die Einmalzahlung hat ja leider keine statistische Grundlage, sowas wie einen "Warenkorb", an dem man wie bei der Regelsatztorte erkennen könnte, wofür welcher Anteil eigentlich vorgesehen sein soll.
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#22

Beitrag von marsupilami »

Versuch macht kluch!

Antrag stellen mit 2,3 aktuellen Angeboten und auch gleich darauf hinweisen, dass die Dinger zum Herbst hin noch teurererer werden.
Also möglichst bald entscheiden!!
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#23

Beitrag von HarzerUrvieh »

Auch bei der Anschaffung einer elektrischen Ersatzheizung wäre der erste AP wohl der Vermieter bzw. Gaslieferant, oder?
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#24

Beitrag von Günter »

HU hat völlig Recht.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Der Vermieter muss für die Beheizbarkeit sorgen, das JC ist nicht involviert.
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#25

Beitrag von marsupilami »

Der Vermieter und auch der Gaslieferant werden sich auf Höhere Gewalt o.ä. berufen, denn sie können ja nix dafür.

Wenn ich nur unser Haus hier nehme: 7 Parteien, davon 1 Arzt mit mehrereren Behandlungszimmern ...
Jeder will entsprechende schtrom-basierte Heizkörper ....

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